Protocol of the Session on March 24, 2022

Darüber hinaus ist es so, dass das Infektionsschutzgesetz die Justizvollzugsanstalten explizit einbezieht, wenn es

um das Testen geht, sodass wir unsere Teststrategie den Situationen anpassen werden und natürlich Quarantäne und Isolierung gewährleisten, um dann, wenn weiter Fälle auftreten, entsprechend handeln zu können.

Ein letzter Nachsatz noch: Das, was ich gerade bezogen auf die Beschäftigten und die Gefangenen gesagt habe, betrifft auch Besuche und weitere externe Personen. Da werden wir, wie gesagt, mit eindringlichen Bitten dafür werben, dass hier der Infektionsschutz auf freiwilliger Basis möglichst hochgehalten wird.

Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage geht an den Abgeordneten Vallendar.

Sehr geehrte Frau Senatorin! Wie beurteilt Ihr Haus die Anwendbarkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vor dem Hintergrund, dass der ursprünglich angedachte Schutzzweck, dass die Impfungen zu einer sterilen Immunität und damit zu einem Schutz der Mitarbeiter und der Patienten führen würden, sich wissenschaftlich nicht halten lässt und dass das Auswirkungen bei der Anwendung, insbesondere bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung eines Beschäftigungsverbots etc. für die jeweiligen Bediensteten hat?

Frau Kreck! Bitte schön!

Grundsätzlich kann ich sagen, dass wir durch die Senatorin für Gesundheit in der Senatssitzung informiert werden. Insofern haben wir als Senat auch permanent Kenntnis über das Infektionsgeschehen im Land Berlin.

Bezogen auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht meinen Sie wohl wissenschaftliche Erkenntnisse zu haben, dass das Impfen nichts bringt. Ich habe andere Informationen. Nichtsdestotrotz infizieren sich Personen, die geimpft sind. Es ist davon auszugehen, dass es mildere Verläufe sind. Die Wahrscheinlichkeit des Sichselbstansteckens bzw., andere Personen anzustecken, wird durch eine Impfung allerdings minimiert. Insofern ist das meines Erachtens eine sinnvolle Maßnahme gewesen.

Allerdings möchte ich Folgendes sagen: Das, was ich gerade bezogen auf das Entfallen der Maskenpflicht gesagt habe, dass der Bundesgesetzgeber da einen Auftrag gegeben hat, gilt natürlich auch bezogen auf die Einrichtungsbezogene Impfpflicht, und wir vollziehen das selbstverständlich.

Vielen Dank! – Dann geht die nächste Frage an den Kollegen Lux. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Heute vor einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht einen ganz fundamentalen Beschluss zum Klimaschutz gefasst und den Staat verpflichtet, ein ökologisches Existenzminimum für die Menschen auf dieser Welt, aber auch in Zukunft in unserem Land zu gewährleisten. Ich frage den Senat: Sind wir in Berlin eine systematische Umsetzung, sprich: in allen Lebensbereichen, Umwelt, Wasser, Energie – dieses Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses angegangen?

Frau Senatorin Jarasch! Bitte schön!

Vielen Dank! – Der Bundesverfassungsgerichtsbeschluss vor einem Jahr hat uns vor allem eines eindeutig gesagt: Klimaschutz ist Freiheitsschutz, und zwar Freiheit für die künftigen Generationen, deren Handlungsfreiheit eingeschränkt wird, wenn wir nicht jetzt massiv Klimaschutz betreiben.

In diesen Tagen merken wir einmal mehr, dass Klimaschutz, der Ausbau der erneuerbaren Energien, den wir bisher vor allem im Zeichen des Klimaschutzes betrieben haben, gleichzeitig auch Daseinsvorsorge ist und dass wir das als eine soziale Frage dringend vorantreiben müssen.

Der entscheidende Punkt ist nicht, die Zielzahlen zu verschärfen – auch das haben wir als eine Reaktion auf den Bundesverfassungsgerichtsbeschluss im Bund genauso wie in Berlin getan –, sondern es geht darum, bei den konkreten Schritten voranzukommen. Insofern freue ich mich über die heutige Debatte zum Thema Versorgungssicherheit und den Ausbau erneuerbarer Energien, bei dem ich doch in weiten Teilen dieses Hauses eine deutliche Bereitschaft bemerkt habe voranzukommen, zuzulegen und nicht in die Vergangenheit zurückzugehen, sondern auf die Wärmewende, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu setzen und das jetzt gemeinsam zu tun.

Dann hat der Kollege Lux die Gelegenheit zur Nachfrage.

Ich wollte fragen – das Bundesverfassungsgericht hat ja gesagt: Wenn wir nicht in bestimmten Lebensbereichen ein ökologisches Existenzminimum sichern, sei es im Bereich Wasser – wir haben eine Grundwasserkrise –, sei

(Senatorin Dr. Lena Kreck)

es im Bereich der Artenvielfalt, bei dem Artensterben, sei es im Energiesektor, den Sie auch gerade adressiert habe – – Gibt es im Senat oder in Ihrem Haus eine Untersuchung, ob für dieses Postulat des Bundesverfassungsgerichts, für den Klimaschutz, der all diese Gesetze und Lebensbereiche in Berlin betrifft, heute Freiheitsrechte beschränkt werden müssen, damit wir sie in Zukunft noch sichern können?

Frau Senatorin Jarasch! Bitte schön!

Wir diskutieren das im Senat nicht unter dem Begriff „ökologisches Existenzminimum“, aber es ist völlig klar, dass es so etwas gibt. Das ökologische Existenzminimum sind unsere aller Lebensgrundlagen. Dazu gehört die Energieversorgung, dazu gehören Wasser und Luft.

Das Thema Wasser hatten Sie gerade angesprochen. Das gehört tatsächlich zu Fragen, die in den nächsten Jahren auch ganz massiv auf die Agenda drängen werden, und wir müssen da radikaler herangehen. Bis jetzt setzen wir darauf, dass wir uns verpflichtet haben, klimaneutral zu werden. Wir werden unser Trinkwasser schützen müssen. Wir werden bei all diesen Maßnahmen nachsteuern müssen. Ich bin deswegen froh, dass wir auf konkrete, gemeinsame Steuerung setzen, so wie wir es mit der Klimagovernance im Senat soeben beschlossen haben. Das heißt, dass wir regelmäßig und auch über das, was wir im Koalitionsvertrag verabredet haben, hinaus nachsteuern, wenn es sein muss. Eine solche Untersuchung wäre ein anderer Zugang, aber wie gesagt: Meine Übersetzung für „ökologisches Existenzminimum“ ist: Wir alle brauchen Luft, Wasser, Boden, Energie zum Leben, und darum muss es in der nächsten Zeit gehen. Ich glaube, das ist im Moment dringlich genug im Bewusstsein.

[Beifall bei den GRÜNEN]

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann geht die zweite Nachfrage an den Kollegen Czaja. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Senatorin! Ich würde noch mal wissen wollen, ob Sie sich konkret in Ihrem Haus mit der Frage der Einschränkung von Freiheitsrechten beschäftigen, ja oder nein, und hätte dazu gerne eine konkrete Antwort.

[Vereinzelter Beifall bei der FDP]

Frau Senatorin! Bitte schön!

Diese Debatte ist so alt wie die erste Publikation des Club of Rome, würde ich sagen. Es ist einfach die Frage, ob wir es schaffen, freiwillig unsere Existenzgrundlagen, unser ökologisches Existenzminimum auf dieser Erde zu sichern. Wenn uns das nicht gelingt, dann werden in Zukunft Freiheitsrechte immer stärker beschränkt werden müssen, um unsere Lebensgrundlagen aufrecht zu erhalten.

Das ist die alte Debatte über Ökodiktatur. Das Bundesverfassungsgericht hat ganz klar gemacht, dass es beim Klimaschutz, bei der angeblichen Ökodiktatur, gerade um die Sicherung von Freiheit geht. Das heißt, alles, was wir für Klimaschutz tun, inklusive auch ordnungsrechtlicher Maßnahmen – auch das will ich hier ganz deutlich sagen – dient letztendlich der Sicherung unserer Freiheit. Ich glaube, jetzt, wo wir eine Debatte über die Verletzlichkeit, die Abhängigkeit von fossilem Gas, von Importen aus autokratischen Systemen geführt haben, ist uns einmal mehr klar geworden, dass es genau bei dem, was wir tun, um Freiheitssicherung geht.

Um Ihre Frage konkret zu beantworten: Dazu gehört Ordnungsrecht genauso wie Förderprogramme, wie eine Zusammenarbeit mit der Wirtschaft. Wir müssen alle Instrumente dafür nutzen. Dabei geht es nicht um Freiheitsentziehung. Das ist nicht das Ziel. Es geht um Freiheitssicherung bei allem was wir tun.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Zuruf von Paul Fresdorf (FDP)]

Damit hat die Fragestunde für heute ihre Erledigung gefunden.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 10:

Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin

Wahl Drucksache 19/0038

und

lfd. Nr. 11:

Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz

Wahl Drucksache 19/0092

(Benedikt Lux)

und

lfd. Nr. 12:

Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Richterwahlausschusses

Wahl Drucksache 19/0100

und

lfd. Nr. 13:

Wahl einer/eines Abgeordneten zum Mitglied und einer/eines Abgeordneten zum stellvertretenden Mitglied des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung

Wahl Drucksache 19/0039

und

lfd. Nr. 14: