Protocol of the Session on March 24, 2022

und wir werden schlecht dastehen, dann muss man sagen: War das Absicht? War das Vorsatz? Oder war es Schlampigkeit? – Da bin ich mir ein bisschen unsicher.

Fakt ist jedenfalls: Sie haben die Länder und auch die Kommunen und Landkreise in eine Lage gebracht, dass sie nicht mehr handlungsfähig sind, weil die Kriterien, die Sie da anbringen, nichts taugen.

[Paul Fresdorf (FDP): Das sagen Sie!]

Wenn Sie an der Stelle jetzt ehrlich wären und sagen, die Länder sollen wirklich Verantwortung übernehmen, dann würden Sie das Gesetz so schnell wie möglich überarbeiten, und zwar im Austausch mit den Bundesländern, damit die sagen könnten: Eine Stadt, ein Landkreis oder im Fall von Berlin ein Land wie unsere Stadt als Einheitskommune können dieses Gesetz rechtssicher umsetzen.

Wenn wir hier zum Beispiel in der kritischen Infrastruktur oder in den Schulen hohe Inzidenzen sehen, hohe Probleme haben oder wenn wir in der Tat wieder steigende Zahlen haben, was viele Bundesländer immer noch haben, die gar nicht wissen, was sie derzeit machen sollen, dann müssen die Länder auch in die Spur kommen. Aber das geht mit diesem Gesetz nicht. Vielleicht sollten Sie es nicht verteidigen, sondern vielleicht mal eingestehen, dass das nichts taugt, vielleicht mal auf die Länder hören, die sich fast geschlossen im Bundesrat gegen dieses Gesetz gestellt haben, und sollten es so schnell wie möglich anpacken und überarbeiten. So wird es jedenfalls nichts. – Danke!

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN]

Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. – Widerspruch hierzu höre ich nicht; dann verfahren wir so.

Jetzt treten wir für 30 Minuten in die zweite Lüftungspause ein, das heißt, um 18.15 Uhr fahren wir mit der Sitzung fort. Die Sitzung ist so lange unterbrochen.

[Unterbrechung der Sitzung von 17.45 Uhr bis 18.20 Uhr]

Die Lüftungspause ist jetzt beendet. Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen, Platz zu nehmen und die Gespräche einzustellen, damit wir fortfahren können.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 3.6:

Priorität der Fraktion der SPD

Tagesordnungspunkt 9

Zweites Gesetz zur Änderung des Landesmindestlohngesetzes

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0235

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD. Bitte schön, Herr Meyer, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt bei der Diskussion um den Mindestlohn immer wieder die gleichen Reflexe. Der Markt soll das regeln, die Tarifpartner

(Sebastian Czaja)

sollen das machen, die Wirtschaft muss sich konsolidieren, Arbeitsplätze fallen weg und so weiter und so fort. Keines der Untergangsszenarien, die immer wieder beschworen werden, hat sich bisher bewahrheitet, kein einziges.

[Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN]

Wir können stolz sein hier in Berlin, stolz darauf, dass wir nach Bremen eines der ersten Bundesländer mit einem Landesmindestlohn waren. Damals waren es noch 7,50 Euro, aus heutiger Sicht kaum mehr vorstellbar, doch war es ein großer und ein wichtiger Schritt. Ich erinnere mich selbst, wie sehr Kolleginnen und Kollegen davon profitierten, da sie damals teilweise 6 Euro und weniger verdienten. Ich muss sagen, ich gehörte auch zu diesen Kollegen.

Die Einführung des Landesmindestlohns war und ist noch heute ein wichtiger Schritt, wovon viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren. Eine Spirale der Löhne nach unten wurde gestoppt und eine Entwicklung dahin gehend eingeleitet, dass jeder in dieser Stadt von seiner Arbeit leben soll. Der Mindestlohn wirkt. Ein Abwürgen der Wirtschaft hat keinesfalls stattgefunden, ganz im Gegenteil. Auch die Wirtschaft profitiert von höheren Löhnen und einer damit einhergehenden höheren Kaufkraft.

[Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN]

Ja, wir benötigen einen Landesmindestlohn trotz Bundesmindestlohn. Wie schon beim letzten Plenum ausgeführt, können und dürfen der Bundesmindestlohn und der Landesmindestlohn nicht in einen Topf geworfen werden. Der Bundesmindestlohn muss von jedem Imbiss- und Handwerksbetrieb eigenverantwortlich erwirtschaftet

werden. Beim Landesmindestlohn liegt es letztlich in unserer Verantwortung. Es sind unsere Unternehmen bzw. sind es Transfergelder, welche an Unternehmen gegeben und dann an die Arbeitnehmer weitergeleitet werden. Es liegt damit in unserer Verantwortung, dass auskömmliche und faire Löhne gezahlt werden. Und ja, wir als Koalition stellen uns dieser Verantwortung und nehmen sie wahr und werden deswegen den Landesmindestlohn anpassen.

[Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN]

Gesetzliche Mindestlöhne sind tatsächlich nur Hilfskonstrukte, Untergrenzen und im Kern ein Ausdruck schwacher Tarifverträge. So gibt es noch weitere wichtige Instrumente, in die der Landesmindestlohn eingebettet ist, beispielsweise das Vergabegesetz als Instrument zur Stärkung der Tarifbindung, welches bei der letzten Sitzung Thema war und welches wir als Koalition weiterentwickeln und anpassen werden, darüber hinaus allgemeingültige Tarifverträge, auf die wir als Landesregierung jedoch nur bedingt Einfluss haben. Aber auch eine

auskömmliche Ausfinanzierung der freien Träger und Stärkung der Tarifverträge ist notwendig. Wir werden dafür sorgen.

[Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN]

Wenn aber nicht einmal jeder sechste Betrieb in unserer Stadt einen Tarifvertrag besitzt, bleibt uns als Gesetzgeber im Interesse der Berlinerinnen und Berliner überhaupt keine andere Wahl, als in diesen Prozess einzugreifen. Das werden wir tun.

[Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN]

Kommen wir zu den 13 Euro. Warum halten wir eine Anhebung auf 13 Euro für dringend notwendig? – Auch das wurde beim letzten Mal, als es um das Vergabegesetz ging, gut und zusammenfassend dargestellt. Die Teuerungen sind hier in Berlin so hoch wie kaum je zuvor. Energiepreise explodieren. Über Wohnungen brauchen wir gar nicht erst zu sprechen. Das thematisieren wir quasi als Dauerschleife.

[Marc Vallendar (AfD): Wer ist denn in der Regierung?]

13 Euro ist das Minimum. So schnell wie möglich ist eine Anpassung zwingend notwendig.

[Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN]

Darüber hinaus benötigen wir dringend Lohnsteigerungen, um der immer stärker werdenden Altersarmut entgegenzuwirken. Wer im Alter eine Rente über der Grundsicherung bekommen möchte, muss mindestens 13 Euro Stundenlohn erhalten, 45 Jahre lang und das bei Vollzeit. Dann sind es immer noch nur knapp über 900 Euro. Das haben wir beim letzten Mal schon gesagt. 900 Euro! Zurzeit liegt jede zweite Neurente unter 900 Euro, teilweise unter 700 Euro.

Jetzt möchte ich noch einen letzten Aspekt in diese Richtung vortragen. Wir haben heute viel über Freiheit gesprochen. Genauso wie Würde bedeutet Freiheit aber nicht nur das Recht, etwas tun zu können, sondern vor allem auch die Möglichkeit, Freiräume nutzen zu können. Freiheit ausleben zu können, heißt Teilhabe am kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Leben, das heißt Integration in die Gesellschaft. Dafür benötigt man schlicht und einfach ausreichend Geld.

Wir haben hier heute ausgiebig über Entlastungen gesprochen. Vor allem müssen aber die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst einmal ausreichend verdienen. Genau deswegen ist ein Landesmindestlohn in dieser Höhe absolut notwendig. Das ist das Versprechen der Koalition an die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt. Wir werden dieses Versprechen halten. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN]

Für die CDU-Fraktion hat nun Herr Prof. Pätzold das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben auch in unserer Fraktionssitzung sehr intensiv und sehr leidenschaftlich über den Landesmindestlohn, über Ihre vorgeschlagene Anpassung, diskutiert. Wir erleben alle, dass die Inflation sehr hoch ist. Die Preise steigen stark. Wir erleben, dass die Energiekosten jetzt natürlich auch durch die Konflikte in der Ukraine, durch den Krieg wesentlich steigen werden. Sie legen einen Gesetzesentwurf vor mit dem Ziel, Ihre eigene definierte Systematik, sich am Nominallohn, an den Entwicklungen zu orientieren, diesmal auszusetzen und eine Erhöhung um 50 Cent, 4 Prozent, von 12,50 Euro auf 13 Euro vorzusehen.

[Beifall von Damiano Valgolio (LINKE)]

Sie merken schon zu Beginn meiner Einführung, dass wir auch einen Weg suchen, mit Ihnen dazu ernsthaft ins Gespräch zu kommen. Das machen wir deswegen, weil wir schon vor einigen Jahren wesentliche Debatten bei uns auch geführt haben zum Thema Mindestlohn.

Herr Meyer, Sie haben es angesprochen, die große Koalition hat sich damals, 2014, auf den Weg gemacht, einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn im Deutschen Bundestag zu beschließen. Unser Fraktionsvorsitzender und Landesvorsitzender Kai Wegner und ich haben damals voller Überzeugung zugestimmt. Wir haben deswegen voller Überzeugung zugestimmt, weil es damals unanständige Löhne gab. Es gab unanständige Löhne, wo einzelne Personen 3,62 Euro, 4,82 Euro verdient haben und wir das als Christdemokraten nicht akzeptieren konnten.

[Beifall bei der CDU]

Wir haben das in unserer Fraktionssitzung gesagt, unser Abgeordneter Kurt Wansner hat das gesagt: Wir waren immer die Partei auch derer, die hart arbeiten, die diese Stadt am Leben erhalten, die uns auch durch diese Coronapandemie gebracht haben. – Wenn man das sieht, auch das haben Sie angesprochen, Herr Meyer, dann gehört zur Wahrheit dazu, dass wir – das verbindet uns alle hier im Haus – Teilhabe ermöglichen wollen. Wir wollen, dass Menschen in Beschäftigung kommen, dass gute Arbeit möglich ist. Wie waren immer davon geprägt in der Sorge, dass, wenn wir Mindestlöhne einführen, wenn wir Mindestlöhne zu hoch setzen, Beschäftigung verloren geht, dass Menschen in Arbeitslosigkeit kommen. Die Evidenz, auch alle Evaluationen zeigen, dass es durch einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn auf Bundesebene eben nicht geschehen ist. Das verändert für mich auch die Grundlage dessen, wie wir über den Landesmindestlohn zu diskutieren haben.

Das Land Berlin hat Vorbild zu sein, da sind wir uns im Haus, glaube ich, alle einig, in der Frage, wie Sie selbst bezahlen, aber auch, wie man dann mit den Zuwendungsempfängerinnen und -empfängern umgeht. Wir haben an der Stelle sehr deutlich dann auch die Verantwortung – wenn wir den Landesmindestlohn anpassen –, auch sicherzustellen, dass die Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger die Möglichkeit haben, das weiterzugeben und das nicht an anderer Stelle einsparen zu müssen, das heißt, gleichzeitig die Zuwendungen anzupassen.

Wir stehen vor der Herausforderung – deswegen ist es gut, dass wir heute in der ersten Lesung sind –, auch im Ausschuss miteinander zu diskutieren, wie wir die Abwägung hinbekommen. Das ist eine ganz wesentliche Abwägung, dass wir zukünftig nicht in einen Überbietungswettbewerb kommen: 12 Euro ab 1. Oktober auf Bundesebene, 13 Euro im Land Berlin. Diesen Unterschied müssen wir perspektivisch auflösen, weil wir sonst in eine Spirale kommen und der Mindestlohn dann irgendwann dazu führen wird, Beschäftigung zu zerstören. Das kann nicht unsere Absicht sein.

Zweitens: Wir wollen an der Stelle auch verhindern, dass wir durch die Diskussion, die wir jetzt haben – diese hoffentlich einmalige Situation mit der Coronapandemie und gleichzeitig mit dem Konflikt und dem Krieg in Europa – akzeptieren, dass es einen Moment geben kann, wo man aus dieser Systematik rausgeht, aber dass man es in Zukunft nicht immer wieder tut.