Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU und das mit dem
Kollegen Lenz. – Bitte schön! – Es dürften jetzt auch alle wieder ihre Plätze einnehmen, die noch nicht gemerkt haben, dass wir wieder losgelegt haben. Dann hat der Kollege Lenz das Wort.
Herr Präsident! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir leben in schwierigen Zeiten unserer Gesellschaft. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung steht unter Druck. Gefahren drohen dabei aus verschiedenen Richtungen. Einig sind sich die Gegner der Freiheit oft nur darin, dass sie unsere Art zu leben ablehnen. Leider gibt es keinen Grund dafür anzunehmen, dass sich die Lage diesbezüglich beruhigt. Im Gegenteil! Die Zahl der Gegner unserer Gesellschaftsordnung hat immer stärkeren Zulauf. Jüngst vorgelegte Berichte der Verfassungsschutzbehörden auf Landes- und auf Bundesebene belegen dies eindrucksvoll.
Als wehrhafte Demokratie müssen und werden wir auch in Zukunft diesen Bedrohungen entgegentreten. Dem Berliner Verfassungsschutz kommt dabei für unsere Stadt eine zentrale Rolle zu. Als staatliches Frühwarnsystem hat er Gefahren für den Bestand unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung rechtzeitig zu erkennen und in den Blick zu nehmen. Letztlich geht es darum, unsere Gesellschaft in die Lage zu versetzen, sich rechtzeitig diesen Bedrohungen entgegenzustellen.
Um seiner Aufgabe gerecht zu werden, muss der Berliner Verfassungsschutz über gute Rahmenbedingungen verfügen. Die schwarz-rote Koalition hat sich vorgenommen, diese Rahmenbedingungen nun weiter zu verbessern. Nach einer personellen Verstärkung nehmen wir jetzt eine Verbesserung der rechtlichen Grundlagen in den Blick. Der Berliner Verfassungsschutz soll ein neues und modernes Gesetz bekommen, das den Anforderungen der heutigen Zeit entspricht. Der heute hierzu eingebrachte Entwurf setzt sich dabei auch mit den Vorgaben der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinander und setzt diese in konsequenter Form um. Das ist gut und richtig so, denn natürlich handelt es sich bei nachrichtendienstlicher Tätigkeit um ein hinsichtlich betroffener Grundrechte sehr sensibles Feld. Wir werden das Gesetz in der auf die heutige erste Lesung folgenden Fachberatung natürlich noch genau anschauen und im Detail weiter erörtern.
Zwei Dinge möchte ich aber schon jetzt mal anmerken. Erstens: Ich begrüße ausdrücklich, dass nun auch in Berlin die sogenannte Verdachtsberichterstattung kommt. Die bisherige Praxis, dass die Öffentlichkeit nur über Erkenntnisse zu gesichert extremistischen Bestrebungen zu informieren war, entspricht nicht mehr den Anforderungen an die heutige Zeit.
Zweitens: Die parlamentarische Kontrolle ist nach meiner Auffassung aufgrund der gestiegenen Bedeutung des Verfassungsschutzes noch über die im Gesetz vorgesehene Regelung hinaus zu schärfen. Weitgehende Befugnisse brauchen noch immer eine effektive parlamentarische Kontrolle. Hier sieht die Fraktion der CDU noch Anpassungsbedarf. Wir werden das im Detail im Ausschuss erörtern. Also, es ist gut, dass der Entwurf vorliegt. Ich freue mich auf die Beratung, und ich bin guter Dinge, dass wir noch in diesem Jahr ein alle zufriedenstellendes Ergebnis vorlegen werden. – Vielen Dank!
Dann wird die Anwesenheit des zuständigen Senatsmitglieds gewünscht. Die Senatorin für Inneres ist entschuldigt. Der vertretende Senator ist der Kollege Gaebler, und den müssten wir jetzt entsprechend hineinbitten. Ich lasse darüber kurz abstimmen.
Wer den Kollegen Gaebler zitieren möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Grüne und Linke sowie die AfD-Fraktion? Wer stimmt dagegen? – Das ist niemand. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen von SPD und CDU. Dann warten wir auf den Kollegen Gaebler.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuschauende! Ich möchte mit einem Zitat aus dem Senatsvorlage selbst beginnen, mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident. Auf Seite 2 steht dort:
„Die Verfassungsschutzbehörde kann insoweit ihrer Funktion als ‚Frühwarnsystem‘ nicht gerecht werden.“
Das ist exakt das, was wir seit Jahren sagen. Der VS hat die Rolle des Frühwarnsystems nicht ausgefüllt. Dahingestellt sei jetzt mal, ob er sie in Berlin nicht ausfüllen konnte oder, wie im Bund, nicht ausfüllen wollte.
Wir Grüne fordern deshalb schon lange eine wissenschaftliche Evaluierung der Arbeit des VS. Jetzt, wo wir dieses VS-Gesetz anfassen, hätten wir diese wissenschaftlichen Erkenntnisse auch gebraucht und nutzen können.
Die Neufassung des Gesetzes kam nicht unerwartet. Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts war klar, dass der Bund und die Länder ihre Gesetze nachjustieren müssen. Einige dieser Neuerungen sind auch, solange man am Verfassungsschutz, so wie er derzeit aufgestellt ist, festhält, absolut überfällig. Auch über Verdachtsfälle sollte öffentlich berichtet werden können. Finanzströme extremistischer Gruppierungen müssen offengelegt werden. Das alles bringt nur nichts, wenn man die Erkenntnisse dann nicht wahrhaben will und ernst nimmt. Ein ehemaliger CDU-Finanzsenator finanziert rechtsextreme Immobiliengeschäfte. Die AfD wird als gesichert rechtsextrem eingestuft. Liebe CDU, entscheiden Sie sich mal, nehmen Sie unsere Behörden und deren Erkenntnisse ernst.
Wir sprechen hier im Plenum. Wir Abgeordnete sind diejenigen, die von den Berlinern und Berlinerinnen in dieses Hohe Haus gewählt worden sind, nicht nur, um Gesetze zu beschließen, sondern auch, um den Senat und sein Handeln zu kontrollieren.
Für die neuen weitreichenden Befugnisse, die der Verfassungsschutz mit diesem Gesetz bekommen soll, das haben die Gerichte klar festgestellt, werden vorab Kontrollen benötigt. Dabei wurde offengelassen, wie dies im Einzelfall ausgestaltet werden muss. In der höchstrichterlichen Rechtsprechung werden die parlamentarischen Kontrollgremien explizit erwähnt. In Berlin haben wir historisch eine starke Kontrolle durch das Parlament. Ich finde es unverständlich, warum diese gute Praxis jetzt geschwächt wird. Statt Entscheidungen der G-10 soll es nun einen Richtervorbehalt geben. Unsere parlamentarischen Kontrollgremien sollen nur noch in Kenntnis gesetzt werden. Bei Verletzungen des Post- und Fernmeldegeheimnis muss die G-10 entscheiden, aber bei der Onlinedurchsuchung nicht? Ich halte das für falsch. Wenn mal wirklich was schief läuft, haben die Mitglieder der Kontrollgremien keine Handlungsmöglichkeiten. Dazu berichten dürfen sie nicht, sonst machen sie sich strafbar.
Faktisch bedeutet das, der Verfassungsschutz bekommt viele neue Instrumente, aber es wird nicht gleichzeitig die parlamentarische Kontrolle gestärkt.
Der Verfassungsschutzausschuss sowie die G-10Kommission sind unsere Instrumente als Parlamentarier und Parlamentarierinnen, um diesem Dienst im Namen aller Bürgerinnen auf die Finger zu schauen und ihn zu kontrollieren. Meine Fraktion und ich halten diese parlamentarische Kontrolle für unerlässlich. Sie lässt sich auch nicht durch einen Richter ersetzen. Im Zusammenspiel kann das gut gelingen, aber nicht, indem man die jeweils für sich essenziellen Rollen gegeneinander ausspielt. Wir als Parlament sollten uns nicht kleiner machen, als wir
sind. Wir sind diejenigen, die bei Missständen Alarm schlagen können. Diese Gewissheit stärkt auch die Resilienz unserer Demokratie und ihrer Institutionen. Wenn nicht noch Änderungen beschlossen werden, reizt dieses Gesetz alle möglichen Befugnisse maximal aus, während die Transparenzpflichten auf einem gesetzlich vorgesehenen Minimum bleiben und die parlamentarische Kontrolle ausgehöhlt wird. Ich bin gespannt auf die fachlichen Beratungen und hoffe, die Abgeordneten der Koalition lassen sich hier noch im Sinne des Parlaments und seiner Rechte überzeugen. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das von 2001 stammende bisherige Gesetz über den Verfassungsschutz in Berlin ist nicht mehr zeitgemäß. Die gesetzlichen Grundlagen der Verfassungsschutzarbeit brauchen daher ein Update. Dabei gilt es nicht nur, die neuen technischen Möglichkeiten zu beachten, nein, es gibt auch neue Herausforderungen. Der Schutz kritischer Infrastruktur und die Spionageabwehr sind wichtiger geworden, seit es wieder offenen Krieg in Europa gibt, der mit nicht ganz so offenen Mitteln auch gegen uns hier in Berlin geführt wird. Religiöser Extremismus setzt immer weniger auf organisierte Gruppen, sondern vielmehr auf die viel schwerer verfolgbare Radikalisierung Einzelner. Rechtsextreme Verfassungsfeinde sind so gut organisiert wie nie zuvor seit Bestehen der Bundesrepublik.
Einerseits müssen wir uns deshalb mit dieser Gesetzesnovelle den neuen Entwicklungen stellen und dem Verfassungsschutz entsprechende Instrumente an die Hand geben, andererseits haben wir auch eine ganze Reihe an Urteilen, auch des Bundesverfassungsgerichts, die wichtige Grenzen der staatlichen Überwachung und entsprechende Regeln aufzeigen. Hier ist eine Kernfrage: Rechtfertigt der erwartete Erkenntnisgewinn durch den Verfassungsschutz den damit verbundenen Eingriff in die Grundrechte Einzelner? Wir müssen bedenken, ob auch in der Gesamtschau aller staatlichen Überwachungsmaßnahmen der jeweilige Eingriff in die Grundrechte gerechtfertigt ist.
Diese Balance zwischen der Sicherheit und Freiheit aller und der Sicherheit und der Freiheit des Einzelnen, der einzelnen Bürgerinnen, die Balance zwischen den Kompetenzen des Verfassungsschutzes und dem freien Leben der Berlinerinnen und Berliner ist zweifellos ein schwieriger Drahtseilakt, den wir aber mit dem neuen Verfassungsschutzgesetz meistern werden.
Klar ist schon jetzt, dass die bessere Nachverfolgbarkeit von Geldströmen zum Beispiel ein großer Fortschritt sein wird. Der Berliner Verfassungsschutz durfte bislang nicht in der Tiefe untersuchen, woher die Gelder für verfassungsfeindliche Aktivitäten stammten oder wohin sie flossen. Das ändern wir nun.
Mit der geplanten Änderung wird es dann auch erlaubt sein, schon beim Vorliegen hinreichend gewichtiger Anhaltspunkte über verfassungsfeindliche Bestrebungen die Öffentlichkeit zu informieren und nicht erst, wenn die Verfassungsfeindlichkeit tatsächlich gesichert feststeht. Damit kann der Verfassungsschutz einer seiner Kernaufgaben frühzeitiger gerecht werden, nämlich dem Warnen der Bevölkerung und der Politik vor Gefahren für die Verfassung.
Da es in dieser Debatte viel um neue Kompetenzen des Verfassungsschutzes gehen wird – Frau Tomiak hat das erwähnt –, lassen Sie mich in der Sache einmal noch betonen: Der Verfassungsschutz ist keine Geheimpolizei und auch kein deutsches FBI. Die Terrorismusbekämpfung liegt und bleibt in erster Linie bei der Polizei. Frau Tomiak hat auch gesagt, dass der Richtervorbehalt für einige Onlinedurchsuchungen zum Beispiel jetzt reingeschrieben wird; das ist zusätzlich, und wir haben auch mit dem Richtervorbehalt eine neue Grenze eingezogen. Wir können natürlich im Verfassungsschutzausschuss alles beleuchten, und der G-10 wird da nichts entzogen. Aber wir sehen schon, wir haben Gesprächsbedarf. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir jedenfalls eine gute Grundlage für ein modernes Verfassungsschutzgesetz, über das wir im Ausschuss reden können. Ich bin gespannt auf die Diskussionen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss vorab schon mal sagen: Wir diskutieren hier einen Gesetzentwurf des Senates, und die zuständige Senatsverwaltung ist nicht mal mit einem Staatssekretär anwesend. Das ist schon ziemlich schwach.
Der Innenstaatssekretär; die Innensenatorin und der Innenstaatssekretär, die das vorbereitet haben! – Nehmen Sie es nicht persönlich, Herr Gaebler, aber im Ausschuss werden Sie das natürlich nicht vertreten.
Man hätte sich das Regelwerk des Verfassungsschutzgesetzes unter dem Aspekt ansehen können, was beim Verfassungsschutz funktioniert und was weniger gut funktioniert. Ich finde, das liegt nicht allzu fern, wenn man sich mal anschaut, was es in den letzten Jahren so für – sage ich mal diplomatisch – kritikwürdige Punkte an der Arbeit des Verfassungsschutzes gegeben hat.
Beim Anschlag am Breitscheidplatz hat der Verfassungsschutz trotz intensiven Einsatzes von V-Personen und anderer Instrumente als Frühwarnsystem versagt. Das hat auch der Untersuchungsausschuss parteiübergreifend festgestellt. Bei der Neuköllner Anschlagsserie war er Teil des Behördenversagens, weswegen dann am Ende die Betroffenen nicht vor den Anschlägen geschützt waren. Es war im Untersuchungsausschuss teilweise erschreckend, muss ich sagen, mit welcher Gleichgültigkeit und Ahnungslosigkeit die Zeugen des Verfassungsschutzes da aufgetreten sind.
Das sind nur zwei Beispiele, und es sind Beispiele, bei denen nicht die Befugnisse das Problem waren. Deshalb gab es im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und Linken 2021 das Vorhaben – ich zitiere –: