Protocol of the Session on February 24, 2022

Priorität der CDU-Fraktion

Tagesordnungspunkt 10

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin – sichere Rechtsgrundlage für den Einsatz von DistanzElektroimpulsgeräten (Tasern)

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0165

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU und hier Kollege Balzer. – Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute die Möglichkeit, ein Gesetz

auf den Weg zu bringen, um etwas mehr Sicherheit für die Berlinerinnen und Berliner und für unsere Polizistinnen und Polizisten zu erreichen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll eine sichere Rechtsgrundlage für den Einsatz von sogenannten Tasern erreicht werden.

Die Berliner Polizei nutzt den Taser bereits seit 2001, zunächst nur das Spezialeinsatzkommando. Da die Erfahrungen gut waren, wurde ab 2017 der Probebetrieb erweitert, den Taser auch im allgemeinen Polizeidienst einzusetzen. Dazu wurden zunächst 20 Geräte ausgewählten Polizistinnen und Polizisten in Kreuzberg und Mitte zur Verfügung gestellt. Der Probelauf wurde im Mai 2020 ausgeweitet und bis Ende 2021 verlängert.

Der Einsatz erfolgt zurzeit als Probebetrieb auf einer rechtlichen Grundlage, die ausdrücklich als vorübergehend und provisorisch gekennzeichnet ist. Mittlerweile kann sie den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die an Grundrechtseingriffe zu stellen sind, nicht mehr genügen. Ohne gesetzliche Regelung, wie sie hier vorgeschlagen wird, besteht für Polizeibeamtinnen und -beamte, die den Taser verwenden, ein erhebliches Risiko, rechtswidrig und eventuell sogar strafbar zu handeln. Unter diesen Voraussetzungen wird der Taser faktisch nicht mehr zum Einsatz kommen.

Wir sehen in dem Taser eine Möglichkeit, eine Lücke zwischen Pfefferspray und Schlagstock auf der einen Seite und dem Einsatz der Schusswaffe auf der anderen Seite zu schließen. Erfreulicherweise sehen das die Gewerkschaften der Polizei ebenso wie wir.

Was sind die Beispiele, wo ein Taser eingesetzt werden soll und im Zweifelsfall auch muss? – Sehr häufig, fast täglich in Berlin, kommt es zu Auseinandersetzungen mit körperlich und technisch überlegenen Gewalttätern, schwergewichtigen Gewalttätern, Kampfsportlern, psychisch kranken Gewalttätern, Gewalttätern, die unter Alkohol-, Drogen- und Medikamenteneinfluss stehen. Wie sollen die Kolleginnen und Kollegen der Polizei dagegen vorgehen? Bei diesem Personenkreis ist in der Regel der Schlagstock und auch das Pfefferspray kein wirksames Mittel, um die Gewalttäter auf Distanz zu halten. Was ist jetzt in den meisten Fällen die Alternative? – Ein möglicher Einsatz der Schusswaffe. Bei der Schusswaffe bestehen Gefahr für Leib und Leben auch gegenüber denjenigen, die als Angreifer fungieren, aber es besteht die Gefahr von Querschlägern, sodass der Taser hier das mildeste Mittel wäre, um es einzusetzen.

Natürlich ist der Taser gefährlich; das muss er auch sein, um die Form der Gewalttäter zu stoppen, die ich gerade beschrieben habe. Aber der Einsatz der Schusswaffe ist mit Sicherheit deutlich gefährlicher.

Frau Senatorin Spranger ist heute krankheitsbedingt nicht da. Ihr Staatssekretär, so war zu lesen, hat sich dahin

(Sebastian Schlüsselburg)

gehend geäußert, er sei noch nicht überzeugt. – Das ist eigentlich schade. Zwar hat er zugegeben, dass bei Selbstmorden diese verhindert werden konnten, aber im Kriminalitätsbereich gab es noch zu wenige Ergebnisse und Erkenntnisse. Zumindest hat man also Selbstmorde verhindert, und wenn zu wenige Taser eingesetzt werden, kann man natürlich auch nicht derart viele Einsätze auswerten. Wir haben nur 20 Taser, und es gab von Mitte 2019 bis Mitte 2021 zehn Einsätze: drei Auslösungen, die den Angreifer außer Kraft gesetzt haben, und es gab bei sieben Androhungen schon die Situation, dass diejenigen sich ergeben haben.

Wenn also zu wenige Erfahrungen vorhanden sind, dann bietet es sich doch an, sich einfach ein bisschen bei den Bundesländern umzusehen. Da können wir durchaus in die Länder gehen: Alle Länder setzten den Taser ein, bei acht Ländern gibt es auch eine rechtliche Grundlage, zum Beispiel in Bayern. Aber jetzt weiß ich: Einige fangen an zu lachen, einige verdrehen die Augen. Wir können auch nach Brandenburg gehen, wir können nach Hamburg gehen, nach Bremen, nach Niedersachsen, nach Schleswig-Holstein, nach Rheinland-Pfalz. Überall da tragen SPD, Grüne, zum Teil auch unter Beteiligung der Linken Verantwortung; sie alle haben den Taser auch mit einer gesetzlichen Grundlage.

Warum haben die Länder unter der Führung von SPD, Grünen und Linken den Taser? – Weil die Argumente einfach überzeugen. Ich hoffe, dass es bei Linken und Grünen nicht wieder die gewöhnlichen Ablehnungsreflexe gibt, wenn es um die Sicherheit der Menschen in der Stadt geht und wenn es um eine Verbesserung der Arbeit der Berliner Polizei geht. Die dringend erforderliche, klare, sichere Rechtsgrundlage wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geschaffen. Ich hoffe, wir können das Verfahren erfolgreich zu Ende bringen. – Danke schön!

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der FDP]

Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat Kollege Schreiber jetzt das Wort.

[Zuruf von der CDU: Der stimmt zu!]

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir sprechen heute über den Taser, diesmal als Gesetzesentwurf, als Antrag der CDUFraktion hier im Abgeordnetenhaus, und Herr Balzer hat schon in einer Tageszeitung in Berlin angekündigt, dass das der Auftakt für einen großen innpolitischen Aufschlag werden soll.

[Zuruf von Karsten Woldeit (AfD)]

Ich kann nur sagen: Jeder so gut, wie er kann, und wir haben es heute und gerade eben gehört: Wir führen eine Debatte – Herr Woldeit hat ja schon gerade reingerufen –, die wir ausführlich in der letzten Wahlperiode geführt haben,

[Karsten Woldeit (AfD): Und noch weiter führen müssen!]

wo wir auch ausführlich beraten und ausführlich als Fraktionen Stellung bezogen haben. Das Thema ist nicht neu, und der eine oder andere empfindet es auch ein Stück weit als Endlosschleife, im wahrsten Sinne des Wortes,

[Heiko Melzer (CDU): Sie können sie ja lösen!]

und ich möchte auf eines verweisen – das geht in Richtung CDU –: Sie haben zwischen 2011 und 2016 den Berliner Innensenator gestellt, und zu der Genese der gesamten Thematik gehört eben auch, dass es Frank Henkel war, der am 30. August 2016 groß und vollmundig angekündigt hat, dass er mit Klaus Kandt am nächsten Tag – das war dann Mittwoch – dafür werben wird, den Taser in Berlin einzuführen und dass alle Streifenbeamte damit ausgestattet werden sollen.

[Heiko Melzer (CDU): Das ist an der SPD gescheitert! – Dr. Robbin Juhnke (CDU): Das gehört zur Geschichte dazu! – Weitere Zurufe von der CDU]

Warum ist das Datum nicht unwichtig? – Das geschah alles im Rahmen des Wahlkampfes, da war die heiße Wahlkampfphase. Kollege Lux hat sich damals auch dazu geäußert, andere auch, Udo Wolf von der Linken und so weiter und so fort. Ich habe das damals auch getan und gesagt: Das ist irgendwie unseriös und sein letztes Gefecht als Innensenator. – Damit lag ich ja nicht ganz so falsch. Aber der Punkt ist einfach der: Der Ausgangspunkt, den Sie damals gelegt haben, war in der Tat nicht ganz sauber und nicht ganz korrekt.

Ich glaube, wir sind uns in der Sache hier im Haus einig, gerade für die Berliner Polizei, gerade für die Vollzugskräfte bzw. auch für die Angestellten, dass wir als Landesparlament, als Abgeordnetenhaus, aber auch als Kollegen und Kolleginnen im Innenausschuss Sorge dafür zu tragen haben, dass die Beamten und Beamtinnen, die Angestellten den besten Eigenschutz bekommen und eine gute Schutzausstattung erhalten. Das ist das A und O nicht nur in dieser Stadt, sondern auch darüber hinaus. Das ist, glaube ich, ein wesentlicher Konsens.

Sie sind gerade darauf eingegangen, wann und wo der mittlerweile eingesetzt wurde und wo es Erfahrungswerte gibt – im Abschnitt 53, im Abschnitt 57, bei den Brennpunkt- und Präsenzeinheiten. In der Aus- und Fortbildung spielt er eine Rolle. Wir haben insgesamt über 58 Polizeibeamte, die mittlerweile damit Erfahrungen sammeln konnten, sogar mit dem Taser 7, wie auch immer die Modelle aussehen. Das heißt, da läuft etwas. Und er kann natürlich bei Bedrohungslagen, die es tagtäglich

(Frank Balzer)

in der Tat auch geben kann, gerade zum Nachteil für Polizeibeamte, aber letzten Endes auch zum Schutz der Dritten, der Betroffenen, die sich beispielsweise in suizidaler Absicht das Leben nehmen wollen, einen Sinn machen. Es können und werden sicherlich weniger Leute bezweifeln, dass dieser Taser eine hohe präventive Wirkung hat und auch eine Möglichkeit der Deeskalation darstellt. In der Debatte wird natürlich auch immer wieder aufgeführt – und das ist auch richtig –, dass es auch in der Bundesrepublik bei Tasereinsätzen tödliche Verläufe gab. Auch da gibt es Erkenntnisse, wonach es bei den betroffenen Personen, die das Leben verloren haben, in Teilen eher auf Vorerkrankungen zurückzuführen war, also der Auslöser nicht der Taser war.

Ich will damit sagen: Das Fazit, das man ziehen kann, könnte positiv sein. Und jetzt kommt das große Aber: Wir haben – und Sie haben es gerade gesagt, Herr Balzer – in der Tat ein gutes Dutzend an Einsätzen des Tasers, also an Erfahrungswerten. Das ist natürlich eher wenig, um zu sagen: Wir wollen das flächendeckend ausdehnen. – Wir wissen auch – und das spielt auch eine Rolle, spielte in der Vergangenheit, im Innenausschuss der letzten Wahlperiode eine Rolle –, dass es auch um die Fragestellung der Rechtssicherheit geht. Das heißt, die Polizisten und Polizistinnen müssen ja wissen, wann sie ihn einsetzen können und dieses Instrument nutzen können und dass sie dabei rechtlich abgesichert sind. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt. Von daher bin ich sehr erfreut, dass wir nicht nur durch diesen Gesetzesantrag, sondern insgesamt uns dieses Thema im Innenausschuss noch mal anschauen werden. Wir werden es noch genauer betrachten können, vielleicht auch durch Menschen, die tagtäglich praktische Erfahrungen damit haben und sammeln konnten, und werden dann das, was Sie hier vorgelegt haben, miteinander beraten. Die eine oder andere Erkenntnis wird sicherlich auch noch mal in der Diskussion eine Rolle spielen. Von daher freue ich mich auf die Offenheit und auch auf die Erkenntnisse, die wir aus der Praxis sammeln können, und auf eine gute Beratung im Innenausschuss. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Dr. Robbin Juhnke (CDU): Wir sind gespannt!]

Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Woldeit das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Wir sind in einem ganz wichtigen Themenbereich der Innenpolitik angekommen, der Polizeigesetzgebung und hier beim Gesetz über den unmittelbaren Zwang und einer entsprechenden Ermäch

tigungsgrundlage. Das ist einer der wesentlichen Themenbereiche, die wir im Innenausschuss bearbeiten. Leider ist Frau Senatorin Spranger erkrankt, aber ich gehe davon aus, dass sie der Debatte folgt, und deswegen von mir erst mal herzliche Genesungswünsche. Aber wir haben mit Herrn Akmann den Innenstaatssekretär vor Ort, der natürlich fleißig lauscht, und in der Tat – Kollege Balzer hat es gesagt – sind Sie noch nicht überzeugt von dem Probelauf des Tasers – aufgrund der geringen Erfahrungswerte bei 20 Einsätzen und elf entsprechenden Rückmeldungen. Aber vielleicht gelingt es uns ja, Sie in der parlamentarischen Debatte und insbesondere in der Debatte des Innenausschusses davon zu überzeugen, dass wir hier eine wichtige Ermächtigungsgrundlage schaffen müssen, die den Polizistinnen und Polizisten die Rechtssicherheit gibt, dass sie nicht mit einem halben Bein im Knast stecken, wenn ich das so plakativ ausdrücken darf, wenn sie den Taser ohne Ermächtigungsgrundlage im Rahmen eines Testverfahrens, was ja nur bis Ende 2021 lief, nutzen.

Herr Kollege Schreiber, Sie haben berichtet, dass wir in der Vergangenheit, gerade in der letzten Legislaturperiode, ganz wesentlich über unsere Polizeigesetze gesprochen haben, über das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz und natürlich auch über das Gesetz über den unmittelbaren Zwang. Sie haben gesagt, dass die Koalition zum Ende der Legislaturperiode ein Gesetz vorgelegt hat und noch wesentliche Beratungen erfolgt seien. Ich erinnere mich, dass Ihr Vorgänger als fachpolitischer Sprecher im Amt, Herr Zimmermann, 2017 gesagt hat, dass zum Ende der Sommerpause ein entsprechendes Gesetz vorliegt. Das „zum Ende der Sommerpause“ hat er aber nicht in Jahren definiert. Es hat dann bis 2021 gedauert. Wir haben bis dato in der Zwischenzeit diverse Gesetzesänderungsanträge vorgelegt – das kam im Schwerpunkt von den Union und von der AfD –, und hier unter anderem die Ergänzung und Novellierung des § 2 des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang, die Einführung des Tasers. Wir haben uns damals am Polizeiaufgabengesetz in Bayern orientiert, um das dementsprechend mit aufzunehmen. Es war ein fast wortgleicher Antrag, und dementsprechend wird es Sie wenig verwundern, Herr Kollege Balzer, dass wir hier einer Meinung sind, zumal wir, wie gesagt, diesen Antrag ja schon eingebracht haben.

Ich war ein bisschen in Sorge, als ich den Bericht in der Morgenpost las, dass die Union einen ganz großen Wurf plant, eine komplette Novellierung des Allgemeinen Sicherheit- und Ordnungsgesetzes und des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang. Ich habe ausdrücklich davor gewarnt, denn was würde dann kommen? – Wir stehen am Beginn der 19. Legislaturperiode. So ein Gesetzesentwurf kommt. Und den Fehler hat der Kollege Dregger in der letzten Legislaturperiode gemacht, ungefähr zur Hälfte: Er hat einen großen Rundumschlag gemacht, die Koalition nimmt es auf, wir haben eine Beratung im

(Tom Schreiber)

Innenausschuss, und diese Beratung wird dann geführt, anschließend geht es wieder zurück ins Plenum, der Antrag wird weggewischt, und die Polizeigesetzgebung kommt dann nicht mehr auf die Tagesordnung im Parlament. – Das halte ich für einen großen Fehler, und so dürfen wir in dieser Legislaturperiode nicht vorgehen.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schreiber?

Wir haben insgesamt 16 Polizeigesetze in der Bundesrepublik Deutschland, und die schwächsten Polizeigesetze haben die Bundesländer Bremen und Berlin. Wir haben gesehen, dass die Koalition ein Gesetz vorgelegt hat, das Schwächen hat. Wenn sogar der damalige Innensenator Andreas Geisel sagt, er hätte sich in der Beratung mehr gewünscht, insbesondere den finalen Rettungsschuss, dann zeigt mir das, dass auch innerhalb der SPD noch Beratungsbedarf und Anpassungsbedarf besteht. Es zeigt mir allerdings auch, dass Sie mit Ihrem Polizeipartner weniger Schnittmengen haben, dort wirklich im Sinne der inneren Sicherheit und für die Polizistinnen und Polizisten zu arbeiten.

Übrigens hat das schwache Polizeigesetz in Bremen die Ermächtigungsgrundlage für den Taser innerhalb des Gesetzes festgeschrieben. Das kommt noch mit dazu. Und es ist vollkommen richtig, wie auch Kollege Balzer gesagt hat: Einige Landesregierungen unter der Beteiligung der Linkspartei haben das ebenfalls verankert und dementsprechend in ihr Gesetz hineingeschrieben. Das ist eine wesentliche Ermächtigungsgrundlage.

Was haben wir aktuell noch an Mängeln, über die wir entsprechend beraten müssen? – Beispielsweise ist die Frage der Überwachung im öffentlichen Raum insbesondere bei kriminalitätsbelasteten Orten noch offen. Wir haben die Frage der Öffentlichkeitsfahndung und des finalen Rettungsschusses. Und ich habe es schon angesprochen: Bodycam ist nicht so ausgestattet, wie es hätte sein können. – Das heißt, wir haben noch so viel Beratungsbedarf in unserer Polizeigesetzgebung, dass wir das die nächsten Jahre noch begleiten müssen. Wir sind ja im ständigen Wandel. Und eines wissen wir: Unsere Berliner Polizisten leisten eine hervorragende Arbeit, und unsere Aufgabe als Parlament ist es, ihnen die Gesetzesgrundlage an die Hand zu geben, die sie benötigen, um diese hervorragende Arbeit jeden Tag leisten zu können, ohne dass sie eine fehlende Rechtsgrundlage haben. Dafür müssen wir arbeiten, und ich hoffe auf eine entsprechende fruchtbare Beratung und sage herzlichen Dank!

[Beifall bei der AfD]

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Franco jetzt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach den bisherigen Reden könnte man ja fast den Eindruck bekommen, dass Distanzelektroimpulsgeräte – auch ich werde sie der Einfachheit halber „Taser“ nennen – unabkömmlich für das Polizeihandeln sind, aber diese Auffassung muss ich jetzt leider trüben, denn so einfach, liebe CDU, ist es nicht, wie Sie es darstellen.

Zunächst zu den Fakten: Auch sie wurden schon genannt, Polizeiabschnitte 53 und 57 jeweils mit zehn Tasern, die BPE mit acht Tasern, und auch das Spezialeinsatzkommando der Polizei benutzt diese Geräte übrigens bereits seit 2001. Insgesamt sind 69 Dienstkräfte für die Anwendung geschult. Nun wurde 2017 der Probelauf bei der Berliner Polizei gestartet. Der wurde nun übrigens bis Ende 2022 verlängert. Und nun können Sie sich, Herr Balzer, darüber beschweren, dass dieser Probelauf ziemlich lange dauert. Da haben Sie ja recht, aber das hat auch seine Gründe. Wir reden hier nämlich über nichts anderes, als der Polizei eine weitere Waffe an die Hand zu geben.