Protocol of the Session on June 20, 2024

spielsweise nicht die dafür notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung und schützt Gewässerufer, die im Sinne des Gewässerschutzes entwickelt werden müssten, nicht grundsätzlich vor Bebauung. Zudem gibt es große Abstimmungsprobleme zwischen den SenatsAbteilungen Wasserwirtschaft und Tiefbau, wo

(Christian Gräff)

durch bauliche Planungen in aufwendigen Verfahren festhängen. Aber auch zwischen den Abteilungen Wasserwirtschaft und Naturschutz ist man sich bei den Zielen und der Ausgestaltung der Maßnahmen oft nicht einig. Ein großes Problem ist zudem die sog. Gewässerunterhaltung also die Pflege von Gewässern die auch ohne Wasserrahmenrichtlinie regelmäßig durchgeführt werden muss.

In Berlin ist es ja so: Wir sind das Venedig des Nordens. Da kann man sich also vorstellen, wie schwierig die Situation ist.

Der Europäische Gerichtshof sprach 2015 sein Urteil zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie. Der EuGH hat entschieden, dass die Umweltziele dieser Wasserrahmenrichtlinie nicht nur programmatische Verpflichtungen der Mitgliedsstaaten darstellen, sondern für jedes Vorhaben verbindlich sind. Danach führt die Verschlechterung eines Oberflächenwasserkörpers zwingend zur Untersagung eines Vorhabens, und im Einklang mit dem Generalanwalt qualifizierte der EuGH die Umweltziele nicht nur als unverbindliche Verpflichtung der Mitgliedsstaaten. Also: Alle wissen, es drohen ab 2027 saftige EUVertragsstrafen für das Land Berlin und das in einem ungefähr dreistelligen Millionenbetrag dafür, dass das Land Berlin seine Hausaufgaben nicht gemacht hat.

Der Strohhalm des Senats ist nun eine Subfirma der Berliner Wasserbetriebe, die es richten soll. Diese Kapazitäten müssten jedoch erst aufgebaut werden, sie stünden vor 2027 gar nicht zur Verfügung. Dazu der Hinweis: Wasser- und Bodenverbände sind andernorts als einheitliches Wassermanagement in einem Verband organisiert. Es geht um die Frage der unternehmerischen Ausrichtung der Wasserbetriebe. Die Umweltfrage außerhalb der Trinkwassergewinnung und der Klärung des Wassers sollte öffentlich in der Hand des Landes Berlin, vertreten durch die für Umwelt zuständige Senatsverwaltung, bleiben. Das ist unsere ganz klare Ansage als Linke.

[Beifall bei der LINKEN]

Das Delegieren kleiner Exkurs an Unternehmen wie bei den Grünflächen an die Grün Berlin GmbH oder die Stiftung Naturschutz als Ersatz für ein Landesamt hat eben Folgen. In der Politikfolgenabschätzung ist das Ziel, nicht nur beabsichtigte Auswirkungen zu erfassen, sondern auch mögliche Nebenfolgen und unerwünschte Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu erfassen, und darüber diskutieren wir als Linke. Herr Freymark konnte mir im Ausschuss nicht klar sagen, dass diese nicht im Raum stünden. Es gab keine Antwort auf diese Fragen.

Deswegen: Berlin droht mit der Ausweitung des Geschäftsbereichs der Berliner Wasserbetriebe ein Dienstleistungsauftrag an die Wasserbetriebe, der in ein Subunternehmen unterausgegliedert wird, das früher oder später

auch privatisiert werden könnte. Oder es wird als hundertprozentiges Landesunternehmen quasi nach betriebswirtschaftlichen Kriterien intransparent für Parlament und Öffentlichkeit geführt, so wie bei der Grün Berlin. Das steht in dem Antrag nicht klar drin, und deswegen können wir ihm nicht zustimmen und werden uns enthalten. Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN Zuruf von Christian Gräff (CDU)]

Für die AfD-Fraktion folgt der Abgeordnete Hansel.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Themaverfehlung der Linken und ihren Hass auf die Grün Berlin GmbH nehmen wir zur Kenntnis; spielt aber keine weitere Rolle. In Berlin, hier in diesem Haus sind wir uns völlig einig, dass die Wasserbetriebe diesen Auftrag bekommen. Die Wasserbetriebe in Richtung eines vollumfänglichen Wassermanagements in dieser Metropolregion hinzubekommen, ist eine reine und politisch unbestrittene Selbstverständlichkeit.

Ich frage mich daher schon, liebe Genossen, warum Sie das hier machen. Sie haben drei Reden, Sie bringen das hier eine politisch letztlich völlig klare Entscheidung, die einstimmig erfolgt, wenn wir mal die Enthaltung, die ja Einstimmigkeit impliziert, ausnehmen. Da frage ich mich, haben Sie keine Themen mehr? Sind Sie politisch so ermattet und ermüdet, dass Sie quasi Selbstverständlichkeiten hier zu Anträgen bringen? Das finde ich schon sehr bedauerlich.

[Beifall bei der AfD]

Es besteht Einigkeit in der Frage des Berliner Wassers und allem, was da kommt; und da wird sicher der Auftrag erfolgen, das wird alles sehr gut laufen, da bin ich ganz sicher. Auch die Expertise, von der Kollege Stroedter gesprochen hat, ist da. Da gibt es Einigkeit.

Wo wir uns nicht einig würden, ist Folgendes: Wie die Wasserbetriebe verlautet haben wir haben es gehört , kommen die 8 Prozent Erhöhung ab 2027; was Kollege Stroedter gerade wieder kassiert hat auch interessant. Die Preise werden wohl steigen. Dabei geht es um erhöhte Investitionen für neue Speicher und Rückhaltebecken, für Regenwasserinvestitionen in Richtung Schwammstadt und Erneuerung verschlissener Leitungsstruktur. Das alles muss sein. So weit, so gut.

Da vieles davon allerdings auch jetzt schon mit hohen Investitionen aus den laufenden Einnahmen finanziert wird, werden wir ganz genau hinschauen, was genau mit der avisierten Erhöhung der Preise finanziert wird. Was nämlich nicht ginge und wogegen wir ganz klar angehen

(Katalin Gennburg)

werden, wäre eine verdeckte Mittelverwendung zur Finanzierung von Maßnahmen Ihres Klimarettungsfahrplans, bei dem Ihnen das Bundesverfassungsgericht

Gott sei Dank, sage ich für unsere Seite einen Strich durch die Rechnung gemacht hat. Eine Quersubventionierung oder Eigenkapitalmittelvergabe zum Beispiel an die Wassertochter Berliner Stadtwerke für staatliche Förderungen von Solarstrom oder die anders nicht vom Kernhaushalt finanzierbare Errichtung von Windkraftanlagen wird es mit uns nicht geben.

[Beifall bei der AfD]

Wir passen da ganz genau auf, und das ist, liebe Kollegen, ein Versprechen. Danke!

[Beifall bei der AfD]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/1492 empfehlen die Ausschüsse einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke die Annahme. Wer den Antrag also gemäß der Beschlussempfehlungen auf Drucksache 19/1764 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? Bei Enthaltung der Linksfraktion ist der Antrag damit angenommen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 3.3:

Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Tagesordnungspunkt 51

Berlin hält Wort: Diskriminierungsschutz für LSBTIQ* endlich im Grundgesetz verankern!

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1750

In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und zwar mit dem Kollegen Walter. Bitte

schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Meine feste Zusage für diesen Berliner Senat ist:

Wir wollen den Artikel 3 des Grundgesetzes ändern. Da muss die sexuelle Identität mit rein. Das ist mein Versprechen

Diese Zusage hat der Regierende Bürgermeister vor einem Jahr der queeren Community gegeben. Und was hat er seitdem dafür getan? Nichts. Wie viel war dieses Versprechen wert? Nichts. Durch den Druck des Berli

ner CSD-Vereins hat der Regierende Bürgermeister nun dieses Versprechen erneut wiederholt, doch ganz ehrlich: Diese Politik der Ankündigungen reicht nicht mehr aus. Wie viel Zeit soll denn noch verstreichen?

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Wir fordern den Regierenden Bürgermeister, wir fordern den gesamten Senat auf, nun endlich die Bundesratsinitiative zu beschließen und auf den Weg zu bringen, und zwar bis zum CSD am 27. Juli, damit der Diskriminierungsschutz von LSBTIQ ins Grundgesetz kommt.

[Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Machbar ist es. Eine Vorlage der Senatsverwaltung für Antidiskriminierung scheint ja nun vorzuliegen; wahrscheinlich eine Blaupause der rot-rot-grünen Initiative von 2018. Der Text ist ja auch nach sechs Jahren leider immer noch richtig eine Bundesratsinitiative, die damals am Widerstand der CDU gescheitert ist.

Es ist im Übrigen nicht nur legitim, sondern auch die Pflicht der queeren Community, nachzufragen und zu kritisieren, ob politische Zusagen und Versprechen eingehalten werden. Dem Berliner CSD e. V. ist insofern für seinen Vorstoß ausdrücklich zu danken.

[Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Was hingegen gar nicht geht, ist, wenn der Senat zivilgesellschaftliche Organisationen für ihr Engagement zurechtweist und damit Aktivistinnen, die sich tagtäglich gegen Queerfeindlichkeit und Hass stemmen, trifft. Nein, lieber Senat, die Bundesratsinitiative zur Erweiterung von Artikel 3 Grundgesetz einzufordern ist keine Erpressung. Es ist eine Selbstverständlichkeit.

[Beifall bei den GRÜNEN Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Es ist leider nicht das erste Mal, dass die queere Community schlechte Erfahrungen mit der Ankündigungspolitik des Regierenden Bürgermeisters gemacht hat, wenn es um queere Anliegen auf Bundesebene geht. Der Kollege Lederer hat darauf auch schon öffentlich hingewiesen. Auch das Versprechen, sich im Bund für das Selbstbestimmungsgesetz einzusetzen, war nicht viel wert, im Gegenteil: großes Schweigen des Regierenden Bürgermeisters, als die CDU auf Bundesebene gegen das Gesetz hart polemisierte und Transfeindlichkeit mit befeuerte. Da hätte ich mir nicht nur ein klares Zeichen vom Regierenden Bürgermeister gewünscht, sondern es hätte aus Berlin für das Selbstbestimmungsgesetz und zur Verteidigung der Rechte von Transmenschen eine klare Stellungnahme gebraucht, wie ebenfalls im schwarz-roten Koalitionsvertrag angekündigt.

[Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

(Frank-Christian Hansel)

Queerpolitik ist nicht nur Regenbogenanstecker am Jackett, und Regenbogenhauptstadt ist nicht nur Party. Es ist die harte Auseinandersetzung mit Diskriminierung und Ausgrenzung, es ist der tägliche Kampf gegen Vorurteile und Hass, und die Gewalt gegen LSBTIQ nimmt weiter zu. Hier ist Solidarität nicht gratis, hier ist die Regenbogenhauptstadt nicht gratis, sondern sie kostet etwas; im Zweifel, dass auch dann Wort gehalten wird, wenn es eben nicht einfach ist. Und genau wegen dieser Entwicklung ist die Ergänzung des Artikels 3 Grundgesetz um das Merkmal der sexuellen Identität, oder noch besser der sexuellen und geschlechtlichen Identität, so wichtig. Gerade in diesen Zeiten des grassierenden Rechtsrucks ist das eine notwendige Schutzgarantie für queere Menschen vor Diskriminierung.

[Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]