Protocol of the Session on March 10, 2022

Frau Senatorin Spranger, bitte schön!

Wir sind selbstverständlich auf allen Gebieten tätig, Herr Jotzo! Das heißt, wir haben sowohl den Einsatz von Polizei als auch LKA etc. Das heißt also, wir arbeiten auf allen Gebieten daran, dass die innere Sicherheit Berlins gewährleistet ist. Wir haben zum Schutz der Quartiere beispielsweise in 52 Quartieren, wo wir ja auch entsprechend Polizei vor Ort haben müssen, die entsprechenden Einsätze hochgefahren. Wir haben selbstverständlich auf der Gesamtlinie Polizei, Feuerwehr, LKA in allen Direktionen, in allen Hundertschaften noch mal entsprechend nachgearbeitet. Wir helfen dem LAF in Größenordnungen, das heißt also bei der Registrierung usw. Das heißt also, wir sind dort tätig.

Wir haben gesagt, dass wir so wie 2015 auch die Bundeswehr, weil wir in Berlin in einer Notlage sind, um Amtshilfe bitten. Wir werden mit diesem Ersuchen in Absprache – das hat die Regierende Bürgermeisterin

vorhin auch gesagt – mit der zuständigen Senatorin Kipping und meinem Haus, denn das muss dann über uns laufen, heute noch an die Bundeswehr herantreten und dort um Amtshilfe bitten.

Herr Jotzo, bitte schön!

Frau Innensenatorin! Das ruft dann doch die Nachfrage hervor: Weshalb sind denn die zivilen Kräfte des Zivil- und Katastrophenschutzes nicht in der Lage, die aktuelle Lage zu bewältigen, ohne auf das Militär zurückzugreifen,

[Torsten Schneider (SPD): Die sind doch im Einsatz!]

zumal sich das Militär ja in der aktuellen Situation vorrangig eigentlich anderen Aufgaben widmen muss?

Bitte schön, Frau Senatorin!

Wir haben alle verfügbaren Möglichkeiten im Einsatz, um Ihnen das ganz klar zu sagen. Ich glaube, dass es die Möglichkeiten über die Bundeswehr durchaus für Berlin geben sollte, dass wir als Berlin auf die Bundeswehr auch diesmal ähnlich wie 2015 zurückgreifen dürfen. Wir sind gerade anders als andere Bundesländer betroffen. Die Regierende Bürgermeisterin und Frau Kipping haben das bereits vorhin in der Fragestunde gesagt. Andere Bundesländer helfen uns, aber wenn ich mir die Zahlen anschaue, was in Berlin an Flüchtlingen ankommt, die alle unsere Hilfe benötigen und bekommen, dann ist es mehr als gut, wenn die Bundeswehr ähnlich wie 2015 mit Einsatzkräften für uns auch tätig wird. Es sind ungefähr 40 Helfende, die wir vielleicht benötigen. Deshalb haben wir diese Möglichkeit jetzt in Betracht gezogen. Das wird heute auch noch passieren. – Danke schön!

Herr Jotzo, bitte schön!

Frau Innensenatorin! Halten Sie vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen die Kapazitäten, die wir im Bevölkerungsschutz, insbesondere im Zivil- und Katastrophenschutz im Land Berlin, vorhalten, für zureichend oder für unzureichend?

[Zuruf von Dr. Ina Maria Czyborra (SPD)]

(Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour)

Bitte schön!

Ich halte sie jetzt für ausreichend. Wir haben alle entsprechenden Einsatzkräfte, natürlich auch, was den Katastrophenschutz angeht, im Blick und sie auch entsprechend eingesetzt.

Die nächste Frage stellt Herr Schlüsselburg.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat, wie bei den Grundbuchämtern und der Notaraufsicht sichergestellt wird, dass die auf der Sanktionsliste befindlichen russischen Oligarchen tatsächlich keine Verfügung über ihre Vermögenswerte in Deutschland treffen, insbesondere auch keine Grundstücke oder Gesellschaftsanteile veräußern können.

Frau Senatorin Kreck, bitte schön!

Sehr geehrte Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schlüsselburg! Vielen Dank für diese Frage! Wir haben schon etwas zu Vermögen, das sich möglicherweise in Berlin befindet, gehört. Sie zielen jetzt ganz spezifisch auf die Frage ab, wie wir verhindern können, dass dieses Vermögen hier über Immobiliengeschäfte gewaschen werden kann. Um ein Grundstück zu erwerben, muss der Vertrag notariell beurkundet werden. Alle, die das schon einmal gemacht haben oder einen Funken juristischer Ahnung haben, wissen das natürlich. Notarinnen und Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes, und sie sind keine Parteienvertreter. Die Notarinnen und Notare stehen unter der Aufsicht des Landgerichts.

[Zuruf von Paul Fresdorf (FDP)]

Dementsprechend ist es so, dass Notarinnen und Notare sogenannte Privilegierte nach dem Geldwäschegesetz sind. Das Geldwäschegesetz ist im Jahr 2020 dahin gehend geändert worden, dass es faktisch unmöglich ist, Geldwäsche über Immobiliengeschäfte über die

Taskforce zur Anzeige zu bringen. Es war auch vorher schon so und es ist nach wie vor so, dass Notarinnen und Notare nur bei positiver Kenntnis, dass eine Geldwäsche über ein Immobiliengeschäft stattfinden soll, handeln können. Mit den Sanktionslisten, von denen gerade schon die Rede war, gibt es eine entsprechende positive Kennt

nis. Das heißt, wenn eine Person oder eine juristische Person auf einer Sanktionsliste steht, kann ein solches Beurkundungsverbot greifen.

[Zuruf von Paul Fresdorf (FDP)]

Die Notarinnen und Notare sind über die Notarkammer von der aktuellen Fassung der Sanktionsliste natürlich informiert worden; die Liste wird permanent aktualisiert. Natürlich stehen wir auch mit SenWiEnBe und dem Landgericht im Austausch, um da kontinuierlich dranzubleiben. – Danke schön!

Möchten Sie eine Nachfrage stellen? – Bitte schön, Herr Schlüsselburg!

Vielen Dank, Frau Senatorin, für die Antwort! Berlin bemüht sich ja auch, den von Ihnen als negativ dargestellten Gesetzesstand auf Bundesebene anzupassen. Es gab auch einen anderen Anpassungsversuch des Landes Berlin, nämlich eine Bundesratsinitiative zur Einführung eines bundesweiten zentralen Immobilienregisters, um einfacher herauszufinden, wer der tatsächlich wirtschaftliche Berechtigte von Eigentümereintragungen in den Grundbüchern ist. Inwiefern sind Sie – auch vor dem Hintergrund der jetzigen Situation – der Ansicht, dass der Bundesgesetzgeber in diese Richtung möglicherweise noch einmal aktiv werden sollte, um ein solches zentrales Immobilienregister einzuführen?

Bitte schön, Frau Senatorin!

In der Tat ist es so, dass wir darauf angewiesen sind, dass der Bundesgesetzgeber unter anderem die Grundbuchordnung ändert, um da signifikant vorgehen zu können. Es war die Auffassung des letzten Senats, dass es hier einer Änderung bedarf. Damit konnte das Land Berlin im Bundesrat nicht erfolgreich sein. Der Koalitionsvertrag sieht aber weiterhin vor, hier Stärkungen vorzunehmen. Deshalb gehe ich davon aus, dass der Senat weiter an der Frage dranbleiben und sich bemühen wird, dass sich die bundesrechtliche Situation ändert.

Die zweite Nachfrage stellt Herr Krestel.

Inwieweit ist Ihnen bekannt, dass die von Ihnen genannten Personen teilweise über Strohmänner bzw. Stroh

frauen arbeiten? Sind diese Personen bzw. Namen in den übermittelten Listen auch erfasst? – Vielen Dank!

Bitte schön!

[Zuruf von Katina Schubert (LINKE)]

Die Strohmänner und -frauen, die Sie nennen, haben natürlich die Eigenschaft, dass genau solche Sanktionslisten umgangen werden sollen. Insofern stehen sie natürlich nicht auf den Sanktionslisten. Damit sprechen Sie aber das Problem an, das ich eben schon zum Ausdruck bringen wollte. Notarinnen und Notare wie auch die Taskforce Geldwäsche können nur bei positiver Kenntnis in Aktion treten. Die Taskforce Geldwäsche konnte bis zum Jahr 2020 in Verdachtsfällen weitere Nachforschungen anstellen. Diese Möglichkeit hat uns der Bundesgesetzgeber leider genommen, und deshalb wird sich das Land Berlin ganz sicher dafür einsetzen, wie ich es eben schon angedeutet habe, dass dieses sehr wirksame und bundesweit anerkannte Instrument der Taskforce Geldwäsche wieder einsatzfähig wird. – Danke schön!

[Beifall bei der LINKEN]

Die nächste Frage stellt Herr Bauschke. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat nach seiner Bewertung, dass sich der VBB nicht an der bundesweiten Mobilitätsplattform beteiligen will.

Frau Senatorin Jarasch, bitte schön!

Diese Information ist mir neu. Ich werde darüber ins Gespräch gehen – mit der VBB-Noch-Chefin.

[Beifall bei den GRÜNEN]

Herr Bauschke, bitte schön!

Es stand zumindest letzte Woche in den Medien. Darauf würde sich auch meine Nachfrage beziehen, vielleicht als

Argumentation für das Gespräch – wie es denn dann Sinn macht: Warum kann man dann über die B-App die Tickets des VBB kaufen, wenn es an der Mobilitätsplattform kein Interesse gibt?

[Paul Fresdorf (FDP): Nimmt Frau Jarasch dankend mit!]

Bitte schön, Frau Senatorin!

Ich wiederhole mich: Ich nehme das gerne ins Gespräch mit.

Dann kommen wir zur Frage von Herrn Fresdorf. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Welche Anstrengungen hat der Senat unternommen, um Sanktionen hinsichtlich von Liegenschaften des russischen Staates umzusetzen? Solche Liegenschaften bestehen bekanntermaßen zum Beispiel in Lichtenberg- Karlshorst mit 48 Wohneinheiten. Hält der Senat es nicht für sinnvoll, seine Anstrengungen zu verstärken, zumal die genannten Wohneinheiten seit Jahren leer stehen und dieser Leerstand dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz zuwiderläuft?

Herr Senator Wesener, bitte schön, Sie haben das Wort!