Protocol of the Session on February 21, 2006

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Staiger.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich kann mich noch kürzer fassen. Es geht um eine Anpassung an die Verwaltungsstrukturreform. Der Kollege Klenk hat dies schon ausführlich dargestellt.

Wir werden die Auswirkungen der Verwaltungsreform auch in Zukunft beobachten, und sie werden uns auch weiter beschäftigen. Das gilt vor allem für den Bereich der Behindertenhilfe. Da sehen wir durchaus noch weiteren Handlungsbedarf.

Den im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen stimmen wir zu. Sie sind vernünftig; daran lässt sich nichts kritisieren.

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Das ist aber schlecht für die Opposition!)

Die SPD-Landtagsfraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei der SPD und der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Dr. Noll.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem der Kollege Klenk den Inhalt des Gesetzes so wunderschön dargestellt hat, will ich das nicht wiederholen. Ich schließe mich dem an, dass es eine sinnvolle Nachvollziehung der Verwaltungsstrukturreform ist mit Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände und Errichtung des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales. Es geht um die personelle Besetzung der Fachausschüsse in den Werkstätten für behinderte Menschen. Dies erscheint uns allen sachgerecht und ist übrigens auch zwischen den Trägern völlig unstrittig. Deswegen freue ich mich, dass wir an dieser Stelle eine Folge der Verwaltungsstrukturreform positiv beschließen können. Offensichtlich sind sich da alle einig.

Ich schließe mich dem an, was der Kollege Staiger gesagt hat: dass wir im Bereich der Eingliederungshilfe den Kommunalverband für Jugend und Soziales als einen der originären Ansprechpartner ansehen, wenn es um konzeptionelle Weiterentwicklungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen geht. Es ist ein Teil dieses Gesetzentwurfes, den Kommunalverband zur Durchführung von Landesprogrammen zur Förderung kommunaler Aufgaben zu ermächtigen, die im fachlichen Zusammenhang mit den Aufgaben stehen, die das Gesetz definiert.

Deshalb stimmt die FDP/DVP-Landtagsfraktion dem Gesetzentwurf uneingeschränkt zu.

(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Klenk CDU)

Das Wort erhält Frau Abg. Lösch.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf ist im Hinblick auf die Übertragung der Mitwirkung in den Fachausschüssen der Werkstätten für behinderte Menschen vom überörtlichen auf den örtlichen Träger der Sozialhilfe konsequent und folgt der neuen Struktur, die sich durch die Verwaltungsreform ergeben hat. Wenn man einmal von der Sinnhaftigkeit der Verwaltungsreform absieht, dann ist diese Änderung folgerichtig.

Hinsichtlich der Zuständigkeit von Herkunfts- und Standortkreis, zu der es bekanntermaßen unterschiedliche Meinungen gibt, sieht der Gesetzentwurf vor, dass im Regelfall der Standortkreis zuständig sein soll. Begründet wird dies mit der Verwaltungsökonomie. Es gibt aber aus meiner Sicht auch ein sachliches Argument: Der Standortkreis kennt in der Regel die Einrichtung vor Ort am besten. Da es in den Fachausschüssen um Entscheidungen über die Aufnahme von Personen und deren Zuordnung zu bestimmten Bereichen geht, macht dies auch Sinn.

Daher stimmen wir diesem Gesetzentwurf ebenfalls zu.

(Beifall bei den Grünen und des Abg. Dr. Noll FDP/DVP – Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Ich helf euch aus mit Beifall!)

Das Wort erhält Frau Ministerin Dr. Stolz.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Beiträge zum Gesetzentwurf der Landesregierung haben gezeigt, dass die Regelungen im Interesse aller Beteiligten sind.

Der Gesetzentwurf geht auf einen Vorschlag des Städtetags und des Landkreistags zurück. Das ist eine Regelung, die als Folge der Verwaltungsreform ansteht.

In den Fachausschüssen wird der Zugang zu den Werkstätten für behinderte Menschen gesteuert. Es ist daher sinnvoll, dass diejenigen Sozialhilfeträger mitwirken, die die Leistungen zu bezahlen haben. Das sind nach der Verwaltungsreform die Stadt- und Landkreise. Daher soll die Zuständigkeit für die Mitwirkung vom Kommunalverband für Jugend und Soziales auf die örtlichen Sozialhilfeträger übergehen.

Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens ergab sich eine Diskussion darüber, ob der Stadt- bzw. Landkreis im Fachausschuss mitwirken soll, der für die Hilfegewährung im Einzelfall zuständig ist, oder der Stadt- bzw. Landkreis, in dem die Werkstatt ihren Sitz hat. Wir sind der Auffassung, dass der Standortkreis zuständig sein soll. Das ist die unbürokratischste Lösung. Die Werkstatt lädt ihren Kreis zu den Sitzungen des Fachausschusses ein. Die Mitarbeiter des Kreises kennen die Hilfsangebote am besten und können daher auch beurteilen, welche Leistungen für den betroffenen Menschen am besten geeignet sind.

Dieser Lösung kann man natürlich entgegenhalten, sie sei nicht konsequent. Grund für die Übertragung ist ja, dass derjenige Sozialhilfeträger im Fachausschuss mitwirken soll, der für die Hilfegewährung zuständig ist. Eine solche Bestimmung wäre jedoch mit hohem bürokratischem Aufwand für die Werkstätten verbunden. Sie müssten in jedem Einzelfall ermitteln, welcher Kreis örtlich zuständig ist. Dies ist zeitaufwendig und bürokratisch. Auch für die Kreise entsteht Mehraufwand, da ihre Mitarbeiter reisen und in vielen Fachausschüssen mitwirken müssten.

Gleichwohl lassen wir den Kreisen die Möglichkeit, per Vereinbarung eine andere Regelung zu treffen. Nimmt zum Beispiel eine an der Kreisgrenze gelegene Werkstatt regelmäßig behinderte Menschen aus dem Nachbarkreis auf, kann es sinnvoll sein, dass der Nachbarkreis an den Sitzungen des Fachausschusses teilnimmt. Ich denke, das ist ein sinnvoller Kompromiss.

(Beifall des Abg. Dr. Noll FDP/DVP – Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Keiner hört zu!)

Der Gesetzentwurf sieht des Weiteren die Änderung des Jugend- und Sozialverbandsgesetzes vor. Auch diese Änderung geht auf einen Vorschlag des Städtetags und des Landkreistags zurück. Mit der Gesetzesänderung schaffen wir die Ermächtigungsgrundlage dafür, dass das Land den Kommunalverband für Jugend und Soziales mit der Durchführung von Landesförderprogrammen beauftragen kann. Es können aber nur solche Förderprogramme übertragen werden, die mit den gesetzlichen Aufgaben des Kommunalverbands im Zusammenhang stehen. Wir planen ganz konkret,

den Kommunalverband für Jugend und Soziales mit der Durchführung der Landesförderung von Investitionen in der Behindertenhilfe, der Suchtkrankenhilfe und der außerklinischen Psychiatrie zu beauftragen.

(Beifall der Abg. Drautz und Dr. Noll FDP/DVP)

Dies haben der Städtetag und der Landkreistag vorgeschlagen. Wir halten diesen Vorschlag für sinnvoll und haben ihn daher gerne aufgegriffen, denn der Kommunalverband ist in der Behindertenhilfe bereits für die Durchführung der kommunalen Förderung und der Förderung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zuständig.

(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Genau so wollten wir es!)

Durch die Bündelung der Förderung beim Kommunalverband haben die Träger der Vorhaben einen zentralen Ansprechpartner für alle Fragen. Das ist bürgerfreundlich, und die Verwaltung wird effizienter.

Mit der Übertragung der Durchführung von Landesförderprogrammen geben wir als Land unsere Steuerungsmöglichkeiten nicht aus der Hand, denn wir erlassen Förderrichtlinien und behalten uns ein Weisungsrecht vor. Das heißt, wir können mitbestimmen, welche Projekte gefördert werden und welche nicht. Wir hoffen, dass wir die Investitionsförderung in der Behindertenhilfe, der Suchtkrankenhilfe und der außerklinischen Psychiatrie bald auf den Kommunalverband übertragen können, sodass die Förderung bereits in diesem Jahr von diesem durchgeführt werden kann.

Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf trägt wesentlich zur Entbürokratisierung und zur Bürgerfreundlichkeit bei. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Gute Ministerin!)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 13/5059.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 13/5150. Der Sozialausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Kann ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stellen? – Dem ist so. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetzentwurf Drucksache 13/5059 ist einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 21. Februar 2006 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Ausführung der Werkstättenverordnung und zur Änderung des Jugend- und Sozialverbandsgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

(Stellv. Präsidentin Christa Vossschulte)

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.

(Beifall der Abg. Drautz und Dr. Noll FDP/DVP)

Damit ist Punkt 7 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Krebsregistrierung in BadenWürttemberg (Landeskrebsregistergesetz – LKrebsRG) – Drucksache 13/5066

Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses – Drucksache 13/5152

Berichterstatterin: Abg. Ursula Haußmann