Protocol of the Session on February 27, 2025

Die AfD erkennt den Regelungen der UNBehindertenrechtskonvention den Status von Menschenrechten ab. Das steht in ihrem Antrag.

[Zuruf von Thorsten Weiß (AfD)]

Sie verhetzt offensiv den Grundsatz der Inklusion als ideologischen Kampfbegriff. Keine ernst zu nehmende wissenschaftliche Perspektive, weder rechtswissenschaftlich noch bildungswissenschaftlich, teilt die Auffassung der AfD. Die AfD-Fraktion versucht mit unzähligen Fußnoten ihre Ideologie wissenschaftlich zu belegen.

Schauen wir uns Ihre Fußnoten an Die sind zum größten Teil aus den Jahren 2010 bis 2014, die jüngste Fußnote ist aus 2017. Sie zitieren also eine Diskussion von vor 15 Jahren. In dieser Zeit herrschte tatsächlich einige Aufregung nach dem Inkrafttreten der UNBehindertenrechtskonvention und den damit verbundenen notwendigen Änderungen. Auf eine ideologische und von

(Lars Bocian)

Ängsten getriebene überkommene Debatte von anno Dutt hin braucht es aber keinen Gesetzesentwurf.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Beifall von Derya Çağlar (SPD) und Dr. Maja Lasić (SPD)]

Sowohl die UN-Behindertenrechtskonvention als auch die UN-Kinderrechtskonvention, die die Rechte auf Teilhabe und Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen festlegen, binden das Land Berlin als Teil der Bundesrepublik Deutschland. 2006 hat die UNOGeneralversammlung die Behindertenrechtskonvention verabschiedet, 2008 ist sie in Kraft getreten. Beigetreten sind 160 Länder, auch Deutschland und die EU. Sie ist ratifiziert, sie bindet also Deutschland auch europarechtlich.

Die Rechte aus den Konventionen leiten sich aus den allgemeinen Menschenrechten ab und sind daher Menschenrechte.

[Zuruf von Tommy Tabor (AfD)]

Das Land Berlin ist aus dem Grundsatz der Bundestreue und dem Lindauer Abkommen von 1957 an die Umsetzung internationaler Abkommen gebunden. Die AfD streitet dies hier ab. Aus Unwahrheiten werden keine Wahrheiten, nur weil Sie in Ihrer Menschenverachtung dies so wollen.

Inklusion ist selbstverständlich auch kein ideologischer Kampfbegriff. Sie ist ganz schlicht das Recht auf Teilhabe an der Gemeinschaft. Nicht mehr und nicht weniger.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Ihr Kern ist die Beachtung der Menschenwürde, wobei wir dann auch schon im Grundgesetz in Artikel 1 sind.

[Zuruf von Harald Laatsch (AfD)]

Am 15. November 1994 wurde in Artikel 3 aufgenommen:

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf Bildung aus Artikel 7 für alle Kinder und Jugendlichen bestätigt. Der Gesetzentwurf der AfD hätte vor keinem Gericht Bestand, weil es verfassungs- und völkerrechtswidrig ist. Zustimmen wird von den demokratischen Parteien hier niemand.

Was wir dringend tun müssen, ist, über die Rückschritte bei der inklusiven Beschulung, die die CDU-Bildungssenatorin geht, zu sprechen und diese zu stoppen, unter anderem bei den Zumessungsrichtlinien und den Ressourcenverschiebungen zulasten der inklusiv arbeitenden Schulen. Sie werden das im Bereich des Bundesteilhabegesetzes und SGB VIII trotzdem zahlen müssen, weil alles, was der Schulbereich nicht zur Verfügung stellt,

teuer über individuelle Rechtsansprüche finanziert werden muss. Im Zweifel werden das die Gerichte klären; das hat Kollege Düsterhöft neulich auch schon richtig erklärt. Es ist aber die Aufgabe der Koalition, für die Einhaltung des Rechts auf inklusive Bildung unserer Kinder zu sorgen. Tun Sie es! – Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion spricht nun die Kollegin Dr. Lasić. – Bitte schön! – Die Kollegin wünscht bitte keine Zwischenfragen während ihrer Rede.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist mal wieder eine besondere Qual, sich zu Ihren Anträgen verhalten zu müssen, Herr Weiß.

[Rolf Wiedenhaupt (AfD): Dann lassen Sie es doch! – Zuruf von Thorsten Weiß (AfD)]

Mein Problem mit Ihren Anträgen sind dabei nicht die Punkte, mit denen Sie zeigen, dass Sie keine Ahnung vom Schulgesetz haben. Mein Problem sind die Punkte, mit denen sich Ihre politische Ausrichtung vollends offenbart.

Erstes Beispiel: Sie wollen die sonderpädagogische Förderung des Regelsystems vorrangig an inklusiven Schwerpunktschulen umsetzen. – Das heißt nichts anderes, als dass Sie wollen, dass sich die meisten Regelschulen dem Thema Inklusion nicht stellen müssen. Kinder mit Förderbedarf sollen versteckt werden, aussortiert, von den restlichen Kindern ferngehalten. Was für eine kleine Welt, in der Sie leben, Herr Weiß! Man möchte fast Mitleid haben.

Ja, wir müssen zwingend inklusive Schwerpunktschulen ausbauen und stärken. Aber auf keinen Fall dienen inklusive Schwerpunktschulen dazu, die Kinder aus dem restlichen Regelsystem fernzuhalten, sondern sie dienen dazu, mehr Kindern, die sonst an Förderschulen wären, den Einstieg ins Regelsystem zu ermöglichen. Dass Sie es in Ihrer Begründung wagen, das Wort „Elternwahlrecht“ in den Mund zu nehmen – auch gerade in der Rede –, belegt die Dreistigkeit, mit der Sie den betroffenen Familien gegenübertreten. Echtes Wahlrecht gibt es nur, wenn die Familie sich tatsächlich frei zwischen den drei Säulen der Inklusion entscheiden kann: Regelschule, inklusive Schwerpunktschule, Förderzentrum.

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Wir sind da noch nicht so weit, wie wir gerne wären, aber die Rolle rückwärts, mit der man Betroffene massiv vor den Kopf stößt, wagt nur die AfD.

(Marianne Burkert-Eulitz)

Beispiel zwei für Ihre ahnungslose Dreistigkeit: Sie wollen den zieldifferenten Unterricht auf die inklusiven Schwerpunktschulen beschränken. Willkommen im 19. Jahrhundert, sage ich da nur! Wann waren Sie das letzte Mal im Klassenzimmer? In Ihrer eigenen Schulzeit, vermute ich. Akzeptieren Sie es: Die Welt hat sich weitergedreht, und das hat am Ende nichts mit Kindern mit Förderbedarf zu tun. Auch wenn wir alle Kinder mit Förderbedarf aus dem Regelsystem rausnehmen würden, müsste das Regelsystem zieldifferenter unterrichten, weil unsere Kinder Unterschiedliches brauchen. Mir würde nicht im Traum einfallen, alle meine Kinder in der Klasse über einen Kamm zu scheren und zu versuchen, Frontalunterricht aus einem Guss über sie zu gießen.

[Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN]

Ich gebe Ihnen mal einen Tipp unter Kollegen: Sie sollten vielleicht mal bei Debatten im Bildungsausschuss mitmachen. Da findet die eigentliche Fachdebatte statt. Sie aber sagen dort kein Wort. Oder Sie hören zur Abwechslung mal Praktikern zu, dann hätten Sie vielleicht mehr Ahnung von Schulpolitik. Diese Schaufensteranträge jedenfalls, die ausschließlich für TikTok-Zusammenschnitte dienen, werden dorthin verbannt, wo sie hingehören – in die Tonne. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU – Zurufe von Carsten Ubbelohde (AfD) und Rolf Wiedenhaupt (AfD)]

Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat nun die Abgeordnete Brychcy das Wort. – Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Schulgesetzesänderung der AfD soll das Recht auf inklusive Beschulung und gemeinsames Lernen an der Regelschule abgeschafft werden und Chancengerechtigkeit sowie interkulturelle Vielfalt gleich mit. Dazu möchte ich sagen: Dem werden wir uns als Linksfraktion entschieden entgegenstellen!

[Beifall bei der LINKEN – Beifall von Dr. Maja Lasić (SPD) und Catrin Wahlen (GRÜNE)]

Statt das inklusive Lernen an Schulen zu unterstützen, wollen sie von der AfD Segregation und Exklusion ausbauen. Sie wollen die Kinder mit Förderbedarf vorrangig an inklusiven Schwerpunktschulen und Förderzentren beschulen. Damit würde die Gleichrangigkeit mit inklusiv arbeitenden Regelschulen abgeschafft, und das machen wir nicht mit.

[Beifall bei der LINKEN]

Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf wollen Sie sogar abschulen und damit das zieldifferente Lernen abschaffen. Das ist absolut schäbig. Es muss nicht jeder und jede das Gleiche lernen. Unsere Vielfalt ist eine Stärke, und es braucht Differenzierung und individuelle Lernziele und die dafür nötigen Rahmenbedingungen. Das ist unsere Aufgabe, aber dazu haben Sie in Ihrem Antrag gar nichts gesagt.

Dass Sie mit Ihrer Gesetzesänderung die Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs schwächen wollen, macht deutlich, dass Sie gar nicht verstehen, dass selbst der Nachteilsausgleich, wenn er denn vereinbart ist – zum Beispiel, dass man etwas mehr Zeit in der Klausur bekommt –, oftmals gar nicht den tatsächlichen Nachteil für eine bestimmte Schülerin oder einen bestimmten Schüler ausgleichen kann, sondern dass er nur eine Unterstützung ist.

Inklusion ist auch keine Ideologie, sondern ein Menschenrecht. Ihr Antrag ist Ideologie, und zwar eine menschenfeindliche.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE): Ja!]

Anstatt sich auf die tatsächlichen Probleme vor Ort zu konzentrieren, schreiben Sie in Ihrem diskriminierenden Gesetzesantrag auf, dass Inklusion abgeschafft werden soll. Das werden wir auf jeden Fall ablehnen.

Wir erleben derzeit katastrophale Rückschritte für inklusive Bildungsangebote in Berlin. Frau Burkert-Eulitz sprach bereits an, dass mit der von der Bildungssenatorin geplanten Zumessungsrichtlinie nicht mehr der tatsächliche Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf Lernen, Sprache oder emotional-soziale Entwicklung für die Stundenzumessung entscheidend sein soll, sondern in Zukunft soll eine Grundschule mit wenigen Kindern mit erhöhtem Förderbedarf die gleiche Anzahl an zusätzlichen Förderstunden bekommen wie eine Schule mit vielen Kindern mit erhöhtem Förderbedarf. Das würde die Bildungsungleichheit verschärfen, Kinder mit Förderbedarf benachteiligen und vor allen Dingen die Schulen, die bereits inklusiv arbeiten, die viele Kinder mit Förderbedarf aufnehmen, benachteiligen. Das wäre eine fatale Abkehr vom Weg zur inklusiven Schule.

[Beifall bei der LINKEN]

Auch der pädagogische Fachkräftemangel ist enorm. Besonders bei den Facherzieherinnen und -erziehern für Integration ist der Mangel riesig. Von 780 Facherzieherstellen sind 130 gar nicht besetzt und 250 lediglich mit regulären Erzieherinnen. Die Besetzungsquote liegt damit nur knapp über 50 Prozent. Verschärfend kommt hinzu, dass berlinweit viel zu wenige Weiterbildungsplätze für Facherzieher beziehungsweise Facherzieherinnen für Integration zur Verfügung stehen, nämlich genau 26 pro Jahr.

(Dr. Maja Lasić)

Die geplante Sonderpädagogikverordnung hat zur Folge, dass verschiedene Unterstützungsleistungen, die es bisher gibt, wegfallen und Sonderklassen an allgemeinbildenden Schulen eingerichtet werden sollen. Das sind katastrophale Rückschritte für die inklusive Bildung in Berlin, und auch die Einschnitte für die Inklusion im Nachtragshaushalt sind desaströs – da frage ich Sie wirklich als Schwarz-Rot. Sie schwächen damit systematisch die inklusive Schule und die Bildungschancen von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf – das ist verantwortungslos.

[Beifall bei der LINKEN]

Die Aufgabe ist es, dass wir unser Schulsystem für alle Kinder und Jugendlichen inklusiver machen, die Rahmenbedingungen herstellen und darum kämpfen, dass nicht hier zuerst gespart wird. Deswegen fordere ich Sie auf: Seien Sie mutig! Nehmen Sie die Kürzungen zurück! Nutzen Sie die von uns aufgezeigten Einnahmemöglichkeiten, anstatt die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen, gerade von denjenigen mit Förderbedarf, aufs Spiel zu setzen!