Protocol of the Session on June 20, 2024

Vielen Dank, Herr Präsident! Vielen Dank, Herr Kollege! Danke für die kontroverse Zwischenbemerkung, welche meine Person und meine Äußerung anbelangt, die ich natürlich von mir weise, auch von meiner Partei und meiner Fraktion. Es ist eine biologische Tatsache, dass es nur zwei Geschlechter gibt.

[Beifall bei der CDU und der AfD Anne Helm (LINKE): Keine Ahnung von Biologie!]

Das bedeutet natürlich nicht Man sieht, Sie sind auf Kriegsfuß mit der Biologie, aber das erledigt sich ja bald. Sobald die nächsten Wahlen anstehen, müssen wir uns das nicht mehr anhören.

[Elif Eralp (LINKE): Unfassbar!]

Jedenfalls ist es eine biologische Tatsache, dass es zwei Geschlechter gibt, und es gibt sicherlich viele Variationen dazwischen,

[Zurufe von Katrin Schmidberger (GRÜNE) und Louis Krüger (GRÜNE)]

aber mir daraus zu unterstellen, dass ich die Existenzberechtigung von Menschen verneine, ist einfach nur plump und eine dreiste Lüge, aber auch nichts Neues von Ihrer Seite. Insofern stehe ich darüber. Die Zwischenintervention ist nur für die Öffentlichkeit, damit hier kein falscher Eindruck entsteht.

[Anne Helm (LINKE): Das haben Sie deutlich dargestellt!]

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit, für Ihre Kultur der Diskussion. Schade, dass Sie die Worte unserer Präsidentin vorhin nicht mitgenommen haben. Wir können uns streiten, aber bleiben Sie doch ein bisschen sachlich. Aber ich weiß, das ist bei Ihnen vergebene Hoffnung. Ab demnächst müssen wir uns mit Ihnen nicht mehr auseinandersetzen. Vielen Dank für Ihre Auf

merksamkeit!

[Beifall bei der CDU und der AfD Anne Helm (LINKE): Erbärmlich! Vielleicht brauchen Sie mal Biologieunterricht!]

Dann frage ich den Kollegen Dr. Lederer, ob er antworten möchte. Das ist offensichtlich der Fall. Bitte sehr, Herr Dr. Lederer!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es g

hat jemand mit seiner Rede so bestätigt, was ihm vorher um die Ohren gehauen worden ist. Danke!

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN ]

Und dann folgt für die SPD-Fraktion die Kollegin Neumann. Die Kollegin lässt keine Zwischenfragen zu, für das Protokoll. Bitte sehr, Frau Neumann!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal gut, dass wir über das vorliegende Thema sprechen, die Ergänzung des Artikel 3 des Grundgesetzes, denn ich glaube, das ist für die meisten hier im Raum also quasi alle so ab hier ein gemeinsames Anliegen.

(Dr. Klaus Lederer)

[Beifall von Elif Eralp (LINKE) Anne Helm (LINKE): Ganz eindeutig nicht!]

Ich finde es gut, wenn wir nachher auch noch dazu kommen, dass wir das in den Ausschüssen gründlicher besprechen und vorbereiten.

Wir haben hier vor wenigen Wochen in diesem Raum 75 Jahre Grundgesetz gefeiert. Da gab es diese schöne Miniausgabe. Und wir feiern das Grundgesetz auch, weil es das Wertegerüst und die Grundlage unserer Demokratie ist. Heute sprechen wir über eine wichtige und längst überfällige Ergänzung dieses Grundgesetzes: Die Ergänzung des Artikel 3 Absatz 3 um das Merkmal der sexuellen Identität.

Ich bin froh, dass auch diese Koalition im Koalitionsvertrag eindeutig vereinbart hat, dass sich Berlin auf der Bundesebene für diese Ergänzung einsetzen wird. Wir sind also schon dran. Ich bin auch froh, dass die Vorbereitungen dafür schon laufen. Senatorin Cansel Kiziltepe und ihr Haus arbeiten seit Monaten an einem Entwurf für eine Bundesratsinitiative, und dafür möchte ich Ihnen herzlich danken.

Wir diskutieren diese Grundgesetzänderung heute auch vor einer historischen Verantwortung. Als vor 75 Jahren die Mütter und Väter des Grundgesetzes den Artikel 3 formuliert haben, taten sie dies auch unter dem Eindruck und als Konsequenz der nationalsozialistischen Verfolgungspolitik. Das Grundgesetz war die demokratische Antwort auf undemokratisches Unrecht. Doch in Teilen setzte sie auch Unrecht fort. Homosexuelle und Menschen mit Behinderungen blieben damals außen vor bei Artikel 3, bei der Gleichheit vor dem Gesetz. Für das Diskriminierungsverbot aufgrund von Behinderungen haben wir dieses Versäumnis bereits geheilt; 1994 wurde die Ergänzung aufgenommen. Für queere Menschen steht dieses Anerkennen und dieser Schutz im Grundgesetz aber noch aus. Die damals noch junge Bundesrepublik setzte das Unrecht gegenüber homosexuellen Menschen sogar noch lange und furchtbar fort. Der Paragraf 175 wurde schon angesprochen, erst in den Neunzigerjahren endgültig aufgehoben, und über die Aufarbeitung müssen wir natürlich heute noch sprechen.

Hätte es der Zusatz der sexuellen Identität bereits 1949 in unser Grundgesetz geschafft, wäre viel Leid, viel Unrecht vielen Menschen erspart geblieben.

Vereinzelter Beifall bei der SPD, den GRÜNEN

und der LINKEN]

Aber unser Land hat sich weiterentwickelt. Heute gibt es sie, die breite Unterstützung in der Bevölkerung, in den demokratischen Parteien, eine laute und sichtbare Zivilgesellschaft, die das einfordert, was selbstverständlich sein sollte: Dass die Gleichheit vor dem Gesetz auch unabhängig der sexuellen Identität garantiert ist, ohne Wenn und Aber. Und die Weiterentwicklung des Arti

kels 3 ist möglich. Das hat auch schon die Ergänzung um das Merkmal Behinderung gezeigt. Das zeigen uns auch andere Länder. Die Niederlande haben gerade erst ihren Artikel 1 ist es dort der Verfassung entsprechend ergänzt. Und Europa ist mit der Europäischen Grundrechtecharta da sowieso bereits. Auch unsere Bundesländer gehen da voran, Berlin natürlich wie immer eine Vorreiterin.

Diese Artikel und Ergänzungen in Verfassungen sind auch wichtige Signale in die Gesellschaft hinein. Sie beschreiben, welche Werte für uns unverhandelbar sind und welche Werte wir schützen wollen. Das ist in den aktuellen Zeiten das wurde auch schon angesprochen wichtiger denn je.

Wir haben hier an verschiedenen Stellen schon darüber geredet, wie wir unsere Demokratie wehrhaft machen und vor Angriffen schützen. Diese Ergänzung ist für mich ein Teil davon. Wir müssen diese Schutzlücke im Diskriminierungsverbot als Garantie für die Zukunft schließen, vor allem auch unabhängig von Tagespolitik.

[Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN]

Die antragstellenden Fraktionen Grüne und Linke wissen aus eigener Erfahrung gut, Änderungen des Grundgesetzes geschehen nicht von heute auf morgen. Sie geschehen auch nicht schneller aufgrund von Oppositionsanträgen.

[Zuruf von der LINKEN: Ach was!]

Der Hinweis sei mir erlaubt, es gibt hohe Hürden für Verfassungsänderungen. Es gibt bereits gescheiterte Versuche, das wurde hier beschrieben.

[Zuruf von der LINKEN: Wie lange dauert es denn noch?]

Und es braucht eine gute Vorbereitung. Deshalb sind wir schon dran, das ist gut. Und deshalb gibt es auch die Überweisung an die Ausschüsse, denn das ist diesem Thema auch angemessen. Gründlichkeit, das richtige politische Gespür und Timing und ein gemeinsames Wirken der demokratischen Fraktionen hier im Raum können dazu beitragen, dass es uns hoffentlich bald gelingt, dass wir diese überfällige Ergänzung in Artikel 3 des Grundgesetzes, diesem für uns so elementaren Büchlein, verankern können. Das gelingt nur gemeinsam und gründlich. Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD und der CDU]

Dann folgt für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Hansel.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe demokratische Kollegen meiner Fraktion!

(Wiebke Neumann)

[Heiko Melzer (CDU): Was ist denn mit den undemokratischen Mitgliedern Ihrer Fraktion?]

Liebe Kollegen der Brandmauerspezialdemokraten und demokratinnen! Liebe Berliner, egal wen Sie lieben! Das sexuelle Geschlecht in unser Grundgesetz reinschreiben zu wollen, ist eine Ver- und Missachtung unserer Verfassung. Die Menschenwürde ist in Artikel 1 unseres Grundgesetzes klar geregelt und umfasst alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder Identität.

[Torsten Schneider (SPD): Dann können wir ja Artikel 3 streichen!]

Herr Schneider, halten Sie den Mund!

[Torsten Schneider (SPD): Das sagen Sie mir bestimmt nicht!]

Und dies stellt sicher, dass Schwule, Lesben, Transpersonen und andere queere Personen in ihrer Würde diskriminierungsfrei mit Verfassungsrang geschützt sind.

[Beifall bei der AfD]

Die Absätze 2 und 3 verbieten es grundsätzlich, Menschen anhand der Merkmale Geschlecht, Abstammung, aus rassistischen Gründen, wegen der Sprache, Heimat und Herkunft, dem Glauben, religiöser oder politischer Anschauungen sowie einer Behinderung zu benachteiligen. Wir sind alle Menschen, ich als Schwuler und Sie als Hetero,

[Torsten Schneider (SPD): Woher wollen Sie das denn wissen?]

wir sind hier alle diskriminierungsfrei geschützt, Herr Schneider, auch wenn Sie das nicht wahrhaben wollen.

[Beifall bei der AfD]