Protocol of the Session on March 24, 2022

Mir ist wichtig, dass wir die Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Bewältigung dieser Herausforderungen aktiv unterstützen. Die Koordinierungsstelle für Energieeffizienz und Klimaschutz im Betrieb, kurz KEK, ist ein wichtiges Beispiel dafür. Die KEK zeigt den Unternehmen auf, wie sie ihren Energieverbrauch reduzieren und wo sie passgenaue Förderangebote finden können. Das Beratungsangebot ist im Übrigen eine der ganz wesentlichen Maßnahmen des 100-Tage-Programms des Senats und steht den interessierten Unternehmen bereits seit zwei Wochen zur Verfügung. Zuschuss- und Zinsverbilligungsprogramme des Bundes und des Landes Berlin, etwa zur energetischen Gebäudesanierung oder zum Ausbau der erneuerbaren Energien, tragen ebenfalls zur

Energieeinsparung und damit zur Unabhängigkeit bei. Eines ist mir ganz wichtig hervorzuheben: In Berlin sitzt das Know-how für nachhaltige Lösungen der Stadt von morgen. Wir müssen alles dafür tun, dass Berliner Innovationen zum Tragen kommen, auch und gerade deshalb, weil wir die Energiefrage jetzt lösen müssen.

Die Herausforderungen unserer Zeit erscheinen vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges wie unter einem starken Brennglas: noch deutlicher, noch drastischer, noch drängender. Wichtig ist es jetzt, schnell und konsequent zu handeln. Alle müssen dazu ihren Beitrag leisten, auch die Bundesregierung. Das betrifft die Fragen von Digitalisierung, die dauerhafte Sicherstellung der Energieversorgung, die Bezahlbarkeit für alle Bürgerinnen und Bürger, das Fördern von Innovation und auch das Abfedern von Umsatzeinbrüchen bei besonders betroffenen Unternehmen. Mein Ziel ist, mit Ihnen gemeinsam Berlin und die Berliner Wirtschaft auch durch diese Krise und in die Zukunft zu begleiten. Jede Krise braucht Mut und eigene Antworten. Ich finde, Berlin hat in den zurückliegenden zwei Krisenjahren gezeigt, dass wir zusammenstehen und Krisen meistern können. Lassen Sie uns diese jetzt auch gemeinsam angehen. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN]

Weiter Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erledigung gefunden.

Wir kommen zu

lfd. Nr. 2:

Fragestunde

gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Nun können wieder mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurz gefasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen; sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein. Ansonsten werde ich die Fragen zurückweisen.

Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht mindestens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied zu, eine weitere Zusatzfrage kann auch von einem anderen Mitglied des Hauses gestellt werden. Fragen und Nachfragen werden von den Sitzplätzen aus gestellt. Es beginnt für die Fraktion der SPD der Kollege Liebe.

(Senator Stephan Schwarz)

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wie wirken sich beschlossene und geplante Entlastungen des Bundes, zum Beispiel durch die Abfederung der gestiegenen Energiepreise, in Ansehung des Bundeshaushalts auf unseren Landeshaushalt aus?

Die Frage beantwortet der Finanzsenator. – Bitte, Herr Wesener!

Herzlichen Dank, Herr Präsident! Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Frage! Offenbar scheint die Rollenverteilung heute so zu sein, dass der Kollege Schwarz die guten Nachrichten unter die Menschen bringt und ich derjenige bin, der dann sagen muss, was das Ganze kostet.

[Heiterkeit –

Zurufe von der CDU und der FDP

Vielleicht erst mal vorneweg: Ich kann hier natürlich verlässlich nur das referieren, was uns bekannt ist. Ich habe auch gespannt verfolgt, was heute Nacht und wohl auch noch in den frühen Morgenstunden diskutiert wurde, was jetzt beschlossen werden soll. Bitte sehen Sie mir nach, dass ich dazu – vermutlich ähnlich wie Sie – erst einmal nur die Presselage referieren kann. Anders sieht es mit den Entlastungspaketen aus, die schon geschnürt sind, von denen Herr Schwarz gesprochen hat. Für uns als Land Berlin und für die Länder ist insbesondere das Steuerentlastungsgesetz 2022 relevant, das von der Bundesregierung bereits beschlossen wurde und jetzt in der weiteren Diskussion ist. Dieser Gesetzentwurf sieht rückwirkend Anhebungen des Arbeitnehmerpauschbetrags um 200 Euro, des Grundfreibetrags um 363 Euro sowie eine Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer vor, wobei letzte Maßnahme befristet ist.

Was bedeutet das in Zahlen? – Das bedeutet in der Summe Steuermindereinnahmen bundesweit von rund

4,5 Milliarden Euro. Wenn man das auf den Berliner Anteil herunterbricht, dann müssen wir davon ausgehen, dass das für Berlin Mindereinnahmen in Höhe von rund 140 Millionen Euro im Jahr ausmacht. Soviel zu diesem Steuerentlastungspaket.

Dann habe ich eingangs schon gesagt: Es gab in den vergangenen Tagen und Wochen eine interessante Debatte. Schlagworte waren Tankrabatt, Mobilitätsgeld, Energiegeld. Ich habe jetzt gerade erfahren, dass es wohl eine Verständigung in der Ampelkoalition gibt. Die beinhaltet offenbar unterschiedliche Maßnahmen, also nicht eine. Ich will zwei erwähnen, ohne dass ich Ihnen schon Ge

naueres zu den Zahlen, geschweige denn zu den zahlenmäßigen Auswirkungen auf Berlin sagen kann. Es wird offenbar eine Art Energiegeld für die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger geben. Ich gehe einmal davon aus, dass das einkommens- bzw. lohnsteuerrelevant ist. Vor dem Hintergrund müssen wir mit zusätzlichen Kosten auch für die Länder rechnen.

Das andere ist ein Element, das mich persönlich freut. Es soll offenbar auch Unterstützung für die Fahrgäste im ÖPNV bzw. überhaupt im Nah- und Fernverkehr geben, bundesweit, also auch hier in Berlin eine Vergünstigung von Fahrtickets. Ich hoffe einmal, sowohl für die Kollegin Jarasch wie auch für mich, dass es hier einen Ausgleich des Bundes gibt. Das Stichwort sind hier die Regionalisierungsmittel.

Sie sehen, in den Debatten, die wir aktuell führen, gibt es konkrete Vorschläge. Wird der Bundesgesetzgeber aktiv, gibt es auch finanzielle Bedarfe. Ich glaube, auch das ist eben in der Debatte noch einmal deutlich geworden. Dann stellt sich immer die Frage, welche Implikationen das für die Länder hat, wobei wir dabei nicht vergessen sollten, dass es auch Verhandlungssache zwischen Bund und Ländern ist, gerade da, wo ein Bundesrat involviert ist. Es ist kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage, dass wir da nicht nur als Land Berlin, sondern auch als Länder insgesamt auf Kompensationen drängen. Das gilt für das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz. Das gilt für das Entlastungspaket. Das gilt für alle anderen Maßnahmen. Es braucht auch hier eine faire Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern. Da sind wir nicht nur als Berlin gut aufgestellt. Da haben wir auch schon in unserer Kommunikation deutlich gemacht, dass wir hier naturgemäß neben den berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger deutschlandweit wie in der Stadt auch das Interesse der öffentlichen Haushalte von Bund und Land im Blick haben. – Vielen Dank!

Herr Kollege Liebe, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank auch Herr Senator für die Beantwortung. Meine Nachfrage: Inwieweit rechnet der Senat mit finanziellen Entlastungen der Länder durch den Bund im Zusammenhang mit der Unterbringung und Integration von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine?

Auch das beantwortet – Augen auf bei der Berufswahl – der Finanzsenator.

[Heiterkeit]

Ich beginne einmal mit der guten Nachricht. Sie haben es eingangs der Sitzung erfahren. Die Regierende Bürgermeisterin wird das Land Berlin in einer Runde vertreten, in der es just um diese Frage geht. Das bedeutet, wir haben seit letzten Donnerstag einen echten Fortschritt aus Sicht des Landes Berlin zu verzeichnen. Bei der Ministerpräsidentinnen- und Ministerpräsidentenkonferenz hat sich der Bund nicht nur verbal, sondern auch schriftlich bereit erklärt, dass auch er sich in der Pflicht sieht, wenn es um die Finanzierung der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten geht. Man hat sich auf eine gemeinsame Arbeitsgruppe verständigt, in der das Land Berlin vertreten ist, hier in Gestalt der Regierenden Bürgermeisterin bzw. des CdS. Die Zeitschiene ist – gegebenenfalls müssten Sie mich korrigieren, Frau Giffey –, dass wir bis zum 7. April eine Verständigung herbeiführen wollen.

Es ist deutlich geworden, wo wir aktuell stehen. Aktuell ist die Rechtslage so, dass ausschließlich Länder und Kommunen für die Kosten aufkommen. Das ergibt sich aus den EU-rechtlichen Rahmenbedingungen, Stichwort Massenzustrom-Richtlinie. Das ergibt sich aus § 24 Aufenthaltsgesetz. Das ergibt sich nicht zuletzt aus dem Asylbewerberleistungsgesetz. Es sind aktuell Länder und Kommunen, die hier in toto diese Kosten schultern müssen. Wir sind uns einig, dass es so nicht bleiben kann.

[Beifall von Katina Schubert (LINKE) und Stefanie Fuchs (LINKE)]

Das ist keine neue Forderung der Länder und Kommunen. Wir haben bereits 2015 ff. eine große Fluchtbewegung erlebt. Auch damals hat der Bund einen Teil der Lasten übernommen. Wir führen im Grunde zwei Debatten. Zum einen führen wir die Diskussion, wie es mit der Fortführung dieser Kostenübernahme ist. Ich will daran erinnern, die Geflüchteten von 2015 und 2016 sind natürlich immer noch in diesem Land. Hier fallen immer noch Kosten an. Hier hat die Ampelkoalition in ihrem Koalitionsvertrag auch zugesagt, dass es über den 31. Dezember 2021 hinaus entsprechende Unterstützung geben soll. Ich will ganz kurz an die Art und Weise der Unterstützung erinnern. Das ist einmal die sogenannte 670-Euro-Pauschale; das ist die sogenannte Integrationspauschale, und das ist die Übernahme der Kosten der Unterkunft. Daran werden wir den Bund erinnern.

Jetzt kommt eine weitere Diskussion hinzu. Hier geht es um die geflüchteten Menschen, die uns jeden Tag aus der Ukraine erreichen. Wir haben dazu den Vorschlag gemacht und gesagt, dass wir es in diesem Fall für sinnvoll halten, von vornherein auf das SGB II als das relevante Versorgungs-, aber auch Finanzierungssystem abzuzielen, also die Grundsicherung als Referenz zu nehmen. Das hat viele Vorteile aus Sicht der Länder und Kommunen, nicht nur in puncto Finanzierung. Hier geht es auch

um die Operationalisierung. So wären beispielsweise neben den Sozialämtern, die erheblich belastet sind, auch die Jobcenter in der Pflicht.

Lange Rede, kurzer Sinn: Das sind die spannenden Debatten, die die Regierende Bürgermeisterin heute und in den nächsten Tagen führen darf. Ich wünsche ihr nicht nur als Finanzsenator, sondern auch als Berliner Bürger viel Erfolg.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Zillich.

Vielen Dank, Herr Senator! Da ist noch einiges zu klären. Sind Sie mit mir einig, dass die Entlastungsprogramme, die die Ampel vorsieht, soweit es sich dabei um Sonderabschreibungsprogramme handelt, nicht nur wenig gezielt, sondern auch besonders teuer für die Länder sind?

Bitte, Herr Senator!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Wir reden in diesem Fall nicht mehr über eines der diversen Entlassungspakete, sondern wir reden hier über das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz. Man kommt so langsam durcheinander. Es werden ja gefühlt im Wochentakt Entlastungspakete bzw. steuerliche Maßnahmen angekündigt und verabschiedet. Herr Zillich, Sie haben völlig recht! Die degressive AfA als Teil dieses Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes ist eine teure Angelegenheit insbesondere für die Länder. Es gibt noch andere Maßnahmen, die Teil dieses Steuerhilfegesetzes sind. Das ist beispielsweise eine Verlängerung der Steuerfreiheit von Prämien etc. für bestimmte Berufsgruppen wie Pflegeberufe und weitere Dinge, die sicherlich weniger umstritten sind.

Im Fall der AfA stellen sich in der Tat zwei Fragen. Das eine ist die Höhe der Kosten, und wie diese für die Länder kompensiert werden. Da sage auch ich: Ohne eine Kompensation wird es nicht gehen. Manchmal wäre man gern gleichzeitig an zwei Orten: Heute tagen parallel zum Abgeordnetenhaus die Finanzminister und Finanzministerinnen der Länder wenige Meter – wenn man so will – Luftlinie entfernt. Dort wird Berlin – und zwar im Verbund mit anderen Ländern, der sogenannten A-Seite – deutlich machen, dass wir gerade im Hinblick auf die degressive AfA eine Kompensation erwarten. Da gibt es unterschiedliche Themen: Das sind beispielsweise die

Fluchtkosten, aber ich will auch zwei andere in Erinnerung bringen. Das sind die Regionalisierungsmittel, wo noch eine Lösung aussteht, und auch das Thema der Kitafinanzierung, wo bestimmte Hilfen bzw. Zahlungen des Bundes auslaufen. Wir haben deutlich gemacht, dass wir das in diesem Kontext miteinander diskutieren möchten. Insofern haben wir da überhaupt keinen Dissens.

Was die wirtschaftspolitische, konjunkturfördernde

Wirkmächtigkeit dieser Abschreibung angeht, würde ich zumindest einmal ein Fragezeichen machen. Da bin ich nicht berufen, das final zu beurteilen, aber wir stehen an einer Stelle, wo sich generell die Frage stellt, ob Konjunkturimpulse und entsprechende Maßnahmen in dem gegenwärtigen Umfeld Sinn ergeben, oder ob man nicht Geld zu einem Zeitpunkt investiert, wo bestimmte Hilfen oder Zuschüsse gleichzeitig durch Inflation, steigende Energiepreise etc. pp. aufgefressen werden. Aber das mögen andere beurteilen.

[Zuruf von der CDU]

Was wohl auch klar ist, ist, dass die sogenannte „SuperAfA“ als Teil des Koalitionsvertrags der AmpelRegierung vermutlich nicht in diesem, sondern aus den von mir genannten Gründen erst im kommenden Jahr kommen wird. – Danke!

Die zweite Frage stellt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Omar.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Wie stellt der Senat die Kommunikation mit dem Krisenstab am Hauptbahnhof sicher, in dem auch Vertreter und Vertreterinnen der Ehrenamtlichen sitzen, um die operativen Verbesserungsvorschläge der ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen schnell aufzunehmen und gegebenenfalls auch umzusetzen?

Für den Senat antwortet Frau Senatorin Kipping.

Herr Präsident! – Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Man kann es nicht oft genug sagen: Was die ehrenamtlichen Aktivistinnen und Aktivisten am Hauptbahnhof und an anderen Orten in der Stadt aus dem Boden gestampft haben und seit fast vier Wochen leisten, ist großartig. Wir sind ihnen dafür sehr dankbar. Ich will auch sagen, dass die Senatsverwaltung seit dem 1. März ständig vor Ort am Hauptbahnhof ist.

Es gibt einen gut organisierten Austausch. Der Krisenstab Hauptbahnhof tagt zweimal, und zwar früh um 9 Uhr und nachmittags um 15 Uhr. An diesem Krisenstab nehmen Vertreterinnen und Vertreter der Ehrenamtlichen, der Bahn, der Bundespolizei und der Senatsverwaltung teil. Wer die Ehrenamtlichen – die dort sehr unterschiedliche Strukturen haben, auch sehr basisdemokratisch organisiert sind – jeweils vertritt, müssen die Ehrenamtlichen unter sich entscheiden. Es wäre nicht angemessen, wenn wir als Politik Vorgaben machen und uns in diesen Entscheidungsprozess einbringen.