Protocol of the Session on December 12, 2002

Ich halte Ihre Auffassung dazu für ein bisschen abenteuerlich.

(Abg. Theurer FDP/DVP: Das ist nicht abenteuer- lich, das ist fortschrittlich!)

Auf der anderen Seite müssen den Mitgliedsstaaten, den Regionen, den Ländern und besonders auch den Städten und Gemeinden in all den Bereichen Aufgaben und Kompetenzen belassen oder wiedergegeben werden, für die sie selbst zuständig sind und die sie problem- und ortsnah selbst kompetent lösen können.

Ministerpräsident Teufel hat uns in seinem Vortrag am 15. November sein wichtigstes Anliegen bei der Mitarbeit im EU-Konvent genannt: die Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips. Die Verankerung des Rechts auf kommunale

Selbstverwaltung im EU-Verfassungsvertrag steht für ihn – wie auch für den Bundesrat, den er im Konvent vertritt – dabei an zentraler Stelle. Ich unterstütze dies ausdrücklich. Hier gilt es, sich gemeinsam mit den Konventsvertretern des Bundestags und der Bundesregierung unermüdlich dafür einzusetzen, dass die Rechte der Regionen und Kommunen, sofern diese in den Mitgliedsstaaten verfassungsrechtlich garantiert sind, nicht durch EU-Recht angetastet werden. Dies umzusetzen wird allerdings schwer werden.

Unser Föderalismus ist vielen Mitgliedsstaaten ein Fremdwort, und er ist selbst reformbedürftig. Er taugt in seinem gegenwärtigen Zustand leider nicht als Vorbild für das Gerüst einer gesamteuropäischen Architektur. Entsprechend heftig war zu Beginn der Arbeiten des Konvents auch die Diskussion um die von unserem Ministerpräsidenten eingebrachte Forderung nach Festschreibung einer klaren Kompetenzordnung. Es wird sich zeigen, inwieweit es gelingen kann, in der EU-Verfassung eine Kompetenzordnung festzuschreiben, die flexibel genug für die Weiterentwicklung der Europäischen Union ist.

Wenn wir erreichen, dass in der Verfassung niedergelegt wird, dass die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der EU und den verschiedenen demokratisch legitimierten, beschlussfassenden Ebenen der Mitgliedsstaaten von den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit geleitet sein muss, haben wir schon viel erreicht. Es wäre ein großer Erfolg, wenn die Arbeitsgruppe Subsidiarität mit ihren Vorschlägen zur Ex-ante-Überprüfung des Subsidiaritätsprinzips durch die nationalen Parlamente und zu einem Klagerecht der nationalen Parlamente und des Ausschusses der Regionen vor dem EuGH die zweifelnden Konventsmitglieder überzeugen könnte, dass damit der unterschiedlichen Verfasstheit der Mitgliedsstaaten Rechnung getragen würde.

Meine Damen und Herren, wir stehen mit dem heutigen Beginn des EU-Gipfels in Kopenhagen vor einer historischen Entscheidung. Die EU entwickelt sich von einer westeuropäischen Union zu einer gesamteuropäischen Union. Dies wird nur gelingen, wenn wir die europäische Verfassung zu einer tragfähigen Grundlage für ein politisches Europa weiterentwickeln.

Nach jahrelanger Vorarbeit werden sich an diesem Wochenende voraussichtlich die Träume von zehn europäischen Ländern erfüllen. Wenn es dem Gipfel in Kopenhagen gelingt, die Beitrittsverhandlungen abzuschließen, können diese Länder 2004 Mitglied der EU werden und erstmals an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen. Bulgarien und Rumänien werden, sofern sie die Beitrittsvorbereitungen abgeschlossen haben, 2007 nachfolgen.

Für jemanden wie mich, der noch in Zeiten der europäischen Spaltung und des Kalten Krieges aufgewachsen ist, ist das wirklich ein großartiges Ereignis. Ich glaube, wir müssen unserer Bevölkerung, besonders den Jugendlichen, die das nicht mehr erlebt haben, weil sie schon in ein größeres und freieres Gesamteuropa hineingewachsen sind, klar machen, was es bedeutet, dass wir hier seit 50 Jahren in Frieden leben und dass es gelungen ist, die Bedrohung durch Kriege – die öfters schon vor der Tür standen – zu verhindern. Heute befinden wir uns bald in einem gemeinsamen europäischen Staatenverbund.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Am Beginn des Kopenhagener Gipfels stehen noch immer zahlreiche Streitpunkte, die vor dem Beitrittsbeschluss einer Klärung bedürfen. Die Liste der Streitpunkte reicht auf der Seite der Beitrittskandidaten von finanziellen Nachforderungen bis zu höheren Agrarsubventionen. In Kopenhagen wird in erster Linie um Geld gerungen.

Auch einige EU-Mitgliedsstaaten versuchen, für ihr Land in letzter Sekunde noch Vorteile auszuhandeln. Beide Seiten – Kandidaten und Mitgliedsstaaten – dürfen aber die historische Dimension der Erweiterung der Union nicht aus den Augen verlieren und dürfen nicht in die Gipfeldramaturgie des Aushandelns von Privilegien im Tausch gegen Zugeständnisse zurückfallen.

Gerade Deutschland wird neben Österreich am stärksten von der Erweiterung profitieren. Intensivierte und vereinfachte Handelsbeziehungen werden den Osthandel, der bereits heute einen Anteil von 9 % der deutschen Exporte ausmacht, beflügeln. Eine Studie der EU-Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass das deutsche Bruttoinlandsprodukt durch die Erweiterung um 0,8 % höher ausfallen wird. Dieses Wachstum fängt die Erweiterungskosten aller Voraussicht nach auf. Es gibt also keinen Grund, nur herumzufeilschen und von den Kosten zu reden. Wir werden auf Dauer auch ökonomisch gewinnen.

Lassen Sie mich zum Schluss noch ein paar Bemerkungen zur Diskussion um den Beitritt der Türkei machen. Wir Grüne sind dafür, dass der Türkei als Perspektive die Beitrittsoption zugesagt wird. Bereits mit dem ersten Assoziationsabkommen zwischen der EU und der Türkei von 1963 wurde dem Land ein EG-Beitritt in Aussicht gestellt. Der Europäische Rat von Helsinki 1999 hat der Türkei de facto einen Kandidatenstatus eingeräumt. Bevor die EU jedoch Verhandlungen über einen Beitritt aufnehmen kann, muss die Türkei die politischen und wirtschaftlichen Aspekte der so genannten Kopenhagener Kriterien erfüllen. Das heißt, sie muss wie alle anderen potenziellen Beitrittsländer auch von den Mitgliedsstaaten als funktionierende Demokratie und als Rechtsstaat angesehen werden, der die Menschenrechte achtet und Minderheiten schützt.

Meine Damen und Herren, Beitrittsverhandlungen mit der heutigen Türkei kann es nicht geben. Die türkische Justiz ist nicht unabhängig, das Parlament ist immer noch schwach, und die Armee hat immer noch das Sagen. Die Situation der Menschenrechte in der Türkei weist noch immer deutliche Mängel auf, und die zahlreichen nationalen Minderheiten wie die Kurden, aber auch religiöse Minderheiten werden immer noch verfolgt. Es wird oft auch davon gesprochen, die Türkei sei ein laizistischer Staat. Das ist sie mitnichten! In der Türkei herrscht nach unseren Kriterien ein Staatskirchentum. Es fehlt an wirklicher Religionsfreiheit, und man kann in keiner Weise von einem wirklich laizistischen Staat reden;

(Abg. Seimetz CDU: Jawohl!)

denn ein laizistischer Staat muss Kirche und Staat oder Moschee und Staat trennen. Das ist in der Türkei nicht der Fall.

(Abg. Seimetz CDU: Theoretisch schon, aber de facto nicht!)

Aber die Türkei hat auch wichtige Reformen in Gang gesetzt. In den vergangenen Monaten hat sich einiges zum Positiven verändert. So verabschiedete die letzte Regierung zahlreiche Gesetze, die sich an EU-Recht orientieren und die Minderheiten und Menschenrechte stärken sollen. Auch die neue türkische Regierung hat sich zur Umsetzung dieser Gesetze und zu einer weiteren Annäherung an die EU verpflichtet. Ich möchte darauf hinweisen, dass das zum ersten Mal auch von religiösen Minderheiten unterstützt wird. So besuchte der armenische Patriarch von Istanbul die EU in Brüssel und warb für den Beitritt der Türkei.

Welche Motive und Ängste stecken nun eigentlich hinter der plötzlich unverhohlen ausgesprochenen Rückweisung einer Türkeimitgliedschaft, wie sie vor allem durch die Unionsparteien erfolgt? Sind es die Größe und die Bevölkerungszahl der Türkei und der dadurch große Einfluss als potenzielles Mitglied der EU? Tatsächlich würde mit der Aufnahme der Türkei das politische Gefüge durchaus verschoben. Die Türkei hätte ein politisches Gewicht, das der Bevölkerungszahl aller jetzigen zehn Beitrittskandidaten entspräche.

(Zuruf von der SPD: Das wäre natürlich ein Ham- mer!)

Sie wäre, wenn sie die Kopenhagener Kriterien erfüllte und eines Tages der EU beiträte, der Mitgliedsstaat mit der höchsten Bevölkerungszahl.

(Abg. Seimetz CDU: 20 % asiatisch!)

Aber es kann gewiss nicht – um das der CDU/CSU deutlich zu sagen – um die Frage gehen, ob ein Land mehrheitlich muslimischer Bevölkerung ist, und das kann nicht das Kriterium dafür sein, ob es der EU beitreten kann oder nicht. Kulturell-religiöse Argumente dürfen nicht als Ausschlusskriterium ins Feld geführt werden. Denn es handelt sich beim Beitritt zur EU um einen Beitritt zu einem politischen und ökonomischen Zusammenschluss. Die EU ist ein Projekt, das Frieden, Gerechtigkeit und Wohlstand in Europa sichern will. Sie ist weder als exklusiver christlicher Verbund konzipiert noch kulturell definiert. Deshalb ist es unserer Auffassung nach irrelevant, ob die Bevölkerung der Türkei mehrheitlich muslimisch ist und ob das Osmanische Reich über Jahrhunderte europäische Mächte in Angst und Schrecken versetzt hat.

Die Grenzen der EU enden nicht mit der Religion, sondern mit der Abwesenheit von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

(Abg. Seimetz CDU: Aber die Geographie hat hier auch noch etwas zu suchen!)

Jeder international anerkannte Staat, der die Grundsätze und Ziele der Union teilt und insbesondere in Bezug auf innerstaatliche Demokratie und die Gewährleistung der Menschenrechte den Standards der Union entspricht, kann Mitglied der EU werden, sofern sein Territorium teilweise oder vollständig auf dem europäischen Kontinent liegt. Das ist ja wohl bei der Türkei der Fall.

(Abg. Seimetz CDU: Da genügt ein kleiner Zwei- fel!)

Ein Beitritt der Türkei ist für das Land selbst und für die EU eine politische und ökonomische Herausforderung, ein Beitritt, von dem auch die EU profitieren würde. Sie würde ökonomisch und sicherheitspolitisch dazugewinnen. Eine EU-Mitgliedschaft der Türkei wäre ein Beitrag zur Integration der vielen Millionen Türken, die derzeit in der EU leben, allein in Deutschland 2,5 Millionen.

Schließlich wäre eine demokratische Türkei in der EU ein bedeutender Stabilitätsfaktor in einer äußerst fragilen Region. Als politische, kulturelle und wirtschaftliche Brücke zum Nahen Osten reicht die strategische Dimension eines türkischen EU-Beitritts weit über den Irak-Konflikt hinaus. Deswegen, glaube ich, ist es richtig festzustellen, dass es derzeit natürlich noch keinen Beitritt der Türkei zur EU geben kann, dass aber, sofern sie die ökonomischen und rechtsstaatlichen Voraussetzungen erfüllt hat, ein mittelfristiger Beitritt der Türkei zur EU wünschenswert ist und dass sie in der EU willkommen ist.

(Beifall bei den Grünen und des Abg. Theurer FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Minister Dr. Palmer.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Konvent hat seine Bestandsaufnahme abgeschlossen, und die Arbeitsgruppen haben ihre Arbeit weitgehend beendet. Jetzt ist Textarbeit gefordert. Die zentrale Phase des Konvents beginnt erst. Deshalb ist Euphorie auch verfrüht. Wir haben im Augenblick Überschriften, die größtenteils in die richtige Richtung gehen, aber noch nicht die endgültige Gestalt einer europäischen Verfassung erahnen lassen.

Wir können vorsichtig optimistisch sein, aber wir sind mit unseren Forderungen noch nicht über den Berg. Vieles ist in der Debatte angesprochen worden. Insbesondere müssen die Länder der Bundesrepublik Deutschland Wert darauf legen, zu einer klaren, kalkulierbaren und nachvollziehbaren Kompetenzabgrenzung in Europa zu kommen. Das ist alles richtig, was gesagt worden ist.

Wir wollen die begrenzte Einzelermächtigung, keine „Kompetenz-Kompetenz“. Wir wollen auch die Möglichkeit der Rückübertragung von Rechten im Einzelfall. Das Prinzip der Subsidiarität ist wichtig, das Prinzip der Verhältnismäßigkeit ist wichtig, und es ist wichtig, dass wir uns auf gegenseitige Unionstreue einlassen.

Ich will das alles einfach einmal so gesagt haben, ohne es im Einzelnen auszuführen, weil es in der Debatte erwähnt worden ist und wir wiederholt über diese Themen gesprochen haben.

Ich möchte aber auf zwei Themen eingehen, die die Kollegen Theurer und Maurer angesprochen haben. Vielleicht darf ich, Herr Maurer, mit Ihrer Vorhaltung beginnen, dass wir uns im Konvent gegen eine gemeinsame Innen- und Justizpolitik geäußert hätten. Ganz so pauschal ist das nicht

richtig. Herr Ministerpräsident Teufel hat sehr differenziert Stellung genommen. Wir waren und sind der Meinung, dass die dritte Säule verändert werden muss. Wir sind dafür, dass Europol zusätzliche Rechte bekommt. Wir sind für eine einheitliche Grenzpolizei als längerfristige Aufgabe.

Richtig ist aber, dass wir in der Einwanderungspolitik weiterhin der Auffassung sind, dass die Frage des Zugangs zum nationalen Arbeitsmarkt Angelegenheit jedes Mitgliedsstaats sein muss. Man kann deshalb Einwanderungspolitik nicht von der jeweiligen Arbeitsmarktpolitik eines Landes abtrennen. Sozialpolitik liegt nun einmal unbestritten weitestgehend in der Kompetenz des jeweiligen Nationalstaats. Von daher wäre es widersinnig, diese Koppelung aufzulösen.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, darf ich um etwas mehr Ruhe im Saal bitten.

Das wäre wohl auch nicht im Sinne der Bundesregierung, denn Herr Schily äußert sich zu diesem Themenbereich auch außerordentlich zurückhaltend. Ich bin schon dafür, dass wir in Zukunft nationalstaatlich den Bedarf an Zuwanderung bei uns selbst miteinander regeln.

Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, die solidarische Lastenverteilung in der Asyl- und Flüchtlingspolitik kann aus unserer Sicht nur positiv sein, weil sie vielleicht helfen könnte, die bisherigen besonderen Belastungen der Bundesrepublik Deutschland abzumildern.

Ich komme zu dem Themenbereich, den Herr Theurer mit der Sorge um den Grundrechteteil im Konvent angesprochen hat. Diese Sorge wurde bereits im ersten Konventsprozess immer wieder geäußert. Es ist dann – hoffentlich auch abschließend – klargestellt worden, dass sich aus dem Grundrechteteil, der vermutlich im Verhältnis 1 : 1 in die Verfassungsordnung Europas übernommen wird, keine individuellen Anspruchsrechte ableiten, Herr Kollege Theurer. Es darf keine individuellen Anspruchsrechte geben. Man muss aber in der Tat die Entwicklung im Auge behalten. Wir sind – da stimme ich Ihnen zu – in der Ablehnung dieser individuellen Anspruchsrechte auf einer Linie.

Ich möchte mich heute in der Debatte kurz auf vier Themen, auf vier Fallstricke beschränken.

Erstens: Die Auseinandersetzung zwischen Integrationisten und Intergouvernementalisten wird sich bei der Beratung der institutionellen Fragen ergeben. Es ist gesagt worden, dass es um die Frage geht, ob wir in der Europäischen Union in Zukunft zur „Methode Monnet“ oder zur „Methode Metternich“ kommen, also zu einer integrationistischen Methode oder zu einer Zusammenarbeit der Nationalstaaten und ihrer Regierungen. Bei jeder Institution – Parlament, Kommission und Rat – haben wir in Zukunft zu entscheiden: Wollen wir mehr Integration, oder wollen wir mehr zwischenstaatliche Zusammenarbeit? Deshalb glaube ich gar nicht, dass man sagen kann: entweder „Methode Monnet“ oder „Methode Metternich“, sondern man muss das von der Institution und vom Thema her definieren.

(Minister Dr. Christoph Palmer)

Lassen Sie mich zum Europäischen Parlament sagen: Wir wollen für das Parlament das Recht zur Wahl der Kommission, und wir wollen das volle Haushaltsrecht für das Parlament.

Wir wollen einen starken Präsidenten der Kommission. Das verträgt sich nur eingeschränkt mit einem starken Präsidenten des Rates. Es wäre ein in Europa angelegter Dualismus, wenn wir dem Vorschlag Englands und Spaniens folgten und als Konkurrenz oder als Ergänzung zum jetzigen Kommissionspräsidenten auch noch einen auf lange Zeit gewählten starken Ratspräsidenten vorsähen.

Natürlich muss die Außenpolitik zwischen dem Beauftragten des Rates – das ist jetzt Solana – und dem für Außenpolitik zuständigen Kommissionsmitglied zwingend vereinheitlicht werden. Zurzeit sind vier Persönlichkeiten in Europa in außenpolitischen Angelegenheiten weltweit unterwegs – das macht keinen Sinn –: der Hohe Beauftragte des Rates, Solana, der Außenkommissar Patten und der Präsident der Kommission, Prodi, und manchmal auch noch der jeweilige Ratsvorsitzende, wenn er in der Säule der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik tätig wird. Da schaut niemand in der Welt durch. Deshalb brauchen wir zwingend eine Vereinheitlichung in den Institutionen der Außenpolitik.