Wir werden deshalb am nächsten Dienstag eine Expertenanhörung im Senat haben, um genau darüber zu sprechen, in welcher Form, in welchen Schritten und Stufen Öffnungsschritte gegangen werden können. Natürlich muss man sich da auch mit den Fragen der Gastronomie auseinandersetzen. Aber ich finde wichtig, dass wir schrittweise und verantwortungsvoll vorgehen und die Erfolge, die jetzt gelungen sind, dass wir nämlich einen Rückgang der Inzidenzen haben, der sich hoffentlich in den nächsten Tagen auch so bewahrheitet, nichts riskieren und maßvolle Schritte tun, um eine schrittweise Rückkehr in die Normalität zu finden. Insofern – ganz klar – werden wir am Dienstag für die Gastronomie nicht eine ähnlich lautende Regelung treffen, weil das eine andere Situation ist, in der die FFP2-Maskenpflicht so nicht umgesetzt werden kann.
Danke! – Ich möchte den Senat fragen: Wie ist der aktuelle Verfahrensstand zu der Klage des Senats gegenüber dem Bundesinnenministerium auf Einvernehmenserteilung im Sinne des § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz in Bezug auf die Landesaufnahmeanordnung des Senats, die wir ja letzte Legislaturperiode zur Aufnahme von in Not geratenen Flüchtlingen auf den griechischen Inseln erlassen haben. – Danke!
Sehr herzlichen Dank, Frau Abgeordnete! Zum aktuellen Verfahrensstand möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: In der letzten Wahlperiode hat der Senat eine entsprechende Beschlussfassung gemacht. Daraufhin hat die Innenverwaltung eine Klageschrift am 12. Januar 2022 für das Land Berlin gegen das Bundesinnenministerium eingereicht. Vertreten durch das Bundesinnenministerium ist das dann zum Bundesverwaltungsgericht – so wie Sie das völlig richtig gesagt haben – auf Erteilung des Einvernehmens zur Landesaufnahmeanordnung für Geflüchtete in Griechenland gegangen. Die Klage ist weiterhin beim Bundesverwaltungsgericht anhängig, aber noch nicht entschieden. Mehr kann ich Ihnen dazu jetzt erst einmal nicht mitteilen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich möchte auf einen Beitrag heute in der „B.Z.“ Bezug nehmen, der sich auf Bettina Jarasch bezieht, die im Zusammenhang mit der Friedrichstraße gesagt hat, dass niemand will, dass da wieder Autos fahren. – Ich frage: Mit wem von der IHK und dem VBKI hat Senatorin Jarasch gesprochen?
Dazu kann ich sagen, dass es im letzten Jahr Gespräche zwischen der Senatorin und verschiedenen Initiativen gab, die sich mit dem Ausbau der Friedrichstraße
beschäftigten. Dabei waren unter anderem die damalige IHK-Präsidentin und die Chefin des VBKI. Zu den Inhalten der Gespräche kann ich Ihnen nichts sagen, weil das nichtöffentliche Gespräche waren. Grundsätzlich aber waren sich alle Beteiligten darüber im Klaren, dass es darum gehen muss, gemeinsam ein neues Nutzungskonzept für diesen Bereich weiterzuentwickeln. Wir werden auch einen Vorschlag, basierend auf Gesprächen, noch in diesem Quartal oder wahrscheinlich Ende dieses Quartals vorlegen, den wir natürlich mit allen Beteiligten inklusive der IHK und dem VBKI besprechen werden. – Vielen Dank!
Ja. – Also wenn ich dem Bericht Glauben schenken soll, wurde noch mal bei den entsprechenden Organisationen, die Sie angesprochen haben, mit denen natürlich Gespräche geführt worden sind, nachgefragt, und dann hieß es: So eine Aussage, dass da keine Autos mehr fahren sollen, hätte es nicht gegeben. – Insofern frage ich noch einmal: Können Sie ausschließen, dass mit dieser Aussage nicht so ganz bei der Wahrheit geblieben wurde?
Wie gesagt, ich kann Ihnen nichts zu dem exakten Wortlaut der Gespräche sagen. Ich kann Ihnen aber bestätigen, dass sich alle Beteiligten darin einig waren, dass sie den Versuch gemeinsam weiterentwickeln wollen und werden.
Für die Nachfrage hat sich der Kollege Otto als Erster eingedrückt. – Den haben wir jetzt gerade aus Versehen gelöscht.
Man soll ja immer kritisch mit allem, was in der Zeitung steht, umgehen Das ist ja auch nicht immer alles hundertprozentig richtig. Insofern ist es ja gut, dass wir das hier besprechen. Herr Staatssekretär, vielleicht könnten Sie aber sagen, wenn da jetzt ein neues Konzept im Schwange ist, ob wir davon ausgehen können, dass die Senats
auch ohne Autoverkehr –, und dafür sorgt, dass sie insgesamt ein bisschen mehr Aufenthaltsqualität erhält. Das ist ja das, was sich in der Debatte befindet. – Danke schön!
Ich kann Ihnen versichern, dass das Ziel dieser Senatsverwaltung ist, die Aufenthaltsqualität in der Friedrichstraße weiter zu verbessern. Es wird vor allen Dingen darum gehen, dass wir diesen Versuch noch größer denken und auch die Umgebung miteinbeziehen. Und das werden wir mit allen Beteiligten besprechen und zu einem guten Abschluss führen.
Vielen Dank! – Zum Aufbau und Betrieb der WLANInfrastruktur an 811 Schulstandorten wurde durch das ITDZ ein Vergabeverfahren in insgesamt 13 Losen durchgeführt, das Ende Januar beendet wurde. Ich frage daher den Senat: Wie viele gültige Angebote gab es auf die einzelnen Lose? Und ist der in der Ausschreibung genannte Zeit- und Kostenrahmen für die Umsetzung noch realistisch?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dazu muss ich eine Folgeberichterstattung anbieten, weil mir aktuell diese Zahlen leider noch nicht vorliegen.
Gut. Das regeln Sie dann bitte bilateral miteinander. – Gibt es eine Nachfrage dazu? – Ich sehe dazu auch keine weitere Nachfrage. – Herzlichen Dank!
Damit haben wir die Runde nach der Stärke der Fraktionen beendet. Nun können wir die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Ich werde diese Runde mit einem Gongzeichen eröffnen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden hier nicht erfasst und bleiben unberücksichtigt.
Ich gehe davon aus, dass alle Fragestellerinnen und Fragesteller die Möglichkeit zur Anmeldung hatten und beende die Anmeldung.
Ich verlese die Namen der ersten Zehn – das ist realistisch; es ist ein bisschen Zeit heute –, die sich eingedrückt haben: Das ist zunächst Kollege Trefzer, dann Kollege Gläser, Herr Schlüsselburg folgt, Herr Kurt, Herr Fresdorf, Herr Ronneburg, Herr Brousek, Herr Vallendar, Herr Standfuß und Herr Wansner.
Entschuldigung! Das macht es etwas problematisch: Herr Fresdorf ist Herr Jotzo, Herr Gläser ist heute Herr Hansel. Wir kriegen das sicherlich gleich noch sortiert. Herr Trefzer ist jedenfalls auch heute Herr Trefzer und hat die Möglichkeit zur ersten Frage.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage zu dem Streit zwischen STADT UND LAND und dem Bezirksamt Treptow-Köpenick zu der Bebauung eines Innenhofs in der Orionstraße/Am Plänterwald im Ortsteil Treptow. Da ist eine Vereinbarung von STADT UND LAND zur Nutzung einer Alternativfläche kurzfristig gekündigt worden; nun soll der Innenhof entgegen der ursprünglichen Vereinbarung doch bebaut werden. Wie bewertet der Senat die Erklärung von STADT UND LAND, entgegen der ursprünglichen Vereinbarung diesen Innenhof doch zu bebauen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Trefzer! Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ist gerade im Gespräch mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick und mit
Hintergrund des Ganzen ist ein Bauvorhaben der STADT UND LAND, dort etwa 100 Wohnungen zu errichten. Dafür wurde ein Bauantrag gestellt, der am 4. Februar 2022 vom Bezirksamt Treptow-Köpenick genehmigt worden ist. Die STADT UND LAND hat also eine gültige Baugenehmigung vorliegen.
Gleichzeitig ist im Laufe des vergangenen Jahres ein Letter auf Intent verhandelt worden, dass es doch besser wäre, auf einem benachbarten Grundstück zu bauen. Das ist vom Bezirksamt Treptow-Köpenick initiiert und betrieben und von der STADT UND LAND auch unterzeichnet worden. Dieser Grundstückstausch hat gegenwärtig noch nicht stattgefunden; nach meiner Kenntnis liegt er im Moment in der Bearbeitung bei der Finanzverwaltung.
Für die STADT UND LAND stellt sich die Situation so dar, dass die Nutzung eines Alternativgrundstücks wahrscheinlich einen noch späteren Baubeginn zur Folge hätte und aufgrund der in der Zwischenzeit gestiegenen Baukosten mit Mehrkosten in Höhe von etwa 2,5 Millionen Euro – das ist die Größenordnung, die im Moment in Rede steht – zu rechnen wäre. Das Argument für das andere Grundstück lautet, dass dort 13 Wohnungen mehr gebaut werden könnten, dass die STADT UND LAND also ein Interesse daran haben müsste. Nun muss man aber auch berücksichtigen, dass 2,5 Millionen Euro Mehrkosten bedeuten, dass, wenn man sie als Eigenkapital einsetzen würde und dafür Fremdkapital aufnimmt, der Bau von weiteren 100 Wohnungen möglich wäre. 2,5 Millionen Euro Mehrkosten sind also nicht irgendetwas. Insofern ist dieses Argument der STADT UND LAND schon zu berücksichtigen.
Es stellt sich zudem die Frage, welche objektiven Gründe dazu führen, dass dieses Bauvorhaben auf einem benachbarten Grundstück stattfinden sollte. Baurechtlich ist die Situation sehr eindeutig, die Baugenehmigung ist ja auch erteilt worden. In städtischen Strukturen ist es relativ normal, dass man die Fassade des gegenüberliegenden Hauses sieht. Ich glaube, 95 Prozent der Berlinerinnen und Berliner – geschätzt – leben in der Stadt mit der Situation, dass sie die Fassade des gegenüberliegenden Hauses sehen. Dass es in der Situation in Plänterwald über Jahrzehnte eine freie Sicht der Mieterinnen und Mieter gegeben hat und deshalb der Wille, gegenüberliegend eine Fassade zu sehen, nicht besonders ausgeprägt ist, kann ich zwar nachvollziehen, aber die Frage ist, ob das ein objektiver Grund für die Verlegung dieses Bauvorhabens ist, zumal sich von dem Nachbargrundstück, das für den Grundstückstausch vorgesehen ist, durchaus auch schon Anwohnerinnen und Anwohner melden und fragen: Warum denn bei uns? – Insofern wäre das tatsächlich miteinander zu moderieren, da das Bezirksamt
Treptow-Köpenick jetzt seiner Enttäuschung Ausdruck verleiht und sagt, dass die notwendigen Genehmigungen für die Baumfällungen auf dem ursprünglichen Baugrundstück jetzt nicht in Aussicht stehen, was dann zur Folge hätte, dass die 100 Wohnungen gar nicht gebaut werden. Und da sage ich: Das ist eine Situation, die nicht dem Wunsch des Senats entspricht, in der Stadt eine Atmosphäre des Gelingens für Bauvorhaben zu entwickeln.
Wir brauchen diese Atmosphäre des Gelingens, gerade auf den landeseigenen Grundstücken. Angesichts der steigenden Baupreise in den letzten Jahren ist unsere Chance, bezahlbares Wohnen zu ermöglichen, vor allem auf landeseigenen Grundstücken gegeben. Wir wollen nicht – ganz ausdrücklich, weil das immer vorgeworfen wird – extrem versiegeln oder Ähnliches; ich hatte gestern ein Protestschreiben: eine extreme Versiegelung! – Mit Verlaub, ich sagte es schon: 95 Prozent der Berlinerinnen und Berliner gehen mit der Situation um, die Fassade des gegenüberliegenden Hauses zu sehen. Deshalb sind wir im Moment dabei, zwischen STADT UND LAND und dem Bezirksamt Treptow-Köpenick zu vermitteln, aber ich sage noch einmal: Es braucht schon objektive Gründe, Bauvorhaben auf andere Grundstücke zu verlegen. Allein der Wille, die Fassade des gegenüberliegenden Hauses nicht sehen zu wollen, reicht meines Erachtens nicht aus. Trotzdem kann man es kommunikativ besser gestalten. Dass dieser LoI unmittelbar nach Ausreichung der Baugenehmigung gekündigt wird, ist kommunikativ nicht sehr geschickt.