Die landseitigen Engpässe werden mit dem Bau des dritten Terminals beseitigt sein, und dann haben wir Kapazitäten. Wie das in fünf, acht oder zehn Jahren aussieht, ist dann zu entscheiden, aber sicher nicht heute.
Aber ich bin schon auch der Meinung: Es ist nicht nur eine Frage der Wirtschaftlichkeit der nächsten vier, fünf Jahre, über die in Söllingen dann entschieden werden muss, sondern man muss schon eine längerfristige Perspektive herausarbeiten.
Zu dem, was Sie, Kollege Palmer, moniert haben, was Sie zum Thema „Subventionen von Fluggebühren, Low-CostCarrier etc.“ gesagt haben, möchte ich sagen: Wenn ich mich recht erinnere, verdient der Flughafen Stuttgart sein Geld nicht mit seinen Start- und Landegebühren, sondern mit Parkgebühren, mit Vermietungen, mit Dienstleistungen im Flughafen und rund um den Flughafen. Eine ähnliche Standortkonzeption ist natürlich auch für Söllingen notwendig.
wenn Sie im Bereich der von Ihnen angesprochenen Umsatzsteuerthematik auch einmal im europäischen Bereich Ihren Einfluss etwas geltend machen würden. Ich habe vorhin schon gesagt: Frau Schreyer ist Kommissarin von Ihnen, ist an entscheidender Stelle in Brüssel. Sie sind Beteiligte in der Bundesregierung.
Herr Palmer, nicht für alles Entschuldigungen suchen! Genau an den Stellen, an denen es darauf ankommt, machen Sie nichts.
Ein Alleingang in einem globalen Standortwettbewerb macht wenig Sinn. Eine europaweite Lösung, ja. Die wird auch grundsätzlich und immer von uns unterstützt.
Nur, Herr Kollege Palmer: Alle Initiativen der rot-grünen Bundesregierung im europäischen Bereich gehen doch gegen eine Stärkung des Europäischen Parlaments. Die gehen doch dahin, dass entsprechend der bisherigen Praxis ein Veto eingelegt werden kann.
(Abg. Birzele SPD: Das ist doch die glatte Un- wahrheit! – Abg. Drexler SPD: Jetzt machen wir wieder Europapolitik, da warten wir auf den Minis- terpräsidenten! Der kennt sich da besser aus!)
Aber dann bringen Sie nicht solche Dinge, denn eines ist auch ganz klar: Die einseitige Umsatzsteuerbegrenzung trifft doch nicht Flughäfen irgendwo in der Landesmitte, sondern trifft, wenn überhaupt, Standorte in Grenznähe. Und wir wollen auf keinen Fall Standorte in Grenznähe in der Zukunft noch weiter schwächen.
Herr Dr. Caroli, das Zitat von mir, das Sie bezüglich Luftverkehrskonzeption vorgelesen haben, stimmt. Der Dissens liegt einfach darin, was wir darunter verstehen. Nach allem, was ich heute gehört habe, erwartet die SPD, dass man da ein dickes Papier vorlegt,
bei dem sich die SPD nachher als Hakelmacher betätigen kann und abhaken kann, was erledigt wurde und was nicht. Das bietet sich für dieses Thema nun wirklich nicht an, weil der Markt sich ständig ändert. Deswegen verstehe ich unter Luftverkehrskonzeption, dass man sich ständig mit der Thematik befasst und entsprechende Maßnahmen ergreift, wenn sie notwendig sind. Das erfolgt, und deswegen bin ich damit zufrieden.
Zum Zweiten: Herr Palmer, Sie führen große Worte vom Freiheitsgut Mobilität spazieren und machen das Ganze nach dem Motto: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. Sie vergessen dabei aber ganz, dass neben diesem Freiheitsgut vor allem wirtschaftliche Notwendigkeit für den Luftverkehr besteht.
Genau das tun Sie mit Ihrer Umsatzsteuerregelung. Da bitte ich den Herrn Umwelt- und Verkehrsminister schon, dass er in seinem Protokoll noch einmal nachliest, welcher Frage er da zugestimmt hat. Denn genau im Satz vorher hat er sich dagegen verwahrt, dass man sich durch etwas, was ökologisch keinen Sinn gibt, einen wirtschaftlichen Nachteil einhandelt. Genau das aber ist der Fall. Herr Palmer, Sie machen eine „Milchmännerrechnung“ auf, wenn Sie meinen, dass das kein Schaden wäre. Diese Flüge finden trotzdem statt, aber eben nicht von deutschem Gebiet aus, sondern vom Elsass, nämlich von Mulhouse und von Straßburg, aus.
dass vor dem Herrn Palmer auch ich bereits das Thema Umwelt sehr bewusst und sehr wohl angesprochen hatte, weil es tatsächlich ein wichtiges Thema ist.
Zum Dritten die Frage der vorgelegten Anträge. Auch da hat Herr Dr. Caroli Recht. Aber all das, was Sie gegen unseren Antrag anführen, gilt natürlich erst recht gegen den Ihren.
Ich erkläre es Ihnen. Es lässt sich auch locker nachvollziehen, dass die Worte fast alle dieselben sind. Aber prüfen Sie einmal, was wir geändert haben.
Sie verlangen allen Ernstes, dass dieser Landtag beschließt, die Landesregierung möge „wohlwollend“ entscheiden. Wir sind der Meinung, dass hier nach gesetzlicher Lage und nach den Vorgaben zu entscheiden ist.