Protocol of the Session on December 15, 2005

ich zitiere weiter wörtlich –

dass keinerlei konkrete Anhaltspunkte auf irgendwelche politische Einflussnahmen bei den Befragungen und Vernehmungen behauptet wurden.

Meine Damen und Herren, ich wiederhole es: Es gab keinerlei Anhaltspunkte für irgendwelche politische Einflussnahmen.

Es ist übrigens auch interessant, sich in diesem Zusammenhang den Bericht der SPD und der Grünen vor Augen zu halten. Denn in diesem Bericht heißt es an mehreren Stellen, dass „erwartungsgemäß“

(Abg. Sakellariou SPD: Falsch!)

keine Beweise für „schützende Hände“ gefunden werden konnten.

(Abg. Sakellariou SPD: Falsch!)

Ich zitiere exemplarisch aus Seite 946 des Berichtsteils:

Die Frage, ob von übergeordneter Stelle Einflussnahme auf die strafprozessualen Entscheidungen genommen wurde, wurde erwartungsgemäß von allen dazu vernommenen Zeugen verneint.

Oder auf Seite 979:

Einen Beweis dafür haben wir – erwartungsgemäß – nicht gefunden.

Meine Damen und Herren von der Opposition, man fragt sich dann natürlich schon: Warum wurde überhaupt im Rahmen eines Untersuchungsausschusses ermittelt, wenn das Ergebnis gerade für Sie schon von vornherein feststand? Wofür eine aufwendige Beweisaufnahme, wenn Sie mit allem schon von vornherein gerechnet haben?

(Beifall des Abg. Blenke CDU – Zuruf des Abg. Blenke CDU)

Ohnehin überzeugt der Bericht der SPD und der Grünen an manchen Stellen wenig. Er ist für über drei Jahre andauernde Ermittlungen zu mager und weist rechtliche Fehler auf. So schreiben Sie auf Seite 963:

Kern des strafrechtlich vorwerfbaren Verhaltens, das... den objektiven Tatbestand einer versuchten Strafvereitlung im Amt erfüllt...

Ich kann das gern wiederholen, Herr Kollege Oelmayer. Der Satz würde aber auch dann nicht verständlicher werden, weil nämlich eine versuchte Tat nicht die Erfüllung eines objektiven Tatbestands beinhalten kann.

Noch fehlerhafter war die ursprüngliche Berichtsfassung der Opposition, die in der 48. Sitzung beraten und aufgrund unserer Ausführungen richtig gestellt wurde. Dort wurde nämlich lapidar behauptet, eine Anzeigepflicht der Finanzämter gegenüber der Staatsanwaltschaft für nicht steuerliche Straftaten ergäbe sich klar aus dem Gesetz, und zwar aus § 116 der Abgabenordnung. Schon beim einfachen Lesen kann man feststellen, dass es sich genau umgekehrt verhält: dass dort eine Anzeigepflicht der Behörden gegenüber den Finanzämtern für Steuerdelikte festgelegt ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte klar betonen: Ich finde es gar nicht so schlimm, wenn derartige Fehler gemacht werden. Mich stören aber die Überheblichkeit und die Gnadenlosigkeit, mit denen gleichzeitig das Verhalten einzelner Beamter im FlowTex-Untersuchungsausschuss rigoros verurteilt wurde.

(Beifall bei der CDU)

Ich darf Sie in diesem Zusammenhang an die Äußerungen der SPD in der Pressekonferenz vom 6. Mai 2002 zur Frage der Erkennbarkeit des Betrugssystems erinnern. Ich zitiere die „Schwäbische Zeitung“ vom 7. Mai 2002: „Der Dümmste hätte das merken können.“ Nichts davon ist richtig, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Wir haben bei unseren Untersuchungen als CDU-Fraktion festgestellt, dass von Einzelpersonen zweifellos Fehler bei der Bearbeitung des Falles FlowTex gemacht wurden. Ich möchte aber vorab betonen: Es handelte sich um Nachlässigkeit und um Fehlbewertungen einzelner Beamter. Strafrechtlich vorwerfbares Verhalten eines Einzelnen ist bisher nicht festgestellt worden.

Ich möchte im Einzelnen einige Punkte benennen:

Erstens: Nicht bestätigt hat sich beispielsweise, dass Beamte aus Baden-Württemberg Steuerfahnder aus Thüringen gezielt zum Schutz von Manfred Schmider von Ermittlungen abgehalten hätten. Dies wurde in Presseberichterstattungen anfänglich eindeutig und einseitig so behauptet.

Zweitens: Die mehrfachen Einstellungen der Ermittlungsverfahren gegen Manfred Schmider wegen einer möglichen Beteiligung an dem Raubüberfall waren vertretbar.

Drittens: Fehlerhaft war die steuer- und strafrechtliche Behandlung der Scheingeschäfte zwischen den Brüdern Schmider aus den Jahren 1988 bis 1992. Die Verfahrenseinstellungen in diesem Zusammenhang waren nicht vertretbar. Anhaltspunkte für bewusst fehlerhaftes Verhalten der Beamten zugunsten des Herrn Schmider sind nicht ersichtlich. Vielmehr handelt es sich um eine schwierige Vorschrift, die hier falsch eingeschätzt wurde.

Viertens: Ermittlungen in den Jahren 1996 bis 1999 anlässlich einer Selbstanzeige und eingegangener anonymer Anzeigen ergaben Bearbeitungsfehler der Betriebsprüfung, der Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaften in BadenWürttemberg und Thüringen.

Fünftens: Es wurden Verstimmungen zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei deutlich. Gründe dafür waren aber persönliche Differenzen. Die Behauptung, unbequeme und übereifrige Polizeibeamte seien auf Drängen der Justiz an weiteren Ermittlungen gehindert worden, hat sich als haltlos herausgestellt.

Sechstens: Als unberechtigt erwiesen sich Vorwürfe der Polizei an der Ermittlungsführung der Staatsanwaltschaft Mannheim in dem Betrugsverfahren gegen Manfred Schmider aus dem Jahr 2000.

Siebtens: Nicht zu beanstanden ist auch, dass im Rahmen der Ermittlungen gegen Staatsanwälte ein Wechsel in der Zuständigkeit der Mittelbehörde von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe hin zur Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart für nicht erforderlich gehalten wurde.

Achtens: Vertretbar war auch der Abschluss eines Strafverfahrens gegen Matthias Schmider im Wege eines Strafbefehls mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2,4 Millionen DM. Zu berücksichtigen ist hierbei insbesondere, dass der zuständige Richter gesagt hat: Wenn man in dieser Frage ein Hauptverfahren durchgeführt hätte, dann hätte es eine weniger schwere Strafe gegeben. Matthias Schmider wurde also mit dem Strafbefehl eine schwerere Strafe gegeben; Matthias Schmider wurde in diesem Fall gerade nicht mit Samthandschuhen angefasst.

Neuntens: Zu kritisieren ist die zum Teil mangelnde Distanz verantwortlicher Banker zu Manfred Schmider. Es untergräbt auch das Ansehen einer Bank, wenn man sich in dieser Weise verhält.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir als CDUFraktion haben aus diesen Fehleinschätzungen und Nachlässigkeiten konkrete Verbesserungsvorschläge abgeleitet.

Wir sagen beispielsweise erstens, dass frühzeitig eine enge Zusammenarbeit der Strafverfolgungsorgane sichergestellt sein muss. Die Staatsanwaltschaft muss im Einklang mit dem Steuergeheimnis frühzeitig, also schon zu Beginn der Ermittlungen, in die Strafsache eingebunden werden.

Zweitens: Es ist eine Sicherstellung der Einhaltung strafprozessualer Grundsätze bei der Aktenführung herbeizuführen.

Drittens: In Großfällen dieser Art sind frühzeitig eine hinreichende Aufsicht und Koordination sicherzustellen.

Viertens: Die steuerrechtliche Sachkunde bei der Staatsanwaltschaft ist möglicherweise zu verbessern. Das hat sich in zahlreichen Beweisaufnahmen ergeben. Ferner ist auch die strafprozessuale Sachkunde innerhalb der Finanzbehörde, also auf der Gegenseite, zu verbessern.

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, entscheidend ist für mich: Trotz der aufgezeigten Nachlässigkeiten und Fehlbewertungen und trotz der notwendigen Verbesserungsvorschläge gibt es überhaupt keinen Grund, schlecht von der Verwaltung und der Justiz in Baden-Württemberg zu sprechen.

(Beifall des Abg. Fleischer CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, den Beamtinnen und Beamten gilt mein großer Respekt und vor allem mein uneingeschränktes Vertrauen. Ich habe Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Fahrlässigkeiten oder Fehler Einzelner können ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber der Verwaltung in keiner Weise begründen.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Fleischer CDU: Sehr gut!)

Das gilt vor allem, wenn man sich vergegenwärtigt, dass es sich beim FlowTex-Fall um einen Großfall handelt, der auch wegen der Auslandsberührung mit besonderen Schwierigkeiten verknüpft war, und deshalb von vornherein nicht ausgeschlossen werden kann, dass Einzelnen Fehler bei der Ermittlung unterlaufen.

Ein zweiter Aspekt betraf die Umfrageaffäre. Sie war im Grunde nur ein Zufallsprodukt. Sie war kein Ermittlungserfolg des Untersuchungsausschusses, sondern wurde von Polizei und Staatsanwaltschaft durch aufmerksame Ermittlungstätigkeit aufgeklärt und ans Tageslicht gebracht. Der Untersuchungsausschuss hat in diesem Zusammenhang eine auffällig hohe Zahl von Erinnerungslücken festgestellt. Besonders bezeichnend waren auch die weitschweifigen und wenig aussagekräftigen Angaben des Zeugen Hunzinger und seiner Mitarbeiter.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesem Zusammenhang laufen noch Strafverfahren, die sich mit dem Abschluss des FlowTex-Untersuchungsausschusses am heutigen Tage möglicherweise dann erledigen werden.

Zur Arbeit des Ausschusses möchte ich sagen, dass sie überwiegend von einem sehr hohen Aufklärungsinteresse aller beteiligten Parteien gekennzeichnet war. In den Ausschusssitzungen ging es zumeist sehr sachlich zu, was die Arbeit insgesamt sehr erleichtert hat. Auch dem Vorsitzenden möchte ich an dieser Stelle für die sachliche Aufklärungsarbeit im Ausschuss danken.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Allerdings, meine sehr verehrten Damen und Herren, hätte ich mir einen anderen und zurückhaltenderen Umgang mit der Presse gewünscht. Es spricht nicht für großen Aufklärungswillen, wenn gegenüber der Presse eine Vorwegnahme

der Beweiswürdigung stattfindet und Vorverurteilungen vorgenommen werden. Vor allem halte ich es für eminent wichtig, dass die Grundsätze des Rechtsstaats beachtet werden und vor allem das Auskunftsverweigerungsrecht von Zeugen nicht infrage gestellt wird. Die SPD sprach im Zusammenhang mit der Auskunftsverweigerung einzelner Finanzbeamter von „sizilianischen Verhältnissen“ und einer „Omertà des Schweigens“.

(Zuruf von der CDU: Oi!)

Das eine Zitat habe ich Ihnen vorhin schon genannt. Das andere Zitat stammt aus dem „Südkurier“ vom 7. Mai 2002:

Wenn die Omertà hält, ist das auch ein Befund.

So Abg. Ulrich Maurer.