Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur E i n z e l a b s t i m m u n g. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr, Drucksache 13/1453.
und dazu Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr. Wer Artikel 1 mit der Änderung durch die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 1 ist mit der Änderung durch Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr mehrheitlich zugestimmt.
Ich bitte, damit einverstanden zu sein, dass die Landesregierung ermächtigt wird, die beiden noch offenen Daten im Einleitungssatz nach der Ausfertigung des unter Tagesordnungspunkt 5 verabschiedeten Gesetzes einzutragen. – Es ist so beschlossen.
Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Bundesfernstraßengesetz und dem Eisenbahnkreuzungsgesetz
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer enthält sich der Stimme? – Wer stimmt dagegen? – Artikel 2 ist mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Artikel 3 ist mehrheitlich zugestimmt.
und dazu Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr. Wer Artikel 4 mit der Änderung durch Ziffer 2 der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Artikel 4 ist mit dieser Änderung mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Artikel 5 ist mehrheitlich zugestimmt.
und dazu Ziffer 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr. Wer Artikel 6 mit der Ände
rung durch Ziffer 3 der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Artikel 6 ist mit dieser Änderung mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 7 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Artikel 7 ist mehrheitlich zugestimmt.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde mehrheitlich zugestimmt.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes – Drucksache 13/1424
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! § 90 des Schulgesetzes regelt die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen und deren Anwendung. Es hat sich allerdings schon seit langem erwiesen, dass dieser Paragraph unflexibel, schlecht handhabbar und vor allem völlig unpädagogisch ist. Im Gegenteil: Er untergräbt alles, was mit Erziehung zu tun hat.
Das bisherige Verfahren läuft folgendermaßen ab: Wenn sich ein Schüler in der Schule fehlverhält, gibt es verschiedene pädagogische Möglichkeiten, ihn umzustimmen, und wenn dies nicht gelingt, treten die ersten Erziehungsmaßnahmen in Kraft. Das ist das Nachsitzen in verschiedenen Variationen, die Versetzung in eine Parallelklasse oder die Androhung des zeitweiligen Ausschlusses. So weit, so gut. Das sind Maßnahmen, die unproblematisch sind, weil über sie schnell entschieden werden kann.
Eine weitere Stufe sind der zeitweilige Ausschluss des Schülers bis zu vier Wochen, die Androhung des Ausschlusses aus der Schule und der Ausschluss aus der Schule. Diese drei Schritte sind formal ungeheuer kompliziert, und ein reiner Verfahrensfehler, zum Beispiel wenn ein Schulleiter vergisst, die Eltern zu fragen, ob die Schulkonfe
renz beteiligt werden soll, führt bereits dazu, dass die entsprechende Maßnahme aufgehoben wird. Sie können sich vorstellen, was das für einen Eindruck auf die Schüler und die Klasse macht.
Aber auch der zeitliche Aufwand ist unvertretbar hoch. Es sind bis zu vier Konferenzen notwendig, bis eine solche Maßnahme verhängt werden kann. Die erste Sitzung ist die Anhörung in der Klassenkonferenz und die Bekanntgabe der beabsichtigten Entscheidung, die zweite Sitzung ist die Schulkonferenz, die mitzubestimmen hat, in der dritten Sitzung entscheidet die Klassenkonferenz unter Einbeziehung des Votums der Schulkonferenz, und in der vierten Sitzung wird gegebenenfalls über das Abhelfen des Widerspruchs entschieden.
Meine Damen und Herren, es kann Wochen dauern, bis eine solche Maßnahme durchgeführt wird; wenn dann noch Ferien dazwischen fallen, von denen wir ja genügend haben, kann es sich über sechs bis acht Wochen hinziehen.