Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Kollege Schenk! In der Tat haben wir dazu gerade dem Hauptausschuss einen Bericht abgegeben. Ich will gern die Gelegenheit nutzen, auch an dieser Stelle einen ersten, ich betone ersten, Überblick zu geben. Der März ist knapp herum, das Jahr aber noch lange nicht abgeschlossen. Dennoch denke ich, dass das Bild, das wir zeichnen können, schon ein sehr umfassendes ist.
Wir sind anders als in anderen Bundesländern bereits sehr weit. Wir haben über 99 Prozent der Grundsteuerbescheide bereits versandt. Letzte Fälle sind in Klärung. Das sind in der Regel die komplexeren Großfälle oder solche Fälle, bei denen sich noch eine Fülle von Rechtsfragen stellt, die nicht so einfach zu beantworten sind. Aber das Bild, wie wir es auf der Grundlage dieser Datenmenge beschreiben können, ist, glaube ich, durchaus ein bereits zutreffendes.
Ich will wie immer, wenn es um das Thema Grundsteuer geht, noch einmal kurz den Ausgangspunkt beschreiben:
Warum haben wir es mit einer so umfassenden Reform der Grundsteuer im Moment zu tun? – Weil das Bundesverfassungsgericht aus einer Reihe von sehr berechtigten Gründen festgestellt hat, dass sich die bisherige sehr ungleiche Behandlung gleichartiger Steuerfälle, nicht zuletzt aufgrund des Umstandes, dass Werte über Jahrzehnte nicht angepasst wurden, dass wir in Ost und West unterschiedliche Berechnungsgrundlagen hatten, dass wir teilweise auch nicht zu rechtfertigende Privilegierungen innerhalb des Systems hatten, dass sich dieser Tatbestand nicht aufrechterhalten lässt und dass die Länder – es handelt sich um eine Ländersteuer – aufgefordert sind, hier wieder eine Gleichbehandlung gleicher Steuerfälle sicherzustellen.
Der Bund hat – damals war Olaf Scholz noch Bundesfinanzminister – ein Modell erarbeitet, an dem sich auch das Land Berlin orientiert hat. Es war noch der Vorgängersenat, und wir haben auf dieser Grundlage dann anschließend als Senat und auch hier im Abgeordnetenhaus, Sie als Koalitionsfraktionen die Entscheidungen getroffen, die wir damals aufgrund von Prognosen für erforderlich hielten, um eine Vervielfachung der Grundsteuerbelastung in Berlin abzuwenden und um insbesondere auch eine, ich sage mal, unzumutbare Härte in der individuellen Betroffenheit zu vermeiden.
Wir können jetzt angesichts der Datenlage, wie sie sich im März 2025 darstellt, sagen, dass das politische Versprechen, von dem auch immer wieder die Rede war, dass das Land Berlin, eigentlich die Kommunen insgesamt, sich an der Reform der Grundsteuer nicht bereichern sollen und wollen – – Man kann immer darüber streiten, ob eine Steuereinnahme höher sein soll oder geringer angesetzt werden soll, ob Steuerbelastungen steigen oder sinken sollen. Wir haben aber immer gesagt, das kann nicht Gegenstand einer so umfassenden Reform sein, sondern wenn, dann muss es eine eigenständige politische Entscheidung geben. Und wir haben von Anfang an gesagt, diese Reform werden wir nicht zum Anlass nehmen, die Grundsteuerbelastung zu steigern.
Selbstverständlich verändern sich Grundsteuerwerte. Es gab viele Missverständnisse darüber, dass Aufkommensneutralität damit zu verwechseln ist, dass man es individuell nicht mit einem anschließend entweder höheren oder geringeren Grundsteuerwert zu tun bekommt. Das ist natürlich der Fall, wenn vorher Gleiches ungleich behandelt wurde und eine Reform ein neues Modell auf Gleichbehandlung der gleichartigen Steuerfälle setzt, dass es dann Verschiebungen gibt, und zwar in alle Richtungen.
Wir haben jetzt einen ersten Eindruck davon, wie sich diese Verschiebungen entwickeln. Ich kann erstens sagen, dass die Schritte, die der Senat wie die Abgeordnetenhausfraktionen ergriffen haben, um einer Vervielfachung der Grundsteuerbelastung entgegenzutreten, gewirkt
haben. Ich will hier mal als Beispiel heranziehen, wie sich die aktuellen Zahlungseingänge im Vergleich entwickelt haben: Im Jahr 2024 hatten wir zum gleichen Stichtag 175 Millionen Euro Zahlungseingang auf Basis der Grundsteuerbescheide und aktuell 2025 173 Millionen Euro. Das ist fast der gleiche Betrag. Das ist also ein erstes Indiz dafür, dass wir die Aufkommensneutralität recht gut getroffen haben.
Wenn wir jetzt die Gesamtsumme, die bereits die fast vollständige ist, heranziehen, die sich bei 885 Millionen Euro in der Festsetzung bewegt, und mit dem vergleichen, was in der Vergangenheit festgesetzt war – das waren, glaube ich, 878 Millionen Euro in der Festsetzung –, dann ist das ein Betrag, der sich in der normalen Entwicklung der Grundsteuer, die wir aufgrund des Neubaugeschehens in Berlin jährlich steigend erleben, ebenfalls innerhalb der Erwartungen bewegt. Auch hier kann man mit Fug und Recht davon sprechen, dass wir das, was wir mit der Umsetzung der Grundsteuerreform in Aussicht gestellt haben, auch erfüllt haben.
Noch einmal: Das ist jetzt kein abschließender Stand. Wir werden Verschiebungen dieses Bildes noch im laufenden Jahr erleben. Wir werden zum Jahresabschluss erst eine vollständige Bilanz ziehen können. Wir werden aber zum Jahresabschluss hoffentlich auch in der Lage sein, einen Vergleich mit anderen Bundesländern zu ziehen, die auch andere Modelle zur Anwendung bringen. Um einmal die Frage zu beantworten, ob wir es geschafft haben, mit dem Berliner Vorgehen den Verschiebungen insgesamt so Rechnung zu tragen, dass sie das tatsächliche Wert- und Preisgeschehen am Markt abbilden: Wir haben einmal in die einzelnen Lagen hineingeschaut, wir haben auch die bezirklichen Vergleiche herangezogen und können auch hier sagen, wenn wir das mit den Maklerindizes vergleichen, die uns zur Verfügung stehen, also den tatsächlich messbaren Wertentwicklungen, dann sind die Trends ziemlich exakt die gleichen. Auch hier hat dieses Modell gewirkt und zeichnet ein zutreffendes Bild der Lage.
Also alles in allem sage ich nicht, dass wir das perfekte System gewählt haben. Das werden wir auch nie erreichen. Wir werden am Ende beurteilen können, ob wir im Vergleich zu anderen Bundesländern gut aufgestellt sind oder nicht. Bis jetzt bin ich ganz zufrieden, dass die Überschrift, die ich neulich in der Welt las, ich glaube, es war vor wenigen Tagen: „Berlin zeigt, wie es geht“ –, mal ein anderes Bild der Berliner Verwaltung und ein anderes Bild des politischen Geschehens in Berlin malt, als man es für gewöhnlich in der aufgeheizten Berliner Diskussionslage wahrnimmt. Das will ich jetzt nicht allein einem Senat oder einer Koalition zugutehalten, sondern ich will den Dank vor allem an all diejenigen richten, die diese Reform unter größten Kraftanstrengungen umgesetzt haben: Das sind die Beschäftigten unserer Berliner Finanzämter. Und ich will einen Dank auch an all diejenigen richten, die natürlich auf Seite der Steu
erpflichtigen bei dieser Grundsteuerreform auch mit erheblichem Bürokratieaufwand zu tun hatten. Ich hoffe doch sehr, dass es uns bei künftigen Hauptfestsetzungen gelingt, eine Wiederholung dieses Aufwands zu vermeiden, dass bis dahin auch die IT, die uns längst versprochen war, zur Verfügung steht, die das Ganze auch deutlich flüssiger in der Administration macht. Ich glaube, dann wird es auch insgesamt ein Modell der Grundsteuer, das breit akzeptiert werden kann. Die Zahlen sprechen dafür, dass wir jedenfalls sachgerecht gehandelt haben.
Wie stellt sich die Grundsteuerentwicklung in den Bezirken dar, und welche Erkenntnisse hat der Senat zur möglichen Belastungsverschiebung?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Kollege Schenk, da tue ich natürlich wie immer mein Bestes. Die Frage der Belastungsverschiebungen ist eine höchst individuelle. Auch das zeigen der Blick ins Gesamtgeschehen und auch Stichproben, die wir vorgenommen haben, auf unterschiedlicher Basis.
Wir haben beispielsweise einmal die vergleichbaren Fälle – das ist nicht die Gesamtheit aller Fälle –, das sind die, bei der die Steuerkennzahlen gleich geblieben sind. Es gibt solche, bei denen Grundstücke umgewandelt wurden, verändert haben, und wir es mit vollkommen neuen Fallkonstellationen zu tun haben. Die kann man schlecht vergleichen. Das wäre Äpfel mit Birnen vergleichen. Wir haben einmal geschaut, wenn die Steuernummer vorher gleich ist, hinterher gleich ist, was sich da getan hat, und da stellen wir für den Wohnbereich fest: Wir liegen Stand heute knapp unterhalb der Nulllinie, also eine leicht negative Entwicklung. Wir stellen für den Nichtwohnbereich fest: auch hier eine Entwicklung leicht unterhalb der Nulllinie, also für diese beiden Bereiche jeweils Aufkommensneutralität als Ziel formuliert und getroffen. Nun ist es erklärbar, dass wir, wenn wir zwei
mal eine Entlastungen haben, das nur dadurch haben, dass in anderen Bereichen auch eine Mehrbelastung stattfindet. Die ist – und das haben wir ja auch politisch sehr bewusst so formuliert – im Bereich der unbebauten Grundstücke, bei denen wir aufgrund des deutlich höheren Werts bebaubarer Grundstücke quasi schon den Effekt einer Grundsteuer C erreichen. Die Grundstücke, die baureif sind, einen entsprechend hohen Wert haben, sind hier auch von erheblichen Mehrbelastungen betroffen. Das soll aber gerade dazu führen, dass diese Grundstücke auch entschlossen aktiviert und insbesondere auch der Wohnbebauung zugeführt werden.
Hier haben wir es mit einer durchschnittlichen Mehrbelastung Stand heute von 270 Prozent zu tun, das ist eine sehr kleine Menge in der Gesamtheit, aber es ist eben der Effekt, der auch immer wieder bei der Diskussion um die Einführung einer Grundsteuer C eingefordert wurde. Wir erreichen einen guten Teil dieses Effekts durch die jetzige Messzahlfestlegung schon heute.
Was die einzelnen Bezirke angeht, ist das Geschehen auch nicht einfach nach Osten oder Westen zu erklären. Es ist damit zu erklären, dass wir eine Reihe von Privilegierungen nicht mehr haben, beispielsweise im Ein- und Zweifamilienhausbereich, die innerhalb des Segments Wohnen zu Verschiebungen führen, gerade im Bereich Mietwohnungen, also Geschosswohnen, eher zu einer Entlastung führen, je nachdem, wie ein Bezirk strukturiert ist. Wenn ich nach Marzahn-Hellersdorf schaue, hat sich im Durchschnitt fast nichts verändert. Wenn ich nach Treptow-Köpenick schaue, hat sich in der Tendenz etwas nach oben verändert. Wenn ich dann genauer hineinzoome, unterscheidet es sich natürlich danach, ob ich ein Einfamilienhausgrundstück oder ein mehrgeschossiges Grundstück habe. Das ist im System auch so angelegt gewesen, aber insgesamt haben wir auch hier erreicht, dass sich erstens die tatsächliche Wertentwicklung in der Grundsteuerbelastung widerspiegelt und zweitens wir jetzt insgesamt ein Geschehen haben, das sehr differenziert nach Baujahr, nach Fläche des Grund und Bodens, nach der Grundstücksart auch so gleichmäßig differenziert, dass man, ob Ost oder West, jeweils zutreffende Wertgrundlagen hat.
[Anne Helm (LINKE): Ein Viertelstunde nur für die erste Frage! – Tobias Schulze (LINKE): Kurze Antworten!]
Im Einzelfall wird das niemals vollständig als gerecht empfunden werden, weil es immer Besonderheiten gibt, die selbst dieses komplexe Rechnungswesen nicht anerkennt, aber im Trend, in der Tendenz stimmt es. Nach den Bezirken können Sie zum Beispiel sehr deutlich ablesen, dass die größten Mehrbelastungen im Schnitt der bezirklichen Betrachtung in den Trendbezirken der
Innenstadt stattfinden. Das ist eine der wesentlichen Erkenntnisse, die wir bisher aus der Auswertung haben.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Senator, für die bisherigen Ausführungen! Können Sie mir beantworten, wie viele Einsprüche und Härtefallanträge vorliegen, und wie bewerten Sie diese Situation insgesamt?
Vielen herzlichen Dank! – Das Einspruchsgeschehen bezieht sich auf mehrere Arten von Bescheiden. Ich habe verschiedentlich schon berichtet, wie die Einspruchsentwicklung bei den Grundsteuerwertbescheiden aussah. Dort gab es eine ungemein hohe Zahl von Einsprüchen, von denen sich die große Mehrzahl auf verfassungsmäßige Zweifel an der Rechtsgrundlage gerichtet hat. Von 296 000 Einsprüchen insgesamt waren das 244 000 Einsprüche gegen die Festsetzung des Grundsteuerwertes.
Das Einspruchsgeschehen, das den Grundsteuerbescheid als solchen angeht, bewegt sich in deutlich geringeren Dimensionen, ist natürlich dynamisch, die Bescheide sind gerade erst eingegangen. Insofern ist das sicherlich kein abschließendes Bild. Das werden Sie mir erlauben, vielleicht in zwei, drei Monaten einmal zu zeichnen. Aber das ist ein deutlich schwächeres Geschehen, vermutlich weil man jetzt auch konkret sieht, was sich getan hat. Also viele haben nach dem Grundsteuerwertbescheid zunächst einmal vermuten müssen – da waren die neuen Messzahlen noch nicht bekannt, da war der neue Hebesatz noch nicht bekannt –, dass sich Grundsteuerbelastungen verzehnfachen, verfünfzehnfachen. Das waren teilweise astronomische Zahlen, die man dort befürchten musste. Durch das entschlossene politische Gegensteuern liegen jetzt tatsächlich Bescheide auf dem Tisch, die in der Regel unterhalb dieser Befürchtungen liegen sollten.
Was die Einsprüche gegen die Grundsteuerwertfeststellungen angeht, sind wir im Moment dabei, diejenigen abzuarbeiten, die sozusagen individuell begründet waren. Das sind diejenigen, die nicht in die Menge von 244 000 fallen, sondern der Rest. Die 244 000 haben wir ruhend gestellt, bis im Musterverfahren im Zweifel das Bundesverfassungsgericht zu einem späteren Zeitpunkt über die Verfassungsgemäßheit der neuen Grundsteuerregelungen
befindet. Alle anderen sind so weit, dass wir aktuell bei 12 600 Abhilfen sind, in 3 700 Fällen bei Teil- oder Einspruchsentscheidungen. Also wir sind auch hier fortlaufend dabei, das abzuarbeiten, was individuell begründet ist.
Ich will eines auch noch mal sehr deutlich unterstreichen: Die Finanzämter arbeiten nicht auf der Grundlage von Widersprüchen. Wir sind auch dabei, regelmäßig unsere Finanzämter darauf hinzuweisen, anhand von Prüflisten, welche Fallkonstellationen, welche Kennziffern und, ich sage mal, Belastungsentwicklungen Indizes dafür sein können, dass auch Fehler vorliegen. Dann muss ich keinen Einspruch abwarten, sondern kann, wenn ich eine Indikation habe, da könnte ein fehlerhafter Fall vorliegen, sei es in der Wertfestsetzung, sei es im Bescheid, dass das auf Grundlage dieser Prüflisten auch von den Ämtern, von den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern erfasst und abgearbeitet und dann auch von Amts wegen korrigiert wird. Also dort, wo wir auf Grundlage eigener Erkenntnisse handeln können, da tun wir das.
Noch einmal: Wir werden sicherlich im weiteren Jahresverlauf und vor allem nach Jahresabschluss erst in der Lage sein, das vollständige Bild auszuwerten. Dann werden wir Fallkonstellationen zu bewerten haben, die, ich sage mal, sich in besonderer Art und Weise aufgrund welcher Sachverhalte auch immer herauskristallisieren als, ich sage mal, einer politischen Antwort bedürftig. Ich weiß, dass beispielsweise die Sportsenatorin mit Blick auf die Bäder-Betriebe ein Thema hat. Viele andere haben noch mal andere Fallkonstellationen. Damit wird man sich später auseinanderzusetzen haben und dann bewerten müssen: Ist es das System, also ist das sozusagen ein Rechtsproblem, das zu diesem Problem führt, und auf welcher Ebene geht man anschließend damit um?
Noch einmal: Das Modell haben wir nicht erfunden, sondern wir müssen jetzt auswerten, welche Wirkungen es hat und welche Steuerungsmöglichkeiten anschließend gegebenenfalls bestehen. Also insofern bleibe ich sehr deutlich dabei, es wird eine Evaluation dieser Grundsteuerreform geben müssen. Ich freue mich darauf, wenn auch andere Bundesländer irgendwann so weit sind, zum Berliner Tempo aufzuschließen, damit wir auch aus deren Erfahrungen lernen können und auf Grundlage des Gesamtbildes dann im kommenden Jahr sicherlich darüber diskutieren, an welchen Stellen und in welcher Weise wir gegebenenfalls zu reagieren haben.
Bevor wir fortfahren, von mir noch mal der Hinweis an die Senatsmitglieder: Es geht um kurze Antworten, nicht um generell-abstrakte Darstellungen eines komplizierten Sachverhalts, sondern um die Beantwortung von Fragen. Wenn wir in der epischen Länge antworten, dann schaffen wir nicht mal die Runde nach der Stärke der Fraktionen in der ersten Stunde.
[Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und der AfD – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Steffen Zillich (LINKE): Man kann sich die roten Nummern auch vorlesen lassen!]
Vielen herzlichen Dank! – Nach einer erfolgreichen Internationalen Tourismus-Börse Berlin würde ich gerne den Senat nach einer Bilanz fragen: Wie haben sich die wichtigsten Kennzahlen für Berlin und die internationale Bekanntheit – auch in Bezug auf den globalen Tourismusmarkt – entwickelt? Denn dieser ist ja wichtig für diese Stadt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Wolff, vielen Dank für die Frage! Sie gibt mir Gelegenheit, auch noch mal rückblickend