und zwar deswegen, weil natürlich eine entfristete Stelle aufwächst im Tarif – nur deswegen. Eine entfristete Stelle ist nicht teurer als viele Kettenbefristungen hintereinander. Diese 10 Millionen Euro bei einem Etat von 1,3 Milliarden Euro – ich bitte Sie! Da können Sie nicht ernsthaft kommen und sagen, das gefährdet den Wissenschaftsstandort Berlin. Im Gegenteil: Das wird, wenn es umgesetzt wird und wenn die Blockade der Hochschulen an dieser Stelle aufhört, ein echtes Attraktivitätssignal für die Berliner Hochschullandschaft sein.
Noch ein Wort zur Verfassungsklage: Der Bund ermöglicht auch sachgrundlose Befristungen. Trotzdem haben wir als Land entschieden, sachgrundlose Befristungen in unseren öffentlichen Unternehmen auszuschließen, und das Gleiche machen wir an unseren Hochschulen. Wir haben entschieden, hier hochschulrechtlich die Personalstruktur gesetzlich zu regeln. Das ist kein Arbeitsrecht, sondern das ist Hochschulrecht. Deswegen sehen wir dieser Verfassungsklage relativ gelassen entgegen, zumal die Präsidentin der HU ja ganz alleine agiert hat; sie hat nicht einmal einen Präsidiumsbeschluss herbeigeführt, geschweige denn das irgendwie in den Gremien diskutiert, und sie musste scharfe Kritik dafür einstecken, dass sie diese Klage geführt hat. Insofern sehe ich der ganzen Sache relativ gelassen entgegen. Wir werden das Gesetz überarbeiten, wir werden es nachschärfen, aber wir werden an dem Kern des Gesetzes, dass wir für die innovativsten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Mittelbau dauerhafte Perspektiven in Berlin anbieten wollen, festhalten. Ich freue mich auf Ihre Diskussionsbeiträge. – Danke schön!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung. – Widerspruch dagegen sehe ich nicht; dann verfahren wir so.
Mit Ordnung, Mitarbeit, Fleiß und Betragen zum schulischen Erfolg! – Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes
Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie. – Widerspruch höre ich auch hier nicht; dann verfahren wir so.
Vollkostenmodell für die freien Schulen und faire Teilhabe an allen Landesförderprogrammen, Wartefrist verkürzen und nachträgliche Kostenbeteiligung nach erfolgreicher Wartefrist – Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes
Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird auch hier die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie. – Widerspruch höre ich auch hier nicht; dann verfahren wir so.
Gesetz zur Anpassung schulrechtlicher Regelungen im Rahmen der SARS-CoV-2Pandemie im Schuljahr 2021/2022
Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Ich habe die Gesetzesvorlage vorab an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie überwiesen und darf hierzu Ihre nachträgliche Zustimmung feststellen.
Gesetz zur Schaffung sachgerechter Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der Berliner Krankenhäuser – Korrektur der datenschutzrechtlichen Restriktionen aus dem künftigen § 24 Absatz 7 des Landeskrankenhausgesetzes
Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags federführend an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sowie mitberatend an den Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz. – Widerspruch höre ich nicht; dann verfahren wir so.
Gesetz zur Wiederherstellung der Grundgesetzkonformität des Berliner Hochschulrechts und zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung. – Widerspruch höre ich nicht; dann verfahren wir so.