Wir brauchen diese Atmosphäre des Gelingens, gerade auf den landeseigenen Grundstücken. Angesichts der steigenden Baupreise in den letzten Jahren ist unsere Chance, bezahlbares Wohnen zu ermöglichen, vor allem auf landeseigenen Grundstücken gegeben. Wir wollen nicht – ganz ausdrücklich, weil das immer vorgeworfen wird – extrem versiegeln oder Ähnliches; ich hatte gestern ein Protestschreiben: eine extreme Versiegelung! – Mit Verlaub, ich sagte es schon: 95 Prozent der Berlinerinnen und Berliner gehen mit der Situation um, die Fassade des gegenüberliegenden Hauses zu sehen. Deshalb sind wir im Moment dabei, zwischen STADT UND LAND und dem Bezirksamt Treptow-Köpenick zu vermitteln, aber ich sage noch einmal: Es braucht schon objektive Gründe, Bauvorhaben auf andere Grundstücke zu verlegen. Allein der Wille, die Fassade des gegenüberliegenden Hauses nicht sehen zu wollen, reicht meines Erachtens nicht aus. Trotzdem kann man es kommunikativ besser gestalten. Dass dieser LoI unmittelbar nach Ausreichung der Baugenehmigung gekündigt wird, ist kommunikativ nicht sehr geschickt.
Ja, vielen Dank! – Jetzt gibt es in den letzten Tagen wechselseitige Schuldvorwürfe zwischen STADT UND LAND und dem Bezirksamt. Sie haben es gesagt, Bezirksbürgermeister Igel hat sich enttäuscht gezeigt. Die zuständige Bezirksstadträtin Dr. Leistner spricht von einem Schlag ins Gesicht für die Menschen dort. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie jetzt eher im Sinne von STADT UND LAND argumentiert. Gibt es aus Ihrer Sicht Handlungsdefizite aufseiten des Bezirksamtes?
Herr Abgeordneter! Defizite will oder kann ich an dieser Stelle nicht sehen. Ein Grundstückstausch braucht seine Zeit, und da sage ich: Wenn man einen Letter of Intent unterzeichnet, kann man auch sehen, dass ein Grundstückstausch eine gewisse Zeit braucht und es dann zu einer Verschiebung eines solchen Bauvorhabens kommt.
Was mir nicht gefällt, und das will ich nicht verhehlen, ist das Gegeneinander in dieser Sache, weil ein Gegeneinander in dieser Angelegenheit zwischen STADT UND LAND und dem Bezirksamt Treptow-Köpenick dazu führt, dass diese 100 Wohnungen auf landeseigenem Grundstück nicht gebaut werden können, egal welches Grundstück es ist. Deshalb will ich mich bemühen, dort zu vermitteln. Ich will aber auch nicht verhehlen, dass ich der Auffassung bin, dass wir durchaus mehr Wohnungen auf landeseigenen Grundstücken bauen müssen. Wir brauchen bezahlbaren Wohnraum für die Berlinerinnen und Berliner, und gerade landeseigene Grundstücke geben uns die Möglichkeit, das zu beeinflussen. Deswegen bin ich dafür, dass Vereinbarungen, die darauf hinauslaufen, dass landeseigene Baugrundstücke – und es handelt sich ja nicht um öffentliche Grünflächen oder Ähnliches – nicht bebaut werden mit der Argumentation, man könnte ja dann die Fassade des gegenüberliegenden Hauses sehen, nicht allzu oft getroffen werden.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Sind Sie denn nicht aber auch der Auffassung, insbesondere bei den wiederkehrenden und oft nicht unstrittigen Problemen der Nachverdichtung die Frage der Akzeptanz der Beteiligten, sowohl von Bezirksverwaltungen als auch von den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern vor Ort, vor allen Dingen dann, wenn sie sich in Form von Bürgerinitiativen organisieren und auch willig sind, bei diesem Verfahren Kompromisse zu finden, dass das nicht entscheidend ist und man von Anfang an und nicht erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist und Sie vermitteln müssen, diese verschiedenen Belange mitbetrachten sollte?
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schlüsselburg! Akzeptanz ist ein wohlfeiles Stichwort. Na
türlich braucht es die Akzeptanz der Anwohnenden, gar keine Frage, und diese Akzeptanz stellt man über Partizipation, auch wenn der § 34 Baugesetzbuch Grundlage ist, her, aber die Frage ist, zu welchem Zeitpunkt Entscheidungen verändert werden. Jetzt haben wir die Situation, dass eine Baugenehmigung erteilt worden ist. Ein Bauvorhaben rückgängig zu machen, für das es eine rechtsgültige Baugenehmigung gibt, ist schon eine Herausforderung. Akzeptanz ist eben nicht nur von den Bauunternehmen zu erwarten, sondern auch von den Bürgerinnen und Bürgern. Ich will die Situation an dieser konkreten Stelle gar nicht unmittelbar bewerten, aber ich sage auch: Was wir nicht in der Stadt befördern dürfen, ist eine Auseinandersetzung zwischen denjenigen, die eine Wohnung haben, und denjenigen, die eine Wohnung suchen. Wir haben vielfältige Interessen, gerade mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, und das müssen wir umsetzen. Das muss unser Bemühen sein. Dass es nun bei dem konkreten Fall dazu führt, dass das Bezirksamt TreptowKöpenick sagt, dann erteilen wir keine Baumfällgenehmigungen und geben erst mal ein Gutachten in Auftrag, um das geplante Bauvorhaben um ein weiteres Jahr zu verzögern, dient auch nicht unbedingt dem öffentlichen Interesse. Meine Eingangsbemerkung war, dass wir im Moment bemüht sind, zwischen den beiden, STADT UND LAND und Bezirksamt, zu vermitteln.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vergangenen Sonntag hat der Berliner Senat die Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate verordnet, obwohl hinlänglich bekannt ist, dass diese Entscheidung sowohl wissenschaftlich als auch rechtlich auf einer wackligen Grundlage steht. Prof. Watzl, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Immunologie, sagte dazu, die Entscheidung sei auf Basis der aktuellen Daten „nicht nachvollziehbar“. Auch im Vergleich stehen Berlin und Deutschland damit ziemlich allein da. Weshalb wurde die Verordnung zur Verkürzung des Genesenenstatus, die Sie, Frau Senatorin, in der Sondersitzung des Gesundheitsausschusses als unglücklich bezeichnet haben, trotz der rechtlichen Bedenken dennoch umgesetzt, bzw. wann wird das endlich zurückgenommen?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Wir haben uns dazu schon im Gesundheitsausschuss ausgetauscht. Ich habe dort gesagt, dass vor allen Dingen die Genese dieses Beschlusses nicht besonders glücklich war. Es ist nun mal so, dass im Bundesrecht, im Gesetzesverfahren, auf das RKI verwiesen wurde, was den Genesenenstatus angeht, und diese Verweiskultur in den Bundesgesetzen sicherlich zumindest anschauenswürdig ist. Ich denke, man wird davon abgehen, dass man in Verordnungen oder Gesetzen direkt auf eine Behörde verweist, die durch ihr Handeln praktisch eine Exekutivkraft erlangt, die ihr eigentlich so nicht zukommt. Das ist, glaube ich, erkannt worden. Nichtsdestotrotz bleiben das RKI und auch der Bundesgesundheitsminister bei der fachlichen Einschätzung, dass die Verkürzung des Genesenenstatus richtig ist. Wir sind hier im Land Berlin nicht in der Situation, dass wir dies zunächst infrage stellen oder überprüfen, aber wir sind sehr wohl gehalten, unsere Rechtsverordnungen synchron an das Bundesrecht anzupassen, und nichts anderes haben wir getan. Deshalb haben wir hier mit dem Bund gleichgezogen, was sicherlich auch aus dem Willen geschieht, dass wir für die Bürgerinnen und Bürger zumindest eine nachvollziehbare, verständliche und einheitliche Lösung vorgeben wollen, und das haben wir so getan.
innenkonferenz nochmals mit der Frage beschäftigt. Es gab dort die Überlegung, ob man noch mal einen Anlauf nimmt, das zurückzunehmen. Aber selbst das hat keine Mehrheit gefunden. Ich habe das selbst auch nicht unterstützt, weil ich finde, dass wir hier eine Klarheit haben müssen. Fachlich gibt es hier unterschiedliche Sichtweisen, aber die Sichtweise des RKI ist keineswegs so umstritten, wie Sie es dargestellt haben. Ich denke, wichtig ist, dass wir hier bundesrechtlich und landesrechtlich einheitliche Lösungen haben, und das werden wir in Berlin auch weiter so vorgeben.
Sie bleiben offensichtlich wieder einmal mehr auch in der Europäischen Union bei dem deutschen Sonderweg und wollen das für Berlin wider besseres Wissen, weil wir wissen, dass Genesene und Geimpfte gleichzustellen sind. Das sagte zum Beispiel Prof. Hendrik Streeck auch gestern wieder im Interview. Er ist im Expertenrat der Bundesregierung. Sie bleiben dabei, dass Sie stur diese Geschichte nicht abfangen wollen?
Vielen Dank! – Wissenschaft funktioniert leider nicht so, dass man mal die eine, mal die andere Expertin zitiert und dann sagt: Die eine oder die andere hat recht.
Genau aus dem Grund haben wir mit dem RKI eine Behörde, die die Gesamtbreite von Studien und von wissenschaftlicher Expertise anschaut und bewertet. Es ist ein sinnvolles Vorgehen für politisch Handelnde, sich an solcher Expertise zu orientieren. Dass das nicht immer einheitlich in Europa erfolgt, ist nichts, was mich grundsätzlich beunruhigt. Grundsätzlich halte ich dieses Vorgehen für genau das richtige. Wie gesagt, das einheitliche Vorgehen von Bund und Ländern ist hier sicherlich das sinnvolle Vorgehen.
Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die zweite Nachfrage geht an den Abgeordneten Woldeit. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Vielen Dank, Frau Senatorin! Es ist doch nun mal so, dass wir im europäischen Vergleich Genesenenstatus von sechs und zwölf Monaten haben. Sie haben die Korrespondenz zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und dem RKI angesprochen. Da gab es erhebliche Kritik an den Kompetenzen des RKI, dass man mit der Änderung einer Webseite – –
Meine Herren! Ich habe mir das jetzt dreimal angehört. Eine Frage und kein Koreferat! Jetzt entweder die Frage, oder das hat sich erledigt.
Sehr gern! – Bleiben Sie dabei, dass die Gesetzgebungskompetenz seitens des RKI – in Anführungsstrichen – so mit Maß und Mitte getroffen wurde oder nicht?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Wie stellt sich der aktuelle Stand bei den Registrierungen zur Umsatzsteuerpflicht von Unternehmen mit Sitz in der Volksrepublik China dar?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Frage! Ich habe gestern den Kolleginnen und Kollegen im Finanzamt Neukölln ganz herzlich gedankt und gratuliert,
und ich freue mich sehr, dass das Parlament, dass die Öffentlichkeit, zur Kenntnis nimmt, dass dort wirklich Unglaubliches geleistet wird, insbesondere in den letzten drei Jahren. Der Hintergrund ist vielleicht nicht allen bekannt.
Vor drei Jahren gab es eine Umsatzsteuerreform, mit der die Umsatzbesteuerung im Bereich des Onlineversandhandels erleichtert wurde. Die Bundesländer haben die Aufgaben nach Ländergruppen verteilt. Das Finanzamt Neukölln ist im Auftrag aller anderen Bundesländer für 131 Länder zuständig. Da sind EU-Staaten wie Griechenland dabei, aber es ist auch die Volksrepublik China inklusive der Sonderverwaltungszonen Macau und Hongkong dabei. Wir erleben seit 2019 eine rasante Entwicklung bei der Registrierung. Wir hatten 2019 rund 10 000 Registrierungen im Bereich des Versandhandels, schon damals ein Großteil aus der Volksrepublik China. Anfang 2020 waren es 32 000 Registrierungen. Zum 1. Januar des letzten Jahres, 2021, 52 000 Registrierungen, und diese Zahl hat sich im vergangenen Jahr noch einmal verdoppelt. Wir liegen neuerdings bei über 100 000 Registrierungen. Das erledigen die Kolleginnen und Kollegen quasi nebenbei, denn die sind auch für den
Bezirk Neukölln zuständig. Ich finde, das ist wirklich eine großartige Leistung. Es sind übrigens immer noch wöchentlich rund 1 000 zusätzliche Registrierungen bzw. entsprechende Anfragen, die im Finanzamt Neukölln eingehen.
Vielen Dank! – Herr Senator! Können Sie uns auch etwas zu der Entwicklung des Umsatzsteueraufkommens für den Bereich Volksrepublik China und Sonderzonen sagen, damit wir eine Idee bekommen, über welche Größenordnung wir hier auch bei der letztendlichen Umsetzung der Umsatzsteuerpflicht für die öffentliche Hand reden?
[Heiterkeit bei der FDP – Björn Matthias Jotzo (FDP): Er hat alles parat! – Sibylle Meister (FDP): Zufällig steht es auf dem Zettel! – Holger Krestel (FDP): Kasperltheater!]
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Nein, weil hier geraunt wurde, zufällig habe ich diese Zahlen nicht parat, aber wir haben dieser Tage die 100 000er-Marke geknackt. Ich habe gestern eine Pressemitteilung dazu herausgegeben, und selbstredend habe ich mir dazu die Zahlen noch einmal angeschaut.