(Beifall bei der SPD – Abg. Drautz FDP/DVP: Manches kapiert auch ein Doktor nicht! – Gegen- ruf des Abg. Drexler SPD: Keine Ahnung! – Abg. Drautz FDP/DVP: Unmöglich!)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, dass ich nicht mehr lange zu reden
habe. Deswegen will ich nur noch einmal auf die Entsorgungsfrage zurückkommen, damit es hier keine Geschichtsklitterung gibt.
Zur Zeit der sozialliberalen Koalition unter Bundeskanzler Schmidt gab es eine Übereinkunft der Bundesregierung mit allen Ländern darüber, wie der Abfall aus der Atomenergieerzeugung entsorgt werden sollte:
zentrale Zwischenlager, ein zentrales Endlager. Nun schreiben Sie sich auf die Fahnen, dass Sie den Einstieg in den Ausstieg geschafft hätten. Aber hier muss man doch wenigstens einmal sagen dürfen, dass Sie gleichzeitig die vor
da passiert im Moment überhaupt nichts –; und Sie sind von der Lösung der zentralen Zwischenlager abgerückt und haben gesagt, jahrelang könnten die Castoren, praktisch wie in einer Garage, auf dem Hof der Kernkraftwerke stehen und dann bauten wir überall lokale Zwischenlager.
Vielleicht würden Sie das heute nicht mehr sagen, weil die Anforderungen an die Zwischenlager jetzt viel größer werden. Aber das ist sicherlich keine Konsequenz, wenn man aussteigen möchte.
Jetzt sage ich meinen allerletzten Satz: Jedermann würde Sie verstehen, wenn Sie heute sagen würden: Wir schalten ab, und alles Material, das zu entsorgen ist, bringen wir in sichere Anlagen;
(Abg. Drexler SPD: Sie sind aber nicht sicher! Es gibt kein sicheres Endlager! – Weitere Zurufe von der SPD)
Dann einigen wir uns darauf, Herr Drexler, dass die zentralen Zwischenlager in Gorleben und in Ahaus allemal viel sicherer sind als das Abstellen von Castoren auf dem Hof von Kernkraftwerken oder lokale Zwischenlager.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Drexler SPD: Es gibt aber auf der Welt kein siche- res Endlager!)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ab heute gibt es wieder Stichwortzettel und Zwischenfragemöglichkeiten.
Ich möchte zunächst einmal das Problem richtig formulieren, damit man sieht, über was wir eigentlich zu reden haben. Das Problem ist ein Problem des Terrorismus, und es ist das Problem, dass sich der Terrorismus eines besonders gefährlichen Instruments bedient, nämlich der fliegenden Bombe, das heißt des Passagierflugzeugs, das als Waffe
eingesetzt wird. Es ist nicht in erster Linie ein Problem der zu schützenden Objekte, sondern es ist in erster Linie das Problem, dass wir es mit einem Gefahrenpotenzial zu tun haben, wie wir ganz einfach an Folgendem sehen: Diese Flugzeuge sind ja nicht nur für Kernkraftwerke gefährlich – dies selbstverständlich auch; darauf komme ich noch zu sprechen –, sondern auch für jeden anderen Punkt dieser Welt.
Ich weiß, dass wir hier alle ernsthaft diskutieren, aber ich bitte trotzdem, die Diskussion um das Terroristenproblem nicht für eine allgemeine Atomausstiegsdebatte zu instrumentalisieren.
Es gibt da ein Problem; das ist überhaupt keine Frage. Ich komme darauf noch ausführlich genug zu sprechen. Aber wenn die Gefahr des Terrorismus zu der Konsequenz eines Ausstiegs aus der Kernkraft führen würde, könnte ich genauso gut sagen, wir brauchen einen Ausstieg aus der chemischen Industrie, wir dürfen keine großen Städte mehr haben, es darf keine Menschenansammlungen mehr geben usw. usf.
(Abg. Döpper CDU: Keine Fußballspiele mehr! – Abg. Teßmer SPD: Das ist aber nicht dasselbe! Nicht ablenken!)
Die zweite Feststellung: Es handelt sich um ein weltweites Problem. Das gilt im Hinblick auf die Flugzeuge, die nicht nur innerhalb Deutschlands fliegen, sondern die natürlich auch aus dem Ausland kommen. Es gilt außerdem im Hinblick darauf, dass wir Kernkraftwerke rund um den Erdball haben und dass dabei einmal mehr der Satz gilt, dass die deutschen Kernkraftwerke auch in Bezug auf dieses Risiko
im Schnitt ein höheres Schutzniveau haben als die meisten kerntechnischen Anlagen rund um den Erdball.
Ich will es nicht testen, bestimmt nicht. Aber es gibt dazu klare Erkenntnisse, auf die ich sofort zu sprechen komme.
Es gibt dazu nicht nur klare Erkenntnisse, sondern wir haben dafür in den letzten Jahren auch etwas unternommen, indem wir gesagt haben, dass die deutschen Kernkraftwerke gegen den Absturz bestimmter Kampfflugzeuge, zunächst den „Starfighter“, später das Flugzeug „Phantom“, ausgelegt sein sollen. Dies ist eine Sicherheit, die andere Kernkraftwerke oder andere kerntechnische Anlagen rund um den Erdball nicht besitzen.
Daher könnte man schon einmal sagen: Wenn ich Terrorist wäre, würde ich mir vermutlich eher eine ungeschützte als eine wenigstens relativ geschützte Anlage heraussuchen. Das heißt nicht, dass Terroristen nicht doch so aggressiv, so dumm oder was auch immer sein könnten, auch hier etwas zu unternehmen. Aber man muss die Dinge Stück für Stück voneinander abschichten.
Ich habe in Deutschland zu den Ersten gehört, die auf dieses Thema hingewiesen haben, und zwar in der, wie ich finde, richtigen Betrachtungsweise.
Ich glaube, ich habe schon am 13. oder 14. September gesagt: Auf diese Situation sind die deutschen Kernkraftwerke nicht ausgelegt. Das ist eindeutig. Ich konnte das sagen, weil wir als einziges Bundesland diese Frage 1989 in einem Gutachten bereits haben klären lassen. Dieses Gutachten liegt dem Landtag vor. Wir wussten also, worüber wir reden, und deswegen konnte ich die Aussage machen: Wir sind, je nach Alter des Kernkraftwerks, gegen eine bestimmte Konstellation von Flugzeugabstürzen geschützt, aber wir sind weder gegen den Angriff durch ein militärisches noch durch ein ziviles Flugzeug geschützt.
Aus der Tatsache, dass es um eine weltweite Bedrohung geht, könnte man schließen: Jetzt müssen alle etwas tun; da braucht keiner richtig etwas zu tun. – Das hat keinen Sinn. Natürlich haben auch wir Aufgaben zu erledigen. Es gibt aber innerhalb der Bundesrepublik dafür klare Verantwortlichkeiten. Die Verantwortung des Bundes zeigt sich in vier verschiedenen Bereichen:
Erstens ist für diesen entscheidenden Punkt der Sicherheit aus dem Flugverkehr heraus das Bundesverkehrsministerium zuständig, natürlich auch wieder internationale Institutionen, die wir dazu dringend brauchen. Aber innerhalb von Deutschland ist das Bundesverkehrsministerium zuständig. Das tut hier auch etwas; das ist grundsätzlich okay.
Ich glaube, wir sind uns einig: Alles, was wir im Bereich der zivilen Luftfahrt tun können, um das Risiko der fliegenden Bombe zu vermeiden, sollten wir tun. Da kann man nicht auf Praktikabilität, den Preis und alles Mögliche schauen. Hier tun wir alles, was möglich ist; ich will das nicht im Einzelnen schildern.
Zweitens: Es gibt natürlich eine Zuständigkeit, eine Verantwortlichkeit des BMU. Er sieht diese grundsätzlich auch. Interessant ist aber, wie er sie handhabt. Der BMU hat zum Beispiel als Erstes gesagt: Jetzt beauftragen wir die Reaktorsicherheitskommission damit, quasi eine Schnellanalyse zu machen. Diese Schnellanalyse liegt vor. Sie deckt sich vollkommen mit unserer eigenen Einschätzung. Darin ist nichts enthalten, was mich überrascht oder was ich nicht teilen würde. Die Pointe der Feststellungen der Reaktorsicherheitskommission des Bundes heißt: Der beste Schutz besteht darin, dass man das Problem von der Flugzeugseite her löst. Das ist völlig richtig.
Drittens: Wir haben die Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums, was die Feststellung der Sicherheitslage anbelangt. Das Bundesinnenministerium sagt bis heute nach seiner Einschätzung – und das ist die Institution, die es wissen muss –: Die heutige Sicherheitslage gibt zu dramatischen Maßnahmen – so sage ich einmal –, das heißt zu aktuellen, konkreten, schwer eingreifenden Maßnahmen, keinen Anlass. Wenn das das Bundesinnenministerium sagt, dann – so muss ich sagen – sehe ich allein schon daher keine Veranlassung – selbst wenn sich das Bundesinnenministerium täuschen würde; aber wir können uns nicht an dessen Stelle