Protocol of the Session on November 21, 2024

Dann kommt für die CDU-Fraktion der nächste Redner, und das ist wieder Herr Dr. Nas. – Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Mieterinnen und Mieter, die uns heute zuschauen! Anscheinend geht der Linksfraktion die Munition aus.

[Katalin Gennburg (LINKE): Wir sind eine Friedenspartei, Kollege!]

Es geht bei diesem Antrag nicht darum, etwas zu verbessern, sondern die Vermieter besonders schlecht und dreist darzustellen.

[Zuruf von Elif Eralp (LINKE)]

Ich frage mich auch, was Mietwucher mit dem Wohnungsaufsichtsgesetz zu tun hat, aber die Frage mag dahingestellt sein. Es geht bei diesem Antrag darum zu polarisieren, obwohl der Großteil der Vermieter in unserer Stadt sehr wohl ihrer Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung nachkommt.

Aber natürlich gibt es auch Vermieter in dieser Stadt, die ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommen. Dann müssen sie auch die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.

[Elif Eralp (LINKE): Wohnen Sie eigentlich zur Miete?]

Dann gelten sowohl die zivilrechtlichen Maßnahmen, die Sie, Herr Schenker, entweder nicht kennen oder auf jeden Fall zumindest nicht angesprochen haben, als auch Maßnahmen des Ordnungswidrigkeitenrechts.

[Elif Eralp (LINKE): Wer von Ihnen wohnt eigentlich zur Miete?]

Beim Antrag – Herr Schenker hat ja wieder das gleiche Lied gesungen – geht es um das Wohnungsaufsichtsrecht und um Verbesserung des Gesetzes. Das Wohnungsaufsichtsrecht soll Wohnungsmissstände beseitigen und für gute Wohnverhältnisse sorgen, gerade wenn Mindeststandards nicht eingehalten werden.

Liebe Linksfraktion! Lieber Herr Schenker! Was Sie hier und heute fordern, liegt völlig neben der Sache. Im Einzelnen: Gerne nehme ich Ihre Forderung auf; Sie fordern einen Handlungsleitfaden. Hätten Sie doch lieber sich besser informiert! Es gibt bereits einen Handlungsleitfaden. Dieser heißt „Handlungsleitfaden zum Umgang mit Problemimmobilien in Berlin“. In diesem ist genau beschrieben, wie die Bezirke mit den so genannten Problemimmobilien umzugehen haben.

[Katalin Gennburg (LINKE): Hört, hört! Und jetzt?]

Die Forderung nach aktuellen Ausführungsvorschriften – ja, die sind nicht so aktuell,

[Katalin Gennburg (LINKE): Ach!]

aber es ist nicht so, dass man die geltenden Vorschriften nicht anwenden könnte. Meine Rückfragen haben er

(Niklas Schenker)

geben, dass neue Vorschriften in Bearbeitung sind. Dafür brauchen wir Ihren Antrag nicht.

Sie fordern die Mittelaufstockung für Ersatzvornahmen. Das muss man sich mal überlegen – Sie fordern, dass die Steuerzahler die Wohnungen von privaten Vermietern instand setzen sollen. Sie fordern, dass der Großteil der Bürgerinnen und Bürger für die Versäumnisse einzelner Vermieter aufkommen sollen, nur weil diese ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommen. – Keine Zwischenfragen. – Sie verkennen offensichtlich die Pflicht des Vermieters, die Instandsetzung selber und auf eigene Kosten durchzuführen.

[Steffen Zillich (LINKE): Nein! Verkennen wir nicht!]

Auch wenn die meisten kein Problem damit haben, ihre Wohnungen, ihre Immobilien instand zu setzen,

[Zuruf von Steffen Zillich (LINKE)]

wenn Sie zuhören, lernen Sie noch was dazu, dann können Sie beim nächsten Mal Ihren Antrag ergänzen – gibt es sehr wohl zivilrechtliche, zivilprozessuale Möglichkeiten, gegen Einzelne – aus Ihrer Sicht gegen die dreisten – Vermieter vorzugehen.

Es gibt die Mängelbeseitigungsklage. Es gibt die Klage auf Leistung eines angemessenen Vorschusses, um die Mängel zu beseitigen.

[Steffen Zillich (LINKE): Was ich gerade sagte!]

All das ist bereits möglich. All das kann der Mieter sehr wohl gegen seinen Vermieter vornehmen.

[Dr. Klaus Lederer (LINKE): Sie sind ja ein kluger Junge! – Zuruf von Katrin Schmidberger (GRÜNE)]

Warum sollen die Steuerzahler die Zeche bezahlen, wenn die Einzelnen ihren Pflichten nicht nachkommen?

[Beifall bei der CDU – Tobias Schulze (LINKE): So ist das im Rechtsstaat!]

Wir sehen auch keinen Anlass, die landeseigenen Wohnungsunternehmen weiter in die Pflicht zu nehmen. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen haben einen klaren sozialen Auftrag. Es ist nicht ihre Pflicht, für private Wohnungsunternehmen oder für private Vermieter Wohnungen zur Verfügung zu stellen, gerade dann nicht, wenn diese ihren Pflichten nicht nachkommen. Es ist einfach nicht die Pflicht der landeseigenen Wohnungsunternehmen.

Schlussendlich sehen wir keinen Anlass, an den bezirklichen Zuständigkeiten etwas zu ändern oder die Mittel für die Mängelbeseitigung aufzustocken. Wir sehen auch keinen Anlass dafür, die landeseigenen Wohnungsunternehmen dermaßen in die Pflicht zu nehmen, einen nicht

unwesentlichen Teil ihrer Wohnungen, 250 Wohnungen, hierfür bereitzuhalten. Dies bedeutet jedoch nicht, und das möchte ich ganz ausdrücklich betonen, dass wir die Bezirke bei der Durchsetzung des Wohnungsaufsichtsrechts nicht unterstützen werden. Aber dafür brauchen wir Ihren Antrag nicht. – Ich danke Ihnen für das Zuhören.

[Beifall bei der CDU]

Dann folgt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Schmidberger.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mieterinnen und Mieter! Lieber Herr Nas! Sie haben völlig recht – es kann eigentlich nicht sein, dass diese ganzen verfallenen Häuser und Missstände die öffentliche Hand bezahlt.

[Beifall von Dr. Timur Husein (CDU)]

Es kann aber auch nicht sein, dass, wie es im Moment der Fall ist, die Mieterinnen und Mieter darunter leiden, nur weil der Senat und das Land Berlin nicht tätig werden.

Laufen Sie mal mit offenen Augen durch die Stadt, und zwar egal ob in Charlottenburg-Wilmersdorf, Pankow, oder Neukölln! Überall gibt es Häuser, die in einem schlechten Zustand sind oder sogar verfallen. Immer mehr Häusern sieht man an, dass notwendige Instandsetzungen und Sanierungen systematisch jahrelang unterlassen wurden, und zwar durch den Vermieter, den Eigentümer und nicht durch die Mieterinnen und Mieter.

[Beifall von Julian Schwarze (GRÜNE)]

Was das in der Praxis bedeutet, lässt sich am Beispiel der Graefestraße 13 in Kreuzberg auch noch mal zeigen. Seit drei Jahren steht das Haus nun leer, und die Mieterinnen können nach einem Brand immer noch nicht in ihre Wohnung zurückziehen.

Die Beseitigung der Brandschäden ist zwar kein Hexenwerk, und übrigens haben auch viele Mieterinnen und Mieter geklagt und versucht, sich ihr Recht zivilrechtlich zu verschaffen, aber Sie wissen auch, Herr Dr. Nas: Viele Gerichte sind überfordert. Die schaffen das zeitlich nicht. – Sie wissen auch, dass Vermieter durchaus Tricks haben, wie sie das umgehen können, und so ist das zum Beispiel auch hier.

In der Verantwortung des Eigentümers liegt es ja, Ordnungsmaßnahmen durchzuführen. Das kann der Bezirk nicht mal eben so selbst machen, wenn sich ein Eigentümer weigert, die Schäden zu beheben, untätig bleibt oder Arbeiten ungenügend ausführt.

(Dr. Ersin Nas)

Der Trick ist der: Da werden nachweislich Arbeiten im ganz geringen Umfang geplant. Es findet im Schneckentempo statt, aber sie werden eben umgesetzt, und genau deswegen kann ein Bezirk eben nicht eingreifen. Genau deswegen sind dem Bezirk die Hände gebunden. Auf dieses Problem weisen wir schon seit sehr vielen Jahren hin, und deswegen stellt sich schon die Frage: Was macht der Landesgesetzgeber, was macht der Senat? – Er bleibt lieber untätig und lässt die Bezirke im Stich. – Tut mir leid, Christian! So ist die Situation.

Frau Kollegin! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Nas zulassen.

Ja klar!

Bitte schön!

Ich danke Ihnen, Frau Schmidberger. Jetzt, da Sie zivilprozessuale Besonderheiten ansprechen: Wissen Sie, dass es eine einstweilige Verfügung gibt und dass man diese einstweilige Verfügung kriegen kann? Wenn Sie die kennen, wissen Sie, wie schnell eine einstweilige Verfügung in besonderen Situationen – wenn die Heizung nicht funktioniert, wenn es besondere Missstände gibt – funktionieren kann?

[Zuruf von Katalin Gennburg (LINKE)]

Ich weiß, dass es schnell funktioniert. Aber wissen Sie, was auch der Fall ist – und ich kann Ihnen gerne mal ein Praxisbeispiel in Kreuzberg zeigen –, wissen Sie, was dann passiert? – Die Mieter bekommen so einen Heizstrahler in die Wohnung gesetzt, die kriegen ein bisschen Mietminderung und das war es dann. Der Mangel wird trotzdem nicht behoben. Das kann ich Ihnen anhand des sozialen Wohnungsbaus an mehreren Stellen in Kreuzberg zeigen, von daher tut es mir leid.

Genauso höre ich auch von vielen Rechtsanwältinnen und ‑anwälten, dass die Eigentümer einfach nicht darauf reagieren, selbst wenn so eine Verfügung zur Verfügung steht. Das ist die Realität.