Wahl einer/eines Abgeordneten zum Mitglied und einer/eines Abgeordneten zum stellvertretenden Mitglied des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung
Wahl einer Person zum Mitglied und einer weiteren Person zum Ersatzmitglied des Kuratoriums des Lette-Vereins – Stiftung des öffentlichen Rechts
Wahl einer Person zum Mitglied und einer weiteren Person zum stellvertretenden Mitglied des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel-Hauses – Stiftung des öffentlichen Rechts
Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für diese Gremien haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheit gefunden. Die AfD-Fraktion schlägt heute zur Wahl vor: für die G10-Kommission nunmehr Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß als Beisitzer und Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann als stellvertretenden Beisitzer, für den Ausschuss für Verfassungsschutz nunmehr ebenfalls Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß als Mitglied und Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann als stellvertretendes Mitglied, für den Richterwahlausschuss erneut Herrn Abgeordneten Marc Vallendar als ständiges Mitglied und Herrn Abgeordneten Antonin Brousek als ständiges stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium der Berliner Landeszentrale für politische Bildung erneut Herr Abgeordneten Martin Trefzer als Mitglied und Herrn Abgeordneten Tommy Tabor als stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium des Lette-Vereins erneut Herrn Abgeordneten Antonin Brousek als Mitglied und Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel als Ersatzmitglied und für das Kuratorium des Pestalozzi-Fröbel-Hauses erneut
Herrn Abgeordneten Tommy Tabor als Mitglied und Herrn Abgeordneten Antonin Brousek als stellvertretendes Mitglied.
Die Wahl für den Richterwahlausschuss erfolgt gemäß § 88 Abs. 1 Satz 1 des Berliner Richtergesetzes geheim. Für die übrigen Wahlen hat die AfD-Fraktion ebenfalls geheime Wahl beantragt. Die Fraktionen haben einvernehmlich vereinbart, dass sechs Wahlen in einem Wahlgang durchgeführt werden. Sie erhalten jetzt für jedes Gremium einen Stimmzettel, also sechs unterschiedlich farbige Zettel, auf denen Sie jeweils für das vorgeschlagene Mitglied und das vorgeschlagene stellvertretende Mitglied mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen können. Sofern in einer Zeile kein Kreuz oder mehrere Kreuze gemacht werden, gilt dies für den jeweiligen Wahlvorschlag als ungültige Stimme. Stimmzettel, die zusätzliche Bemerkungen enthalten, sind insgesamt ungültig. Im Übrigen verläuft das Wahlverfahren wie schon in den letzten Sitzungen.
Ich darf es Ihnen nochmals erläutern: Bitte bleiben Sie auf Ihren Plätzen, bis Sie aufgerufen werden! Bitte nutzen Sie den Ihnen zur Verfügung gestellten Kugelschreiber für die Wahl, und bringen Sie ihn entsprechend mit! Wenn Sie aufgerufen worden sind, kommen Sie mit dem Stift nach vorne. Bitte setzen Sie zuvor Ihre Maske auf, und denken Sie daran, Abstand zu halten! Ein Mitglied des Präsidiums wird Ihnen einen Umschlag mit den sechs Stimmzetteln aushändigen. Abgeordnete, deren Name mit A bis K beginnt, wählen bitte von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite, und Abgeordnete, deren Name mit L bis Z beginnt, nutzen bitte die rechte Seite. Die Stimmzettel dürfen nur in der Wahlkabine ausgefüllt werden und sind noch in der Wahlkabine zu falten und in den Umschlag zu legen. Abgeordnete, die ihre Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine kennzeichnen oder in die Umschläge legen, sind nach § 74 Abs. 2 der Geschäftsordnung zurückzuweisen. Die Umschläge sind erst dann in die Wahlurne zu legen, wenn die Stimmabgabe von einer Beisitzerin oder einem Beisitzer vermerkt worden ist. Bitte warten Sie, bis Ihr Name auf der Liste abgehakt worden ist!
Ich bitte jetzt den Saaldienst, die vorgesehenen Tische aufzustellen. Allmählich macht sich ein wenig Routine breit, und deswegen weise ich wieder darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen, und auch die Plätze hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum bitte ich freizumachen. Ich bitte auch darum, wieder darauf zu achten, dass es zu keinen Ansammlungen kommt und der erforderliche Abstand eingehalten wird. Mitglieder, die noch nicht zur Wahl aufgerufen worden sind und bereits gewählt haben, sitzen bitte auf ihrem Platz oder halten sich außerhalb des Plenarsaals auf. Ich weise jedoch jetzt schon einmal darauf hin, dass wir unmittelbar nach der Wahl wie beim letzten Mal direkt die Sitzung fortsetzen, also
nicht für eine Auszählung unterbrochen werden wird. Nun bitte ich die Beisitzerinnen und Beisitzer, ihre Plätze einzunehmen, die Ausgabe der Wahlunterlagen vorzunehmen und die Abgabe zu kontrollieren. – Ich sehe, das ist bereits der Fall, und ich eröffne somit die Wahlen und bitte um den Aufruf der Namen und die Ausgabe der Stimmzettel. Frau Kollegin Haußdörfer beginnt.
Ich möchte Sie gerne fragen: Hatten jetzt alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses die Gelegenheit zur Wahl? Haben auch die Beisitzerinnen und Beisitzer gewählt? – Das ist offensichtlich der Fall. Ich schließe den Wahlgang und bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir setzen, wie angekündigt, die Sitzung fort. Die Wahlergebnisse werden später bekannt gegeben. Ich fahre fort und möchte alle bitten, Platz zu nehmen und die Gespräche einzustellen.
Ergebnisse der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 16. Februar 2022 zur Coronapandemie
Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 50 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/0199
Die Fraktion Die Linke hat die Überweisung folgender Verordnungen beantragt: Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufnahme in Schulen besonderer pädagogischer Prägung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie. Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festlegung der Straßen I. und II. Ordnung im Land Berlin an den Ausschuss für Mobilität. – Dementsprechend wird verfahren. Im Übri
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Vorlage an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine liebe Kollegin Kristin Brinker hat mal eine Anfrage gemacht, und zwar, wie es so um die Brücken in dieser Stadt steht. Da kommt vonseiten des Senats – wir danken erst einmal für die Antwort; kriegt man ja auch nicht auf jede Frage – folgende Auskunft zurück: Sanierungsbedürftig ist die Mörschbrücke, die Schloßbrücke, die Mühlendammbrücke, die Spittelmarktbrücke, die Neue Gertraudenbrücke, die Putlitzbrücke, die Nordhafenbrücke, die Wiesenbrücke usw. – eine lange Liste, die nicht enden will. Die Elsenbrücke steht hier nur als Synonym für die verrottende Infrastruktur der Stadt.
Deutschland ist Abgaben- und Steuerweltmeister. Da frage ich Sie: Was haben Sie eigentlich mit dem Geld gemacht? Was machen Sie mit dem Geld, das die Menschen erarbeitet haben, die gerade mal ihre Miete und vielleicht noch ihren Kühlschrank bezahlen können und in Zukunft vielleicht nicht mal mehr ihre Heizung aufdrehen können? Was machen Sie mit diesem vielen Geld, das Ihnen die Menschen als Steuern zur Verfügung stellen? Wo bleibt das Geld, frage ich Sie.
Ich will Ihnen als Beispiel die Morandi-Brücke in Italien geben. Die kennt fast jeder, die ist damals eingestürzt. Es ist eine Autobahnbrücke, 1,1 Kilometer lang, zwei lang gezogene Kurven. Nach dem Einsturz hat es genau anderthalb Jahre gedauert, bis sie wieder aufgebaut war. Anderthalb Jahre! 1,1 Kilometer in steilem Gelände! Nun wird der eine oder andere sagen, das haben wir im Ausschuss schon erlebt: Ja, aber die ist ja eingestürzt! – Ja
Wenn es hier an Personal fehlt, dann muss das Land Berlin es eben entsprechend aufstocken. Wie machen es denn eigentlich Flächenländer, die wesentlich mehr Straßenkilometer, Brücken usw. zu bearbeiten haben? Wie funktioniert es bei denen? Und warum funktioniert es in einer 3,5-Millionen-Stadt nicht, die unter Umständen mehr Einwohner als ein großes Flächenland hat, das wesentlich mehr Brücken hat? Die Personalstellen sind entsprechend aufzustocken, und wir unterstützen Sie gerne, wenn es irgendwelche Hindernisse bei den Vorschriften gibt.
Warum muss es bei dem Ersatz eines Bauwerkes in gewachsener städtischer Struktur einen derart hohen Aufwand im Planfeststellungsverfahren geben, frage ich Sie. 100 Träger öffentlicher Belange – von der Polizei über die Feuerwehr bis hin zur Bundeswehr, aber auch der Vogelschutz und viele andere Träger öffentlicher Belange – haben hier mittlerweile ein Mitspracherecht, schicken ihre Einwendungen ein, müssen gehört werden, werden dann noch mal gehört, wenn alle Einwendungen im Konsens bearbeitet worden sind. Dann entstehen durch Veränderungen im Verfahren wieder neue. Das ist ein endloses Verfahren, und wer Lust hat, kann das wunderbar torpedieren, indem er einen geringelten Regenwurm findet; dann ist das ganze Verfahren unterbrochen. Das erleben wir in dieser Stadt relativ oft.
Wir erinnern uns alle an den Fußgängerüberweg, wo 16 Träger öffentlicher Belange beteiligt waren; das kam, glaube ich, vor drei, vier Jahren im Abgeordnetenhaus vor. Da haben wir zwei Jahre gebraucht, um die Verkehrssicherheit an dieser Stelle herzustellen. Die Verkehrssicherheit an einem Brennpunkt herzustellen dauerte zwei Jahre, weil da 16 beteiligte Organisation verwickelt waren.