Protocol of the Session on November 7, 2024

lfd. Nr. 13:

Proaktiven Opferschutz datenschutzkonform ermöglichen – Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1985

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie mitberatend an den Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz und an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Tagesordnungspunkt 14 war Priorität der AfD-Fraktion unter der Nummer 3.5.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 15:

Gesetz über die Anhebung der Altersgrenzen und Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2001

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 16:

Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2024 bis 2026 und zur Einführung und Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2024-2026)

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2002

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Goiny, Sie haben das Wort!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ein gutes Signal auch an die verbeamteten Beschäftigten im Land Berlin, dass wir heute diese Gesetzesvorlage beraten. Auch wenn die Haushaltslage schwierig ist, glaube ich, dass es richtig ist, dass wir diese berechtigte Wertschätzung und eine Partizipation an der Umsetzung der Tarifergebnisse auch für die Beamten übertragen. Wir haben das früher aufgrund der Finanzlage über viele Jahre nicht machen können. In der Regierungszeit der SPD und der CDU von 2012 bis 2016 haben wir dann angefangen, die Tarifergebnisse wieder für die Beamten zu übernehmen, anfangs noch mit einer zeitlichen Lücke, aber inzwischen haben wir das, glaube ich, gut synchronisiert. Ich finde das in der Sache auch richtig.

Wir diskutieren an anderer Stelle den Fachkräftemangel, wir haben 7 500 unbesetzte Stellen im Land Berlin, Angestellte wie Beamte, und das zeigt, wie dringend notwendig es ist, dass wir im Land Berlin die Beschäftigten ordentlich bezahlen und natürlich die Umsetzung der Tarifergebnisse auch mitberücksichtigen. Dabei will ich auch noch einmal sagen, dass es ein großer Erfolg auch des Finanzsenators ist, dass wir es geschafft haben, in der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder zu bleiben, dass wir den drohenden Rauswurf abwenden konnten und für die Tarifbeschäftigten Rechts- und Planungssicherheit haben. Natürlich gehört es für uns, auch für die CDU

(Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour)

Fraktion, genauso dazu, dass wir das hier für die Beamten entsprechend umsetzen. Ich glaube, das ist ein wichtiges Zeichen, auch der Wertschätzung und der Anerkennung.

Ich will an dieser Stelle auch noch mal sagen: Wir haben hier auch noch die Diskussion, die wir auch in der Koalition verabredet haben, dass wir die Beamtenbesoldung des Landes Berlin perspektivisch auf das Bundesniveau heben wollen. Da hat der Deutsche Beamtenbund, insbesondere hier in Berlin auch zu Recht, darauf hingewiesen, dass wir hier einen großen Bedarf haben, auch diesen Nachteil abzuweisen oder abzuwenden. Denn wenn wir uns angucken, wie hoch die Fluktuation bei den Beschäftigten im Land Berlin ist, dann merken wir, dass wir gerade in den mittleren Alterskohorten zwischen 35 und 45 Jahren eine sehr hohe Fluktuation haben. Natürlich liegt es daran, dass viele von diesen Beschäftigten zum Bund wechseln. Wenn wir hier dauerhaft keinen Wettbewerbsnachteil haben wollen, dann müssen wir natürlich dafür sorgen, dass wir hier wettbewerbsfähig sind. Deswegen ist es das erklärte Ziel auch der CDU, hier im Rahmen der weiteren Diskussion an dieser Anpassung festzuhalten und dafür zu sorgen, dass diese Zusage auch eingehalten wird.

[Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Dass wir das hier von dieser Vorlage getrennt haben, liegt natürlich ein Stück weit daran, dass wir einen mit der SPD verabredeten Fahrplan haben, was die Umsetzung der weiteren finanzwirksamen Maßnahmen im Land Berlin beinhaltet. Aber ich bin ganz optimistisch, dass wir das am Ende des Tages auch bekommen, denn uns eint, glaube ich, lieber Raed Saleh, das Interesse daran, dass wir gut bezahlte, engagierte, motivierte und leistungsfähige Beschäftigte im Land Berlin haben. Und wenn man sich anguckt, wo das Gros der Beamtinnen und Beamten im Land Berlin arbeitet, dann sind das insbesondere Polizei, Feuerwehr, Justiz und auch der Bereich der Finanzämter, also überall dort, wo es um die innere Sicherheit des Landes und um die Einnahmen des Landes geht. Deswegen, glaube ich, haben wir hier ein besonderes Augenmerk auf diese Bereiche, um sicherzustellen, dass wir hier qualifiziertes Personal in den nächsten Jahren haben werden.

Das reiht sich für uns ein in eine ganze Reihe von anderen Maßnahmen, die wir zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstrechts auch umsetzen wollen. Dazu gehören eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Veränderung der Laufbahnverordnung, um auch Aufstiegschancen und Karrieremöglichkeiten zu verbessern, und andere Dinge, die wir hier in der Kürze der Zeit alle gar nicht diskutieren wollen. – Aber ich will das nur noch mal am Rande erwähnt haben: Für uns ist das Thema Beamtenbesoldung nicht ein singuläres Thema, sondern wir sehen den öffentlichen Dienst in Gänze und natürlich auch die Tarifbeschäftigten des Landes, um deren Interessen wir uns natürlich in der gleichen Weise kümmern wollen.

Insofern, glaube ich, ist das hier ein wichtiges Zeichen in die Richtung der Beschäftigten des Landes Berlin, das wir hier setzen. Ich habe es bei früheren Reden zu dem Thema schon mal angekündigt: Wir haben hier tatsächlich eine Reihe von Maßnahmen, die wir umsetzen wollen, und dazu gehört auch, dass wir Tarifergebnisse für die Beamten eins zu eins inhalts- und zeitgleich umsetzen, übrigens auch für die Versorgungsempfänger. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU und der SPD]

Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Schulze nun das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Das vorliegende Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz reiht sich leider ein wenig ein in die Liste der Versprechen, die die CDU im Wahlkampf und die Koalition sogar im Koalitionsvertrag gegeben haben, nur um sie dann hier mit der Vorlage heute wieder in Teilen zu brechen.

Der Kollege Goiny hat es schon angesprochen: Die Koalition hat hierfür den Begriff Bundesgrundniveau neu eingeführt – praktisch, denn so konnte der Senat je nach Gusto unterschiedlich beziffern, wie groß der Abstand ist, und er hat jetzt aber mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch die Landesbeamten ein wenig an der Nase herumgeführt, denn es ist nicht enthalten und das Thema erst mal nach hinten verschoben. Ihnen wurde nämlich eine höhere Besoldung versprochen, wenn schon das Ruhestandseintrittsalter nach hinten verschoben wird. Doch auch hier gilt: Versprochen, gebrochen. – Inzwischen ist nicht mal mehr ganz sicher, dass Berlin, wie unter Rot-Grün-Rot, im Durchschnitt der Länder bleiben wird. Im Unterausschuss konnte dazu eine verbindliche Aussage nicht gemacht werden. Bei der Besoldungsentwicklung ziehen andere Länder inzwischen an uns vorbei.

Herr Wegner! Von Ihrem ersten Parlamentarischen Frühschoppen beim Deutschen Beamtenbund als Regierender ist die Aussage überliefert: Ja, in der Opposition konnte ich euch noch vieles versprechen, aber jetzt regieren wir. Da ist das nicht mehr so. – Ein interessantes Politikverständnis, das Sie da offenbar an den Tag gelegt haben, Herr Wegner! Das Schwierige daran: Mit solchen falschen Versprechen wurden vorher Wahlen gewonnen, und natürlich erwarten die Leute dann auch, dass die Versprechen umgesetzt werden.

Zurück aber zum vorliegenden Gesetzesentwurf: Wir begrüßen grundsätzlich die Übertragung des Tarifvertrags der Länder 2023/24 auf die Beamtinnen des Landes Berlin. Dies ist ein richtiger und wichtiger Schritt zur

(Christian Goiny)

gleichen Teilhabe aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung. Allerdings ist es kein ganz so bemerkenswerter Vorgang, sondern sollte die Regel sein. Aber selbst das bloße Einhalten von diesen Regeln muss man bei Schwarz-Rot schon loben, denn Sie erfüllen damit eine Sache, die in anderen Bereichen in letzter Zeit keineswegs eine Selbstverständlichkeit ist. Und auch längst nicht alle Tarifergebnisse wurden bisher umgesetzt, Stichwort: Fahrradleasing bei den Tarifbeschäftigten selbst, und die Beschäftigten der sozialen Träger warten bis heute auf ihre Hauptstadtzulage.

Im Gesetz wird aber noch mehr geregelt als die Übernahme des Tarifergebnisses. Es setzt auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Dieses hat festgestellt, dass die Besoldung im Land Berlin in Teilen verfassungswidrig ist. Abstände werden nicht eingehalten, Familienzuschläge bei kinderreichen Familien nicht in ausreichender Höhe gezahlt. Letzteres will die Koalition nun reparieren und rückwirkend auszahlen, aber nur an diejenigen Dienstkräfte, die gegen die Höhe des Familienzuschlags geklagt haben. Alle anderen gehen leer aus, denn sie haben ihren Dienstherrn nicht verklagt. Das ist kein wertschätzender Umgang mit den eigenen Beamtinnen.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

So wie die Entscheidungen zum Haushalt und die Prioritätensetzung der Koalition ließ auch dieser Gesetzesentwurf viel zu lange auf sich warten; Teile der Tariferhöhung gelten ja schon seit 1. November 2024 – ein weiterer Kritikpunkt, den wir teilen.

Im Ergebnis werden wir diesem Gesetz zustimmen, denn wir haben es immer gesagt und bleiben dabei: Die Berliner Besoldung soll auf dem Besoldungsdurchschnitt der Länder bleiben. Das sind uns unsere Beamtinnen wert, die jeden Tag für das Gemeinwohl, für die Bürgerinnen und Bürger Berlins arbeiten, und das ist wichtig, damit Berlin im Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt bestehen kann. – An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank an die Lehrerinnen und Lehrer, Feuerwehrleute, Polizistinnen und Polizisten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksverwaltungen und der Hauptverwaltung und die vielen anderen, kaum gesehenen Menschen, die im Maschinenraum unseres Staates arbeiten und hier eine faire Entlohnung bekommen sollen. – Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Rauchfuß das Wort. – Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Schulze! Sehen Sie es mir nach, wenn ich jetzt eher bei Herrn Goiny anknüpfe, denn ich glaube, es gibt ja nun ganz unabweisbar mindestens zwei Anlässe, weshalb es nötig ist, dass wir dieses Gesetz zur Besoldungsanpassung machen. Das ist einmal natürlich die Verantwortung des Landes, die Beamtinnen und Beamten an der finanziellen, wirtschaftlichen Entwicklung im Land teilhaben zu lassen, sie also amtsangemessen zu alimentieren. Deshalb sind wir als Gesetzgeber gehalten, das Besoldungs- und Versorgungsrecht regelmäßig an die tatsächlichen Notwendigkeiten anzupassen. Das schulden wir unseren Beschäftigten.

Es gibt natürlich einen zweiten Punkt – den haben Sie auch angesprochen –: dass wir ein Interesse daran haben, als Arbeitgeber und Dienstherr attraktiv und im Wettbewerb mit den anderen Ländern und dem Bund konkurrenzfähig zu bleiben. Der erste zwingende Schritt dazu ist die Übernahme des Tarifergebnisses von Dezember 2023. Damit vermeiden wir natürlich auch Ungerechtigkeiten zwischen den Statusgruppen bei unseren Beschäftigten, und wir stellen sicher, analog zu den anderen Ländern die Tariferhöhung auch sauber zu übernehmen. Ein positiver Punkt: Schon in diesem Tarifergebnis war der Sockelbetrag von 200 Euro festgeschrieben, den wir jetzt mit Wirkung zum 1. November übernehmen. Das ist ein sehr guter Ansatz, weil sich durch den Sockelbetrag die Erhöhung für die unteren und mittleren Besoldungsgruppen überproportional auswirkt. Das ist sozial gerecht und deshalb gut und richtig, dass wir das so machen.

[Beifall bei der SPD]

Dieser erhöhte Betrag wird dann zum 1. Februar 2025 nochmals um 5,5 Prozentpunkte steigen, entsprechend dem Tarifergebnis. Auch hierzu haben wir in den Stellungnahmen positive Rückmeldungen, insbesondere von Personalvertretungen und Gewerkschaften, bekommen, die das sehr begrüßen.

Es gibt weitere Punkte im Gesetz. Auch gut und richtig ist, dass mit der Umsetzung auch die Erhöhung des Ruhegehalts für Versorgungsberechtigte, Anwärtergrundbeträge und so weiter folgen. Hinzu kommen Anpassungen von Amts- und Stellenzulagen in zwei Schritten, eine Erhöhung des Auslandszuschlags, eine höhere Vergütung von Mehrarbeit, eine Verbesserung bei der Erschwerniszulage; dort, wo im Bereich von Feuerwehr und Polizei wirklich harte Arbeit geleistet wird, ist das eine Wertschätzung durch das Land Berlin.

Wir haben mit dem Gesetz noch viele weitere Stellschrauben angepasst, unter anderem, dass wir nicht mehr als Grundmodell die Einverdienerfamilie zugrunde legen. Das halte ich für einen gesellschaftlichen Fortschritt und eine Beschreibung der Wirklichkeit, dass wir wissen: Etwa zwei Drittel der Paare, auch im öffentlichen Dienst,

(André Schulze)

sind eben nicht Alleinverdiener, sondern mit dem jeweiligen Ehegatten oder Lebenspartner gemeinsam Verdienende. Es gibt weitere Ergänzungen zum Familienzuschlag und so weiter.

Dann stellt sich ja zum Abschluss immer die Frage der Bewertung. Jetzt stellen Sie nicht ganz zu Unrecht die Frage: Hätte es nicht vielleicht noch ein bisschen mehr sein dürfen? Darauf würde ich Ihnen gerne mit zwei Punkten antworten.

Erstens, durch die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen nur um den Sockelbetrag und die lineare Anpassung erhöhen sich die Kosten schon im nächsten Jahr um 530 Millionen Euro. Wir wissen alle um die Haushaltssituation, und deshalb muss man damit maßvoll umgehen und kann nicht mehr versprechen als drin ist.