In der Beratung beginnt die Fraktion der FDP. – Herr Abgeordneter Krestel, bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wohl selten hat ein Antrag, kaum, dass er in der Welt war, so viel bewirkt, wie der, über den wir jetzt sprechen werden.
Am 10. Februar 2022, vor genau zwei Wochen in diesem Saal, hatte die zuständige Justizsenatorin Frau Kreck noch sinngemäß mit leichter Hand erklärt, es sei nur eine einstellige Anzahl – nur eins sagten Sie wohl mal zwischendurch – von Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Berlin anhängig, und sie sehe daher nicht die Notwendigkeit, die Staatsanwaltschaft verstärkt auf die neue Kriminalitätsform der Straßenblockade auszurichten. Schon in der nächsten Woche, unsere FDP-Fraktion hatte gerade unseren Antrag „Straßenblockierer stoppen“ beschlossen, verkündete mir der in der Berliner Verwaltung allgegenwärtige Flurfunk, dass die Berliner Staatsanwaltschaft schon einen gewissen Handlungsbedarf sehen würde und dass ein erfahrener Berliner Staatsanwaltschaft damit betraut wurde, die erwartbar anwachsende Zahl von Ermittlungsverfahren vorrangig zu bearbeiten. Auch die Berliner Polizei hat von Anfang an und sehr schnell auf die neue Form von Straftaten, die unter dem Namen der Straßenblockade daherkommen, reagiert und sich damit wie die Staatsanwaltschaft mehr oder weniger aus sich selbst heraus auf diese neue Herausforderung eingestellt. Dafür gebührt ihnen unser aller Dank.
Der Maschinenraum des Großdampfers Berlin, die Exekutive, funktioniert im sechsten Jahr rot-rot-grüner AufSicht-Steuerung noch erstaunlich gut. Da muss wohl in dem einen oder anderen Bereich jemand rechtzeitig die Schotten dicht gemacht haben.
Jedoch, jede Schiffsbesatzung ist nur so stark wie ihr einzelnes Mitglied. Die strafbaren Störungen haben in den letzten Wochen zugenommen, auch wenn sie jetzt in den in Brandenburg gelegenen BER-Flughafen verlegt worden sind, und dies auch noch zu jeder Uhrzeit. Daher ist es jetzt umso wichtiger, auch den richterlichen Bereitschaftsdienst zu ertüchtigen, damit die erwartbaren, von der Staatsanwaltschaft angeklagten Fälle unverzüglich
und möglichst im beschleunigten Verfahren ausgeurteilt werden können – besonders, weil Justizsenatorin Kreck genau das noch gestern im Rechtsausschuss in Abrede gestellt hat. Frau Senatorin, Ihre Äußerung von gestern, ein beschleunigtes Verfahren wäre hier nicht angezeigt, weil man jeden Fall für sich begutachten müsste – Zitat: Und es kommt auf den Einzelfall an. –, ist eine absolute Binsenweisheit. Was Sie da in einer erstaunlichen Schlichtheit als Gegenargument nutzen, wird auch und gerade in beschleunigten Verfahren selbstverständlich mitbeachtet. Wo, wenn nicht bei der dreisten Blockierung von Mitmenschen auf unseren Straßen, wollen Sie denn überhaupt noch beschleunigte Verfahren durchführen? – Dafür haben wir die doch geschaffen.
Gut. – Dann darf ich aber die Kolleginnen und Kollegen hier im Saal bitten, sich wieder auf ihre Plätze zu setzen und ein bisschen mehr Ruhe einkehren zu lassen. – Danke schön!
Dann werde ich den letzten Satz noch einmal wiederholen: Wo, wenn nicht bei der dreisten Blockierung von Mitmenschen auf Straßen, wollen Sie denn überhaupt beschleunigte Verfahren durchführen?
Zum Ersten wird der oder die Verfahrensbetroffene noch während der Tatbegehung angetroffen und dingfest gemacht. Zum Zweiten sind Zeugen und Beweismittel wie zum Beispiel der Kleber, mit dem sich diese Herrschaften auf den Straßen befestigen, vor Ort sofort greifbar. Und drittens besteht ein übergeordnetes, kriminalpräventives Interesse daran, durch schnelle rechtsstaatliche Urteile bereitstehende Nachahmer von neuen Tatbegehungen abzuhalten.
In einem demokratischen Rechtsstaat – das möchte ich hier zusammenfassen – kann es keinen zivilen Ungehorsam geben. Das ist etwas für autoritäre Staaten. Wer die Straftaten der Straßenblockierer hier bei uns und in anderen Städten der Bundesrepublik so bezeichnet, miss
Hier kämpft nämlich kein kleiner David gegen den großen Goliath, hier kämpfen politische Egozentriker gegen viele kleine Davids, die mit Straftaten daran gehindert werden, ihrer Arbeit oder wichtigen Terminen, wie zum Beispiel Arztbesuchen, nachzugehen, auf die sie unter Umständen wochenlang gewartet haben. Stoppen wir diese Straftäter – und natürlich auch die Straftäterinnen! Stimmen Sie bitte unserem Antrag zu! – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Autobahnblockaden als Protestform gegen Klimawandel und Lebensmittelverschwendung begleiten uns jetzt schon eine ganze Weile. Ich will an dieser Stelle eines vorausschicken: Die damit verbundenen Fragen sind vielfältig, aber zwei Fragen stellen sich nicht. Die erste Frage, die sich nicht stellt, ist die nach der Wichtigkeit des Themas, das hier zum Gegenstand des Protests gemacht wird. Diese Wichtigkeit ist unbestritten, sie besteht; es ist wahrscheinlich das wichtigste Thema unserer Zeit. Das will ich an dieser Stelle voranstellen.
Die zweite Frage, die sich nicht stellt, ist die nach einer Schwerpunktabteilung bei der Staatsanwaltschaft Berlin. Ich will eines vorausschicken: Die Staatsanwaltschaft Berlin halte ich für eine der besten Staatsanwaltschaften in der ganzen Republik. Ich glaube, dass sie gut aufgestellt ist und vieles sehr gut beurteilen kann. Dazu gehören die Fragen, auf die ich gleich kommen werde. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat zum Beispiel für sich entschieden, dass sie die beschleunigten Verfahren nach § 417ff. StPO nicht anwenden wird. Dafür hat sie eine Einschätzungsprärogative. Das kann sie nach den Erfahrungen, die sie in der Vergangenheit gemacht hat, gut einschätzen, wahrscheinlich besser als wir. Deshalb würde ich es ihr überlassen.
Dafür kann es auch verschiedene Gründe geben. Einer kann sein, dass bei Wiederholungstätern möglicherweise Freiheitsstrafen von über einem Jahr zu erwarten sind –
aus der Erwartungshaltung der Staatsanwaltschaft. Das darf man hier nicht vergessen. Ich sage nur eines: zwölf Verfahren, die bereits abgegeben wurden, wie uns die Justizsenatorin gestern im Rechtsausschuss mitgeteilt hat, und 200 weitere Verfahren, die binnen kürzerer Zeit wahrscheinlich von der Polizei an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden, werden nicht zu einer Schwerpunktabteilung führen, weil es nicht erforderlich ist.
Schwerpunktabteilungen sind im Koalitionsvertrag für andere Sachen vorgesehen, zum Beispiel für Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz nach § 119
[Sebastian Czaja (FDP): Ich dachte, Sie vertrauen der Staatsanwaltschaft, und jetzt wollen Sie die anweisen!]
zur besseren Beobachtung und Beurteilung kriminalitätsbelasteter Orte, Herr Kollege Czaja! Die eigentliche Diskussion, die wir hier führen müssen – wir müssen uns verschiedenen Fragen stellen, auch als Parlament –,
betrifft die Frage Meinungs- und Demonstrationsfreiheit gegen den Schutz der demokratischen Rechtsordnung: Gibt es einen Widerspruch, bei dem eine dieser Seiten das Limit überschritten hat? – Ich sage an der Stelle eines ganz klar: Aus meiner Sicht sind das alles Straftaten, die da begangen wurden. Sie sind nicht gerechtfertigt. Das ist auch das Ergebnis einer Prüfung. Ich gehe davon aus, dass das auch die Staatsanwaltschaft so sehen wird. Und ich gehe auch davon aus, dass das die Gerichte so sehen werden. Natürlich ist die Demonstrationsfreiheit ein ganz hohes Gut; sie ist wichtig und schützenswert. Genauso schützenswert sind aber die Strafgesetze und deren Durchsetzung als Bestandteil unserer demokratischen Rechtsordnung. Bei dieser Abwägung müssen wir – immerhin machen wir diese Gesetze in Parlamenten – uns anschauen, was die Verfassungsgerichte bislang entschieden haben. Ausgangspunkt ist die LaeppleEntscheidung, die den meisten Juristinnen und Juristen hier bekannt ist. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht seither etwas liberaler in der Auslegung geworden ist, steht eines fest: Wenn Menschen gefährdet werden, wenn beispielsweise Rettungswege blockiert werden, wenn physische Barrieren aufgebaut werden, dann sind Straftaten verwirklicht; § 315b StGB ist verwirklicht. Auch die Nötigung ist verwirklicht. Menschen können sich nicht mehr frei bewegen. Wahrscheinlich ist auch die Freiheitsberaubung, § 239 StGB, verwirklicht. Das ist alles verwirklicht. Sie können auf der Autobahn nicht wenden, Sie können auch nicht ohne Weiteres aussteigen. Das geht nicht – das will ich an dieser Stelle klar sagen.
Das Fazit ist: Der Zweck heiligt nicht die Mittel, auch wenn es ein ganz wichtiges, vielleicht das wichtigste Thema ist.
Das Zweite ist: Für den Senat hat Innensenatorin Iris Spranger vor zwei Wochen bereits gesagt und klargestellt,