(Abg. Veronika Netzhammer CDU: Ja, es wird ge- prüft und dann umgesetzt, wenn es sinnvoll ist! – Gegenruf des Abg. Fischer SPD)
Die Empfehlung wird eben nicht umgesetzt. Es gibt dann noch das Phänomen, dass diese Argumente der Regierung im Finanzausschuss von derjenigen Kollegin der CDU vorgetragen worden sind, die früher einmal bei den Grünen die Notwendigkeit der Einführung und des Betriebs von Holzhackschnitzelheizanlagen außerordentlich überzeugend dargestellt hat.
Jetzt hat sie wirtschaftliche und finanzielle Gesichtspunkte vorgebracht. Es ist wirklich ein Phänomen, wie jemand innerhalb so kurzer Zeit seine Auffassung so stark ändern
Wir haben den Antrag gestellt, die Regierung aufzufordern, die notwendige und richtige Empfehlung des Rechnungshofs umzusetzen, und, siehe da, wir sind in der Minderheit geblieben, obwohl es kein Argument gibt, welches rechtfertigt, weiterhin Ausgaben zu verantworten, die nicht notwendig sind, zumal Baden-Württemberg über einen großen Holzreichtum verfügt, sodass hier alle Möglichkeiten bestehen, mit Holz auch wirtschaftlich sachgerecht umzugehen und Anstöße für Technologie- und Wirtschaftsunternehmen zu geben, entsprechende Beheizungstechniken auch auf dem Weltmarkt erfolgreich umzusetzen.
Wenn wir uns diese Beispiele, die ich nur am Rande zitiere, vor Augen führen, erkennen wir, dass der Rechnungshof dieses Mal keine spektakulären Angelegenheiten aufgreift. Aber die Zahl der Berichte und der Umfang dessen, was auch ergänzend beratend dargestellt worden ist, machen es aus.
Ich nenne dazu als letztes Beispiel die Erbschaftsteuer und erinnere daran, dass etwas, was für die staatlichen Kassen bereitliegt, nicht vollständig abgerufen wird, weil nahezu jeder zweite Bescheid falsch ist und weil die Qualität der Bearbeitung völlig unzulänglich ist. Da sind wir dem Rechnungshof für seine Hinweise dankbar.
Wenn wir Derartiges aus der Praxis heraus feststellen, heißt es: „Alles nur Oppositionsgerede.“ Der Rechnungshof steht nicht im Verdacht, das Geschäft der Opposition zu betreiben, sondern er liefert die Argumente, die uns in die Lage versetzen, Ihnen zu sagen: In dem Bereich der Entwicklung der staatlichen Einnahmen versagen Sie total.
Deswegen nehmen wir Ihnen das Gejammer über die Finanzentwicklung und die Schlussfolgerung, dass man immer mehr Schulden machen müsse, so lange nicht ab, wie nicht die personellen und sachlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass das dem Staat nach Gesetz und Recht zustehende Geld auch vereinnahmt wird.
Wir danken dem Rechnungshof, dass er auch in seinen beratenden Tätigkeiten die Dinge so analysiert, dass keiner mehr an dem Hinweis vorbeikommt: Es lässt sich einiges nachhaltig verbessern. Die Einnahmen des Landes in diesem Bereich gehen in die Hunderte von Millionen.
Es ist eine Herausforderung, die Möglichkeit zu schaffen, dass Steuergerechtigkeit auch ihre Verwirklichung findet. Gerade die Erbschaftsteuer ist etwas, was gegebenenfalls auch zügig und schnell abgewickelt werden kann – wenn man weiß, welche Meldepflichten die Banken haben und wie die Daten erhoben werden.
Bei einem Gespräch mit der Oberfinanzdirektion Karlsruhe wurde mir gesagt, man sei sich des Problems bewusst, dass die Bearbeitungszeiten viel zu lang sind. Dazu passt die Beratende Äußerung des Rechnungshofs zur Organisation und
Arbeitsweise der Erbschaftsteuerstellen sehr gut. Auch die weiteren Beratenden Äußerungen geben uns wirklich wichtige Anleitungen, was wir besser machen können.
Ich bin der Berichterstatter für den Einzelplan des Rechnungshofs und habe, wie schon in vielen Jahren zuvor, zentnerweise Unterlagen des Rechnungshofs einer Sichtkontrolle unterzogen. Ich merke nur an: Einnahmen in diesem Einzelplan gibt es nicht mehr, nachdem die Prüfungstätigkeit für den Bund entfallen ist. Es stand die Frage zur Debatte, wie weit man für prüfende und beratende Tätigkeit von Auftraggebern aus dem öffentlichen Bereich Beträge erheben könnte. Man kann durchaus darüber nachdenken, ob diese Leistungen dauerhaft unentgeltlich erbracht werden sollen, aber um große Beträge geht es da mit Sicherheit nicht.
Ich mache mir, was den Haushalt des Rechnungshofs angeht, ein wenig Gedanken darüber, dass die Versorgungsaufwendungen 50 % des Gesamtpersonalhaushalts ausmachen – bei steigender Tendenz. Angesichts der demografischen Entwicklung kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch die veranschlagten Personalkosten deutlich angehoben werden müssen, wenn der Prüfungsumfang und die Prüfungshäufigkeit aufrechterhalten werden sollen. Das ist etwas, was in den nächsten Haushaltsberatungen besprochen werden sollte.
Es haben sich keine Beanstandungen in der Jahresrechnung 2003 des Rechnungshofs ergeben. Deswegen können wir – wie schon im Finanzausschuss – den Antrag stellen, den Präsidenten des Rechnungshofs zu entlasten. Ebenso haben im Finanzausschuss die Landeshaushaltsrechnung sowie die über- und außerplanmäßigen Ausgaben ohne große Diskussion zustimmende Kenntnisnahme gefunden.
Daher kann ich sagen, dass alle drei Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses von unserer Fraktion mitgetragen werden. Ich wiederhole noch einmal: Dank und Anerkennung dem Landesrechnungshof mit seinem Präsidenten und allen seinen Mitarbeitern für die für das Land BadenWürttemberg geleistete Arbeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident Frank! Die Denkschrift 2005 hat erneut keine Skandale offenbart, aber auch diese Denkschrift des Rechnungshofs hat eine ganze Fülle von Anregungen und Hinweisen für einen sparsameren und effizienteren Umgang mit öffentlichen Mitteln erbracht.
Die Verdienste des Rechnungshofs um eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung sind unstreitig. Das Parlament würdigt dies am besten dadurch, dass die Denkschrift des Rechnungshofs zügig beraten wird, dass die Anregungen des Rechnungshofs aufgegriffen werden und dass genauestens auf die Umsetzung der entsprechenden Beschlüsse des Landtags geachtet wird.
Eine Reihe von Beschlüssen des Landtags zu Beiträgen aus früheren Denkschriften ist noch abzuarbeiten. Der Rechnungshof dokumentiert dies jeweils im Anhang zur Denkschrift. Insgesamt aber ist festzustellen, dass die Umsetzung der Beschlüsse des Landtags in den meisten Fällen zeitnah erfolgt.
Auch der Rechnungshof selbst dokumentiert in Abschnitt IV der Denkschrift die positiven Auswirkungen seiner Prüfungstätigkeit. Die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des öffentlichen Statistikwesens in Deutschland sei nur als Beispiel dafür genannt, dass zumindest ein Einstieg, Herr Frank, gelungen ist.
Die besondere Stellung des Rechnungshofs wird auch dadurch deutlich, dass bei der Beratung der Denkschriften des Rechnungshofs fast immer Einstimmigkeit im Finanzausschuss erreicht werden konnte. Von wenigen Ausnahmen abgesehen war dies auch bei der Denkschrift 2005 der Fall. Auch dies belegt das Vertrauen, das dem Rechnungshof und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entgegengebracht wird.
Dissens in Einzelpunkten gab es im Grunde nur bei drei Beiträgen der diesjährigen Denkschrift: erstens beim Thema Ganztagsschulen, zweitens bei der Frage eines Prüfungsrechts des Rechnungshofs bei den Empfängern von Zuwendungen der Landesstiftung und drittens bei den Konsequenzen aus der Auslastung der Theologischen Fakultäten, sowohl der evangelischen als auch der katholischen, an den Universitäten des Landes.
Alle weiteren Beiträge von der Gesundheitsfürsorge für Gefangene im Justizvollzug über die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung für Wasserschutzgebiete, die Zweckverfehlung beim Einsatz von Fördermitteln für die Gewässerentwicklung und das Einsparpotenzial durch das Heizen mit Holzhackschnitzeln bis hin zur Förderung von Wissenschaftlerinnen für eine Fachhochschulprofessur wurden weithin einvernehmlich beraten und beschlossen.
All dies sind nur kleine Punkte, aber zusammengenommen können sie und die vielen Anmerkungen des Rechnungshofs, auf die ich jetzt nicht eingehen kann, doch einen erheblichen Beitrag zur Steigerung der Effizienz der Landesverwaltung, ja einen erheblichen Beitrag zur Steigerung von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit beim Umgang mit öffentlichen Mitteln leisten.
(Abg. Zimmermann CDU: „Erheblich“ würde ich aber weglassen! – Abg. Scheuermann CDU: Herr Kollege, lassen Sie mal „klein“ weg! – Abg. Drex- ler SPD: Was ist denn jetzt los?)
In besonderem Maß gilt dies für die Beratenden Äußerungen des Rechnungshofs, die dieser neben den Denkschriften vorlegt. Ich nenne ausdrücklich die Themen „kostenorientierte Optimierung der Wirtschaftsförderung“, „Bauunterhaltung und Sanierungsbedarf der Universitätsgebäude“, „Organisation und Aufgabenerledigung der Kriminaltechnik“, „Vergabe von Gutachten durch die Ministerien“, fer
ner – im Finanzausschuss noch nicht beraten – „Organisation, Wirtschaftlichkeit und Personalbedarf der Landesoberkasse“ sowie „Organisation und Arbeitsweise der Erbschaftsteuerstellen“.
Gerade für die Beratenden Äußerungen ist der Landtag – ich hoffe, das gilt für die Landesregierung in gleichem Maße – dem Rechnungshof zu großem Dank verpflichtet. Ich möchte hier ganz persönlich Herrn Präsident Frank sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs danken und schließe, Herr Kollege Scheuermann, mit dem schönen Satz: Die FDP/DVP-Landtagsfraktion stimmt den Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses zu.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir, dass ich mit einem Satz aus dem Vorwort der Denkschrift anfange. Ich will sie nicht von Anfang bis Ende durchgehen, aber mit einem entscheidenden Satz beginnen.
In Anbetracht der Zeit; sonst würde ich das natürlich gern machen. – Der entscheidende Satz im Vorwort der Denkschrift lautet:
Meine Damen und Herren, im Klartext heißt das: Der Rechnungshof sagt das, was wir alle hier im Hause wissen: dass die Landesregierung kein Konzept zum Schuldenstopp und schon gar kein Konzept zum Schuldenabbau hat.
Ich darf Sie noch einmal aus aktuellem Anlass daran erinnern, dass sich der Schuldenstand von 1992 bis 2005 auf 40 Milliarden € verdoppelt hat. Es geht gerade so weiter. Wenn wir jetzt in der Presse lesen, dass der Finanzminister es als großen Erfolg verkauft, dass bei einer geplanten Kreditaufnahme von 2 Milliarden € 300 Millionen € weniger gebraucht werden, dann ist das in Anbetracht der Situation einfach höhnisch.
(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: 300 Millionen sind nicht nichts? – Zurufe der Abg. Scheuermann und Dr. Schüle CDU)
Das, was Sie auf dem CDU-Parteitag diskutiert haben bzw. das, was der Ministerpräsident vorgeschlagen hat, ist ein ehrgeiziges Ziel: Nettonullverschuldung bis 2011. Es ist auf jeden Fall so, dass wir schon öfter Ziele dieser Art gehört haben: 2006, 2008. Wahrscheinlich haben Sie deshalb auch darauf verzichtet, das tatsächlich in Ihr Wahlprogramm aufzunehmen. Der Ministerpräsident hat auch keinen Plan vorgelegt, wie das Ziel dieser Nettonullverschuldung bis 2011 erreicht werden könnte.
Weil es auch hierzu vom Rechnungshof Anregungen gibt, möchte ich das kurz zitieren. In der Denkschrift heißt es:
näher zu kommen, … ist nicht nur ein restriktiver Haushaltsvollzug erforderlich, sondern auch ein Aufgabenabbau, das Durchforsten der zahlreichen Förderprogramme sowie eine konsequente Senkung der Sach- und Personalausgaben.