Sie haben auf etwas hingewiesen, zu dem ich sagen muss, dass man daran merkt, dass es Ihnen überhaupt nicht um die Sache geht. Sie werfen der Geschäftsleitung vor, dass sie ein Paket von RWE-Aktien zu billig verkauft habe. Das können Sie doch niemandem vorwerfen. Ich habe zufällig die ganze Aufklärung bereits hier.
und dann hat man dem Vorstand gesagt, er solle verkaufen, wenn er glaube, dass der Kurs entsprechend hoch sei. Der Vorstand hat verkauft,
aber drei Jahre später hätte er die Aktien zu einem wesentlich höheren Preis verkaufen können. Wenn er sie bis heute – oder vielleicht auch noch 20 Jahre länger – behalten hätte, wäre der Erlös vielleicht noch höher gewesen. Sie können doch nicht einem Vorstand oder gar dem Aufsichtsrat den Vorwurf machen, dass er die Märkte falsch einschätzt.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! In der Debatte sind drei Vorwürfe an die Adresse des Ministerpräsidenten geäußert worden. Herr Oelmayer, ich kenne Sie als besonnenen und meist auch sachlichen Kollegen,
aber was Sie bezüglich dieser – ja, in meinen Augen war es das – lächerlichen Aneinanderreihung von Sachverhalten, die auch keinen Zusammenhang hatten, dieser Aufzählung bezüglich des Umweltverfahrens eines Zementwerks gesagt haben, ist längst aufgeklärt. Das ist bei der Haushaltsdebatte vom Ministerpräsidenten hier ausführlich dargelegt worden.
Die Staatsanwaltschaft hat in diesem Fall gegen den Regierungspräsidenten von Tübingen wegen eines Umweltdelikts vorermittelt und ermittelt. Er ist ja von einer Ihnen nicht sehr fern stehenden Bürgerinitiative in Reutlingen angezeigt worden. Die Staatsanwaltschaft hat die Bücher geschlossen; das Verfahren ist abgeschlossen. Das ist geklärt. Sie können das doch nicht im Ernst in eine Reihe bringen und behaupten, der Ministerpräsident habe in einer Behörde angerufen und ihr eine Entscheidung abverlangt, die in eine bestimmte Richtung zu gehen hätte. Das ist ein falscher Sachverhalt. Das Verfahren ist eingestellt. Die Vorwürfe haben sich nicht bestätigt. Ich weise das, was Sie gesagt haben, im Namen der Landesregierung in aller Form zurück.
Zweiter Punkt: Herr Rapp hat gesagt, der Ministerpräsident entziehe sich unangenehmen Debatten. Der Ministerpräsident – und das ist seit Wochen bekannt – ist heute bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin, und heute Nachmittag wird es ein Gespräch mit dem Bundeskanzler geben. Was würden Sie eigentlich sagen, wenn der Ministerpräsident heute nicht in Berlin wäre, sondern dieser so „hochklassigen“ Debatte folgen würde?
Sie hätten ihm eine Verletzung seiner Amtspflichten vorgeworfen. Es ist wohl eine Selbstverständlichkeit, dass der Herr Ministerpräsident heute in Berlin an der Ministerpräsidentenkonferenz teilnimmt.
Zum dritten Vorwurf von Herrn Rapp – und das ist wirklich ein Vorwurf, wie er bisher in diesem Hause nicht üblich war –: Herr Drexler hat es natürlich raffinierter gemacht und hier von „Scheinheiligkeit“ gesprochen.
Das fällt auf Sie zurück. Sie haben das in Frageform gekleidet, aber das war kein Haar besser als die Äußerungen, die Herr Rapp hier zu einem Sachverhalt gemacht hat, der längst aufgeklärt ist und den ich gerne auch noch einmal vor dem Parlament darstelle,
nämlich zu der angeblichen Spendensammlung durch Bedienstete des Staatsministeriums im Auftrag von Frau Teufel oder auf Veranlassung von Herrn Ministerpräsident Erwin Teufel.
Ich möchte den Sachverhalt gerne, wie wir es auch schon in der Öffentlichkeit gemacht haben, hier noch einmal darstellen. Die Veranstalter des Landespresseballs 1997 haben Frau Teufel, die dort auf Einladung der Landespressekonferenz als Glücksfee tätig war, angeboten, einen Teil des Reinerlöses des Balls, 20 000 DM, für soziale Zwecke zur Verfügung zu stellen. Frau Teufel konnte dafür die Destinatäre, diejenigen, die von diesen 20 000 DM profitieren, nennen. Nach der Ziehung der Lose hat Frau Teufel nach vorheriger Absprache mit der Landespressekonferenz als
Zweckbestimmung jeweils 10 000 DM für die Kinderabteilung des Krankenhauses Assisi – in dieser Region war zuvor ein Erdbeben – und für eine Behinderteneinrichtung in Baden-Württemberg benannt.
Deshalb weise ich diese unerträglichen Vorwürfe zurück, die Herr Rapp und Sie, Herr Drexler, in ihrer Frage intendiert haben.
Die einzige Zusammenarbeit, die ein Bediensteter des Staatsministeriums in diesem Zusammenhang wahrgenommen hat – das ist vielleicht noch machbar –, ist, dass der Regierungssprecher des Landes Baden-Württemberg mit der damaligen Vorsitzenden der Landespressekonferenz, Frau Roth, Kontakt aufgenommen hat, um die Zweckbestimmung dieser Spende zu besprechen. Dass das auch im Rahmen der Amtshilfe noch möglich ist, wird das hohe Haus einräumen.
Deshalb sage ich hier in aller Klarheit: Lassen Sie den Ministerpräsidenten aus dieser unappetitlichen Aufzählung heraus. Er hat sich nicht das Geringste zuschulden kommen lassen. Sie versuchen, hier ein Sittengemälde zu entwerfen, das nicht den Realitäten Baden-Württembergs entspricht.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Hans-Michael Bender CDU: Der Vorwurf der Lumperei fällt auf den Vorwerfer zurück!)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aktuelle Debatte ist damit beendet.
Wahl der Mitglieder des Stiftungsrats und des Kuratoriums der Akademie für Technikfolgenabschätzung in Baden-Württemberg
Ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt: Insgesamt wurden 98 Stimmzettel abgegeben. 75 Stimmzettel wurden unverändert abgegeben, 16 waren verändert, 7 Abgeordnete haben mit Nein gestimmt.
In den Stiftungsrat wurden gewählt Frau Abg. Vossschulte, Herr Abg. Haas, Herr Abg. Reinelt, Herr Abg. Dr. Hildebrandt, Herr Abg. Kleinmann. Auf acht andere Abgeordnete entfielen zwölf Stimmen.