Protocol of the Session on March 24, 2022

Unternehmen einhalten muss. Daran ist nichts kompliziert, das ist ein ganz normaler Vorgang, das ist eigentlich gang und gäbe.

[Zuruf von Holger Krestel (FDP)]

Das Unternehmen, das den Auftrag bekommt und einen Vertrag abschließt, unterschreibt bei der Auftragserteilung gegenüber dem Land Berlin oder der ausschreibenden Stelle, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach diesem Tarifvertrag bezahlt werden.

[Zuruf von Holger Krestel (FDP)]

Daran ist überhaupt nichts kompliziert, daran ist überhaupt nichts bürokratisch, das ist ein ganz normaler Vorgang, und das ist das, was wir in Berlin einführen werden. Dann können die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die auf einer solchen Baustelle beispielsweise arbeiten oder in einer Schule das Catering machen, über das digitale Tarifregister nachgucken, ob die Bezahlung, die sie erhalten, dem Tarifvertrag entspricht – völlig sauber, völlig rechtsstaatlich, genau das, was die Stadt und die arbeitenden Menschen brauchen, und genau das, was wir einführen werden. – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Katalin Gennburg (LINKE): Bravo!]

Frau Dr. Jasper-Winter! Sie haben nun die Möglichkeit einer Erwiderung.

Sehr geehrter Kollege Valgolio! Ich mache das ungern, Sie zu belehren, aber das kann man so nicht stehenlassen.

[Beifall bei der FDP – Beifall von Karsten Woldeit (AfD) und Jeannette Auricht (AfD)]

Ich sage auch ungern, dass ich neun Jahre in der Rechtsabteilung eines tarifgebundenen Unternehmens gearbeitet habe und auch die Vielschichtigkeit von Tarifverträgen aus beruflicher Sicht vor meiner Tätigkeit als Abgeordnete durchaus kenne. Insofern sind mir Tarifverträge und auch die Unterschiedlichkeiten von Tarifverträgen allein in einem Unternehmen oder in einem Konzern durchaus bewusst.

Ich fand es schon sehr bezeichnend, dass die Senatsverwaltung uns das in der Ausschusssitzung einfach mal erklärt hat. Es gibt nicht nur den einen Tariflohn, soundsoviel Euro brutto pro Stunde. Es gibt in jedem Tarifvertrag ganz unterschiedliche weitere Komponenten, Zusatzleistungen, mögliche Lohnfortzahlung etc., und das alles muss ja letztlich in den Tariflohn eingerechnet werden. Die Verwaltung von Frau Senatorin Kipping hat uns das sehr anschaulich geschildert und auch sehr zutreffend

beschrieben, was das Tarifgitter bedeutet. Dass Sie jetzt versuchen, alles Mögliche zu erreichen, um dieses sehr komplexe Thema von 60 Seiten zusätzlichem Antrag irgendwie auf etwas Handhabbares zu reduzieren,

[Zuruf von Paul Fresdorf (FDP)]

das kann doch auch nicht in Ihrem Sinne sein. Ihnen ist doch anscheinend – das unterstelle ich jetzt – auch wichtig, dass wir noch Unternehmen in dieser Stadt haben, die sich auf einen Auftrag bewerben. Der Vergabemindestlohn ist schon schwer genug, aber zusätzlich dieses Tarifgitter in dem Wust von Papier – das kann doch nicht zu mehr Aufträgen und mehr Bewerbungen führen. Das führt zu weniger Bewerbungen, weniger Wettbewerb, weniger Arbeitsplätzen in Berlin und einer schlechter arbeitenden Wirtschaft, vor allem für mittlere und kleine Unternehmen. Das können auch Sie nicht wollen. Insofern bitte ich Sie, die Bedenken aus Ihrer eigenen Senatsverwaltung ernst zu nehmen.

[Beifall bei der FDP]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales sowie an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Meine Damen und Herren! Der Abgeordnete Trefzer hat um die Möglichkeit der Abgabe einer persönlichen Bemerkung gemäß § 66 unserer Geschäftsordnung gebeten.

[Zuruf von den GRÜNEN: Oh nein!]

Herr Kollege Trefzer! Dafür haben Sie für bis zu drei Minuten hier das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Aktuellen Stunde vom 24. Februar aus Anlass des Jahrestages der Anschläge von Hanau ist mir in meiner Erwiderung auf die Zwischenintervention des Kollegen Raed Saleh an zwei Stellen ein Versprecher unterlaufen, den ich gerne richtigstellen möchte. Da es nicht möglich war, das Plenarprotokoll zu korrigieren oder mit einem Hinweis auf den Versprecher zu versehen, nutze ich gerne die mir vom Präsidenten angebotene Möglichkeit einer Klarstellung im Rahmen dieser persönlichen Bemerkung.

In meiner Plenarrede und meinen beiden Erwiderungen auf die Zwischeninterventionen von Herrn Saleh und Frau Breitenbach habe ich über die Gefahren des woken Antirassismus gesprochen. Dabei ist mir an zwei Stellen ein Versprecher unterlaufen, als ich versehentlich von wokem Antisemitismus statt richtigerweise von wokem Antirassismus sprach. An der einen Stelle habe ich über

(Damiano Valgolio)

das Buch von Canan Topçu mit dem Titel „Nicht mein Antirassismus“ gesprochen und ausgeführt. Zitat:

Und Frau Topçu beschreibt eben, dass dieser woke Antisemitismus über das Ziel hinausgeht, wenn er dazu führt, dass der Holocaust relativiert wird, wenn er dazu führt, dass Antisemitismuskampagnen auf dem einen Auge blind geführt werden, und wenn er dazu führt, dass Debatten um Postkolonialismus falsch geführt werden.

Zitat Ende. „Woker Antisemitismus“ ist an dieser Stelle schlicht falsch und sinnentstellend. Richtig muss der Satz lauten: Und Frau Topçu beschreibt eben, dass dieser woke Antirassismus über das Ziel hinausgeht, wenn er dazu führt, dass der Holocaust relativiert wird, wenn er dazu führt, dass Antisemitismuskampagnen auf dem einen Auge blind geführt werden, und wenn er dazu führt, dass Debatten um Postkolonialismus falsch geführt werden.

[Niklas Schrader (LINKE): Eigentlich muss der Satz lauten: Ich entschuldige mich! – Benedikt Lux (GRÜNE): Aber jetzt haben Sie sich nicht versprochen?]

Der gleiche Versprecher ist mir am Ende meiner Erwiderung auf die Zwischenintervention von Herrn Saleh erneut unterlaufen, als ich sagte:

Der woke Antisemitismus ist eine Gefahr für unsere Demokratie.

Richtig muss es natürlich lauten: Der woke Antirassismus ist eine Gefahr für unsere Demokratie.

An beiden Stellen ergibt sich aus dem Kontext meiner Rede, dass woker Antirassismus gemeint war. Trotzdem möchte ich möglichen Missverständnissen vorbeugen und bitte darum, diese Richtigstellung zu Protokoll zu nehmen. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der AfD – Benedikt Lux (GRÜNE): Au weia! Wenn das jetzt jeder macht! – Anne Helm (LINKE): Schön, dass wir die Rede jetzt noch mal hören durften!]

Wir kommen dann zu

lfd. Nr. 4:

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse des Abgeordnetenhauses von Berlin (Untersuchungsausschussgesetz – UntAG)

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung vom 23. Februar 2022 Drucksache 19/0192

zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0082

Zweite Lesung

Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung, die Artikel 1 und 2 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch dazu höre ich nicht. In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion, und für die AfD hat der Abgeordnete Woldeit das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Zu später Stunde beraten wir heute in der zweiten Lesung einen Änderungsantrag zum Untersuchungsausschussgesetz. Warum machen wir das? – Es ist mir wichtig, und ich möchte Ihnen auch aufzeigen, warum. Wir hatten in der letzten Legislatur insgesamt vier Untersuchungsausschüsse. Der erste, der eingesetzt wurde, war der Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des Terroranschlags am Breitscheidplatz. Ich war selber Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses,

[Benedikt Lux (GRÜNE): Echt?]

und ich habe mir die Frage gestellt, inwieweit eine Verbesserung möglich ist, das Untersuchungsausschussgesetz den heutigen Gegebenheiten anzupassen.

Hintergrund ist folgender: Wir dürfen nicht vergessen, das Untersuchungsausschussgesetz im Land Berlin ist etabliert worden zu einer Zeit, als wir im Parlament drei Parteien hatten, in der Regel SPD, CDU und FDP. Mittlerweile haben wir sechs Parteien.

[Stefan Förster (FDP): Vorübergehend!]

Auch solche vermeintlich banalen Dinge wie die Reihung von Zeugen müssen den heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Ich habe mich daraufhin, weil mir das missfallen hat, an dem Untersuchungsausschussgesetz des Deutschen Bundestags orientiert und habe genau diese Passage, die den von mir angesprochenen Fehler behebt, aufgenommen. Wir hatten dann in der Beratung in der letzten Legislatur eine offene Aussprache, wo übrigens auch Kollege Lenz von der CDU gesagt hat, dass das durchaus sinnvoll ist und er dort auch eine Notwendigkeit erkennt, zumal es ja relativ wenige Möglichkeiten gibt, dem zu widersprechen, denn wenn ich mich am Untersuchungsausschussgesetz des Deutschen Bundestages orientiere, warum sollte das für ein Untersuchungsausschussgesetz des Landes Berlin falsch sein?

Wir hatten dann die Beratung im Rechtsausschuss. Ähnliches Verhalten: Die CDU und auch die FDP haben durchaus die Notwendigkeit gesehen, die Linkspartei hat den Antrag dann für die Koalition begründet abgelehnt. Das war Kollege Schlüsselburg mit den Worten: Inhaltlich kann man dem nicht widersprechen, aber das ist auch

(Martin Trefzer)

vollkommen egal, die Koalition wird ein eigenes Gesetz einbringen und darauf warten wir.

[Zuruf von Holger Krestel (FDP)]

Jetzt hatten wir aber noch einen weiteren Umstand, noch eine weitere Rechtslücke. In der letzten Legislatur ist ein Kollege meiner Fraktion aus dem Parlament heraus aus dem Untersuchungsausschuss abgewählt worden, und dagegen habe ich geklagt. Warum? – Es gibt gar keine Rechtsgrundlage für die Abwahl eines Mitglieds eines Untersuchungsausschusses. Das hat auch das Verfassungsgericht Berlin-Brandenburg erkannt.

[Steffen Zillich (LINKE): Das Verfassungsgericht Berlin-Brandenburg gibt es nicht!]

Es hat durchaus gesehen, dass es da Anpassungsbedarf gibt, und wir hatten dort einen Umstand, der rechtlich sehr kritisch war. Meine Damen und Herren Kollegen, gerade von der Koalition! Sie haben verkannt, dass ich Ihnen mit dem Gesetzesänderungsantrag, den ich, wie gesagt, wortgleich mit dem aus der letzten Legislatur wieder eingereicht habe, offen die Hand gereicht habe. Ich hätte die andere Regelung ja auch ergänzen können. Das habe ich nicht getan. Übrigens haben Sie diesen Mangel selbst erkannt. Herr Kollege Schlüsselburg ist Diplom-Jurist; er weiß um den Umstand. Sie hatten jetzt die Möglichkeit, mit einem eigenen Gesetzesänderungsantrag eine entsprechende Anpassung vorzunehmen, einen Ersetzungsantrag zu stellen, unser Untersuchungsausschussgesetz auf eine novellierte, rechtlich vernünftige Stufe zu stellen. Das haben Sie nicht erkannt. Mir ist aber wichtig, dass Sie wissen – und wir stehen kurz vor der Einsetzung eines weiteren Untersuchungsausschusses –, dass es mir und meiner Fraktion hier wirklich rein um die Sache geht.