Daraus haben wir gelernt. Wir haben gesagt: Nein, wir stellen uns der Öffentlichkeit, bekennen uns auch zu unseren Diäten. – Das führte zu einer Strukturreform – da haben Sie vollkommen recht; es wurde sogar ein Buch über uns geschrieben –, indem wir einen großen Schluck aus der Pulle genommen haben,
Das ist der Grund, warum die Linksfraktion sagt, strukturell, wenn es nicht unangemessen ist, muss man das tun, so wie 15 andere Parlamente in diesem Jahr auch, mit Ausnahme von Brandenburg. Deshalb ist es legitim, so zu entscheiden wie die Grünen. Es unterscheidet aber die Linksfraktion von Ihnen: Da wird eine strukturelle Abwägung vorgenommen und eine echte Haltung implementiert.
Entnehmen Sie freundlicherweise einer Besonderheit des heutigen Tages unsere – ich meine das sardonisch – Wertschätzung Ihnen gegenüber. Die Besonderheit besteht darin, dass sich fünf Fraktionen zu einer Verabredung gefunden haben. Das hängt nicht mit meiner Position, mit meiner Person zusammen, weil man mir das rhetorisch mehr zutraut oder sonst etwas – und ich argumentiere für meine Verhältnisse heute ja wahrscheinlich relativ ausgewogen –,
sondern einfach mit der Tatsache, dass ich derzeit das Amt des parlamentarischen Geschäftsführers der größten Fraktion ausübe. Ich rede heute also für die Linksfraktion, ich rede für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, für die CDU-Fraktion und für die FDP-Fraktion – nicht, weil Paul Fresdorf sich das nicht zutraut, Heiko Melzer vor der Debatte Angst hat oder die Koalitionspartner und die PGFs sich das nicht zutrauen, sondern weil wir Ihnen eine Botschaft senden: Sie sind in der parlamentarischen Demokratie entlarvt, und Sie sind isoliert. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Damit haben Sie mir schon vorweggenommen, dass es keine weiteren Redeanmeldungen gibt. Zu dem Gesetzesantrag auf Drucksache 19/0125 empfiehlt der Hauptausschuss mehrheitlich – gegen die AfDFraktion – die Annahme. Wer den Gesetzesantrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/0179 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Gegenstimmen? – Bei der AfD-Fraktion. Enthaltungen gibt es keine. Damit ist der Gesetzesantrag angenommen.
Ich darf zur Verlesung der Ergebnisse der Wahlen kommen, zunächst: Wahl eines Mitgliedes, eines stellvertretenden Mitgliedes der G 10-Kommission des Landes Berlin, Drucksache 19/0038. Auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion entfielen für den Abgeordneten Marc Vallendar – als Mitglied – folgende Stimmen: gültige Stimmen: 131, ungültige Stimmen: 1. Ja-Stimmen: 16, NeinStimmen: 97, 18 Enthaltungen. Damit ist Herr Vallendar nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied entfielen auf den Abgeordnete Thorsten Weiß bei 131 gültigen Stimmen und 1 ungültigen Stimme Ja-Stimmen: 16, NeinStimmen: 96. Enthaltungen: 19. Damit ist auch der Abgeordnete Thorsten Weiß nicht gewählt.
che 19/0100: Auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion entfielen die folgenden Stimmen: Abgeordneter Vallendar – gültig abgegebene Stimmen: 130, ungültige Stimmen: 2. Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 95, Enthaltungen: 19. Damit ist Herr Vallendar nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied entfielen auf den Abgeordneten Brousek bei 128 gültigen Stimmen und 4 ungültigen Stimmen 16 Ja-Stimmen, 94 Nein-Stimmen und 18 Enthaltungen. Damit ist auch Herr Brousek nicht gewählt.
Zur Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz, Drucksache 19/0092: Auf die Wahlvorschläge der AfDFraktion entfielen – als Mitglied – für den Abgeordneten Marc Vallendar mit gültigen 129, ungültigen 3 Stimmen: Ja-Stimmen: 15, Nein-Stimmen: 96, Enthaltungen: 18. Damit ist Herr Vallendar nicht gewählt. Auf den Abgeordneten Thorsten Weiß entfielen – als stellvertretendes Mitglied – bei 127 gültigen und 5 ungültigen Stimmen Ja-Stimmen: 15, Nein-Stimmen: 94, Enthaltungen: 18. Damit ist auch Herr Weiß nicht gewählt.
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke und der Fraktion der FDP Drucksache 19/0151
Der Dringlichkeit haben Sie eingangs bereits zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung, die Artikel 1 und 2 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Gesetzesantrag auf Drucksache 19/0151 empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme. Wer den Gesetzesantrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/0180 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Vielen Dank! Damit ist der Gesetzesantrags so angenommen.
Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrages. Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Umwelt, Verbraucher- und Klimaschutz. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. – Widerspruch hierzu höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Engagement, Bundesangelegenheiten und Medien. – Widerspruch dazu höre ich auch hier nicht. Dann können wir so verfahren.
Zweites Gesetz zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes – Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze im Ruhestand