Mir steht es ja nicht zu, Nachfragen zu bewerten. Aber für mich gehört es selbstverständlich zum Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen, selbst über sein Geschlecht zu entscheiden und auch seinen Namen zu wählen.
Vielen Dank! – Ich frage den Senat: Wurde die Funktion des Landesbeauftragten der Freiwilligen Feuerwehren abgeschafft, oder aus welchem Grund findet sich der Landesbeauftragte der Freiwilligen Feuerwehren nicht mehr auf der Kontaktseite der Berliner Feuerwehr? – Dort sind die Beauftragten für Medizinproduktsicherheit, für behördlichen Datenschutz und für Extremismus
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Vielen Dank! – Das wäre mir neu, dass diese Funktion abgeschafft ist. Wir werden aber überprüfen, warum und aus welchen Gründen da möglicherweise niemand mehr aufgeführt wird.
Vielen Dank! – Ich frage den Senat: Wie ist momentan der Stand in der Justizverwaltung bei der Bearbeitung der Blockadevorgänge? Dort gab es ja schon mehrere Hundert Fälle, die übergeben worden sind bzw. zur Übergabe anstanden.
Frau Präsidentin! Werter Abgeordneter Jotzo! Vielen Dank für die Frage! – Ich habe diese Frage eingängig gestern im Rechtsausschuss erläutert. Von daher können
Sie sich auch gerne an Herrn Krestel wenden, der zugegen war. Ich möchte es deshalb hier in aller Kürze darstellen. Der Stand gestern, 11.30 Uhr, war so, dass elf Verfahren von der Polizei an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden sind. Hier gab es einen Vorgang, wo sechs Personen betroffen waren. Das heißt, dieser ist auseinandergenommen worden, sodass derzeit 18 Verfahren bei der Staatsanwaltschaft liegen, wie gesagt, Stand gestern, 11.30 Uhr.
Frau Senatorin, Sie haben ja auch in der besagten Sitzung des Rechtsausschusses deutlich gemacht, dass Sie die Beweislage für zu kompliziert halten, um dort beschleunigte Verfahren im Sinne von § 417 StPO durchzuführen. Mich würde interessieren, inwieweit diese Verfahren denn wesentlich komplizierter sind als etwa die bei vermummten Gewalttäterinnen und Gewalttätern am 1. Mai?
Herzlichen Dank! – Auch dazu habe ich gestern bereits Ausführungen gemacht. Zunächst: Entscheidend ist nicht meine Rechtsauffassung, sondern die Rechtsauffassung der zuständigen Gerichte. Das ist in der Gewaltenteilung so. Da werde ich Ihnen jetzt auch jedes Mal das Gleiche erzählen müssen.
Als Demokratin werden Sie aber da von mir keine andere Antwort bekommen, und ich erinnere auch noch mal daran, dass Sie – ja, und darauf habe ich mich auch letztes Mal positiv bezogen – sehr richtig ausgeführt haben, dass auch im Strafverfahren und gerade im Strafverfahren die rechtsstaatlichen Grundsätze zu wahren sind. Jetzt haben Sie den Vergleich zum 1. Mai gezogen, und dieser Vergleich dreht jetzt schon seit einigen Tagen, fast Wochen die Runden, und ich muss das korrigieren: Es ist nicht zutreffend, was Sie beschreiben. Auch am 1. Mai ist es nicht so, dass reihenweise beschleunigte Verfahren durchgeführt werden. Auch da ist die Beweis- und Sachlage so komplex, dass diese Verfahren in der Regel nicht durchgeführt werden. Von daher möchte ich Sie bitten, diesen Vergleich nicht mehr fortzuführen, weil das nämlich nicht den Tatsachen entspricht.
Danke, Frau Präsidentin! – Frau Senatorin, gab es von Ihnen oder aus Ihrem Hause eine formelle oder auch informelle Weisung an die Staatsanwaltschaft, in dem hier besprochenen Themenkomplex nicht das besonders beschleunigte oder beschleunigte Verfahren zur Anwendung zu bringen?
Ich danke auch für diese Frage, weil ich damit die Gelegenheit bekommen, eine Unterstellung, die immer mitschwingt, aus dem Weg zu räumen. Seit ich im Amt bin, habe ich der Staatsanwaltschaft keine einzige Weisung erteilt. Ich finde, die Weisung an die Staatsanwaltschaft so oder so eine sehr schwierige und komplexe Angelegenheit. Davon werde ich nicht leichtfertig Gebrauch machen, und ich kann Ihnen ganz sicher sagen: Weder auf dem formellen Wege noch informell habe ich hier eine Weisung erteilt.
Aber, Herr Weiß, wir haben 60 Minuten für die Fragestunde, und deswegen, Herr Weiß: Bitte schön, Sie haben das Wort!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Der Boulevard der Stars am Potsdamer Platz, der Ikonen des deutschen Films ehrt, ist in einem desolaten Zustand. Ich frage den Senat: Was gedenkt der Senat zu tun, um mit diesem doch eigentlich als Ehrung gedachten Ort, der jetzt ein Schandfleck ist, angemessen umzugehen?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Weiß! Nach meiner Kenntnis befindet sich der Mittelstreifen der Straße am Potsdamer Platz, auf dem sich der Boulevard der Stars befindet, in der Verantwortung des Straßen- und Grünflächenamtes des Bezirkes Mitte, und insofern nehme ich diesen Hinweis als Gelegenheit, mit dem Bezirksamt Mitte Kontakt dazu aufzunehmen, um die Frage zu erörtern.
Warten lohnt sich. – Es kommt natürlich eine Frage zum Thema Kunsthalle Berlin am Flughafen Tempelhof, weil das doch die Gazetten weiter bewegt und der Kultursenator sich mit der Aussage zitieren lässt, dass es in solchen Fällen üblich sei, die Miete zu erlassen bzw. auch Betriebskostenzuschüsse zu gewähren. Vielleicht kann mir