Beispielsweise ist es daher sachgerecht, Zeugen erst dann zu einem bestimmten Beweisthema zu vernehmen, wenn die entsprechenden Akten vorliegen. Auch das kann manchmal dauern. Meist ist es auch sachgerecht, Hierarchien in aufsteigender Reihenfolge zu vernehmen, also erst den Sachbearbeiter, zuletzt die Staatssekretäre und die Senatoren. Es gibt aber auch Fälle, wo es sich aufdrängt, zunächst die Hausleitung zu vernehmen und danach die gemachten Aussagen anhand der Aussagen aus der Verwaltung zu überprüfen. Diese sinnvolle und sachgerechte Reihung durch ein Reißverschlussprinzip zu zerstören, macht keinen Sinn.
Drittens: Auch das Reißverschlussprinzip birgt die Gefahr des Missbrauchs, wie bei einem Mehrheitsprinzip, denn das Reißverschlussprinzip ermöglicht es entsprechend interessierten Fraktionen, ständig weitere, im Ergebnis aber unergiebige Zeugen zu benennen, sodass am Ende der Wahlperiode für die wirklich wichtigen Zeugen keine oder nicht mehr genügend Zeit bleibt.
[Beifall bei der CDU – Beifall von Florian Dörstelmann (SPD), André Schulze (GRÜNE) und Sebastian Schlüsselburg (LINKE)]
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Der Antrag der AfD beschäftigt sich mit dem Ablauf von Untersuchungsausschüssen. Als Teil der Opposition geht es der AfD um den Schutz von angeblichen Oppositionsrechten – erst einmal legitim! Nicht recht verständlich ist allerdings Ihr Antrag an sich. Ganz offensichtlich geht es in dem Antrag nur um die Reihenfolge, in der Sachverständige und Zeugen gehört werden sollen. Es geht in dem Antrag also nicht um eine Änderung des Berliner Quorums, sondern nur um die Möglichkeit, als Minderheit Einfluss auf die Reihenfolge der Vernehmung von Zeugen in Untersuchungsausschüssen zu nehmen.
Man fragt sich: Brauchen wir so was? Gesetze sollte man ja nur dann ändern, wenn das irgendwie sinnvoll oder
relevant ist. Ist das hier praktisch relevant? – Eigentlich nein! Nach dem Berliner Gesetz besteht in Berlin ein Untersuchungsausschuss in der Regel aus zehn Mitgliedern. Ein Fünftel davon sind also zwei. In der letzten Legislaturperiode war jede Fraktion mit zwei Mitgliedern im Untersuchungsausschuss vertreten, das heißt, jede Fraktion konnte eigene Beweisanträge durchsetzen.
Die Mehrheit im Ausschuss kann Beweise auch nicht abwürgen, da der Untersuchungsausschuss nicht beendet werden kann, ohne alle Beweise abzuarbeiten. Daher besteht gar nicht die Gefahr, dass durch die Festlegung der Reihenfolge bestimmte Beweismittel nicht erhoben werden können.
Der Antrag geht im Grunde an der Praxis unserer Untersuchungsausschüsse vorbei. Es ist auch nicht so, dass die Reihenfolge der Zeugenvernehmungen einmal bestimmt und dann abgearbeitet wird. Vielmehr wird einige Monate vorausgeplant, und die Vernehmungen werden dann den Bedürfnissen des Ausschusses immer wieder angepasst.
Frau Kollegin! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Woldeit von der AfD-Fraktion zulassen.
Nein, vielen Dank! – Die Oppositionsparteien werden auch regelmäßig bei der Gestaltung der Vernehmungsreihenfolge einbezogen. Es muss dann nur etwas von der AfD oder einer anderen Oppositionspartei kommen. Soweit mir berichtet wurde, kam von der AfD zu dem Punkt der Reihenfolge in den bisherigen Untersuchungsausschüssen gar nicht viel.
Ferner waren die Mitglieder der Untersuchungsausschüsse bestrebt, bislang Zeugenvernehmungen entsprechend ihrem Sachzusammenhang zu bündeln, um den ganzen Ablauf praktisch zu machen. So konnte ein Untersuchungskomplex in einem bestimmten Zeitraum gut abgeschlossen werden.
Wenn die Reihenfolge nun in das Belieben jeder einzelnen Fraktion gestellt würde, bestünde die Gefahr, dass ein systematisches Abarbeiten der Beweiserhebungen in Untersuchungsausschüssen gar nicht mehr möglich ist.
Der Antrag der AfD ist also unter dem Strich keine praktische Verbesserung für den Ablauf der Untersuchungsausschüsse, ganz im Gegenteil! Auch der Schutz von Minderheitsrechten wäre durch den Antrag nicht relevant verbessert. Wenn, dann brauchen wir einen größeren Wurf zur Änderung des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse. Den Antrag der AfD lehnen wir daher ab. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir lehnen diesen Antrag ab, weil er Ihrem bewährten Muster folgt und es Sie enttäuschen würde, wenn wir dies nicht täten, denn Sie greifen sich hier ein Thema heraus, das in der Tat überarbeitet gehört, machen daraus schnell mal einen Antrag und lassen diesen in dem Wissen, dass da keiner mitgeht, schnell mal abstimmen, um dann mit dem negativen Ergebnis in Ihrem persönlich-politischen Umfeld auf Mitleidsstimmenfang zu gehen. So geht das aber nicht.
Dieses Thema ist dafür viel zu wichtig. Unser Parlamentsrecht samt der von Ihnen hier angerissenen Punkte stammt insgesamt gesehen noch aus einer Zeit, wo sich hier im Wesentlichen drei klassische Parteien tummelten,
die trotz inhaltlicher Gegensätze gemeinsam auf der Suche nach einem gesamtgesellschaftlichen Nutzen – das hatten Sie übrigens nicht in Ihrer Rede, Kollege –
und einer besseren Zukunft waren. Jahrzehntelang war es hier und in allen deutschen Parlamenten selbstverständlich, dass man zum Beispiel die Ausschusstagesordnung, die im Antrag geschilderten Abfolgen von Zeugenvernehmungen der Untersuchungsausschüsse und irgendwelche Rednerlisten weitgehend frei von Mehrheitsfragen sowie von Meinungsunterschieden einvernehmlich so besetzte, dass jede Fraktion angemessen berücksichtigt wurde. Ebenso wurden andere Dinge wie zum Beispiel das Interpellationsrecht von den Regierungsmitgliedern ernst genommen.
Fragen, die gestellt wurden, wurden auch sachlich beantwortet, und die Fragestunde wurde nicht von zumindest einzelnen Senatorinnen und Senatoren durch sinnverarm
te Antworten, zweifelhafte Kommentare sowie das Herunterleiern von ideologisch verfärbten Parteitagsreden missbraucht.
Die Zeiten haben sich nun mal in diesem Land schleichend geändert. Unsere Parlamente und damit auch das Berliner Abgeordnetenhaus sind nach rechts und links ausgefranst.
Somit wäre es nur sinnvoll, unser Parlamentsrecht in toto – ganzheitlich, heißt das übrigens – neuer und schärfer mit klar definierten Rechten für Mehrheiten und vor allem für Minderheiten zu fassen, anstatt an einzelnen Symptomen herumzudoktern und damit das Gesamtziel gründlich zu verfehlen. Insofern kann ich Ihnen hier leider keinen besseren Bescheid erteilen, als dass wir diesen Antrag ablehnen werden. – Ich danke Ihnen herzlich! Schönen Abend noch!
[Beifall bei der FDP – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Sebastian Schlüsselburg (LINKE)]
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Also zur besten „Abendschau“-Zeit, Herr Krestel, habe ich mich wirklich gefreut. Das war mein inneres Blumenpflücken. Ich habe mich gefreut, dass Sie, ich glaube, zum ersten Mal in diesem Hohen Hause gendergerechte Sprache verwendet haben.
[Heiterkeit bei der FDP – Björn Matthias Jotzo (FDP): So viel Lob! Was ist denn mit Ihnen heute los?]
Aber in einem Punkt, Herr Krestel – bei den inhaltlichsachlichen Ausführungen war ich voll bei Ihnen –, muss ich Ihnen doch tatsächlich ganz leise widersprechen.