Strafprozessual passen also diese Verfahren überhaupt nicht für die Fälle, die wir hier haben. Im Übrigen entscheidet nicht das Parlament darüber, ob Angeklagte in beschleunigten Verfahren verurteilt werden sollen, sondern dass beantragt die Staatsanwaltschaft. Das Ganze nennt sich Gewaltenteilung.
Ich stelle alles in allem fest: Die bestehenden rechtstaatlichen Standards reichen vollständig aus, um juristisch mit den Aktivisten und Aktivistinnen umzugehen. Der Schrei der FDP nach Sonderstrukturen in der Justiz ist schlicht aktionistisch und zeigt leider wenig Vertrauen in unseren funktionierenden Rechtstaat. Übrigens: Ich kann mich nicht daran erinnern, dass irgendjemand nach Sonderstrukturen in der Justiz gerufen hat, als Querdenker die Treppen zum Bundestag stürmten.
[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Beifall von Mathias Schulz (SPD) – Björn Matthias Jotzo (FDP): Wann ist das passiert?]
Der Rechtstaat erfüllt bezogen auf die Autobahnblockaden seine Aufgaben. Die Polizei ermittelt. Die Justiz funktioniert. Man möchte den Herrn und den wenigen
[Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN – Holger Krestel (FDP): Eines muss man sagen, die Rede war nicht so schlecht wie sonst bei den Grünen!]
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrten Damen und Herren! Die Untergangssekte beschäftigt uns heute erneut.
Der Grund dafür ist, dass es sich hier um Intensivtäter, handelt, die die Stadt vermutlich noch über Wochen und Monate mit ihren Aktionen terrorisieren werden. Deswegen klebten die sich gestern wieder an der Auffahrt zum BER fest. Mittlerweile sind neben Berlin auch Städte wie Hamburg, Frankfurt am Main und München in das Visier genommen worden. Es werden immer neue Ultimaten gestellt und immer wieder neue Blockadeaktionen eingeleitet. Da ist es ganz nachvollziehbar, dass sowohl bei den Bürgern in Berlin als auch hier im Parlament die ersten sagen: Nun gut, dann soll der Rechtstaat jetzt mal endlich einschreiten und etwas unternehmen! –
In der Tat ist es so, dass Senatorin Spranger von der SPD auch erste Ansätze hat erkennen lassen und zumindest mit der Polizei versucht, der Sache Herr zu werden, indem sie die Ermittlungsgruppe Asphalt gegründet hat und dort versucht, eine Beschleunigung herbeizuführen und die Verfahren so schnell wie möglich an die Staatsanwaltschaften überzuleiten. Dann haben Sie auf der anderen Seite die Justizsenatorin Kreck, die schon wieder beschwichtigt und im Ausschuss erzählt, die Verfahren seien kompliziert, und man wisse gar nicht, ob die Straftaten wirklich erfüllt seien, obwohl der Kollege Dörstelmann zu Recht die bei den Juristen überwiegend herrschende Meinung genannt hat, dass das nicht so kompliziert sein dürfte und hier eindeutig Straftaten vorliegen. Man müsse noch weiter ermitteln, man müsse die Verfahren doch mal wieder an die Polizei zurückschicken. Deshalb könne man kein beschleunigtes Verfahren machen – so ungefähr war der O-Ton der Senatorin.
Was will man denn jetzt noch ermitteln? – Ganz ehrlich, die Personen wurden auf frischer Tat ertappt, man hat Zeugenaussagen aufgenommen und wenn ein Rettungswagen zu dem Zeitpunkt in der Gegend war und nicht
durchkam, dann ist das auch alles dokumentiert und aufgenommen worden. Das heißt, man könnte schnell zu einem Abschluss der Verfahren kommen und zügig Anklage erheben. Das scheint aber in gewisser Weise wohl zumindest im Justizbereich nicht so ganz gewollt. Dann schickt man es wieder zurück zur Polizei. Die tut ihr Bestes, und wir stehen hier Wochen über Wochen und niemand wird verurteilt oder bekommt eine Strafe. Dabei ist es bei diesen besonderen Fällen ganz wichtig, dass nur wenn die Strafe schnell und auf dem Fuße folgt, Nachahmungstäter effektiv abgeschreckt werden können. Bekommen die Störer das Gefühl, Ihnen könne gar nichts passieren, und sie seien sogar im Recht, wird sich die Situation nur weiter verschärfen.
Die Radikalisierung dieser Personen schreitet wie in einem Brennglas weiter voran. Einer der Mitbegründer der Braunkohlegegner von „Ende Gelände“, Tadzio Müller, hält die Bildung einer grünen RAF für möglich. Er selbst sprach sich gegenüber der Zeitung „Die Welt“ für das Zerstören von Industrieanlagen aus.
Müller spricht von einem vermeintlichen Klimanotstandsrecht. Ebenfalls in einem „Welt“-Interview hat im November der ehemalige Extinction-Rebellion-Sprecher Tino Pfaff die Zerstörung von Industrieanlagen als mögliche Protestform benannt. Es gehe darum, den Ablauf von Industrie oder zerstörerischen Alltagspraktiken zu stören, sagte Pfaff.
Ja, es geht noch weiter: Auch die sonst so harmlos daherkommende Fridays-for-Future-Bewegung erwägt demnach radikalere Protestformen – Zitat –:
„Unsere Bewegung hat lange davon gelebt, klassische Proteste zu machen. Wir haben dieses Repertoire durchgespielt und sind trotzdem meilenweit von unseren Zielen entfernt“ sagte Clara Reemtsma, die Sprecherin der Bewegung. … „Wir werden deshalb eine Verbreiterung der Protestform erleben wie bei der ‚Letzten Generation‘“
Aha! Hört, hört! Übrigens: Mittlerweile werden bei diesen Aktionen sogar Minderjährige und Kinder instrumentalisiert und missbraucht, indem die sich dort auf der Straße festkleben. Das halte ich wirklich für verwerflich. Deswegen sind diese Gruppen höchstgefährlich. In diesem Zusammenhang kann ich die Aussage des Staatssekretärs Akmann im Verfassungsschutzausschuss auch nicht nachvollziehen, dass dem Berliner Senat aktuell keine Hinweise vorliegen würden, dass den Blockadeaktivitäten verfassungsfeindliche Bestrebungen zugrunde liegen. Ich frage da mal in die Runde, seit wann eine Erpressung der Politik und der Parlamente durch eine dauerhafte Begehung von Straftaten, um politische Forderungen zu erreichen, verfassungsgemäß ist.
Es widerspricht fundamental dem in der Verfassung niedergelegten Demokratieprinzip. Wer politische Ziele zu erreichen versucht und zu Gewalt greift – sei sie aktiv oder passiv –, ist eindeutig ein Verfassungsfeind.
[Tobias Schulze (LINKE): Haben Sie sich denn von den Querdenkern distanziert, die den Reichstag stürmen wollten?]
Diese rote Linie scheint im Senat nicht überall geteilt zu werden. Was wir jetzt erleben, ist für den Rechtsstaat eher ein Armutszeugnis: eine Polizei, die ermittelt, eine Justiz, die im Moment sagt: Na ja, nicht ganz so schnell. –Deswegen finden wir den Antrag der FDP sehr vernünftig, und wir werden ihn unterstützen. – Vielen herzlichen Dank!
Freiheitsrechte sind Ausdruck der unantastbaren Menschenwürde und nicht vom Staat gnädig gewährte Privilegien, die zur beliebigen Disposition stehen.
Diese Worte – ja, schön gesagt – sind nicht meine Worte, sie stammen vom ehemaligen Bundesinnenminister und FDP-Mitglied Gerhart Baum. Ich stelle diese Worte an den Beginn meiner Rede, weil der vorliegende FDPAntrag vor allem eines tut: Er geht pauschal davon aus, dass die Straßenblockaden der Klimaaktivistinnen einen Missbrauch des Versammlungsrechts darstellen, und er kriminalisiert darüber hinaus ebenso pauschal genau diese Proteste.
Lieber Sebastian Czaja! Lieber Holger Krestel! Mit diesem Antrag schaden Sie aus meiner Sicht dem grund- und freiheitsrechtlichem Ansehen Ihrer Partei. Das ist erst einmal Ihr Problem, nicht unseres. Ihr Antrag liest sich aber auch wie ein Misstrauensvotum gegenüber der Arbeit unserer Behörden und erweckt den Eindruck, dass die Behörden nicht in der Lage wären, ihren rechtsstaatlichen Aufgaben nachzukommen, und das, werte FDP, weise ich im Namen der Koalition eindeutig zurück.
Unsere Versammlungsbehörde, die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte sind gut aufgestellt und kom
Nein, vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich möchte ausführen. Jetzt kann Herr Krestel mal ein bisschen was lernen.
Straßenblockaden sind kein neues Phänomen und unterliegen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich dem Schutzbereich der Versammlungsfreiheit. Dazu gehören auch solche Zusammenkünfte, bei denen plakative oder aufsehenerregende Meinungskundgaben stattfinden, und der Schutz ist nicht auf Veranstaltungen beschränkt, auf denen argumentiert und gestritten wird, sondern umfasst vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nichtverbalen Ausdrucksformen. Bei einer Versammlung geht es darum, dass die Teilnehmer nach außen, und zwar schon durch die bloße Anwesenheit im eigentlichen Sinne des Wortes, Stellung nehmen. Eine Versammlung verliert diesen Schutz erst bei kollektiver Unfriedlichkeit. Dafür braucht es zum Beispiel aggressive Ausschreitungen oder Gewalt. Behinderungen Dritter – und das ist ein Zitat des Bundesverfassungsgerichts –, seien diese gewollt oder bloß in Kauf genommen, reichen dafür nicht aus.
Die rechtserhebliche Frage ist jetzt: Handelt es sich bei dem zeitweisen Festkleben auf Fahrbahnen um einen verwerflichen Nötigungsakt im Sinne des Strafrechtes, der den Schutz des Versammlungsrechts erlöschen lässt? – Darum geht es. Diese Frage werden Gerichte zu beantworten haben, niemand sonst.
Und die Gerichte werden das im Rahmen der ganz normalen rechtsstaatlichen Verfahren erledigen. Es gibt keine Notwendigkeit für eine sogenannte Schwerpunktstaatsanwaltschaft. Die Ermittlungen werden bereits in der Abteilung 237 gebündelt. Das hat die Frau Senatorin ausgeführt, und auch das Amtsgericht Tiergarten hat den richterlichen Bereitschaftsdienst immer selbst und im Übrigen im Rahmen der richterlichen Unabhängigkeit, liebe FDP, an die tatsächlichen Anforderungen angepasst.
Was also beantragen Sie hier eigentlich? Und welche rechtsstaatlich absurde Idee verfolgen Sie eigentlich mit der Inrechnungstellung von Einsatzkosten? Versammlungen sind erlaubnis- und gebührenfrei, und auch die normalen Kosten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit werden in einem Rechtsstaat grundsätzlich durch Steuermittel finanziert.
Wenn Sie an diesen Grundsätzen die Axt anlegen wollen, nur um Beifall am Stammtisch oder in Ihrem Fall wahrscheinlich der Champagnerbar zu bekommen,
sagen Sie es bitte ganz deutlich: In dem Moment, in dem das Versammlungsrecht verlassen wird, haben wir übrigens auch schon taugliche und gültige Rechtsgrundlagen, um dann im Gebührenwesen damit umzugehen. Auch das ist unnötig.