Protocol of the Session on January 30, 2025

Diese Flexibilisierung des Schulbudgets bringt aber einige Maßnahmen mit sich, insbesondere im operativen Geschäft, die wir jetzt planen. Das führt dazu, dass wir die Budgets, die allesamt das Schulbudget beinhalten, nur anteilsweise auszahlen. Das heißt, wir haben momentan Abschläge an die Schulen gezahlt – an alle Berliner Schulen, nicht nur an ausgewählte Schulen, wie Sie es gerade gesagt haben. Beim Bonusprogramm sind es ausgewählte Schulen – ich habe es gerade deutlich gemacht –, weil sie auch tatsächlich nach sozialen Indizes ausgewählt worden sind. Das bedeutet aber nur, dass wir parallel die Zeit nutzen, um die operative Umsetzung des flexiblen Schulbudgets vorzubereiten und dann auch an den Start zu bringen. Sobald das erfolgt ist, haben die Schulen wieder den Zugriff auf ihr reguläres Budget, auch aus dem Bonusprogramm.

Dann frage ich die Kollegin Brychcy, ob sie nachfragen möchte. – Das ist der Fall. – Bitte schön!

Ist Ihnen bekannt, dass Schulen mit der Schultypisierung Stufe 4 jetzt Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die langjährig dort sind, entlassen müssen, weil sie eben diese Mittel nicht mehr bekommen, und inwiefern unterstützt der Senat diese Schulen?

Frau Senatorin, bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Grundsätzlich möchte ich eins deutlich machen: Die Schulen bekommen nicht weniger Geld, sondern sie bekommen das, was ihnen auch in der Vergangenheit zugestanden hat. Wir haben das Schulbudget nicht gekürzt. Ich habe gesagt, wir haben eine Abschlagszahlung vorgenommen, die aber ausschließlich daraus resultiert, dass wir die operative Umsetzung des flexiblen Schulbudgets parallel vorbereiten. Da gibt es auch verschiedene technische Maßnahmen, die auf den Weg gebracht werden, die den Schulen momentan noch nicht zur Verfügung stehen.

Wenn es an einzelnen Schulen dadurch zu herausfordernden Situationen kommt, kann ich nur dafür werben, immer den regulären Weg zu gehen, sich an die zuständige

Schulaufsicht zu wenden beziehungsweise auch gerne direkt an den Senat. Bisher ist mir noch nicht zu Ohren gekommen, dass aufgrund der Abschlagszahlung Kolleginnen oder Kolleginnen an einer Schule nicht mehr beschäftigt werden können. – Wenn Sie konkrete Einzelfälle haben, Frau Brychcy, kontaktieren Sie mich doch gerne bilateral oder die Senatsbildungsverwaltung.

Es wird mit dem flexiblen Schulbudget ausschließlich das Ziel verfolgt, die Schulen in ihrer Eigenverantwortung zu stärken und insbesondere auch im Personalbereich mehr Beinfreiheit zu schaffen. Mitnichten wird das Ziel verfolgt, Kolleginnen und Kollegen nicht mehr an Schulen beschäftigen zu können, insbesondere wenn sie benötigt werden.

Deswegen kann ich nur noch einmal sagen: Suchen Sie gerne entweder das Gespräch mit der Schulaufsicht oder auch direkt mit dem Senat. Ansonsten, denke ich, sind wir uns alle einig. Es gibt ja auch die Rückmeldung sowohl aus den Schulen als auch aus der Elternschaft, dass mit der Flexibilisierung des Schulbudgets eine lange gehegte Forderung umgesetzt wird und die Schulen das ausdrücklich begrüßen.

Die zweite Nachfrage geht an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und zwar an den Kollegen Krüger. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Angesichts des sich fortsetzenden Haushaltschaos wäre meine Frage, ob Sie verneinen können, dass es im Bereich der Schulbudgets im laufenden Haushaltsjahr noch Kürzungen für die einzelnen Schulen geben wird.

Frau Senatorin Günther-Wünsch, bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Krüger! Wir haben eine Konsolidierungsliste. Wir haben einen Dritten Nachtragshaushalt. Sie kennen die Maßnahmen, die darin abgebildet sind. Sie wissen, dass unter anderem das Programm Berlin-Challenge und der Verfügungsfonds eine Kürzung erfahren haben. Darüber hinaus plant die Senatsbildungsverwaltung keine weiteren Kürzungen im Etat der Schulen.

Vielen Dank!

Dann geht die nächste Frage an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und zwar an den Abgeordneten Franco.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage: Im Streit um die Umbenennung der Treitschkestraße in SteglitzZehlendorf wurde aus Reihen der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus der Wegbereiter des Judenhasses Heinrich von Treitschke als historisch umstritten bezeichnet. Schließt sich der Senat mit klaren Worten der Auffassung an, dass Treitschkes Antisemitismus historisch unbestritten ist?

Das beantwortet der Regierende Bürgermeister höchstselbst. – Bitte schön, Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Straßenumbenennungen, das wissen Sie, macht der Bezirk selbst. Da liegt die Verantwortung bei den Bezirken. Da können wir als Senat weder positiv noch negativ eingreifen, sondern hier hat die alleinige Verantwortung der Bezirk.

[Martin Matz (SPD): Es geht nicht um die Umbenennung, sondern um die Äußerung!]

Dann frage ich den Kollegen Franco, ob er nachfragen möchte. – Bitte schön!

Wenn der Bundesbeauftragte gegen Antisemitismus sieht, dass er sich dazu äußern muss, kann man das auch vom Regierenden verlangen. Deshalb die Frage: Schließt sich der Senat der Auffassung an, dass Treitschkes Antisemitismus historisch unbestritten ist?

[Zuruf von Torsten Schneider (SPD)]

Bitte sehr, Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich glaube, der Bundesbeauftragte hat dazu alles gesagt. Ich will Ihnen aber noch mal sagen: Für die historische Einordnung, was Umbenennungen von Straßen und vieles mehr angeht, sind die Bezirke zuständig. Demzufolge kann der Senat hier auch gar keine Positionierung haben. Deswegen noch mal: Wenden Sie sich gern an den Bezirk. Ich glaube, der ist da in der Verantwortung.

(Senatorin Katharina Günther-Wünsch)

Dann geht die zweite Nachfrage an die Fraktion der Grünen, zur Kollegin Wojahn. – Bitte schön!

Hier handelt es sich aber um eine Aussage einer Abgeordneten im Abgeordnetenhaus, die dort auch zuständige Abgeordnete ist. Wie gehen Sie mit dieser Aussage von Ihrer Kollegin um, und welche Konsequenzen gibt es in Bezug auf eine richtige Darstellung und gegebenenfalls in Bezug auf eine Entschuldigung?

Bitte sehr, Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Ich will das an dieser Stelle jetzt noch einmal sagen: Treitschke war unbestritten ein Antisemit, Punkt.

[Beifall von Vasili Franco (GRÜNE) und Bettina Jarasch (GRÜNE)]

Zweitens, um das auch in aller Klarheit zu sagen: Ich werde als Regierender Bürgermeister nicht bewerten – und der Senat von Berlin wird das auch nicht tun –, was einzelne Abgeordnete sagen. Das machen andere. Das ist nicht Aufgabe des Senats.

[Beifall von Torsten Schneider (SPD) und Jörg Stroedter (SPD) – Zuruf von der AfD: Ich wollte gerade sagen!]

Danke!

Dann geht die nächste Frage an die Fraktion der CDU, und zwar an den Kollegen Luhmann. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Wie ist der aktuelle Stand bei der Umsetzung des Modellprojekts zur Vermögensabschöpfung im Ordnungswidrigkeitenrecht?

Das beantwortet auch die Staatssekretärin für Justiz. – Bitte sehr, Frau Uleer!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Vielen Dank für die Frage! Zum Modellprojekt

zur Vermögensabschöpfung: Wir vertreten schon lange die Auffassung, dass die Bekämpfung von OK kein Sprint ist, sondern ein Marathon, und dass die Bekämpfung nur mit einer Bündelung von Maßnahmen und im Schulterschluss zwischen den zuständigen Behörden, der Senatsverwaltung, den anderen Senatsverwaltungen, den Bezirken, den Strafverfolgungsbehörden und natürlich Zoll, Finanzamt und LKAs funktioniert.

Ich will ganz kurz darauf verweisen, dass sich die bundesweiten wirtschaftlichen Schäden im Bereich OK seit 2014 auf 2,7 Milliarden Euro verfünffacht haben. In Berlin betrug der finanzielle Schaden im Jahr 2023 circa 57 Millionen Euro. Die kriminellen Erträge wuchsen im gleichen Jahr auf 86 Millionen Euro an, und hier wollen wir ansetzen, denn Geld ist der Motor der organisierten Kriminalität. Insofern wollen wir den Verfolgungsdruck – selbstverständlich gemeinsam mit der Senatsinnenverwaltung und den zuständigen Behörden – erheblich erhöhen und konsequent und permanent mit Nadelstichen gegen die organisierte Kriminalität vorgehen.

Deshalb haben wir im letzten Jahr zunächst ein Modellprojekt für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten aufgesetzt. Das Ziel war hier, Ordnungswidrigkeiten vermehrt mit Einziehungsbescheiden zu verfolgen, und zwar im gewerblichen Bereich. In Italien haben wir gesehen, dass die organisierte Kriminalität neben klassischen Betätigungsfeldern das gesamte gewerbliche Spektrum für sich nutzt, um mit geringerem Verfolgungsdruck – der in diesem Bereich üblicherweise besteht – enorme finanzielle Gewinne zu erzielen. Auch in Berlin hat sich die OK in den letzten Jahren in verschiedenen Wirtschaftsbereichen etabliert. Dazu gehören vor allen Dingen das illegale Aufstellen von Spielautomaten und der Verkauf von illegalen E-Zigaretten.

Um diese im gewerblichen Bereich illegal erzielten Gewinne einzuziehen, gibt es schon seit dem Jahr 2017 Mittel, und zwar seit der Reform des Vermögensabschöpfungsrechts bei Ordnungswidrigkeiten. Die Mittel sind also vorhanden; von der Möglichkeit, sie zu gebrauchen und sogenannte Einziehungsbescheide zu erlassen, ist aber selten Gebrauch gemacht worden. Es sind von den zuständigen örtlichen Behörden – das sind in Berlin die Bezirksbehörden, die Bezirksämter – meistens Bußgeldbescheide verhängt worden. Der Nachteil dabei ist, dass hier das sogenannte Nettoprinzip gilt: Das heißt, der Betroffene, welcher einen Bußgeldbescheid bekommen hat, kann vom Gewinn, den er gemacht hat, alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten abziehen, und so ergibt sich dann die Summe des Bußgeldbescheids, die wesentlich geringer ausfällt.

Die Ordnungsämter haben aber eben auch – wie ich eben schon vortrug – die Möglichkeit, einen Einziehungsbescheid zu erlassen. Da gilt das sogenannte Bruttoprinzip: Alle Erträge, die sich aus dem ordnungs

widrigen Handeln ergeben haben, können eingezogen werden. Das heißt konkret: Der Umsatz, der mit einem Geldspielautomaten gemacht wurde, ist für die gesamte Dauer des Einsatzes, der illegalen Standzeit einziehbar. Das sind im Jahr normalerweise rund 100 000 Euro.

Erfreulicherweise liegen inzwischen fünf rechtskräftige Einziehungsbescheide in Höhe von insgesamt 171 000 Euro in den Berliner Bezirken vor. Weitere Einziehungsbescheide sind im Gerichtsgang; gegen diese wurden Rechtsmittel eingelegt. Es sind vor allen Dingen auch neue Einziehungsbescheide in Arbeit.

Diese erfolgreiche Entwicklung wollen wir verstetigen. Nach einem Jahr Modellprojekt wollen wir jetzt die Zusammenarbeit mit den Bezirken verstetigen und das Potenzial nutzen. Deshalb haben wir diese Kooperationsplattform zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität mit Fokus auf gewinnabschöpfungsrelevanter Kriminalität im Berliner Gewerbe – OK BG ist die Kurzform – gegründet, die ab dem 1. Februar dann bei uns im Haus die Arbeit aufnehmen soll. – Danke schön!

Herr Kollege! Wünschen Sie nachzufragen? – Tatsächlich. Bitte schön!

Vielen Dank für die ausführliche Auskunft, Frau Staatssekretärin! Die von Ihnen eben angesprochene OK-BGPlattform ist ein schönes Instrument zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Sie haben die Bezirke angesprochen. Welche Bezirke nehmen denn nicht daran teil?

Bitte sehr, Frau Staatssekretärin!

Danke schön! – Danke für die Nachfrage! Erfreulicherweise nehmen alle Bezirke teil. Zunächst hatten sich nur elf gemeldet, aber nach der Senatspressekonferenz hat sich dann der letzte noch ausstehende Bezirk, Friedrichshain-Kreuzberg, auch noch gemeldet. Insofern sind wir sehr zufrieden, dass jetzt alle dabei sind. – Danke schön!

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin! – Eine zweite Nachfrage liegt hier nicht vor.

Damit kommen wir zur nächsten Frage. Die stellt Kollegin Eralp in der Linksfraktion. – Bitte schön!