Protocol of the Session on May 22, 2025

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Auch andere Kritikpunkte der Berliner Beauftragten, etwa zum Bodycam-Gesetz oder zu Ausweiskontrollen und Videoüberwachung in Freibädern, wurden in der Stellungnahme des Senats weitgehend ignoriert. Dabei war die Bewertung klar verfassungsrechtlich bedenklich, datenschutzrechtlich unzulässig. Als Grüne sagen wir: Sicherheit braucht Rechtsstaatlichkeit, Maßnahmen müssen verhältnismäßig wirksam und kontrollierbar sein, nicht symbolisch, sondern evidenzbasiert, nicht populistisch, sondern verfassungstreu.

Dieser Datenschutzbericht ist kein technischer Jahresrückblick. Er ist ein Prüfstein für politische Haltung und konfrontiert uns mit der Frage, wie ernst wir es meinen mit Grundrechten in der digitalen Zeit, ob wir Kontrolle ermöglichen oder sie behindern, ob wir unsere Behörden rechtsstaatlich aufstellen oder auf veralteten Strukturen beharren. Datenschutz ist nicht Verwaltungskosmetik. Er ist ein Grundrecht und ein politischer Auftrag. Gerade in einer digitalen Gesellschaft schützt er die Würde des Einzelnen und unsere Demokratie. Deshalb ist dieser Bericht ein Prüfstein für politisches Verantwortungsbewusstsein.

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit macht ihre Arbeit. Jetzt ist es an uns, Parla

ment und auch Senat, richtige Konsequenzen zu ziehen. Wir Grüne stehen dafür bereit. – Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Herzlichen Dank! – Und dann folgt für die SPD-Fraktion der Kollege Lehmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst gebührt natürlich auch von meiner Seite der Dank Frau Kamp und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Durchhaltevermögen und Ihre ausdauernde Arbeit, die Sie ja nicht nur für uns im Digital- und Datenschutzausschuss machen, sondern für ganz Berlin. Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Anlass, über den 2023er-Datenschutzbericht zu sprechen, wo kommende Woche doch der 2024er-Bericht veröffentlicht wird, ist, dass nun erst die Senatsverwaltungen die Auswertung vorgenommen haben. Mein Kollege Förster hatte darauf auch schon Bezug genommen. Dennoch danke ich den Verantwortlichen in der Berliner Verwaltung für die Arbeit zu dieser Stellungnahme. Die Verwaltungen haben ihre Stellungnahme zwar innerhalb der gesetzlichen Frist eingereicht, aber ich würde mir dennoch künftig wünschen, dass das zeitnäher passiert.

Nicht zuletzt dank der EU haben wir seit einigen Jahrzehnten umfangreiche Rechte in Bezug auf unsere eigenen Daten. Die Datenschutzbeauftragten selbst sind wesentlich in der Kontrolle hierfür. Sie beraten, wie mit personenbezogenen Daten idealerweise umgegangen werden sollte, und sind auch die erste Anlaufstelle bei Beschwerden jeder Art. Die Datenschutzbeauftragte hat auch die verschiedenen Instrumente, um dann zu reagieren. Zum Beispiel hatten wir 2023 139 durch sie ausgesprochene Verwarnungen und 64 Geldbußen in Berlin. Dazu kommt der jährliche Datenschutzbericht als Aufgabe der Datenschutzbeauftragten, über den wir ja heute sprechen.

Der Bericht erfüllt jedenfalls mehrere Funktionen. Er ist überhaupt kein Selbstzweck und auch nicht als Kontrolle der Datenschutzbeauftragten gemeint, sondern es geht zum einen darum, den wichtigen Fragen und Problemen im Bereich des Datenschutzes, die zuletzt relevant waren, eine gewisse Öffentlichkeit zu geben. Damit findet gleichzeitig auch eine Sensibilisierung für alle statt, damit wir künftige Problemfälle vermeiden können.

(Gollaleh Ahmadi)

Zum anderen geht es darum, Fällen, die nicht zur Zufriedenheit der Datenschutzbehörde gelöst werden konnten, eben öffentliche Aufmerksamkeit und politische Aufmerksamkeit zu verschaffen. So erst wird es uns Abgeordneten möglich, uns selbst ein eigenes Urteil über die mutmaßlichen Datenschutzverstöße zu bilden. Dann können wir als Gesetzgeber des Landes Berlin überlegen, ob wir mit unseren Kontrollmöglichkeiten jedenfalls auf die zuständige Verwaltung einwirken wollen oder, wenn es nötig ist, sogar Gesetze entsprechend ändern.

Der Bericht und die Senatsstellungnahme zeigen auch, wo das System vorbildhaft funktioniert hat und wir eine Lösung des Problems erreichen konnten. So verlangt die Polizei nach einer Intervention der Datenschutzbeauftragten keine Gebühren mehr für die Auskunft danach, wer und warum auf die eigenen Daten zugegriffen hat. Das Landesamt für Einwanderung folgt nach Intervention – das hat die Kollegin der Grünen auch erwähnt – nun dem Grundsatz der Datenminimierung und erhebt von Flüchtlingen nur noch die Daten, die auch wirklich nötig und gesetzlich vorgeschrieben sind.

Natürlich gibt es auch Fälle, wo es weniger gut funktioniert. Das Verhältnis zwischen Datenschutzbehörde und Schulverwaltung – das wurde auch vom Kollegen Förster angesprochen – ist seit Jahren, Jahrzehnten ein Sorgenkind. Das hat sich vielleicht zwar verbessert, aber dennoch ist die Lage in meinen Augen unbefriedigend. So gab es den erwähnten Streit über die Cloudangebote von Microsoft und auch die Videoangebote für Teams. Die Verwaltung hat sich dabei leider auf den Standpunkt zurückgezogen, dass die Schulen selbst die datenschutzrechtliche Zulässigkeit prüfen müssen. Das ist aus meiner Sicht etwas lebensfern. Zum einen verfügen wohl kaum alle Schulen über ausreichend Datenschutzkompetenz. Zum anderen wäre es hier wohl effizienter gewesen, das Ganze nur einmal zu prüfen. Hier muss noch an lebensnahen Lösungen gearbeitet werden. Eine Positivliste von Softwarelösungen ebenso wie natürlich die Weiterentwicklung unserer Berliner Open-Source-Lösungen könnten hier helfen.

Häufig haben Verwaltung und Datenschutzbeauftragte aber auch schlicht unterschiedliche Rechtsauffassungen. Ein solches Beispiel, das uns nun schon einige Zeit begleitet, ist die Starkregenkarte. Auf ihr soll öffentlich erkennbar sein, welche Grundstücke von Extremwetterereignissen besonders betroffen sind, ohne zu sehr in die Tiefe zu gehen. Hier vertritt die Datenschutzbeauftragte die Sichtweise, dass diese Informationen besser nicht öffentlich einsehbar sein sollten, weil Daten über Grundstücke eben auch personenbezogene Daten seien. Die Senatsumweltverwaltung dagegen sieht das öffentliche Interesse an einer wirksamen Gefahrenvorsorge als wichtiger an. Das erkennt zwar inzwischen auch die Datenschutzbeauftragte an, möchte jedoch zusätzlich eine Anhörung der Betroffenen. Mal sehen, ob wir hier am Ende

erst die Entscheidung durch ein Gerichtsurteil bekommen.

Ein anderer Fall betrifft unsere Arbeit hier im Abgeordnetenhaus – es wurde schon erwähnt. Wie lange sollen die Informationen bei der Polizei, nachdem sie eigentlich eine Löschfrist erreicht haben, noch aufbewahrt werden, um für mögliche Untersuchungsausschüsse vorhanden zu sein? Die Datenschutzbeauftragte verlangt hier sehr strenge Kriterien. Die Polizei ist, sagen wir, großzügiger bei der Aufbewahrungsdauer. Da aber zugleich sichergestellt wird bei der Polizei, dass diese Daten ausschließlich für diese Untersuchungsausschussarbeit vorbehalten sind, neige ich selbst dazu, hier die Einstellung der Polizei zu teilen.

In dem zu besprechenden Bericht geht es nicht nur um Datenschutz, nein, eben auch um die Informationsfreiheit. Das haben wir alle schon gehört. Das System der Kontrolle ist dabei vernünftigerweise aber trotzdem an den Datenschutz geknüpft. Da anders als beim Datenschutz die Informationsfreiheit kein alltägliches Recht für die meisten ist, hat sich dazu erfreulicherweise auch eine eigene Zivilgesellschaft entwickelt. Mit Portalen, die uns allen bekannt sind, wie FragDenStaat, ist es allen Menschen möglich, den großen Schatz der durch die Bürgerinnen und Bürger angefragten Verwaltungsinformationen zu durchsuchen oder auch selbst aktiv zu werden. Ja, ich weiß, Berlin braucht ein Transparenzgesetz, sodass es dann am Ende auch ein staatliches Transparenzportal gibt, welches alle öffentlichen Informationen bündelt. Da gibt es auch nichts zu lachen. Wir arbeiten mit Hochdruck daran – Kollege Förster hat es erwähnt –, und wir sprechen sogar heute am Nachmittag noch darüber. Ich bin aber, wenn ich schon Herrn Kollegen Förster erwähne, sehr glücklich, dass wir in der Koalition zusammen eine klare Meinung dazu haben; Kollege Förster hat es auch dargestellt. Und insbesondere: Herzlichen Glückwunsch noch mal, Kollege Förster, Sie hatten gestern Geburtstag. Das hatte ich gestern nicht mehr geschafft in meiner Redevorbereitung, aber ich gratuliere recht herzlich nachträglich.

[Beifall bei der CDU und der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Mit Kollegen Förster haben wir einen Verfechter der verbesserten Transparenz der Berliner Verwaltung. Er kann auch gegenüber den anderen Christdemokraten auf Bundesebene allen ein Vorbild sein, denn die BundesCDU wollte im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen das Bundes-IFG, das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, sogar abschaffen. Auf die Lektüre des aktuellen Datenschutzberichts, der nächste Woche kommt, freue ich mich jetzt schon sowie auf weitere Reden zum Datenschutz, die hier alle interessieren. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU und den GRÜNEN]

Als Nächste hat dann für die Linksfraktion die Kollegin Breitenbach das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kamp! Auch ich möchte mich im Namen meiner Fraktion als Erstes bei Ihnen und Ihren Mitarbeitenden bedanken.

[Beifall bei der LINKEN – Beifall von Christopher Förster (CDU)]

Der Bericht hat wieder deutlich gemacht, dass Sie eine sehr wichtige und auch eine sehr erfolgreiche Arbeit leisten, auch, und darüber werden wir heute und haben wir auch schon gesprochen, wenn noch dicke Bretter zu bohren sind. Ich will noch einmal sagen, dass ich es ausgesprochen hilfreich und gut finde, dass Sie die Beratung – Herr Förster hat schon darauf verwiesen, wie die angestiegen sind – anbieten und vor allem, dass Sie die Workshops anbieten für Kinder und für Jugendliche und für Lehrer und Lehrerinnen. Ich glaube, dass das sehr wichtig ist, auch für die Zukunft des Datenschutzes. Datenschutz ist wichtig, das wissen alle. Er ist kompliziert. Umso besser ist es, wenn Menschen sehr früh an dieses Thema herangeführt werden.

[Beifall bei der LINKEN]

Wir könnten über den Datenschutzbericht stundenlang reden, weil ganz viele Themen, ganz viele Bereiche aufgegriffen werden. Deshalb würde ich empfehlen und auch darum bitten, dass sich andere Fachausschüsse mal genauer mit diesem Datenschutzbericht und den Themen darin beschäftigen und die aufrufen. Auch das würde, glaube ich, uns noch sehr viel weiterbringen, was dieses Thema angeht.

Ich möchte hier einige Punkte noch mal aufrufen. Der eine Punkt ist der Dauerbrenner, das Transparenzgesetz. Seit Jahren soll aus dem veralteten Informationsgesetz ein Transparenzgesetz werden. Das Informationsgesetz soll reformiert werden. Man ist im Gespräch. Also jetzt hat heute noch niemand gesagt: Ihr seid auch damit gescheitert, also Rot-Grün-Rot, ja, aber diese Koalition hatte beim letzten Mal gesagt: Wir sind so weit, und es wird kommen. Es liegt immer noch nicht vor. Jetzt war ich etwas überrascht, dass der Senat schreibt, nach Kenntnis des Senats, ich zitiere:

„… dauern die politischen Gespräche der Koalitionspartner über die mögliche Weiterentwicklung … noch an.“

Also, sie dauern noch an. Wir sind sehr gespannt. Wir hoffen, sie kommen zum Ende, weil diese Legislaturperiode auch noch ein Jahr dauert. Dann wären Sie die Nächsten, die gescheitert sind. Dann kann die nächste Koalition ihr Glück versuchen.

Aber in einer Zeit, in der die Demokratie so angegriffen wird und in der viele Menschen an rechtsstaatlichen Institutionen zweifeln, wäre es einfach notwendig zu handeln, liebe Koalition. Es wäre notwendig, Transparenz herzustellen, auch um den Fake News von AfD und Co entgegenzutreten.

[Beifall bei der LINKEN]

Also prüfen Sie nicht immer weiter, sondern handeln Sie und bringen Sie es zu Ende.

Ein weiteres Thema, Frau Ahmadi hat es eben schon angesprochen, ist die missbräuchliche Nutzung der Datenbank POLIKS durch Polizeibeamte. Wir wissen, da werden ganz viele Daten gesammelt, und ich hatte es auch das letzte Mal noch mal angesprochen. Auch mich entsetzen diese Beispiele, wo Polizeibeamte diesen Zugriff nutzen, um Kontakt aufzunehmen. In dem Fall waren es, glaube ich, immer Männer zu Frauen. Da kann man sagen, das sind Flirtversuche. Das sind aber keine Flirtversuche. Das geht über den Datenschutz hinaus. Das ist ein Angriff auf die Selbstbestimmung. Ich hatte das zum letzten Mal schon angesprochen und sage es jetzt wieder: Wenn jetzt noch einmal geprüft wird, ob es noch weitere Maßnahmen gibt, hoffe ich, dass auch das genau eine Rolle spielt, weil es tatsächlich den Staat selbst in Frage stellt, weil dieser Staat, vertreten durch Polizeibeamte, so einen Missbrauch begeht, und es macht auch Angst.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen möchte, ist das Löschmoratorium. Da bin ich jetzt tatsächlich irritiert über die Stellungnahme. Auch wir fanden es immer richtig und wollen, dass Daten, die für die parlamentarische Aufarbeitung in einem Untersuchungsausschuss benötigt werden, so lange und ohne zeitliche Befristung aufbewahrt werden, solange sie gebraucht werden. Die Speicherpraxis der Berliner Polizei ist jetzt aber irgendwie wahllos; das zeigt die Anzahl der Daten, und das zeigt auch, dass Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz damit anders umgehen, die nämlich Kriterien für die Aufbewahrung entwickelt haben. Ich finde, was jetzt nicht geht, ist die Entscheidung, dass gar keine Daten mehr gelöscht werden, sondern die Daten, weil sie ja quasi jetzt extra liegen und nicht alle Zugriff darauf haben, da jetzt immer liegen. Das muss tatsächlich noch mal diskutiert werden. Da bitte ich auch, dass im Innenausschuss darüber noch mal diskutiert wird. Es kann nicht sein, dass hier lebenslang Daten gesammelt werden.

[Beifall bei der LINKEN]

Ein letzter Punkt, den ich noch ansprechen möchte, ist der Umgang mit sensiblen Daten im Gesundheitsbereich. Wir haben die Debatte schon bei der Reform des Krankenhausgesetzes gehabt, wir werden diese Debatte, dieses Problem weiter haben mit der Einführung der elektronischen Patientinnenakte. Wir haben jetzt noch einmal

Beispiele, was es für Risiken gibt – ich bin sofort am Ende! –, wenn Dienstleister die Terminvergabe machen. Auch damit müssen wir uns im Gesundheitsbereich noch viel genauer auseinandersetzen; auch ein Blick in andere Länder dürfte nicht schaden. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der LINKEN]

Vielen Dank! – Zum Abschluss für die AfD-Fraktion der Kollege Vallendar.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2023 ist ein beeindruckendes Dokument mit fast enzyklopädischer Bandbreite. Die Vielzahl der behandelten Themen von polizeilichem Datenmissbrauch über mangelnde Schuldigitalisierung bis hin zu verfassungsrechtlich relevanten Fragen der Videoüberwachung zeigt weniger einen geordneten Fortschritt als vielmehr eine anhaltende Überforderung von Verwaltung, Politik und Behörden mit dem Thema Datenschutz.

Besonders eklatant ist das fortgesetzte Versagen beim Transparenzgesetz. Seit 2016 versprechen wechselseitige Regierungen in Berlin eine Reform des veralteten Informationsfreiheitsgesetzes. Geschehen ist bis heute nichts. Auch der aktuelle Senat bleibt hinter seinen eigenen Ankündigungen zurück. Die Stellungnahme dazu enthält keine klaren Aussagen, sondern lediglich einen Hinweis auf laufende Gespräche. Konkrete Schritte? – Fehlanzeige. Die notwendigen Impulse kommen wie so oft nicht aus der Regierung.

Die Stellungnahme des Senats insgesamt wirkt wie eine routinierte Pflichtübung. Sie referiert bekannte Positionen, vermeidet Verantwortung und bleibt in zentralen Punkten allenfalls vage. Wo der Bericht Missstände konkret benennt, duckt sich der Senat weg – entweder mit Prüfaufträgen ohne Frist oder mit Allgemeinplätzen, die keinerlei politisches Bekenntnis erkennen lassen. Dabei wären gerade bei Themen wie der Schuldigitalisierung, der IT-Sicherheit oder dem Behördenzugriff auf sensible Daten klare Leitlinien und politische Führung gefragt. Stattdessen herrscht Stillstand im Verwaltungsmodus.

[Beifall bei der AfD]

Auch bei der Digitalisierung des Schulbereichs wird viel geregelt, aber wenig erreicht. Die neu erlassene Schuldatenverordnung sowie die Verordnung zu digitalen Lehr- und Lernmitteln blieben in wichtigen Punkten unkonkret oder rechtsdogmatisch mangelhaft. Ein Beispiel: Eine unklare Formulierung zur Aufzeichnung von Ton- und Bilddaten im Unterricht verstößt gegen die Vorgaben der DSGVO. Dass der Senat hier erneut bloß eine Prüfung

bei Bedarf ankündigt, spricht Bände über den Reformwillen.

Hinzu kommen massive Datenschutzverletzungen im öffentlichen Dienst selbst. Die unbefugte Nutzung polizeilicher Datenbanken – wurde ja schon angesprochen – für private Zwecke ist nicht nur ein Einzelfall, sondern ein systematisches Problem. Dass der Bericht hier zwar Bußgelder dokumentiert, aber keine strukturellen Konsequenzen eingefordert werden, ist ein deutliches Versäumnis.

Besonders alarmierend ist die dokumentierte Praxis der Videoüberwachung am Arbeitsplatz, etwa durch versteckte Kameras in Steckdosen, ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Die verhängten Bußgelder bleiben hier im Bereich von Bagatellen. Es braucht endlich klare gesetzliche Regelungen, die solchen Übergriffen wirksam vorbeugen.