Der Bedarf im ländlichen Raum darf eben nicht mit dem Bedarf in Ballungsgebieten gleichgesetzt werden.
Ich denke, deshalb müssen wir bedarfsgerecht ausbauen: im einen Bereich mehr und im anderen Bereich weniger. Im ländlichen Raum brauchen wir andere Betreuungsangebote als im städtischen Raum. Deshalb muss der Ausbau der Kleinkindbetreuung viel mehr auf der Grundlage der gemeindlichen Bedarfsplanung erfolgen. Auch insoweit haben wir mit den Kommunen absolute Übereinstimmung.
Im Übrigen bin ich davon überzeugt, dass gemeindeübergreifende Unterbringungsmöglichkeiten für Kleinkinder für viele Eltern sehr viel wichtiger sind
als Unterbringungsmöglichkeiten für Kinder, die älter als drei Jahre sind, denn in dieser Hinsicht bestehen im ländlichen Raum oftmals Probleme.
Zur qualitativen Weiterentwicklung: Ich begrüße ausdrücklich das mit dem Entwurf verfolgte Ziel, die Qualität der bestehenden Angebote weiter zu verbessern. Der Entwurf übernimmt die im TAG niedergelegten Vorgaben für einen qualitätsorientierten Ausbau ohne Einschränkungen. Damit wird klargestellt, dass der quantitative Ausbau Hand in Hand mit der Weiterentwicklung der Qualität gehen muss. Quantität alleine ist nichts.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies gilt auch und gerade bei der Kindertagespflege. Wir haben hier im Land im Vergleich mit anderen Bundesländern schon ein beachtliches Niveau erreicht. Dazu haben nicht zuletzt – das sage ich ganz bewusst – auch die Tagesmüttervereine erheblich beigetragen.
Unsere Landesförderung setzt daher an diesen Strukturen an. Wir wollen unsere gute Position halten und ausbauen. In diesem Sinne nutzt der Gesetzentwurf die den Ländern im TAG eingeräumte Möglichkeit, weitere landesspezifische Regelungen zu treffen.
Bisher war die Kindertagespflege auf den Haushalt der Tagesmutter oder auf den Haushalt der Familie des Kindes beschränkt.
Der Gesetzentwurf eröffnet nun zusätzliche Möglichkeiten, neue Formen der Betreuung zu entwickeln. Ich denke zum Beispiel an die Kindertagespflege in frei gewordenen Räumen von Kindertagesstätten, etwa zur Betreuung von Kindern außerhalb der Öffnungszeiten.
Wir sind uns allerdings mit den Kommunen und dem Landesverband der Tagesmüttervereine in Folgendem einig: Die räumlichen Voraussetzungen hierfür müssen stimmen, aber auch – das ist genauso wichtig – die persönliche Qualifikation der Tagesmütter muss stimmen. Deshalb legen wir auch Wert darauf, dass die Tagesmütter entsprechend ausgebildet und weitergebildet werden können.
Näheres werden wir auch in einer Verwaltungsvorschrift zur Kindertagespflege regeln. Mit dieser Verwaltungsvorschrift sollen im Übrigen auch die im TAG dargelegten Anforderungen einer Qualitätssteigerung und Qualitätssicherung in der Kindertagespflege einvernehmlich konkretisiert werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein weiterer Meilenstein beim Ausbau eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots gerade für Kleinkinder.
Insofern stimmt der von Herrn Abg. Haas geäußerte Satz, den ich unmissverständlich unterstreiche: Es ist ein guter Tag für das Kinderland Baden-Württemberg, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Ruth Weckenmann SPD: Herr Renner, ist Ihr Anspruch so niedrig? Haben Sie keine höheren Wünsche? Wir hätten uns mehr erwartet! – Zuruf des Abg. Kretschmann GRÜNE)
Wir haben immer Wünsche, und wir sind dabei, die Wünsche entsprechend dem, was im Land nötig ist, und entsprechend dem, was die Finanzen hergeben, zu entwickeln.
(Abg. Kretschmann GRÜNE: Aber trotzdem sollte man nicht Meilen mit Metern verwechseln! – Ge- genruf der Abg. Ruth Weckenmann SPD: Mit Zen- timetern!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist aber unglaublich wichtig und gut, dass wir alle uns dazu bekennen, nämlich Land, Kommunen und freie Träger. Wir werden diese Herausforderung gemeinsam meistern, wenn wir wie bisher gemeinsam an einem Strang ziehen. Sie sind herzlich eingeladen, mitzumachen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Frau Wonnay, der Orientierungsplan ist gut und nicht deswegen schlecht, weil vielleicht andere Länder schon irgendwelche Orientierungspläne eingeführt haben.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Marianne Wonnay SPD: Qualität und Schnellig- keit! Wie wäre es denn damit?)
Wenn das das Einzige ist, was Sie kritisieren, dann können wir mit unserer Arbeit eigentlich zufrieden sein.
Denn ich darf Sie noch einmal korrigieren: Es sind knapp 10 % der Kindergärten, die in diese Erprobungsphase einbezogen werden, und wir wollen gerade durch eine lange Erprobungsphase auch möglichst viele Träger einbeziehen. Das ist der Wunsch der Träger. Denn wir wollen alle mitnehmen, damit dieser Orientierungsplan auch ordentlich umgesetzt wird.
(Zuruf der Abg. Ruth Weckenmann SPD – Gegen- ruf des Abg. Alfred Haas CDU: Frau Wecken- mann, lesen Sie doch erst einmal alles!)
Ich will Ihnen zum Gesetzentwurf der CDU und der FDP/ DVP noch einmal in einigen Sätzen begründen, warum auch wir von der Regierung meinen, dass wir mit der darin vorgesehenen Regelung zu den gemeindeübergreifenden Kindergärten auf dem richtigen Weg sind.
Lassen Sie mich zunächst einmal festhalten, worüber wir uns alle einig sind: In der vorgelegten Novelle ist die Wahl
freiheit der Eltern ein zentraler Aspekt, ob es um die pädagogische Ausrichtung der Kindergärten oder um die Öffnungszeiten, die für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einerseits und die Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung andererseits eine entscheidende Rolle spielen, geht. Wir wollen die Eltern unterstützen, und wir wollen ihnen bei der Wahrnehmung ihrer Elternpflicht keine Knüppel vor die Beine werfen. Insofern kann ich auch hier noch einmal feststellen: Das Kinderland Baden-Württemberg ist auf einem guten Weg.
Genauso wichtig ist uns – das will ich hier betonen –, dass wir uns über den Begriff der Subsidiarität einig sind. Herr Kollege Noll hat es schon angesprochen. Wir geben die Verantwortung für die Kindergärten an die Kommunen ab, erwarten aber im Interesse der Subsidiarität, dass Angebote außerhalb der öffentlichen Hand, also außerhalb der Kommune genauso eine Chance haben.
Mit der Entscheidung für die Förderung durch die Wohnsitzgemeinde mit einem Festbetrag wollen wir den Trägern gemeindeübergreifender Einrichtungen eine finanzielle Sicherheit geben, wenn sie nicht oder nur teilweise in den Bedarfsplan der Standortgemeinde einbezogen sind. Gleichzeitig gewährleistet das Gesetz, dass die Gemeinden einen Handlungsspielraum haben. Dies war – das sollten wir nicht vergessen – die ursprüngliche Intention bei der Übertragung der Finanzierungs- und Planungsverantwortung für Kindergärten an die Kommunen.
Einrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsbereich können im besten Fall 63 % Förderung bekommen. Wenn von der Kommune eine Ausnahme zugelassen wird, besteht zusätzlich zum Festbetragsanspruch ein Förderanspruch von 31,5 % aus der Ausnahmeregelung.
Der Kommune steht es jedoch frei, bei über den Bedarf hinausgehenden Kindergärten keine Ausnahme zuzulassen. Der Grundanspruch in Höhe des Festbetrags bleibt für die Einrichtung dann aber bestehen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf – das ist hier auch schon erwähnt worden – wird im Übrigen nur die bundesgesetzliche Vorgabe umgesetzt, wonach für die Aufnahme gemeindefremder Kinder ein angemessener Kostenausgleich sicherzustellen ist.
bis hin zur Änderung des Finanzausgleichs. Aber wir wollen die Bedarfsplanung der Gemeinden nicht aushöhlen. Wir können nicht auf der einen Seite den Kommunen die Bedarfsplanung übertragen und diese Bedarfsplanung auf der anderen Seite durch eine andere Gesetzgebung wieder völlig aushöhlen. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf einen Kompromiss zwischen diesen beiden Polen gefunden haben, der sich in der Praxis bewähren wird. Ich kann Ihnen zusagen: Wir werden das beobachten.