dann ausgesprochen, auch das möchte ich hier deutlich sagen, wenn nach der gründlichen Prüfung der Anspruch auf Einbürgerung besteht. Bei diesem Einbürgerungstermin wird nochmals die Identität geprüft und der Person feierlich ein glaubhaftes Bekenntnis abgenommen. – Danke schön!
Vielen Dank, Frau Senatorin! – Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Wie werden denn bei dem digitalen Antragsverfahren die Sicherheitsbehörden eingebunden und generell etwaige Sicherheitsrisiken geprüft?
Frau Präsidentin! Verehrter Herr Abgeordneter! Durch ein vollständig digitalisiertes Verfahren ergibt sich kein Sicherheitsrisiko. Anders als bei analogen Verfahren, wie sie zuvor in den Bezirken praktiziert wurden und noch heute in anderen Bundesländern praktiziert werden, werden nach Staatsangehörigkeitsgesetz, ich darf den Paragrafen sagen: § 37 Absatz 2, durchzuführende Anfragen bei den Sicherheitsbehörden beim Bundeszentralregister digital gestellt. Es werden Eintragungen über Strafverfahren in der Ausländerakte abgeglichen und mit den Ermittlungsbehörden geklärt. Wenn bei jemandem Straftaten vorliegen oder Identitätsbetrug festgestellt wird, wird diese Person nicht eingebürgert. Diese Fragen sind mir hier alle schon einmal gestellt worden. Das heißt, durch das digitale Verfahren ist ein Missbrauch so gut wie ausgeschlossen, und es liegen schnell belastbare Auskünfte vor.
Zudem wird jederzeit und vollumfänglich Zugriff auf die Ausländerakte gewährt. Dadurch können, das möchte ich jetzt hier auch noch einmal sagen, Widersprüche in Aussagen, versuchte Manipulation von Unterlagen bezüglich der Identität, ich habe es gerade gesagt, von Voraufenthalten, von Arbeitsverträgen, von Integrationstests sehr viel schneller erkannt werden als bei einem bloßen Erscheinen bei einer Staatsangehörigkeitsbehörde, die nicht vernetzt mit der Ausländerbehörde arbeitet. Auch das will ich hier sagen: Wenn jemand vor mir sitzt, kann ich doch nicht erkennen, ob dieser Mensch die Wahrheit sagt,
Straftaten begangen hat oder seine Identität falsch angibt. Entscheidend sind hier der Blick in die Ausländerakte und der Austausch mit allen anderen Behörden. Mit der Digitalisierung des Antragsverfahrens sind also keine zusätzlichen Sicherheitsrisiken verbunden – im Gegenteil: Die Digitalisierung bietet ein deutliches Mehr an Sicherheit. Dadurch werden im Übrigen auch Übertragungsfehler vermieden und schnelle, belastbare Auskünfte eingeholt.
Einbürgerungswillige müssen auch weiterhin im LEA vor der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung abgeben und erklären, dass sie keine Bestrebungen unterstützen oder unterstützt haben, die dem Bekenntnis entgegenstehen. Das kennen Sie unter der sogenannten Loyalitätserklärung. Sie müssen sich schriftlich auch zur besonderen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung von Angriffskriegen bekennen. Wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen bestehen, und wenn das abgegebene Bekenntnis unglaubhaft ist, wird keine Einbürgerung vorgenommen.
Für den Fall, dass entsprechende Anhaltspunkte verschwiegen werden und erst nachträglich bekannt werden – auch so etwas kann passieren –, nimmt das LEA die Einbürgerung zurück, zieht den Pass ein und leitet ein Strafverfahren ein. Die Mitarbeitenden des LEA sind besonders geschult und stehen in regelmäßigem und intensivem Austausch mit dem Verfassungsschutz, um die Glaubhaftigkeit des Bekenntnisses prüfen zu können.
Zudem findet ein regelmäßiger, direkter Austausch des Bundesamts für Migration, des Landeskriminalamtes, des Landesamtes für Einwanderung, des Verfassungsschutzes und der Staatsangehörigkeitsabteilung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zu besonders gelagerten Einzelfällen statt.
Daher noch einmal die Versicherung von mir: Die Sicherheit bei der Einbürgerung ist und bleibt auch und ganz besonders beim digitalen Antragsverfahren gewahrt. Ich möchte mich an dieser Stelle sehr herzlich beim Direktor des Landesamtes für Einwanderung, Herrn Mazanke, bedanken und bei allen Kolleginnen und Kollegen. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank, werte Frau Senatorin, für die Ausführungen! – Wenn einem das LEA per E-Mail schreibt, muss man denen zwar noch über das Kontaktformular im Web antworten und darf nur drei Anlagen anhängen, aber Verbesserungsmöglichkeiten beiseite.
Vor dem Hintergrund, dass der Regierende Bürgermeister in der Bild erhebliche Zweifel an der Digitalisierung im Einbürgerungsverfahren geäußert hat und Sie gebeten hat, dazu Stellung zu nehmen und ihm die Zweifel zu nehmen, ist meine Frage: Glauben Sie, dass Sie ihm mit diesem Vortrag eben die Zweifel genommen haben?
Oder glauben Sie, dass hinter seinem Zweifeln eher die Frage steht, ob der Regierende Bürgermeister die Einbürgerung von Menschen, die lange in Berlin leben und die einbürgerungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, nicht einfach verlangsamen oder verhindern will?
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich freue mich erst einmal, dass es diesem Senat offenkundig gelungen ist, den massiven Rückstau bei Einbürgerungen, den Rot-Grün-Rot uns hinterlassen hat, schrittweise abzubauen.
Nach der Berichterstattung einer Zeitung habe ich mit der Innensenatorin Kontakt aufgenommen, weil – und das habe ich ihr genauso gesagt – ich nichts gegen Beschleunigung habe; ganz im Gegenteil, die ist notwendig. Das haben wir uns in dieser Koalition ja auch vorgenommen. Aber eins ist auch klar: Die Voraussetzungen, die für eine Einbürgerung gegeben sind, müssen überprüft und sichergestellt werden. Ich habe sie gebeten, das klarzumachen. Die Innensenatorin hatte mir das schon im Vorfeld der heutigen Sitzung klargemacht, und ich hoffe, Sie wurden von den Ausführungen der Innensenatorin auch überzeugt.
[Elif Eralp (LINKE): Dann nehmen Sie Ihre öffentliche Kritik zurück! – Regierender Bürgermeister Kai Wegner: Es gab keine Kritik! Da müssen Sie mal richtig lesen!]
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt die Kollegin Dr. Kahlefeld die Gelegenheit zur nächsten Frage.
Vielen Dank! – Ich frage den Senat: Wie ist es zu erklären, dass der Antrag des Förderkreises Denkmal für die ermordeten Juden Europas e. V. auf eine Zuwendung aus den 10 Millionen Euro für Projekte gegen Antisemitismus vom Senat abgelehnt wurde – mit der Begründung, dass das Projekt nicht den Förderkriterien für die Bekämpfung von Antisemitismus entspreche?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Frau Abgeordnete Kahlefeld! Ich habe von diesem Fall erst vor ein paar Tagen gehört und gehe dem gerade nach. – Danke schön!
Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann geht die erste Nachfrage an die Kollegin Dr. Kahlefeld. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Wenn solche Unfälle passieren, dann ergibt sich daraus die Frage, wann der Senat endlich diese irreguläre Vergabe der öffentlichen Steuermittel durch
den zuständigen Staatssekretär Friederici stoppt, bei der es ganz offenbar weniger um fachliche Zielsetzungen, Kriterien und Standards als um persönliche Seilschaften und parteipolitische Motive geht.
Vielen Dank, liebe Frau Präsidentin! – Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Frau Abgeordnete Kahlefeld! Ich habe auf Ihre Frage geantwortet, dass ich diesem einen Fall selbstverständlich nachgehe. – Vielen Dank!
[Niklas Schrader (LINKE): Nicht zu antworten ist jetzt auch keine Option! – Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)]