Protocol of the Session on March 24, 2022

Bezirk Gemarkung

Flur Flurstück

Grundstücksfläche in m²

FritzWildungStr. 20 A, 20 B

CharlottenburgWilmersdorf

Schmar gendorf

02 228 1 337

gesamt 1 337

Zu lfd. Nr. 18:

Nr. 2/2022 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 16. März 2022 Drucksache 19/0247

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Dem Verkauf der Liegenschaft Gutschmidtstraße 43/ Schlosserweg 1B, 12359 Berlin zu den im Kaufvertrag vom 23. August 2021 zur UR-Nr. 696/2021 des Notars Alexander Kollmorgen, Berlin, vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 19:

Nr. 5/2022 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 16. März 2022 Drucksache 19/0248

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Der Bestellung eines Erbbaurechts an dem 6 382 m² großen Grundstück Havelschanze/Zum alten Strandbad in 13587 Berlin-Spandau zugunsten der Ersten Mitarbeiterwohnungsbaugenossenschaft „Job & Wohnen“ Berlin eG zu den im Erbbaurechtsvertrag vom 1. November 2021 von der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt. Der Vorschlag des Senats zur Herauslösung des Grundstücks aus dem Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds und Zuweisung zum Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA) zum Zeitpunkt des Nutzen-/Lastenwechsels wird zur Kenntnis genommen.

Zu lfd. Nr. 20:

Nr. 7/2022 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 16. März 2022 Drucksache 19/0249

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Dem Ankauf der Grundstücke Lausitzer Straße 10 und 11 durch die Berliner Bodenfonds GmbH zu den im Kaufvertrag vom 17. September 2021 zur UR-Nr.

W 911/2021, der Nachbeurkundung vom 14. Dezember 2021 zur UR-Nr. W 1232/2021 und der Nachbeurkundung vom 28. Januar 2022 zur UR-Nr. W 71/2022 jeweils des Notars Klaus-Hinrik Woddow in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 34:

Humanitäres Willkommen für Kriegsflüchtlinge als gesamtstaatliche Aufgabe – nach dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Putins auf die souveräne Ukraine

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke und der Fraktion der FDP Drucksache 19/0241

Der Bund wird aufgefordert,

Länder und Kommunen bei dieser gesamtstaatlichen

Aufgabe personell, sächlich und finanziell zu unterstützen,

verbindliche Vorgaben zur Registrierung und gesamt

deutschen Verteilung der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine zu machen und durchzusetzen,

die Kosten der Registrierung, Unterbringung und

Versorgung der Kriegsflüchtlinge zu übernehmen.

Der Bund muss diese Aufgabe koordinieren, steuern und als gesamtstaatliche nationale Aufgabe umsetzen. Die traumatisierten Kriegsflüchtlinge müssen, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, unter allen Umständen angemessen untergebracht und versorgt werden und eine rechtliche Aufenthaltsperspektive erhalten.