Protocol of the Session on June 12, 2025

Deshalb fordern wir: Strukturelle Probleme brauchen strukturelle Lösungen. Wir haben dazu auch einen

(Martin Matz)

Vorschlag gemacht. Das stand im letzten Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und Linken. Gemeinsam mit den Grünen haben wir auch einen Antrag dazu eingebracht. Ich finde, es wäre absolut sinnvoll, wenn es ein multiprofessionelles Team gäbe, das bei solchen kritischen Einsatzsituationen in Notrufgeschwindigkeit kommt und mit psychologisch geschultem Personal, mit pädagogisch geschultem Personal versucht, so eine Einsatzsituation zu lösen – und zwar bevor es zu polizeilicher Gewaltanwendung kommt.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Wir hätten das wirklich gern ausprobiert. Man hätte einen Modellversuch starten können – in einer Direktion oder wie auch immer. Wir glauben, dass davon alle Seiten profitieren würden, inklusive Polizei. Das haben SPD und CDU leider abgelehnt, und leider ist das auch bezeichnend für die Innenpolitik dieser Koalition.

Was auch wirklich kein gutes Licht auf die Berliner Polizei wirft, ist die häufig mangelnde Kooperation bei der Aufklärung von Beschwerden. Sie haben es beschrieben: Da gibt es oft extrem lange Bearbeitungszeiten, Verweigerung von Unterlagen, unnötiges Schwärzen. Ich finde, dass die Polizei dann mitunter nicht einmal Unterlagen herausgibt, die gar nicht an die ermittelnde Staatsanwaltschaft gegangen sind, wenn ein Strafverfahren läuft, sondern sich im Geschäftsbereich der Polizei befinden, ist wirklich nicht akzeptabel. Das Gesetz ist da auch klar. Dass der Beauftragte jetzt den Klageweg beschreiten muss und keinen anderen Weg mehr gesehen hat, um seine Rechte zu bekommen, seinem gesetzlichen Auftrag nachzugehen und seine Arbeit zu machen, ist wirklich ein bisschen beschämend, finde ich.

Deswegen sieht man hier auch, dass bei der Fehlerkultur in der Polizei, diplomatisch gesprochen, noch Luft nach oben ist. Ich finde, und das haben wir auch immer vertreten: Eine moderne Polizei muss kritikfähig sein. Wir reden oft über mangelndes Vertrauen in Sicherheitsbehörden, aber Vertrauen entsteht nicht, wenn man dichtmacht. Vertrauen entsteht auch nicht, wenn man, wie Herr Dregger, nur auf die unberechtigten Beschwerden schaut. Sondern Vertrauen entsteht, wenn man auch die Größe hat, sich Kritik von außen zu stellen, wenn man die eigene Fehlbarkeit anerkennt und bereit ist, aus Fehlern zu lernen. So wird Behördenhandeln auch besser. Die Behördenleitung bei der Polizei hat dieses Credo ja auch ausgegeben. Das ist auch richtig so, aber bis das in der Praxis wirklich durchgehend funktioniert, ist es, glaube ich, noch ein langer Weg – zu dem Sie hoffentlich weiter beitragen, Herr Oerke!

Ich will zum Schluss noch auf ein Thema aus dem Bereich des Bürgerbeauftragten eingehen: die Sozialämter. Ich fand in dem Bericht sehr eindrücklich und auch bedrückend, welche große Rolle diese Fälle spielen, bei denen es um Probleme bei der Gewährung von existenz

sichernden Leistungen geht, und dass die Behörden hier oft einfach nicht funktionieren. Die Brisanz ist hier wirklich hoch, denn bei Menschen, die ohnehin in einer prekären Situation sind, gefährdet die nicht funktionierende Verwaltung die Existenz. Deswegen ist es für viele Menschen wirklich verheerend, wenn der Senat hier nicht vorankommt und Abhilfe schafft.

Was ziehen wir jetzt als Politik aus dem Bericht? Wir werden das auch noch im Innenausschuss diskutieren. Ich finde, dass die steigenden Fallzahlen in den beiden Bereichen deutlich machen, dass wir auch über Personalaufstockung reden müssen. Wir müssen darüber diskutieren, was uns das wert ist. Im Bereich des Polizeibeauftragten haben wir das benannte Problem, dass die Aufklärung gerade bei schwerwiegenden Fällen, in denen Strafverfahren oder Disziplinarverfahren eingeleitet wurden, nur eingeschränkt möglich ist. Das ist nicht neu, aber das ist wirklich unbefriedigend.

Ich wünsche Herrn Oerke erst einmal viel Erfolg bei den Klagen, aber ich finde auch: Soweit das landesrechtlich geht, müssen wir sehen, dass wir dort eine rechtliche Klarstellung hinbekommen. Da würde ich, anders als Herr Dregger, nicht dafür plädieren, die Rechte des Beauftragten wieder einzuschränken, sondern sie klarzustellen und im Zweifel auszuweiten. – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Weiß das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Jahresbericht des Bürger- und Polizeibeauftragten für 2024 liefert ein eindrucksvolles Zahlenwerk. Die Beschwerden haben sich fast verdoppelt, wir haben es gehört, von 429 auf 784 Fälle. Das klingt nach Erfolg. Das klingt nach Relevanz und nach Notwendigkeit. Doch wenn man genauer hinschaut, zeigt sich ein anderes Bild, denn nur 2,9 Prozent der Beschwerden beim Bürgerbeauftragten waren überhaupt begründet, weitere 2,7 Prozent nur teilweise. Das heißt: 94,4 Prozent der Fälle waren unbegründet, und der Beauftragte konnte wenig bis nichts bewirken. Beim Polizeibeauftragten sieht es kaum besser aus.

[Beifall bei der AfD – Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)]

Gleichzeitig brüstet sich der Bericht jedoch damit, dass über 50 Prozent der Fälle zu Beratung und Abhilfe geführt hätten. Doch das ist eine Nebelkerze, denn wer keine echten Eingriffsrechte hat, der kann auch nichts wirklich lösen. Die Verwaltungsstruktur bleibt doch so verstopft wie zuvor, nur dass nun ein neuer Akteur

(Niklas Schrader)

versucht, mit freundlichen Worten zu kitten, was an struktureller Dysfunktion kaputt ist.

[Beifall bei der AfD]

Die Verwaltungsprobleme Berlins sind real, und sie sind massiv. In den Sozialämtern betreuen einzelne Kräfte bis zu 350 Fälle. Manche Bearbeitungen dauern Monate, Bescheide sind unklar, Rückfragen bleiben unbeantwortet. Die Lage ist nicht angespannt, sie ist prekär.

Was kann der Bürgerbeauftragte da tun? – Laut Bericht: beraten, weiterleiten und erklären. Keine einzige dieser Maßnahmen behebt aber die Ursache, im Gegenteil: Beschwerden werden mit dem Hinweis abgebogen: Wir erklären Ihnen, warum nichts geht –, statt strukturelle Abhilfe zu schaffen. Die Ombudsstelle hat inzwischen neun Mitarbeiter, digitale Aktenführung, neue Räume und mehrsprachige Werbekampagnen. Das klingt modern, ist aber Augenwischerei, wenn gleichzeitig die Sozialarbeiter im Bezirk mit Aktenstapeln kämpfen, weil die Software aus dem Jahr 2000 stammt und digitale Lösungen fehlen. Warum wird hier in ein zweites Hilfssystem investiert, statt das erste endlich auf stabile Füße zu stellen?

[Beifall bei der AfD]

Auch die Rolle des Polizeibeauftragten ist ambivalent. In nur 8,1 Prozent der Fälle erwiesen sich die Beschwerden als teilweise berechtigt. Die Zahl der Eingaben steigt, doch oft fehlt es an Konsequenzen, und sobald ein formales Verfahren eingeleitet wird, sind informelle Schlichtungen ausgeschlossen – ausgerechnet dort, wo Vermittlung eigentlich gebraucht wird. Die Polizei wiederum reagiert mit Misstrauen, verweigert Akteneinsichten und klagt gegen Auskunftspflichten. Inzwischen musste der Beauftragte, wir haben es gehört, vor dem Verwaltungsgericht klären lassen, ob er überhaupt Informationen erhalten darf. Das ist ein Ausdruck von Misstrauen und nicht von gelungener Kontrolle. Gleichzeitig gilt: Ein starker Rechtsstaat braucht eine starke Polizei. Aber er braucht eben keine strukturelle Verdopplung, wenn diese das Vertrauen nicht stärkt, sondern neue Konflikte schafft. Fehlerkultur ja, Generalverdacht nein.

[Vereinzelter Beifall bei der AfD]

Die eigentliche Gefahr ist systemisch. Die Ombudsstelle wird zur Auslagerung, eine Art kommunikatives Ventil für eine Verwaltung, die sich längst als dysfunktional erwiesen hat. Was aber nützt es dem Bürger, wenn seine Beschwerde höflich dokumentiert, aber nicht gelöst wird, wenn der Ombudsmann erklärt, warum nichts passiert, aber selbst gar nicht handeln kann?

Ein Beispiel: die Rückführung psychisch kranker Menschen in entsprechende Einrichtungen, ein sensibler Bereich. Der Polizeibeauftragte kritisiert Missstände, fehlende richterliche Beschlüsse, mangelnde Einsatzkonzepte. Aber was passiert? – Wieder nur der Hinweis auf Gespräche, Workshops und Empfehlungen oder die miss

bräuchliche Nutzung dienstrechtlicher Ermittlungen zur privaten Strafverfolgung. Auch das wurde schon thematisiert, Stichwort Gartenzwerg-Fall. Hier braucht es Dienstaufsicht und klare Regeln, nicht eine externe Stelle, die dokumentiert, aber nicht durchgreift.

[Beifall bei der AfD]

Dieser Beauftragtenapparat ist nicht die Lösung. Er ist die Reaktion auf Missstände, nicht deren Behebung. Statt einer zusätzlichen Vermittlungsstelle brauchen wir erstens eine konsequente Verwaltungsmodernisierung mit digitaler Aktenführung, einheitlicher Software und schneller Bürgerkommunikation. Zweitens, Personal dorthin, wo es gebraucht wird, in die Sozial- und Bürgerämter, nicht in wachsende Nebenstrukturen. Drittens, Fachaufsicht statt Ombudsstelle, die im Zweifel entscheidet und nicht erklärt. Viertens, parlamentarische Kontrolle ohne Parallelverwaltung. Petitionen gehören hier in den Ausschuss, nicht in ein Nebenorgan.

[Beifall bei der AfD]

Ich komme zum Schluss. Der Bürger- und Polizeibeauftragte mag gute Absichten verfolgen, und diese guten Absichten wollen wir Ihnen auch nicht absprechen. Wir bedanken uns an dieser Stelle natürlich auch bei Ihnen und Ihren Kollegen für die Arbeit. Doch gute Absichten sind kein Ersatz für eine gute Verwaltung.

Herr Kollege! Kommen sie bitte zum Schluss. Ihre Zeit ist um.

Der Bericht zeigt deutlich, es fehlt nicht an Empathie, es fehlt an Struktur, Konsequenz und Handlungsmacht. – Vielen Dank!

[Beifall bei der AfD]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Jahresbericht 2024 des Bürger- und Polizeibeauftragten wurde vorgelegt und besprochen. Vorgeschlagen wird die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Dann darf ich Ihnen, sehr geehrter Herr Dr. Oerke, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abschließend im Namen des Hauses herzlich für die geleistete Arbeit danken!

[Allgemeiner Beifall]

Ich komme zurück auf die letzte Plenarsitzung vom 22. Mai 2025. In der Debatte zu Tagesordnungspunkt 79

(Thorsten Weiß)

hat der Abgeordnete Eschricht von der AfD-Fraktion ausgeführt, ich zitiere:

„Die AfD ist und bleibt eine freiheitliche Partei und steht natürlich zu gleichgeschlechtlicher Liebe in unserer Stadt, jenseits von linker Vereinnahmung.“

Der Abgeordnete Herr Dr. Lederer von der Fraktion Die Linke hat darauf direkt mit dem Zwischenruf reagiert: „Heuchelei!“

[Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Herr Abgeordneter Dr. Lederer! Ich rufe Sie dafür nachträglich zur Ordnung.

[Beifall bei der AfD]

Wir kommen

lfd. Nr. 4:

Prioritäten

gemäß § 59 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Ich rufe auf

lfd. Nr. 4.1: