Frau Rudolf, es hat im Laufe der Jahre nicht weniger Geld gegeben, sondern es hat eine Umschichtung der Mittel gegeben.
Das war eine Umschichtung, die natürlich den beruflichen Schulen sehr geholfen hat, eine Kostendeckung von 70 % zu erhalten,
wobei die anderen Privatschulen immer noch bei einem Kostendeckungsgrad von über 80 %, nämlich von 80,7 %, liegen.
(Beifall bei der CDU und der Abg. Heiderose Ber- roth FDP/DVP – Abg. Fleischer CDU: Sehr gut! – Abg. Seimetz CDU: Sehr gut! Prima!)
Frau Lazarus, wenn Sie mir genau zugehört hätten, hätten Sie gemerkt, dass ich gesagt habe, dass die Schulen in freier Trägerschaft in den letzten 15 Jahren real weniger Geld zur Verfügung gestellt bekommen haben.
Sie reden, wenn Sie hier vorne stehen, immer so, als wären Sie die Superhaushaltsexpertin. Es ist tatsächlich so: Wenn die Summe gleich bleibt, ist das real in 15 Jahren einfach weniger.
Sie haben gerade selbst gesagt, dass Sie eine interne Umschichtung zugunsten der beruflichen Schulen und zulasten der allgemein bildenden Schulen gemacht haben. Da kann ich einfach nur noch einmal wiederholen: Sie sind eine schlechte Fürsprecherin für diese Schulen, auch wenn Sie in Ihrer Arbeitsgruppe viel gearbeitet haben.
(Beifall bei der SPD – Abg. Seimetz CDU: Das se- hen die Schulen aber ganz anders! – Gegenruf des Abg. Drexler SPD: Nein, nein! – Gegenruf des Abg. Seimetz CDU: Aber ja!)
(Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Fischer: Was? – Zurufe von der CDU: Oi! – Abg. Fleischer CDU: Parlamentsmobbing!)
Ich will hier deutlich erklären, dass die FDP/DVP auch am letzten Sitzungstag zur Koalitionsvereinbarung steht. Wir tragen den großen Teil der von Ihnen gestellten Anträge inhaltlich durchaus mit.
Wir sind aber der Meinung, dass dies Gegenstand einer neuen Koalitionsverhandlung in der neuen Legislaturperiode sein sollte.
Immerhin haben wir mit dem, was wir jetzt erreicht haben, das Versprechen der Einführung des Bruttokostenprinzips gehalten.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich auf das konzentrieren, was im Gesetzentwurf steht, aber doch ein paar Worte an den Fraktionsvorsitzenden der Grünen rich
ten. Herr Kollege Kretschmann, Sie haben vorhin so getan, als ob in Baden-Württemberg die Schulen in freier Trägerschaft in einer Art und Weise vernachlässigt würden, die man nicht mehr als angemessen betrachten könnte.
Ich kann Ihnen nur sagen: Wieso entwickeln sie sich dann bei uns im Land so gut? Das geschieht doch nicht trotz der Landesförderung, sondern wegen der Landesförderung.
(Beifall bei der CDU – Abg. Seimetz CDU: Sehr gut! – Abg. Drexler SPD: Trotz! Das ist das Pro- blem! – Abg. Kretschmann GRÜNE: Trotz!)
Wenn es so wäre, dass sich ein ganzer Bereich des Bildungswesens trotz einer bestimmten Politik gut entwickelt, dann wäre dies ja einmal eine ganz neue Idee im Hinblick auf die Problemlösung.
Nein, sie entwickeln sich, weil sie in diesem Land immer ein gewünschter Bestandteil des schulischen Angebots waren. Das gilt für alle Schularten. Sie haben jetzt ein bisschen viel von den Waldorfschulen gesprochen; die Palette der Trägerschaften ist jedoch viel, viel breiter, und das Angebot umfasst ja auch alle Schularten. Wir sind sehr froh über den Beitrag, der dort geleistet wird, weil auch wir sehen, dass sich in Schulen, die einer flachen Hierarchie unterliegen, Chancen bieten, pädagogische Konzepte schneller zu entwickeln, als in Schulen, die in einem Gesamtsystem Verantwortung übernehmen.
Aber ich glaube, dass die Partnerschaft gut funktioniert und die öffentlichen und die privaten Schulen sehr gut zueinander passen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Privatschulgesetzes, der heute in zweiter Lesung beschlossen werden soll, trägt dem seit langem geäußerten Anliegen der Privatschulen Rechnung. Es ist die Umsetzung des so genannten Bruttokostenmodells in das Privatschulgesetz. Die Vorgeschichte ist heute schon erwähnt worden.
Das bisherige Berechnungsmodell – das will ich auch noch einmal deutlich sagen – ist zuletzt in einem Urteil vom Juli 2005 von der Rechtsprechung gebilligt worden. Es kann also überhaupt keine Rede davon sein, dass hier in irgendeiner Weise ein rechtsfreier oder „rechtswidriger“ Zustand bestanden hätte.
Mit der Entscheidung über die Einführung des Bruttokostenmodells kommt vielmehr zum Ausdruck, dass den Privatschulen in Baden-Württemberg eine große Bedeutung zugemessen wird. Ein im Gesetz verankerter Stufenplan zur Anhebung der Zuschüsse in der Zukunft würde ja bedeuten, den neuen Landtag und damit den künftigen Haushaltsgesetzgeber der nunmehr kurz bevorstehenden neuen Legislaturperiode bereits heute zu binden. Die Aufstellung der Haushalte und damit die Entscheidung über die Verteilung
der Mittel muss unter Berücksichtigung aller wichtigen Gemeinschaftsbelange dem neuen Landtag vorbehalten bleiben.
Dies ändert nichts an dem Bestreben der Landesregierung, eine stufenweise Anhebung der Zuschüsse zur Verbesserung der Kostendeckungsgrade der Kopfsatzschulen für die Zukunft zu erreichen.
Um die Entscheidungen dann auf einer aktuelleren Zahlenbasis treffen zu können als bisher, werden dem Landtag nach dem Gesetzentwurf künftig alle drei Jahre Berechnungen über den aktuellen Kostendeckungsgrad vorgelegt. Erstmals soll dies im Jahr der Beratung des Doppelhaushalts 2007/2008 erfolgen. Damit wird für den zukünftigen Haushaltsgesetzgeber eine gute Grundlage geschaffen, um in kurzen Zeitabständen Entscheidungen über eventuelle Zuschusserhöhungen vor dem Hintergrund der jeweiligen Haushaltslage zu treffen. Wir können übrigens für alle Bereiche, die wir hier zu verantworten haben, Entscheidungen nur vor dem Hintergrund der jeweiligen Haushaltslage treffen. Deswegen ist das ein ganz normales Vorgehen.
Wir alle sind uns einig, dass die Bezuschussung der Privatschulen weiterentwickelt werden soll. Die Finanzierung sollte jedoch nicht schlechtergeredet werden, als sie es tatsächlich ist. So hat der VGH im Juli 2005 in einem rechtskräftigen Urteil bestätigt, dass die Zuschüsse an die technischen Berufskollegs den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Dieses Urteil erging auch mit Blick auf vom Landtag vorgenommene Anhebungen von Zuschüssen im Jahr 2004 gerade für die beruflichen Schulen. Damals wurden die Zuschüsse ab dem 1. November 2004 an die Schulen, die bisher unter einem Kostendeckungsgrad von 70 % nach dem bisherigen Berechnungsmodell lagen, auf ebendiesen Kostendeckungsgrad angehoben. Das hat beispielsweise für die Fachschulen für Sozialpädagogik eine Anhebung der Zuschüsse um rund 24 % bedeutet.
Im Übrigen haben die Grundschulen innerhalb der Waldorfschulen auch hiervon profitiert; auch ihre Zuschüsse sind angehoben worden.
Um die Anhebung der Zuschüsse für die vergleichsweise niedriger bezuschussten Schulen zu ermöglichen, wurden seinerzeit Zuschüsse an die Gymnasien und die Klassen 5 bis 13 der Waldorfschulen, die nach der damaligen Berechnungsmethode einen Deckungsgrad von deutlich über 80 %, nämlich 83,4 %, erreicht hatten, auf knapp über 80 % zurückgeführt.