Dann erstattet man sich selbstverständlich wechselseitig Kosten. Wenn ich für das Kind in meiner Kommune keinen Platz vorhalten muss, ist es doch nicht mehr als recht und billig, dass ich einen Anteil an die Kommune gebe, die die Einrichtung finanzieren muss. Das sagt einem der gesunde Menschenverstand, und das hat fast immer funktioniert.
In etwa einem Prozent der Fälle hat es nicht funktioniert, und jetzt müssen wir das leider gesetzlich normieren. Da gab es unterschiedliche Vorstellungen. Wir hatten am Anfang etwas andere Vorstellungen, aber selbstverständlich muss man versuchen, gemeinsam mit den Betroffenen, mit den Kommunen, mit den Trägern den geringstmöglichen Eingriff zu finden, der das Grundprinzip der pauschalen Zuweisung und der Bedarfsplanung bei den Kommunen nicht
so durchlöchert, dass es im Grunde genommen in sein Gegenteil verkehrt wird. Diese Erstattungspflicht normieren wir jetzt im Gesetz, obwohl sie im Bundesgesetz auch schon vorgegeben ist.
Dazu werden wir über eine Rechtsverordnung, die aber auch das Parlament passieren muss, Beträge vorgeben, um nicht wieder zu Spitzabrechnungen zu kommen. Diese Beträge – die Wahrheit gebietet es, das zu sagen – sind im Konsens zwischen den Kommunen – dazu zähle ich auch die Stadt Stuttgart, auch wenn sie vielleicht nicht selbst am Tisch vertreten war – und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, den Kirchen und dem Sozialministerium genau so beschlossen worden. Wie immer sind das Kompromisse: Den einen ist es zu wenig, den anderen zu viel.
Wir machen einen notwendigen Eingriff, um für die Familien mit Kindern Folgendes nicht mehr zu erleben: dass, wie geschehen, eine Stadt sagt: „Das geht uns überhaupt nichts an. Du arbeitest zwar in unserer Stadt. Du brauchst dringend einen Platz, weil es den in deinem Wohnort morgens um sieben, wenn du zur Arbeit fährst, noch nicht gibt. Aber das alles interessiert uns nicht.“ Das wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Deswegen ist heute ein guter Tag für die Familien mit Kindern. Es wird bessere Bedingungen geben, und das Wunsch- und Wahlrecht und flexible Betreuungsformen werden nicht an solchen – wie soll ich sagen? – etwas engstirnigen Betrachtungsweisen vor Ort scheitern.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Boris Palmer GRÜNE: Dazu habt ihr zwei Jahre gebraucht! Das hättet ihr von Anfang an haben können! – Abg. Zimmermann CDU: Die Kommu- nen haben nicht mitgespielt; eine Kommune hat im- mer nicht mitgespielt! – Gegenruf der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Stimmt doch gar nicht!)
Liebe Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird Sie nicht überraschen, dass ich in das Loblied der Herren Haas und Noll nicht einstimmen kann.
Weder eine quantitative noch eine qualitative Verbesserung der Kinderbetreuung, noch einen Supertag für die Kinder sehe ich, wenn ich Ihren Gesetzentwurf lese.
Ich war wirklich gespannt, denn bei der letzten Plenarsitzung hat Frau Staatssekretärin Stolz gesagt, wir sollten nicht ungeduldig sein,
und hat den Gesetzentwurf angekündigt. Sie hat bemerkt, dass wir vielleicht gar nicht so weit auseinander liegen.
und zwar in dem Bereich, der die Regelung für Kindergärten mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet anbelangt. Auf diesen Bereich möchte ich mich jetzt beschränken.
Der Gesetzentwurf soll wie angekündigt die Kostenerstattung für gemeindeübergreifende Kindergärten regeln, und er tut dies in völlig unzureichender Art und Weise. In § 8 Abs. 2 ist vorgesehen, dass für gemeindeübergreifende Einrichtungen Ausnahmen zugelassen werden können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist aus dem alten Gesetz übernommen worden und entspricht bisheriger Rechtslage. Das heißt, es bringt für die Problemfälle überhaupt keine Verbesserungen.
Die Schlechterstellung von Einrichtungen wird dadurch nicht verhindert. Nach wie vor, Kollege Haas, wird die Zuschussgewährung von einer Ermessensentscheidung der Standortgemeinde abhängig gemacht,
Das Fehlen jeglicher Voraussetzungen für eine solche Ausnahme führt zu einer Unbestimmtheit der Vorschrift und zur Unverhältnismäßigkeit. Der Gesetzentwurf – auch wenn Sie mir da etwas anderes erzählen – regelt in keiner Weise die Förderung von gemeindeübergreifenden Einrichtungen,
sondern gibt den Gemeinden das Recht, die Zulassung einer Ausnahme nach wie vor ohne Begründung zu verweigern.
Nach wie vor besteht kein Grund, Kollege Döpper – darüber können Sie mit den Waldorfkindergärten in Ihrem Wahlkreis auch noch einmal reden –, warum eine Gemein
de per Gemeinderatsbeschluss eine Ausnahme für den Besuch von Kindergartenkindern aus den Nachbargemeinden zulassen soll mit der Folge, mindestens 31,5 % der Betriebskosten zu übernehmen.
Mindestens. – Damit die Tätigkeit der freien Träger von Einrichtungen mit einem gemeindeübergreifenden Einzugsgebiet in Baden-Württemberg weiterhin möglich ist, müsste in § 8 Abs. 2 zumindest das Wörtchen „können“ durch das Wörtchen „sollen“ ersetzt werden. Dann wäre nur in einem atypischen Fall die Versagung der Ausnahme möglich. In § 8 Abs. 2 wird noch immer geregelt: „... können Ausnahmen...“. Wir hätten da gern ein „sollen“, weil das einfach einen verbindlicheren Charakter hat.
Was hat sich jetzt verbessert? Die Möglichkeit der Träger mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet, zumindest einen Zuschuss von 31,5 % zu erhalten, plus den platzbezogenen Pauschalen. Da, sage ich, springt dieser Gesetzentwurf zu kurz.
Ich lege einmal die Pauschalen zugrunde, die die Regierungsfraktionen vorschlagen und die ich der „Stuttgarter Zeitung“ entnehmen konnte, in der Herr Noll Auskunft darüber gegeben hat: 60 € pro Monat für Regelkindergärten, 70 € – –
(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Sie brauchen bloß die Empfehlung aus dem April nachzulesen, da steht es drin!)
Kollege Noll, ich weiß jetzt nicht, welche Empfehlungen von den Regierungsfraktionen übernommen werden. Deshalb beziehe ich mich auf das Interview in der „Stuttgarter Zeitung“, in dem Sie über die Pauschalen Auskunft gegeben haben: 60 € pro Monat für Regelkindergärten und 70 € für Kindergärten mit verlängerten Öffnungszeiten.
(Die Rednerin muss wiederholt husten. – Abg. Al- fred Haas CDU: Wasser! – Abg. Kretschmann GRÜNE: Wasser! – Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Wasser zum Löschen!)