Sie liefern den freien Schulen eine Definition ohne Geld. Aber von Definitionen kann man nicht leben.
Herr Kollege Kretschmann, sind Sie bereit, zuzugeben, dass zumindest ich deutlich gesagt habe, dass dieser Schritt schnell kommen muss?
Sie stellen das hier hin, als bezöge sich diese Aussage auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Nein, das muss zügig kommen, und das habe ich deutlich gesagt.
Ihre Worte nehmen wir dann für bare Münze, wenn Sie nachher unserem Antrag zustimmen, in dem nämlich steht:
„Die Anhebung der Zuschüsse auf das nach dem Bruttokostenmodell erforderliche Niveau erfolgt in einem Stufenplan bis zum Ende der 14. Legislaturperiode des Landtags. Über die erste Stufe entscheidet der Landtag zum nächsten Haushalt nach Inkrafttreten dieses Gesetzes.“
Wenn Sie dem zustimmen, dass hier eine klare Aussage gemacht wird, dass es auch finanziert wird, dann Respekt vor Ihnen! Anders sind es leere Worte,
(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Hei- derose Berroth FDP/DVP: Aber Ihre sind genauso leer! – Gegenruf des Abg. Drexler SPD: Aber dann können Sie da ja zustimmen!)
ebenso wie die leeren Worte, die in der Gesetzesbegründung stehen. Die Mindestanforderung ist ja, dass der Ge
setzgeber für die Planungssicherheit der Schulen sorgt und vorschreibt, dass bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt sein muss, was Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts ist. Das sind 36 Millionen €. Sie haben das nicht bestritten. Das wäre ja auch komisch. Schließlich haben wir diese Zahl von der Landesregierung.
Das ist, glaube ich, das Mindeste, was die Schulen in freier Trägerschaft erwarten. Solange Sie das nicht machen, müssen wir ganz klar davon ausgehen, dass Sie das wieder von der Haushaltslage abhängig machen wollen.
(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Von Koali- tionsverhandlungen muss man das abhängig ma- chen! Das sollten Sie doch wissen!)
Die Rechtsposition ist aber ganz klar die, dass die freien Schulen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts einen Rechtsanspruch darauf haben, dass sie angemessen entsprechend den Kosten eines staatlichen Schülers bezahlt werden. Das ist ja schließlich Inhalt des Bruttokostenmodells. Sie können dem nachher zustimmen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP/DVP. Dann besteht in diesem Haus eine Mehrheit dafür.
Zweitens: Ich finde es völlig unangemessen, dass Menschen, die dieses Engagement aufbringen, in der Gründungsphase drei Jahre lang überhaupt keine Zuschüsse bekommen. Ich finde, dass das nicht geht und dass das ein Instrument zur Verhinderung der Gründung von freien Schulen ist. Wir brauchen aber mehr freie Schulen und nicht weniger. Der Elternwille muss hier maßgebend sein. Deswegen fordern wir in einem zweiten Änderungsantrag, dass nach einer Wartefrist die Zuschüsse rückwirkend wenigstens für die letzten zwei Jahre erstattet werden.
Natürlich muss der Staat auch gewisse Schranken errichten, damit er nicht beliebig freie Schulen fördert, die nach einem Jahr wieder von der Bildfläche verschwunden sind.
Aber wenn man das rückwirkend erstattet, ist das in Ordnung. Sie haben Gelegenheit, Frau Kollegin Berroth, dem zuzustimmen. Dann haben wir eine Mehrheit in diesem Haus.
(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Mit zwei Leuten gibt es keine Mehrheit! – Heiterkeit – Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Das stimmt!)
Drittens ist es auch wichtig, dass wir die Waldorfschulen so behandeln wie die Gymnasien. Schließlich sind es integrative Schulen, die alle Bildungsabschlüsse bis hin zum Abitur ermöglichen. Jeder weiß, dass solch ein integratives System eher mehr finanziellen Aufwand erfordert und nicht weniger. Deswegen ist es wiederum eine Benachteiligung der Waldorfschulen, wenn Sie diesen Unterschied nicht angemessen berücksichtigen.
Ich darf noch in Parenthese bemerken, dass im Gymnasium im Durchschnitt auch 25 % der Schüler das Abitur nicht erreichen, sondern mit einem anderen Bildungsabschluss abgehen.
oder ob es nur nach der Oettinger-Tour geht: Man kündigt an, aber es ist kein Unterbau vorhanden. Das ist reiner Wahlkampf. Die freien Schulen brauchen aber Fakten, also die Gelder, die ihnen zustehen.
Lassen Sie mich zum Schluss sagen – Herr Kultusminister, das ist besonders an Sie gerichtet –: Wir können für die Waldorfschulen auch Dinge machen, die kein Geld kosten, zum Beispiel ihnen ermöglichen, dass sie ihr eigenes Abitur durchführen, und ihnen damit endlich einmal zugestehen, auch beim Abschluss eigene Wege zu gehen. Wir haben heute ein Selbstauswahlrecht der Hochschulen. Wir können es ruhig in die Verantwortung der Waldorfschulen legen, dass sie mit einem eigenen Abitur ihre Schülerinnen und Schüler ins Berufsleben schicken.
Sie sind dann auch für den Erfolg oder Misserfolg verantwortlich. Auch da haben Sie Gelegenheit, zu zeigen, dass wirklich, wie die Mütter und Väter des Grundgesetzes uns klugerweise gesagt haben,
freie Schulen mit zum öffentlichen Schulwesen gehören und dass sie die Möglichkeit erhalten, gleichberechtigt und fair in den Wettbewerb mit den staatlichen Schulen einzutreten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte nur einiges zu dem eben Gesagten bzw. zu dem von Frau Rudolf Gesagten richtig stellen.
Das eine ist: Wir stehen im Moment und auch nach der Verabschiedung des Gesetzes auf dem Boden der Verfassung.
Es ist nämlich eben angeklungen, dass dies nicht der Fall wäre. Ich habe ausdrücklich gesagt, dass auch die bisherige Regelung, die wir jetzt umstellen, durch aktuelle Urteile aus
dem letzten Jahr für verfassungsgemäß erklärt wurde. Aus dem Urteilstext aus dem letzten Jahr geht auch hervor, dass ein Kostendeckungsgrad von 80 % nicht vorgeschrieben, sondern wünschenswert ist. Das heißt, wir begeben uns eigentlich sogar weiter, als uns dies gerichtlich vorgeschrieben ist, und zwar ganz bewusst und aus politischen Gründen.
Das Zweite: Sie haben zu Recht die im Gesetzentwurf enthaltenen Ausführungen zu den Kosten für die öffentlichen Haushalte zitiert, aber Sie haben das Wort „unmittelbar“ nicht betont. Unmittelbar ist keine finanzielle Auswirkung. Jetzt sind wir bei dem Punkt, an dem wir uns unterscheiden. Ich habe ja klargestellt, dass wir unmittelbar keine Aufnahme dieser politischen Erklärung in den Gesetzestext mitmachen. Das ist der Punkt bei Ihrem Antrag: Sie wollen es in das Gesetz hineinschreiben. Dazu sind wir nicht bereit. Ich habe das alles schon vorhin gesagt und wollte es jetzt noch einmal klarstellen.
Letzter Punkt: Die Waldorfschulen werden nach unserer Auffassung in Baden-Württemberg besser behandelt als in anderen Bundesländern. Sie sind den Ersatzschulen zwar nicht zu 100 %, aber zu über 96 % gleichgestellt. Das ist nicht überall der Fall. Wir haben also eine gesetzliche Grundlage für die Waldorfschulen, die sie in Baden-Württemberg im Grunde genommen von ihrer ganzen Bedeutung her gut stellt. Ich wollte das nachgetragen haben.
Frau Rudolf, es hat im Laufe der Jahre nicht weniger Geld gegeben, sondern es hat eine Umschichtung der Mittel gegeben.