Protocol of the Session on February 10, 2022

Ich komme zu

lfd. Nr. 2:

Fragestunde

gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurz gefasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen. Sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein; ansonsten werde ich die Fragen zurückweisen. Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht mindestens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied zu. Eine weitere Zusatzfrage kann auch von einem anderen Mitglied des Hauses gestellt werden. Sowohl die Frage als auch die Nachfragen werden von den Sitzplätzen aus gestellt. Es beginnt die SPD mit der Kollegin Kühnemann-Grunow.

Ich frage den Senat, inwiefern Projekte von Zuwendungsempfangenden in der vorläufigen Haushaltswirtschaft bewilligt oder fortgeführt werden können.

Das beantwortet für den Senat Senator Wesener.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Frau Abgeordnete, für die Frage! Die bündige wie korrekte Antwort lautet: Es kommt darauf an, denn es gibt unterschiedliche Arten von Zuwendungen und eine ganze Bandbreite, was die Ausgestaltung entsprechender Verträge betrifft.

Jetzt kann ich mir vorstellen, dass so eine Antwort wenig befriedigend ist, deswegen ein paar Sätze zu dem Hinter

grund: Einschlägig ist Artikel 89 der Berliner Verfassung, der vorsieht, dass ohne ein geltendes Haushaltsgesetz nur absolut notwendige Ausgaben getätigt werden dürfen. Sie wissen, Berlin hat zurzeit kein Haushaltsgesetz, weil das Parlament in der letzten Legislaturperiode vor der Wahl kein solches verabschiedet hat. Das heißt, der Artikel 89 wahrt letzten Endes Ihre Rechte. Er besagt nämlich, dass die Exekutive, sprich: der Senat, nicht einfach Geld ausgeben kann, ohne dass das Parlament, sprich: Sie, als Haushaltsgesetzgeberinnen und Haushaltsgesetzgeber

dafür eine Grundlage geschaffen hat.

Wir haben mit dem sogenannten Haushaltswirtschaftsrundschreiben im Januar als Finanzverwaltung eine Interpretationshilfe gegeben. Für Sie dürfte insbesondere der Hinweis zu Zuwendungen interessant sein. Ich meine, es ist die Nummer 6. Dort wird deutlich gemacht, dass es keine neue Projektförderung im Sinne neuer Zuwendungen geben darf. An der Stelle ist Artikel 89 einschlägig. Es gibt aber durchaus Möglichkeiten bei bestehenden Projekten, wo sich die Frage stellt, ob die bei einer Fortsetzung eigentlich neu sind. Entscheiden tun das übrigens die einzelnen Bewilligungsbehörden, sprich: die einzelnen Fachverwaltungen.

Dann frage ich die Kollegin Kühnemann-Grunow, ob sie eine weitere Nachfrage hat. – Das ist nicht der Fall. Auch sonst hat sich niemand mit einer weiteren Nachfrage eingedrückt.

Deswegen ist nun die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an der Reihe. Hier stellt die Kollegin Billig die Frage.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: In welchem Gremium wurde die Vergabe der Hangars im Flughafen Tempelhof für die sogenannte Kunsthalle Berlin des Bonner Vereins Stiftung für Kunst und Kultur e. V. beschlossen? Hat die Senatsverwaltung für Kultur und Europa zugestimmt?

Noch einmal der Finanzsenator, Herr Senator Wesener, bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident! Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ich kann Ihnen berichten, was in meinem Geschäftsbereich bekannt ist. Meinem Geschäftsbereich ist bekannt, dass es im vergangenen Jahr, ich meine, es war im Herbst, eine Sitzung gab, in der Vertreter von verschiedenen Senatsverwaltungen, darunter auch der damalige Regierende Bürgermeister, die Frage ventiliert

haben, ob eine Zwischennutzung in den Hangars möglich ist. Es gab einen Interessenten. Dort wurde eruiert, inwieweit es möglich ist, diese Hangars mietfrei zu überlassen. Dort wurde meines Wissens auch erörtert, inwieweit zumindest ein Teil der Betriebskosten erlassen werden kann. Es gab ein Votum der zuständigen Fachverwaltungen für einen solchen Weg. Die Finanzverwaltung wurde gebeten zu prüfen, ob eine zumindest 50-prozentige Reduktion, also ein 50-prozentiger Erlass, der Betriebskosten haushaltswirtschaftlich wie haushaltsrechtlich möglich ist. Das wurde geprüft und bejaht. So ist es dann offenbar über die Gesellschaft, die Tempelhof Projekt GmbH, zu einem entsprechenden Vertrag gekommen. Näheres kann ich Ihnen leider nicht berichten.

Gibt es noch eine Nachfrage der Kollegin Billig? – Das ist nicht der Fall, aber Herr Kollege Dr. Juhnke hat sich für eine Nachfrage eingedrückt. – Bitte!

Vielen Dank, für die Beantwortung! Wie reagiert der Senat auf die Kritik von Künstlerinnen und Künstlern daran, dass hier öffentliches Geld zur Verfügung gestellt wird, Betriebskosten für eine solche Ausstellung zu übernehmen, während es woanders in der Stadt an Räumen und anderen Möglichkeiten hapert?

Das beantwortet dann der Kultursenator Herr Dr. Lederer. – Bitte!

Also, Herr Juhnke, wenn dieses Geld jetzt zulasten unserer Bemühungen gegangen wäre, Ateliers in der Stadt zu sichern, Ateliers anzumieten und dergleichen, hätte ich als Kultursenator sicherlich gesagt, dass wir andere Prioritäten setzen und dafür kein Geld zur Verfügung stellen. Da diese Mittel aber nicht aus dem Kulturhaushalt gekommen sind, finde ich, dass es jetzt nicht explizit Aufgabe der Kulturverwaltung ist, in einer solchen Situation, Ausstellungen von hoher Qualität – das scheint aktuell bei dieser Ausstellung durchaus der Fall zu sein – dort zu verhindern. Wir sind keine Kulturverhinderungsbehörde.

Ein Stück weit kann ich allerdings durchaus schon die Kritik an dem Guerilla-Marketing verstehen, weil der Begriff „Kunsthalle“ für eine Einrichtung steht, die mit der Berliner Kunstszene explizit überhaupt nichts zu tun hat, vielleicht eher Guerilla-Marketing ist und von wenig Sensibilität zeugt, weil die Berliner Kulturschaffenden davon, dass diese Ausstellung stattfindet, tatsächlich überhaupt nichts haben. Ansonsten kann ich nur sagen, dass wir weiter daran arbeiten müssen, das hat der ver

gangene Senat getan, das wird auch diese Koalition und dieser Senat tun, dass wir Räume in der Stadt für Kunstpräsentationen und Kunstproduktionen weiter sichern. Wir beschließen in der kommenden Woche den Entwurf für den Haushalt. Der wird dann im kommenden halben Jahr bis zum Sommer auch hier im Abgeordnetenhaus diskutiert werden. Ich hoffe auf die Unterstützung aller Fraktionen, dass wir dafür auch adäquate Ressourcen bereitstellen.

Die letzte Frage zu diesem Komplex darf der Kollege Düsterhöft stellen, der sich eingedrückt hat. – Die Frage hat sich erledigt.

Dann kommen wir zur nächsten Frage. Das ist für die CDU-Fraktion der Kollege Gräff.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage den Senat vor dem Hintergrund der von der Regierenden Bürgermeisterin von Berlin angekündigten zukünftigen engeren Abstimmung mit Brandenburg: Welche Abstimmung hat der Senat wann und in welcher Form mit der Brandenburger Landesregierung zur Abschaffung der 2G-Regel im Einzelhandel in Berlin und Brandenburg getroffen? Wie wird insbesondere den betroffenen Unternehmen das unterschiedliche Vorgehen erklärt? – Danke schön!

Das macht die Regierende Bürgermeisterin. – Bitte, Frau Giffey!

Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir sind seit Beginn der Arbeit dieser Landesregierung in sehr engem Austausch mit der Brandenburger Landesregierung. Ich habe Herrn Ministerpräsidenten Woidke in Potsdam besucht. Wir haben vereinbart, in den ersten 100 Tagen eine gemeinsame Kabinettssitzung stattfinden zu lassen. Sie wird am 29. März 2022 stattfinden, ist also terminiert. Dort werden Verkehr, Wirtschaft und auch innere und soziale Sicherheit sowie klimapolitische Fragen behandelt.

Selbstverständlich gehören zur vereinbarten Wirtschaftszusammenarbeit auch die Abstimmungen im Bereich der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung. Deshalb war es für uns ganz klar, dass wir uns auch gemeinsam mit Brandenburg darüber abstimmen, wie wir mit den Regelungen für den Einzelhandel umgehen. Es war auch ganz klar, dass, wenn wir dort einen Weg gehen, wir die gleichen Maßnahmen ergreifen, nämlich die Beendigung der 2G-Maßnahmen und die Er

(Senator Daniel Wesener)

setzung dieser 2G-Maßnahmen durch eine generelle FFP2-Maskenpflicht überall im Einzelhandel. Es ist vereinbart worden, dass das sehr zeitnah geschieht.

Brandenburg hat schon an diesem Dienstag den Beschluss gefasst. Wir haben zugesagt, dass wir auch in unserer Senatssitzung darüber sprechen werden. Das ist erfolgt, wie wir es auch gesagt haben. Wir haben uns aber darüber verständigt, dass wir in den Tagen, die jetzt gerade auch bis zur nächsten Senatssitzung verlaufen, auch noch einmal die Gesamtsituation bewerten werden und uns auch über vergleichbare Situationen in ähnlichen Kontexten, die nicht Einzelhandel sind, auseinandersetzen und prüfen werden, inwiefern es auch in vergleichbaren Situationen eine solche Regelung und Ersetzung mit der FFP2-Maskenpflicht geben kann. Das erfolgt gerade in diesen Tagen.

Wir haben uns darauf verständigt, dass am nächsten Dienstag, am 15. Februar, eine entsprechende Beschlussfassung erfolgen wird. Insofern ziehen wir gleich mit genau den gleichen Maßnahmen wie Brandenburg. Die Beschlussfassung wird aller Voraussicht nach auch noch weitere Bereiche umfassen. Insofern ist es zu rechtfertigen, auch in genauer Ansehung des Infektionsgeschehens. Wir haben eine Situation, in der wir vermuten, dass Berlin am Scheitelpunkt ist. Das muss auch noch einmal in den nächsten Tagen genau betrachtet werden, ob sich das so bewahrheitet. Dann können wir eine entsprechende Beschlussfassung treffen. Die haben wir für die nächste Woche auch angekündigt. Insofern wird es mit wenigen Tagen Unterschied eine gleichlautende Regelung in Berlin und Brandenburg geben.

Dann hat Herr Gräff die Gelegenheit zu einer weiteren Nachfrage.

Vielen Dank, Herr Präsident! Vielen Dank, Frau Regierende Bürgermeisterin! Ob das so ist, dass das im Gleichklang mit Brandenburg bis zum Wochenende abgestimmt worden ist, das lassen wir so stehen, auch, dass das Thema Einzelhandel und 2G-Regelung nichts mit Infektionsschutz zu tun hat. – Meine Nachfrage: Wie hoch schätzt der Senat den Schaden ein, den Berliner Einzelhandelsunternehmen bis zu einem Gleichziehen Berlins mit Brandenburg entstehen, die durch den hohen Vollzugsaufwand, den Ausschluss bestimmter Kundenkreise sowie insbesondere Ausweichbewegungen nach Brandenburg entstehen? Es ist vielleicht auch eine Frage des Steueraufkommens. Gibt es dazu Untersuchungen? Das würde mich interessieren. – Vielen Dank!

Frau Regierende Bürgermeisterin! Sie dürfen sich dann eine der Fragen, die gestellt worden sind, aussuchen.

[Heiterkeit]

Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich kann Ihnen sagen, dass wir auch Rückmeldungen von Menschen bekommen, die sagen, sie fühlen sich wohler, wenn sie einkaufen gehen, wenn sie wissen, dass nur Menschen, die eine entsprechende Impfung haben, um sie herum sind. Insofern müsste man jetzt sehr genaue Erhebungen darüber machen, inwieweit sich die 2G-Regelungen oder deren Abschaffung andersherum wieder auswirkt. Diese Erhebungen sind meines Wissens weder geplant noch erfolgt. Es ist eine umfassende Regelung avisiert worden, auch in den nächsten Tagen. Es wird darauf sicherlich unterschiedliche Reaktionen geben. Es wird Menschen geben, die das Einkaufen im Einzelhandel in der bisherigen Regelung vorziehen, andere werden es dann verstärkt ab der nächsten Woche tun.

[Zuruf von Sibylle Meister (FDP)]

Ich glaube, es ist vor dem Hintergrund der Gesamtlage und der Gesamtbewertung der Situation vertretbar, dass wir in wenigen Tagen am nächsten Dienstag diesen Beschluss fassen werden und dann auch andere Bereiche genau ansehen, die in vergleichbaren Situationen sind. Es ist ja genannt worden, dass es infektiologisch ein ähnlicher Vorgang ist, ob Sie in einen Buchladen oder in eine Bibliothek gehen, nur dass Sie das Buch am Ende nicht kaufen. Insofern finde ich es absolut legitim, dass sich die Landesregierung diese wenigen Tage nimmt und prüft, inwiefern wir die entsprechende Regelung am Dienstag auch für weitere Bereiche treffen können.

[Sibylle Meister (FDP): Auf Kosten der Wirtschaft! Unglaublich! – Stefan Evers (CDU): Wenn man das jetzt schon weiß, muss man das doch nicht prüfen! Der Senat ist doch hier! Er kann doch beschließen! ]

Wir werden in der nächsten Woche gleichziehen, das entspricht ja auch dem Vorgehen in anderen Bundesländern.

Im Übrigen will ich Ihnen sagen, dass die Ministerpräsidentenkonferenz am nächsten Mittwoch sicherlich noch mal eine entsprechende bundesweite Regelung bekräftigen wird. Berlin ist dann auch genau mit der Beschlussfassung der Ministerpräsidentenkonferenz in der eigenen Wirkung. – Vielen Dank!

Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Hansel.

(Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey)

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Regierende Bürgermeisterin! Sie sprachen von Buchläden. Können die Berliner damit rechnen, dass ähnlich gelagerte Fälle wie der Einzelhandel, nämlich die Hotellerie und Gastronomie endlich mit der Aufhebung der 2G-Regel rechnen können? Das ist das, was am meisten schadet. Ich glaube, das wird auch den neuen Wirtschaftssenator freuen.

[Beifall von Tommy Tabor (AfD)]

Bitte, Frau Regierende Bürgermeisterin!

Ich will schon noch mal darauf hinweisen, dass wir in der Gastronomie eine andere Situation haben. Dort wird nämlich nicht mit einer FFP2-Maske gegessen und getrunken. Insofern ist das keine vergleichbare Situation. Ich gehe nicht davon aus, dass wir schon am nächsten Dienstag eine Beschlussfassung zur Gastronomie und zur Änderung dieser Regelung treffen werden, weil dafür noch nicht der Zeitpunkt ist. Wir haben klar gesagt: Die Veränderung von 2G, die FFP2-Maskenpflicht ist keine Lockerung per se, sondern eine Nachsteuerung und Ersetzung einer Maßnahme durch eine Maßnahme, die wir natürlich in Abstimmung mit vielen Akteuren in anderen Bundesländern für sinnvoll und wirksam halten. Deswegen finde ich, müssen all die Fragen Gastronomie, Hotellerie, Öffnungsszenarien Gegenstände einer Perspektivenentwicklung sein.

Wir werden deshalb am nächsten Dienstag eine Expertenanhörung im Senat haben, um genau darüber zu sprechen, in welcher Form, in welchen Schritten und Stufen Öffnungsschritte gegangen werden können. Natürlich muss man sich da auch mit den Fragen der Gastronomie auseinandersetzen. Aber ich finde wichtig, dass wir schrittweise und verantwortungsvoll vorgehen und die Erfolge, die jetzt gelungen sind, dass wir nämlich einen Rückgang der Inzidenzen haben, der sich hoffentlich in den nächsten Tagen auch so bewahrheitet, nichts riskieren und maßvolle Schritte tun, um eine schrittweise Rückkehr in die Normalität zu finden. Insofern – ganz klar – werden wir am Dienstag für die Gastronomie nicht eine ähnlich lautende Regelung treffen, weil das eine andere Situation ist, in der die FFP2-Maskenpflicht so nicht umgesetzt werden kann.