Meine Damen und Herren, die Frage, wie bei dem ausgeknautschten – so sage ich einmal – Justizhaushalt
unseres Landes diese 20 Millionen DM noch zusätzlich aufgebracht werden können, gebe ich gerne an die Opposition zur Beantwortung weiter.
Meine beiden Vorredner, die Kollegen Kiesswetter und Bender, haben zur Resozialisierung und zur Entlohnung im Strafvollzug so viele Ausführungen gemacht, dass ich mir weitere ersparen kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil 1998 festgestellt, dass die augenblickliche Entlohnung der Arbeit im Strafvollzug nicht dem Grundgesetzgebot entspricht. Bis Ende dieses Jahres soll eine Lösung gefunden werden. Die Bezugsgröße nach § 18 des Sozialgesetzbuchs IV von augenblicklich 5 % des durchschnittlichen Arbeitseinkommens bei einer Tagesentlohnung von 10 DM – man höre genau hin: 10 DM – und 215 DM im Monat entspricht eben nicht dem Resozialisierungsgebot des Grundgesetzes.
In den Jahren 1998/99 wurde von der Justizministerkonferenz eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich damit befasste, eine adäquate Erhöhung vorzuschlagen. Im November 1999 legte man einen Entwurf über eine so genannte maßvolle Erhöhung des Arbeitsentgelts von 5 % auf 7 % vor. Zusätzlich zum monetären Entgelt, also zu diesen 7 %, verlangt die Justizministerkonferenz – ich darf es hier zitieren – noch eine Ausdehnung der Freistellung von der Arbeitspflicht bzw. das Recht auf Ansparung von maximal sechs Freistellungstagen pro Jahr, eventuell zur Vorverlegung des Entlassungszeitpunkts, oder alternativ die Gewährung von Arbeitsurlaub für lockerungsgeeignete Gefangene.
Diese Lösungsvorschläge, meine Damen und Herren, sind vom Bundesjustizministerium eingehend untersucht und als nicht verfassungsgemäß abgelehnt worden. Wir sagen im Einvernehmen mit der Bundesjustizministerin Nein zu diesen Vorschlägen. Wir erachten diese so genannte maßvolle Erhöhung auf 7 % bei weitem nicht als ausreichend.
Ich weiß auch nicht, wie Sie sich die Freistellung von der Arbeit vorstellen, zumal wir im Arbeitsrecht der Gefangenen immer noch bei einem Urlaubsentgelt für 18 Tage sind. Unser Bestreben sollte sein, das Urlaubsentgelt der Gefangenen dem Urlaubsentgelt der in der Freiheit arbeitenden Arbeitnehmer, nämlich für 24 Tage, anzupassen. Sonst würden wir ja diesen Vorschlag zweimal verbraten, und das kann ja wohl nicht im Sinne der Sache sein.
Es kann auch nicht angehen, dass wir diese zusätzlichen 6 Tage Urlaub pro Jahr auf eine vorzeitige Entlassung anrechnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir lehnen auch die Anrechnung auf Vergünstigungen wie zum Beispiel erweiterte Besuchszeiten oder zusätzliche Möglichkeiten zur Freizeitbeschäftigung oder erweiterte Sportmöglichkeiten ab, weil wir diese als selbstverständlich erachten. Also, da würde doppelt gemoppelt.
Da würden Sie bei den Gefangenen auf keinerlei Verständnis stoßen, denke ich mal. Diese Maßnahmen gehören zum so genannten Pflichtprogramm der Resozialisierung.
Der Entwurf der Bundesjustizministerin entspricht genau den Maßgaben, die das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf § 18 des Sozialgesetzbuchs IV eindeutig verlangt.
Herr Kollege Bender, ich habe Ihnen schon einmal vorgeschlagen, die 21 Anstalten zu besuchen und sich mit den Gefangenen sowie den Meistern usw. in den Werkstätten zu unterhalten. Aber das tun Sie ja nicht;
(Abg. Hans-Michael Bender CDU: Woher wissen Sie, dass ich das nicht gemacht habe, Herr Capez- zuto?)
Ich darf noch einmal auf den Entwurf der Bundesjustizministerin zurückkommen, der eine maßvoll lineare Anhebung der Vergütung vorsieht. Die verfassungsrechtlich notwendige Größenordnung wäre eine Erhöhung von 5 % auf 15 %. Das wäre eine Erhöhung auf 660 DM.
Wir möchten die Erhöhung damit begründen, dass sich die Gefangenen dann mehr Geld erarbeiten könnten, um erstens Schäden regulieren, zweitens Unterhaltsverpflichtungen nachkommen
Erlauben Sie mir zum Schluss noch eine Frage an die beiden Kollegen und den Herrn Minister. Vorhin war die Rede von Mehraufwendungen für das Land von 4 Millionen DM bis 6 Millionen DM, und zwar beim Kollegen Kiesswetter. Beim Kollegen Bender waren es 20 Millionen DM. Im Brief des Ministers waren es ebenfalls 20 Millionen DM. Ich hätte nachher gern die genauen Zahlen, wenn es möglich ist, Herr Minister.
Ich möchte Ihnen als Abschlusssatz noch mitgeben, dass wir durch eine vernünftige Resozialisierung die Rückfallquote der Gefangenen so zurückschrauben könnten, dass hierdurch auch Kostenersparnisse zustande kämen.
(Beifall bei der SPD und Abgeordneten des Bünd- nisses 90/Die Grünen – Abg. Walter Bündnis 90/ Die Grünen: So ist es!)