Protocol of the Session on November 10, 2005

Dann können Sie erkennen, dass genau dieser Bereich der Wärmedämmung dort mit aufgenommen worden ist, dass wir, soweit entsprechende Sanierungen gerade bei Landesimmobilien anstehen, dieses Instrument auch einsetzen. Ich wäre dankbar, wenn Sie dies zur Kenntnis nehmen würden.

Jetzt aber zum Thema „Großkraftwerk Mannheim“ und zum Thema Wasserpfennig. Zunächst einmal muss man in dieser Debatte aus meiner Sicht deutlich unterscheiden zwischen

der Frage der vorliegenden Ermäßigungsanträge und der Frage der Investitionen.

(Abg. Schmiedel SPD unterhält sich im hinteren Teil des Plenarsaals mit anderen Abgeordneten.)

Herr Schmiedel, ich würde mich freuen, wenn Sie bei dieser Debatte dableiben würden. – Gut, ich kann ihn nicht überzeugen, zuzuhören. Das ist schade. Aber wir nehmen es zur Kenntnis.

(Abg. Fleischer CDU: Dann hat er es nicht ver- dient! – Abg. Blenke CDU: Es würde aber auch nichts verändern! – Abg. Knapp SPD: Er kriegt al- les mit!)

Es geht auf der einen Seite um die Ermäßigungstatbestände für vergangene Zeiten und auf der anderen Seite um die Investitionen für die Zukunft. Ich wäre dankbar, wenn man das genau trennen würde, weil man dann, wie ich finde, die Diskussion auch etwas ruhiger angehen kann.

(Abg. Knapp SPD: Fangen Sie bei der heutigen rechtlichen Lage an!)

Erster Punkt: Ermäßigungstatbestände für die vergangenen Jahre, Herr Knapp. Noch einmal: Das VGH-Urteil, das Sie immer zitieren – Sie sagen immer, die Zahlen lägen vor –, ist ein so genanntes Bescheidungsurteil, das beinhaltet, dass bei der Frage der Ermäßigung das Ermessen ausgeübt werden soll.

(Abg. Hofer FDP/DVP: Weiter nichts!)

Aufgrund dieses Urteils gab es ein Gutachten der Stadt Mannheim zu der Frage: Gibt es die Ermäßigungsmöglichkeiten, ja oder nein? Das wurde – das hat Frau Brenner auch sehr deutlich dargelegt – auf die drei Gesellschafter MVV, EnBW und Pfalzwerke heruntergebrochen.

Im Übrigen gestatten Sie mir den Hinweis auf die Tatsache, dass eben kein Ermäßigungstatbestand gegeben ist, weil Gewinne vorhanden sind.

(Abg. Hofer FDP/DVP: So ist es!)

Eine Ermäßigung soll es dann geben, wenn nachgewiesen ist, dass es eine wirtschaftliche Beeinträchtigung gibt.

(Abg. Hofer FDP/DVP: So ist es!)

Wenn allerdings Gewinne geschrieben werden, ist es schwierig, eine wirtschaftliche Beeinträchtigung nachzuweisen. Also ist der Ermäßigungstatbestand dann auch nicht gegeben.

(Abg. Zeller SPD: Die Zahlen liegen doch vor!)

Die Entscheidung ist hier auch deswegen schwierig,

(Zuruf des Abg. Knapp SPD)

weil wir bei der EnBW auf die Ebene der EdF gehen müssen und bei den Pfalzwerken auf die Ebene der RWE.

(Zuruf des Abg. Knapp SPD)

(Ministerin Tanja Gönner)

Herr Knapp, das sind einfach die Tatsachen, die vorhanden sind.

(Abg. Knapp SPD: Jeder braucht Erträge, um über- haupt existieren zu können!)

Herr Knapp, das sind die Tatsachen, wie sie vorliegen. Das ist das Bescheidungsurteil des VGH, das aus meiner Sicht nun einmal keine andere Deutungsmöglichkeit zulässt. Es gibt das erste Gutachten der Wirtschaftsprüfer. Es gibt weitere Gutachten. Wir haben die Schwierigkeit, dass wir, insbesondere was die EdF und was die RWE angeht, noch keine zufrieden stellenden Auskünfte haben. Wir haben das Regierungspräsidium Karlsruhe gebeten, der Stadt Mannheim bei der weiteren Bearbeitung der Frage der Ermäßigungstatbestände behilflich zu sein. Wir hoffen, dass wir dort zu einem Ergebnis kommen. Allerdings ist, wie gesagt, der Nachweis nötig, dass eine wirtschaftliche Beeinträchtigung vorliegt. Es deutet manches darauf hin, dass es schwierig ist, diesen Nachweis zu erbringen.

(Abg. Gall SPD: Und wie lange läuft das jetzt schon unter Ihrer Führung?)

Dann geht es um die Investitionen für die Zukunft. Genau für diesen Bereich hat der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung ein Gesprächsangebot unterbreitet. Uns liegt natürlich daran, dass Investitionen in diesem Land stattfinden, wenn es um die Erneuerung des Kraftwerkbaus geht. Es haben mehrere Gespräche stattgefunden. Es finden auch weitere Gespräche statt. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich hier jetzt nicht aus vertraulichen Gesprächen berichten werde. Aber es geht uns darum, dass wir die Grundlagen dafür schaffen, dass die Investitionen in BadenWürttemberg stattfinden.

Ich will aber noch etwas zum Thema Wasserpfennig sagen, denn wir unterhalten uns nicht nur über das Großkraftwerk Mannheim. Ihnen ging es in dieser Debatte darum, über das Großkraftwerk Mannheim zu sprechen. Aber man muss einmal überlegen, warum der Wasserpfennig in diesem Land eingeführt wurde und wie sich im Übrigen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen seitdem verändert haben.

Wir haben den Wasserpfennig einerseits eingeführt, um für die Nutzung der Ressource Wasser eine Lenkungswirkung zu haben, und zwar zum einen beim Verbraucher, damit er den Verbrauch reduziert, zum anderen aber natürlich auch bei der Industrie, die das Wasser für Kühlzwecke entnimmt und anschließend einige Grad wärmer einleitet, was wiederum dazu führt, dass wir ökologische Maßnahmen an Flüssen vornehmen müssen, damit dort das ökologische Gleichgewicht erhalten bleibt.

Wir haben andererseits eine Finanzierungswirkung des Wasserpfennigs, nämlich darin, dass das Wasser, das Grundwasser, das wir entnehmen, geschützt wird. Sie wissen, dass wir einen Teil dieses Geldes für die SchALVO nehmen.

Genau das muss im Zusammenhang des Wasserpfennigs gesehen werden. Deswegen kann man das – und das hat Herr Hofer auch deutlich gemacht – nicht einfach übers Knie brechen, sondern wir müssen hier sehr genau überlegen, wie wir das Ganze angehen können.

Zum Abschluss möchte ich noch eines sagen, und das habe ich schon einmal in einer Debatte über den Wasserpfennig gesagt: Es nutzt uns wenig, wenn wir – obwohl wir genau wissen, dass im Jahr 2010 eine Wasserrahmenrichtlinie gilt, die bedeutet, dass man die Ressource Wasser sozusagen „bepfanden“ soll – jetzt das Instrument, das wir bereits haben, abschaffen, um es im Jahr 2010 wieder einzuführen. Dann sagen die Leute: Was ist das eigentlich für eine Politik?

Im Übrigen will ich Sie darauf hinweisen, dass 11 der 16 Bundesländer so wie wir bereits heute einen Wasserpfennig haben. Die restlichen fünf werden uns folgen. Deswegen muss die Diskussion an diesem Punkt anders geführt werden.

(Glocke des Präsidenten)

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Knapp?

Ja.

Bitte, Herr Abg. Knapp.

Frau Ministerin, eine einfache Frage: Ist es richtig, dass es aus Ihrer Sicht keinen Ermäßigungstatbestand für die Jahre 1999, 2000 und 2001 gibt?

Nein, ich habe gesagt, dass wir derzeit noch Schwierigkeiten haben, die Zahlen der EdF und der RWE zu bekommen, dass wir aber zumindest bei der EnBW feststellen, dass sie Gewinn gemacht hat, und dass wir bei den anderen beiden noch bei der Prüfung sind. Mehr habe ich nicht gesagt. Ich sage nur, zum Ermäßigungstatbestand ist der Nachweis notwendig, dass es eine wirtschaftliche Benachteiligung gegeben hat. An dem arbeiten wir gerade.

Ich war eigentlich am Ende, bevor die Frage kam. Noch einmal: Mir geht es darum, klar zu machen: Die Landesregierung ist dort, wo es um Investitionen geht, gesprächsbereit, weil wir gemeinsam mit den Betreibern an einer Lösung arbeiten. Aber ich würde Sie doch bitten, die Grundsatzdiskussion über den Wasserpfennig im Gesamtzusammenhang zu führen, weil ich dies für notwendig halte.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie des Abg. Dr. Witzel GRÜNE)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aktuelle Debatte ist damit beendet.

Wir kommen noch zur Verbescheidung des Antrags der Fraktion der SPD, Drucksache 13/4271.

(Abg. Fischer SPD: Überweisung an den Umwelt- ausschuss!)

Es ist beantragt worden, diesen Antrag an den Ausschuss für Umwelt und Verkehr zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Punkt 2 der Tagesordnung ist damit erledigt.

(Präsident Straub)

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

a) Aktuelle Debatte – Public Private Partnership (PPP) baut kommunalen Investitionsstau ab – beantragt von der Fraktion der FDP/DVP

b) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Finanzministeriums – Öffentlich-private Partnerschaften (PPP) in Baden-Württemberg – Drucksache 13/4600 (geänderte Fassung)