Die CDU bekennt sich weiterhin zu einer soliden Haushaltspolitik und auch zur Einhaltung der Schuldenbremse. Das haben wir immer gesagt. Dazu stehen wir auch heute. Mit der Regierungsübernahme 2012 zusammen mit der SPD gab es eine Zäsur. Berlin machte keine Schulden
Wir haben uns mit dafür eingesetzt, dass diese Gelder genutzt werden für Investitionen in diese Stadt, in Bildung, in Infrastruktur. Wir haben das SIWA- und SIWANA-Gesetz gemeinsam mit der SPD damals auf den Weg gebracht, und wir haben auch einen nachhaltigen Umgang mit der Liegenschaftspolitik angeschoben, dass wir unser Anlagevermögen eben nicht mehr zum Tagespreis verkaufen, sondern eine nachhaltige Immobilienbewirtschaftung betreiben.
Wir sind an vielen Stellen dabei gewesen, den Haushalt in Ordnung zu bringen. Manches von dem ist dann tatsächlich auch nach uns fortgesetzt worden, leider nicht alles, wie wir verschiedentlich schon an dieser Stelle diskutiert haben.
Corona war in der Tat ein herber Einschnitt, ein Rückschlag für eine solide Haushaltspolitik. Wir haben dann als Oppositionsfraktion allerdings auch die Kreditaufnahme mitgetragen in diesem Land, weil für uns damals wie heute wichtig war, dafür Sorge zu tragen und alles dafür zu tun, um Gesundheitsschutz zu gewährleisten, Menschen zu schützen, um Institutionen arbeitsfähig zu halten und um auch den Menschen in der Stadt zu helfen, die nie Steuergelder und Unterstützung für ihre Arbeit brauchten, die sie aber brauchen, wenn ihnen der Staat seit zwei Jahren sagt: Du musst aber dein Geschäft einfach schließen. Dafür waren und sind die Hilfen auch weiterhin erforderlich.
Wir sind jetzt insofern beim Rechnungshof, als wir auch weiterhin ganz klar sagen: All das, was an Krediten aufgenommen wurde, auch das, was noch da ist, ist aus unserer Sicht ausschließlich für die Bewältigung der Coronapandemie zu nutzen. Es kann nicht sein, dass davon andere Vorhaben finanziert werden. Wenn Geld dafür nicht gebraucht wird, ist es aus unserer Sicht tatsächlich auch wieder zu tilgen. Das ist unsere klare Position an der Stelle.
Wir sind allerdings auch der Auffassung, der Realität geschuldet, dass die Pandemie leider noch nicht vorbei ist und dass wir weiterhin Ausgaben haben, die der Pandemie geschuldet sind und wofür nach unserer Auffassung richtigerweise auch die Rücklage, soweit erforderlich, verwendet werden muss. Dazu gehören natürlich auch zum einen landeseigene Unternehmen, die wir weiter stützen müssen. Ich denke da zum Beispiel an die Messe Berlin oder an die BVG – es ist auch schon von dem Kollegen Hofer gesagt worden – und an andere Einrichtungen. Insofern sind wir tatsächlich der Auffassung, dass das, was noch in der Rücklage vorhanden ist, für weitere Hilfen in diesem Jahr und hoffentlich nicht im nächsten Jahr noch verwendet werden muss.
Wir sind allerdings auch der Auffassung, auch das haben wir jüngst schon im Hauptausschuss diskutiert, dass es dringend erforderlich ist, der Berliner Wirtschaft weiterzuhelfen. Die Aussage ist ein bisschen voreilig zu meinen, dass Berlin von der Krise nicht so hart getroffen wurde. Das lässt sich jetzt noch gar nicht feststellen. Wir haben viele Hilfs- und Überbrückungsmaßnahmen, die momentan noch laufen und dazu führen, dass sich Unternehmen über Wasser halten. Ob sie es dauerhaft schaffen, auch nach Wegfall dieser Hilfen, nach Wegfall von Kurzarbeitergeld, das wird sich alles noch zeigen. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass dann auch für diese Teile der Berliner Wirtschaft eine entsprechende Hilfe, nennen wir es Neustart, nennen wir es wie auch immer, zur Verfügung gestellt wird. Am Ende ist eine solide Haushaltspolitik nur dann erfolgreich, wenn wir auch einen Beitrag dazu leisten, dass wieder Steuern in diesem Land gezahlt werden. Da ist natürlich die Wirtschaft in all ihren Facetten ein ganz wichtiger Teil, wie ich immer so schön sage, von der Nachtkultur über die Kultur über die StartupSzene, Wissenschaft, Forschung, Tourismus, Gastronomie. Das ist die Schwerindustrie unserer Stadt. Der müssen wir wieder an den Start helfen. Die sorgt dafür, dass Berlin attraktiv ist, dass Leute herziehen, dass wir Steuereinnahmen haben. Dann werden wir auch keine Coronahilfen mehr auszahlen müssen. Diesen Weg müssen wir aber gemeinsam gehen. Insofern freuen wir uns dann auch, das in den Haushaltsberatungen in den nächsten Monaten umzusetzen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Klingen! Auch von meiner Seite vielen Dank für die Arbeit am vorgelegten Bericht und Ihren heute vorgestellten Empfehlungen. Mit dem zweiten Band des Jahresberichts wurde die detaillierte Prüfung der Wirtschafts- und Haushaltsführung um eine umfassende Betrachtung der finanzpolitischen Grundlinien und Entwicklungen der letzten zwei Jahre erweitert. Diese bildet aus meiner Sicht eine sehr gute Grundlage für eine Vertiefung der heutigen Debatte im zuständigen Unterausschuss.
Der im Januar 2022 vorgelegte vorläufige Jahresabschluss für das Jahr 2021 hat gezeigt, Berlin ist bisher aus finanzpolitischer Sicht besser durch die Krise gekommen als erwartet und bestätigt damit auch die bereits in der Steuerschätzung im November zu beobachtende Entwicklung. Die hohe konjunkturelle Dynamik hat eine deutlich schnellere Annäherung an den Vorkrisenpfad der Steu
ereinnahmen ermöglicht, als es noch Mitte 2021 zu erwarten war, als von einem Defizit von 3,8 Milliarden Euro ausgegangen wurde.
Auch wenn das vorläufige Defizit von knapp 120 Millionen Euro eine ganze Reihe steuerlicher Sondereffekte enthält, so zeigt die Gesamtentwicklung doch, dass die finanzpolitische Strategie der Koalition und des Senats zur Abfederung der Folgen der Coronapandemie in Berlin getragen hat.
Dabei hat das Abgeordnetenhaus 2020 mit der Kreditaufnahme in Form von Notlagekrediten der pandemischen Ausnahmesituation und dem hohen Maß an Unsicherheit über die weitere Entwicklung Rechnung getragen. Es war richtig, im Jahr 2020 entschlossen zu handeln und dabei auch Notlagenkredite aufzunehmen. So konnte Berlin finanzpolitisch gut durch die Notsituation der Pandemie manövriert werden und gleichzeitig die Schuldenbremse einhalten.
Ich bin gespannt darauf, die Diskussion zur genauen rechtlichen Ausgestaltung der Kreditaufnahme und den Schlussfolgerungen für zukünftige Ausnahmesituationen, auf die Sie in Ihrem Jahresbericht ausführlich eingehen, im Ausschuss zu vertiefen. Auch wenn die gebildete Pandemierücklage glücklicherweise bisher nicht in diesem Umfang benötigt wurde, so hat die Kreditermächtigung doch jederzeit die nötige Handlungsfähigkeit von Senat und Abgeordnetenhaus in einer dynamischen Pandemielage sichergestellt. So konnten Schutzausrüstungen, Tests und weiteres Material genauso finanziert werden, wie der Aufbau und Betrieb von Notkrankenhaus, Test- und später auch Impfzentren. Mit schnellen Soforthilfen konnte vielen Menschen in der Stadt geholfen werden, deren wirtschaftliche Existenzgrundlage von einem auf den anderen Tag gefährdet war. Dies war gerade in einer Stadt mit vielen Soloselbstständigen, mit einer starken Startup- und Kulturszene wichtig.
Mit der finanziellen Stärkung und dem Ausgleich von Mindereinnahmen für landeseigene Unternehmen konnten wichtige Bestandteile der öffentlichen Daseinsvorsorge in Berlin stabilisiert werden. Dies war und ist finanziell eine besondere Herausforderung, auf die Sie in Ihrem Jahresbericht auch explizit hingewiesen haben. Noch ist die Pandemie nicht überwunden. Herr Goiny hat gerade darauf hingewiesen. In vielen Bereichen haben die landeseigenen Unternehmen weiter mit den Auswirkungen zu kämpfen, seien es niedrigere Fahr- und Fluggastzahlen, ein Ausbleiben des Messegeschäfts oder die Herausforderungen durch Schutzmaßnahmen.
Die vergangenen zwei Jahre haben uns gelehrt, dass pandemische Entwicklungen teilweise nur schwer vorherzusagen sind. Daher ist es richtig, die Pandemierücklage
gegebenenfalls auch im kommenden Doppelhaushalt zu nutzen, um auf coronabedingte Mehrausgaben vorbereitet zu sein, auftretende Mindereinnahmen bei landeseigenen Unternehmen zu kompensieren, aber gleichzeitig auch, wie vereinbart, 2023 mit der Tilgung zu beginnen.
Wir streben als Koalition einen strukturell ausgeglichenen Haushalt bis zum Ende der Legislaturperiode an und haben einen entsprechend gemäßigten Ausgabenpfad im Koalitionsvertrag vereinbart. Dieser sieht aber auch eine Investitionsquote von mindestens 8 Prozent im Kernhaushalt vor, um die hohen Investitionsbedarfe in öffentliche Infrastruktur, bei Klimaschutz und Verkehrswende zu ermöglichen. Denn klar ist, wir sparen uns nicht aus der Krise heraus, sondern investieren. So machen wir Berlin zukunftsfest, packen die Aufgaben der Stadt an und sorgen für eine nachhaltige Entwicklung der finanziellen Gestaltungsspielräume.
Daher freue ich mich, im Anschluss an die heutige Debatte die Fragen der Finanzplanung und der weiteren Themen des Jahresberichts gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen im Unterausschuss Haushaltskontrolle und dem Rechnungshof zu vertiefen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Klingen! Zuerst möchte ich die Gelegenheit nutzen, um mich beim Landesrechnungshof, seinen Mitarbeitern und auch bei Ihnen, Frau Klingen, herzlich zu bedanken. Ich finde es sehr hilfreich, dass die Experten unseres Rechnungshofes nicht nur Einzelprojekte in verschiedenen Verwaltungen unter die Lupe nehmen, sondern auch das große Ganze im Blick haben. Genau das hat der Berliner Rechnungshof mit dem vorliegenden Teil 2 des Jahresberichtes bewiesen.
Die gute Nachricht im Rechnungshofbericht ist: Die Schuldenbremse wirkt, die schlechte Nachricht ist: Berlin hat mit inzwischen knapp 66 Milliarden Euro den höchsten Schuldenstand aller Zeiten. Und das ist noch nicht alles: Hinzu kommen die Pensionsverpflichtungen des Landes Berlin, die nochmals über 60 Milliarden Euro ausmachen, und – nicht zu vergessen – die Schulden der landeseigenen Unternehmen, die in den letzten Jahren exorbitant angestiegen sind. Wenn wir das alles addieren, landen wir schnell bei Schulden in Höhe von insgesamt
ca. 150 Milliarden Euro, für die der Berliner Steuerzahler haften muss, und nicht nur der Steuerzahler, sondern auch zukünftige Generationen. Wir leben bereits heute auf Kosten unserer Kinder und Enkelkinder.
Wenn Sie jetzt argumentieren: Wir müssen investieren – ja, das stimmt –, und deswegen sind weitere Kredite und Schulden notwendig. –, dann sage ich Ihnen: Wer ist denn tatsächlich verantwortlich, dass unsere Straßen und Brücken so marode sind, unsere Schulgebäude, Polizeigebäude, Feuerwachen und Rathäuser in den letzten Jahren einen Sanierungs- und Investitionsstau in Milliardenhöhe aufweisen? – Sie haben wie immer nicht, wie von uns angemahnt und gefordert, priorisiert. Sie haben sich bis heute nur einen unzureichenden Überblick über die tatsächlichen Investitionsbedarfe verschafft, und das um Jahre zu spät. Jetzt explodieren die Baupreise. Jeder private Investor, jeder Kleinanleger, der mit seinen Immobilien und Gebäuden so umgeht, hätte längst Konkurs anmelden müssen. – Gerade Sie auf der linken Seite des Hauses haben es schlichtweg versäumt, in all den Jahren Ihrer bisherigen Regierungstätigkeit in dieser Stadt auch in finanzieller Hinsicht für normale und gesunde Verhältnisse zu sorgen.
Kommen wir zum Thema Schuldenbremse. Es ist gut, richtig und wichtig, dass es die Schuldenbremse gibt. Sie ist insbesondere ein notwendiges Korrektiv, damit politische Entscheidungsträger nicht unbegrenzt Schulden aufnehmen. Insofern ist die gemeinsame Berliner Erklärung der Rechnungshöfe aller Bundesländer im letzten Herbst, die sich zur Schuldenbremse bekannt haben, ausschließlich zu begrüßen. Das sollte in der Zukunft Hauptmaxime unserer Haushaltspolitik im Land Berlin sein, vor allem Grundlage der anstehenden Haushaltsberatungen, auch vor dem Hintergrund der Inflation und der Konsumgüterpreise, die besonders die Armen und Sozialschwachen in unserer Stadt treffen.
Schauen wir uns nun an, wie es die rot-grün-rote Koalition trotz allem geschafft hat, die coronabedingte Notlage regelrecht auszunutzen und erheblich mehr Schulden aufzunehmen als tatsächlich notwendig gewesen wären. 7,3 Milliarden Euro neue Schulden waren definitiv nicht notwendig. Wir haben gehört, dass über 5 Milliarden Euro in eine Pandemierücklage geflossen sind, die bis heute noch nicht in der Größenordnung aber in Teilen existiert. Es wurden also Kredite auf bloßen Verdacht aufgenommen, ohne genau zu wissen, ob und wofür die Gelder tatsächlich gebraucht werden. Stellen Sie sich vor, Sie gehen zu einer Bank, wollen einen sehr hohen Kredit haben und wissen eigentlich nicht genau, wofür Sie das Geld ausgeben wollen. Glauben Sie ernsthaft, dass Sie von irgendeiner Bank eine solche Finanzierung bekommen würden? – Im Gegenteil, Sie werden ausgelacht und hochkant vor die Tür gestellt.
Warum kann das Land Berlin ohne einen echten Verwendungszweck Milliarden Euro Schulden aufnehmen? – Ich kann es nicht oft genug wiederholen: Der Steuerzahler haftet in der Gemeinschaft für diese Kredite, umso umsichtiger, sparsamer und seriöser muss mit öffentlichen Geldern umgegangen werden.
In Anbetracht der finanziellen Gesamtsituation des Landes Berlin ist es deshalb notwendig und sinnvoll, die aufgenommenen Notfallkredite so schnell wie möglich zu tilgen. Es ist auch dafür zu sorgen, dass die Schuldenbremse als starkes und wirksames Instrument zur Bewahrung tragfähiger Haushalte erhalten bleibt. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Präsidentin Klingen! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Noch immer leben wir in angespannten Zeiten und noch immer eint uns die Sorge um das Funktionieren unserer Stadt. Der Großteil von uns verhält sich gegenüber diesen Sorgen angemessen und verantwortungsbewusst, auch wenn uns die Pandemie in den letzten nunmehr zwei Jahren viel abverlangt hat. Umso mehr ist es Ihnen, sehr geehrte Frau Klingen, und Ihrem Team hoch anzurechnen, dass Sie mit gewohnt konstanter Akribie, Sorgfalt und mit kritischem Blick erneut die Haushalts- und Vermögensrechnung des Landes Berlin geprüft und – auch wie gewohnt – konstruktive Vorschläge für Verbesserungen und Änderungen vorgelegt haben.
Der erste Band der Berichterstattung umfasst Prüfungsgebiete, in denen – nicht überraschend – das Land Berlin, der Senat und die Bezirke zum Teil erhebliche Ressourcen haben, um Prozesse zu optimieren und Kosten zu sparen. Und wenn auch im ersten Teil der Prüfung die Pandemie noch keine Rolle spielte, sind hier Mängel in Bereichen aufgezeigt worden, die sich gerade in der Pandemie weiter verstärkt haben. Drei Bereiche würde ich gern herausgreifen.
Da ist zum einen das Thema Personal und Personalbedarfe. Trotz der sich verbessernden Finanzsituation des Landes Berlin, hat die rot-schwarze Regierungskoalition bis 2016 immer weiter auf Personalabbau gesetzt. Erst ab 2017 haben wir kontinuierlich Personal in den Bezirken und in der Hauptverwaltung wieder aufgebaut, das Konnexitätsprinzip konsequent umgesetzt, den Aufgaben folgte das Personal. Doch erst schrittweise haben wir die
vom Rechnungshof zurecht formulierte Erwartung umgesetzt und bei der Aufstellung von Personalbedarfskonzepten die Ergebnisse von Personalbedarfsermittlungen von Geschäftsprozessanalysen und Geschäftsprozessoptimierungen einfließen lassen.
Unbefriedigend ebenfalls ist die Umsetzung des Zukunftspakts Verwaltung und der damit verbundenen Zielvereinbarungen zwischen Land und Bezirken. Die Zeit der Pandemie hat hier im besonderen Maße die Lücken und Defizite gezeigt. Da gibt es also noch einen Weg zu gehen, ein Stück davon ist geschafft, und wir haben uns hier eine Menge vorgenommen.
Im geprüften Zeitraum ist das Recht der Teilhabe für Menschen mit Behinderungen mit der Einführung des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, also das Bundesteilhabegesetz, geändert worden. Ein richtiges und wichtiges Ziel, dass auch in der Umsetzung durch ausreichend und ausreichend qualifiziertes Personal begleitet werden muss. Auch hier verweist der Rechnungshof zu Recht darauf, dass es eines besonderen Schutzes der Menschen mit Behinderungen braucht. Das hat uns nicht erst die Pandemie gezeigt. Da ist die geforderte Verbesserung der Heimaufsicht für betreute Wohnformen mit Sicherheit ein wichtiger Baustein, vielmehr braucht es aber verlässliche Rahmenbedingungen in der Pflege. Hier hat sich der Bund bisher nicht mit Ruhm bekleckert.