Herr Kollege Scheuermann, wir wollen mit diesem Antrag natürlich nicht die Welt verändern, sondern einen Beitrag zur Verbesserung unserer Umwelt leisten. Wir haben über dieses Thema ich kann mich noch sehr gut daran erinnern in Ausschüssen und im Plenum schon mehrere Male debattiert. Wir waren uns über alle Fraktionsgrenzen hinweg eigentlich immer in der Zielsetzung einig, die Mehrwegsysteme zu stützen und die ökologisch schädlichen Einweggetränkeverpackungen einzuschränken.
Das Ziel war klar, nur die Wege waren verschieden. Deshalb ist alles so geblieben, wie es ist, und das ist ganz bestimmt nicht gut so. Deshalb haben Sie, Herr Minister, wahrscheinlich auch gedacht: Lassen wir es einmal so laufen. In der Stellungnahme zu unserem Antrag Drucksache 13/325 haben Sie ja auch formuliert das war im November 2001 : Eine Umsetzung der geltenden Verpackungsverordnung steht nicht unmittelbar bevor.
Tatsache ist, dass sich die Situation dramatisch verändert hat. Das Töpfersche Pflichtpfand kommt, und zwar schneller als von vielen erwartet. Es kommt auch deswegen, weil das Land gegen eine Novellierung der Verpackungsverordnung gestimmt hat, wohl wissend, dass dann die alte Töpfersche Regelung greift, die auf jeden Fall schlechter ist und nicht unbedingt zur Problemlösung beiträgt. Ich verweise hierzu auf das Beispiel der Pfandpflicht für Weinflaschen, die ja immer noch kommen kann.
Was ist in dieser Zeit passiert, in der nichts getan wurde? Die Mehrwegquote ist drastisch zurückgegangen, die Dosenflut hat rasant zugenommen,
die baden-württembergischen mittelständischen Brauereien und Getränkehersteller werden massiv benachteiligt.
Die Vermüllung der Städte und der Landschaften nimmt drastische Ausmaße an, sodass manche Kommune schon überlegt, ob sie Bußgelder für Müllsünder erheben muss.
Nach dem Motto Haltet den Dieb! kündigt sie eine Bundesratsinitiative an, in der zum wiederholten Mal eine Selbstverpflichtung eingefordert wird und für den Fall von Zuwiderhandlungen finanzielle Sanktionen angedroht werden. Das kennen wir schon. Das führt nicht weiter. Die Getränkeindustrie und die Lebensmittelketten sind tief beeindruckt und lachen sich ins Fäustchen.
Der Anteil der ökologisch nachteiligen Getränkeverpackungen hat stetig in großem Ausmaß zugenommen trotz des Damoklesschwerts der Töpferschen Pfandpflicht.
Bei mir entsteht inzwischen der Eindruck, dass sie damit rechnen, dass sie die Politik am Nasenring durch die Manege führen können. Weil Sie, Herr Minister Müller, das wohl auch erkannt haben und Ihnen nach eigenen Worten ja auch nichts anderes mehr einfällt, setzen Sie jetzt auf das Pflichtpfand à la Töpfer.
Es ist wie so oft: Herr Minister Müller sagt hü, und Herr Minister Döring er ist nicht mehr da sagt hott.
Genau das ist der geradlinige und entschlossene Kurs der Landesregierung, den wir so sehr schätzen.
Aber es kommt noch besser: Sie setzen auf das Töpfersche Pflichtpfand als Grundlage Ihrer Politik und erwarten vom Bundesumweltminister eine elegante Lösung im harmonischen Miteinander mit der Wirtschaft, die für die dramatisch ansteigende Dosenflut und den Verfall des Mehrweganteils in den letzten Jahren verantwortlich ist.
Es geht hier aber nicht um elegante Lösungen, meine Damen und Herren. Wir sind nicht auf einer Modenschau. Vielmehr geht es um konsequente Lösungen.
Die konsequente Lösung ist die vom Bundesumweltministerium vorgeschlagene Novellierung der Verpackungsverordnung. Springen Sie jetzt über Ihren Schatten! Sie waren nämlich schon einmal ganz nahe dran, als die Entscheidung anstand.
Sie wollten ja im Zweifelsfall, nachdem Sie lange geprüft haben, wie die Verhältnisse bei der Abstimmung im Bundesrat aussehen, für die Novellierung der Verpackungsverordnung stimmen. Sie haben dies dann leider aus politischtaktischen Gründen nicht getan. Aber jetzt haben Sie die Gelegenheit dazu. Werden Sie im Bundesrat initiativ, um eine Verpflichtung zur Erhebung von Pfandgeld auf alle ökologisch nachteiligen Getränkeverpackungen zu erreichen, und zwar im Sinne der Novellierung der Verpackungsverordnung, und sorgen Sie somit dafür, dass das weitere Absinken der Mehrwegquote zum Schaden der mittelständischen Brauereien und Getränkehersteller in Baden-Württemberg verhindert wird, dass den Winzern kein Schaden entsteht und die Vermüllung der Städte und der Landschaften aufhört.
Es ist ein Zeichen von Vernunft und Souveränität, meine Damen und Herren, wenn man in der Lage ist, vor dem Hintergrund neuester Erkenntnisse und Entwicklungen seine Meinung zu ändern. Bedenken Sie bitte: Sie haben die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hinter sich. Stimmen Sie also unserem Antrag zu.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Auch hier, Herr Kollege Staiger, stimmen wir dem Antrag der Koalitionsfraktionen zu und nicht Ihrem. Im Ziel sind wir uns aber einig. Das Ziel heißt: Einweg zurückdämmen und Mehrweg stärken. Über den Weg sind wir offensichtlich ein bisschen unterschiedlicher Meinung.
Wenn ich Ihren Antrag richtig verstehe wobei ich zugebe, dass beide Anträge sehr verklausuliert formuliert sind, sodass wir bei der Bevölkerung mit beiden Anträgen keinen großen Eindruck erwecken können , so sind Sie für die Trittin-Verordnung, die im letzten Jahr im Bundesrat keine Mehrheit bekommen hat. Gut, so weit sind wir uns einig. Im Bundesrat hat eine Regelung eine Mehrheit bekommen, die zunächst auf eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft setzt. Ich darf einmal sagen, dass damals nicht nur die B-Länder für diese Lösung gestimmt haben, sondern auch das rot-grün regierte Nordrhein-Westfalen.
Nun stelle ich ganz einfach fest, was niemand bestreiten kann: Herr Trittin hat nicht das Schwarze unter dem Fingernagel unternommen, um über diese Lösung, die eine Mehrheit im Bundesrat gefunden hat, wenigstens einmal mit der Wirtschaft zu verhandeln. Wir haben schon damals gesagt: Wenn wir diese Lösung nicht bekommen, sind wir für das Dosenpfand beinahe bin ich versucht, dazu zu sagen: egal, auf welchem Weg und mit welcher Lösung.
Nun, die Lösung der Selbstverpflichtung haben wir bis heute nicht bekommen, und es spricht auch wenig dafür, dass wir sie in Zukunft bekommen.
Sie stimmen mir sicherlich zu, wenn ich feststelle: Bei vielem, worin wir uns nicht einig sind, ist sich die Wirtschaft am wenigsten einig. Deswegen werden wir eine Selbstverpflichtung, bei der wir der Wirtschaft sogar auferlegen wollten, wenigstens 250 Millionen DM im Jahr zu bezahlen, wenn die Selbstverpflichtung nicht eingehalten wird, am wenigsten bekommen.
Nun haben Sie Recht, Herr Staiger, dass jetzt das TöpferPfand kommt. Nur ist jetzt im Hinblick auf die Bundesratsentscheidung von vor einem Jahr eine wichtige Änderung eingetreten. Die Wirtschaft oder wenigstens Teile der einschlägigen Wirtschaft haben gegen das Töpfer-Pfand geklagt, indem sie die Veröffentlichung der Mehrwegquote verhindern wollten, und die Veröffentlichung der Mehrwegquote im Bundesanzeiger ist die letzte Voraussetzung für die Inkraftsetzung des Töpfer-Pfands. Die Sache ist ausgeklagt. Bundesumweltminister Trittin kann die entsprechende Veröffentlichung vornehmen und damit die Töpfer-Verordnung in Kraft setzen. Das ist jetzt unsere Lösung, mit der wir einverstanden sind.
In Ziffer 2 unseres Antrags haben wir nur noch einmal für die Teile der Wirtschaft, die stark gegen das Pfand rebellieren, geschrieben: Das Pfand könnt ihr noch verhindern, indem ihr euch auf eine andere, aber ähnlich wirksame Lösung einigt.
Der letzte Punkt, der in unserem Antrag steht: Wir sind dafür, dass der Wein nicht mit einem Pfand belastet wird,
wobei wir das erreichen können, indem der Wein ausdrücklich aus der Töpfer-Verordnung ausgenommen wird,
oder mit dem minderschweren Mittel, dass Herr Trittin Veröffentlichungen über die Mehrwegquote für den Wein im Hinblick auf das Pfand unterlässt.
Zum Schluss, Herr Kollege Staiger: Ganz so, wie Sie das zum Schluss dargestellt haben, ist es leider nicht, sonst wären wir sicherlich schon weiter. Wenn es so eindeutig wäre, dass bei einer Pfanderhebung die Einwegquote zurückgeht und die Mehrwegquote zunimmt, gäbe es überhaupt keinen Streit. Aber die Ansichten, was passiert, wenn wir das Pfand einführen, sind sehr unterschiedlich. Es gibt genug Leute, die sagen: Wenn wir das Pfand einführen, werden wir eine Infrastruktur schaffen, und die Infrastruktur, dass ich also die Dose nicht mehr wegwerfe, sondern schön abgebe, mein Geld zurückbekomme und in jedem Geschäft irgendein Apparat steht, der die Dose annimmt und zerkleinert, wird dann dazu führen, dass Dosen nicht zurückgehen werden, sondern sich die Dosen erst recht etablieren. Das heißt, was aus den verschiedensten Regelungen folgt, ob sich tatsächlich eine höhere Mehrwegquote ergibt oder ob das Gegenteil eintritt, wissen wir nicht.
Deswegen wird jetzt damit höre ich auf nichts anderes passieren, als dass mit größter Wahrscheinlichkeit das wird wohl nachher auch der Minister sagen das TöpferPfand kommt. Ich sage: Das Töpfer-Pfand ist besser als gar keine Regelung. Denn eines darf nach meinem Dafürhalten nicht passieren: dass die Wirtschaft, nachdem sie zehn Jahre lang wusste, was geschehen soll, wenn eine Mehrwegquote von 72 % unterschritten wird, nun, da dieser Prozentsatz zwei oder drei Jahre lang unterschritten wurde, zum Schluss noch triumphiert und sagt: Die blöde Politik müssen wir nur lange genug am Nasenring durch die Manege führen, dann macht sie, was wir wollen. Das darf nicht passieren. Noch bestimmen wir,
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Was uns die SPD als Antrag vorlegt, ist schon erstaunlich. Sie verlangt, dass wir einen Antrag, den dieser Landtag im letzten Jahr beschlossen hat nach dem Motto Ätsch, ätsch, es war ja nicht so gemeint , zurücknehmen und auch noch den Bundesrat auffordern, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir uns da ein bisschen getäuscht haben. Aber wir haben uns nicht getäuscht. Wir haben diesen Antrag sehr bewusst gestellt und formuliert.