Aber auch jetzt kann man schon feststellen: Wir schaffen eine unter den Bedingungen des verfassungsrechtlich erforderlichen und bundesgesetzlich eingeleiteten Reformverfahrens wirklich gerechte Umsetzung für Berlin, obwohl wir nicht vermeiden können das gehört zur Ehrlichkeit weiter dazu , dass es bei der Grundsteuer individuell für Einzelne zu einer Mehrbelastung und für andere zu einer Minderbelastung kommen kann. Aber es gibt in der Summe für das Wohnen in Berlin eine Aufkommensneutralität der Berliner Grundsteuer, und es gibt eine Härtefallregelung. Damit ist es unter dem Strich tatsächlich eine gute Reform. Vielen Dank!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Martin Matz! Ich habe mit Freude gehört, dass ihr den Bereich Grundsteuer C hier auch zu einer Beschlussvorlage bringen wollt. Ich hoffe, das findet noch in diesem Jahr statt, damit es rechtzeitig zum 1. Januar in Kraft treten kann.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Bewertungsregeln zur Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärt hat, haben Bund und Länder, also die jeweils regierenden Parteien und zwar von den Linken bis zur CDU, lieber Herr Kraft! zwei Versprechen abgegeben. Erstens, wir werden die Grundsteuer verfassungskonform ausgestalten. Zweitens, wir werden sie aufkommensneutral ausgestalten, also die Steuerzahler in Summe nicht mehr besteuern als bisher. Das ist keine Selbstverständlichkeit, denn mit einem bundesweiten Gesamtaufkommen von immerhin 15 Milliarden Euro und in Berlin circa 800 Millionen Euro jährlich ist die Grundsteuer für die finanziell gebeutelten Gemeinden schlicht und einfach eine unverzichtbare Einnahmequelle.
Ob das erste Versprechen, also die Verfassungskonformität, eingehalten wurde, haben nicht wir in den Landesparlamenten zu entscheiden, sondern letztlich das Bundesverfassungsgericht. Die strategische Prozessführung der Eigentümerlobby zu dieser Frage ist ja bereits angelaufen, und es wäre sinnlos, an dieser Stelle darüber zu spekulieren. Wir haben also davon auszugehen, dass die neue Grundsteuer verfassungsgemäß ist, solange nicht etwas anderes festgestellt wird.
Was wir aber entscheiden und ausgestalten können, ist das Versprechen der Aufkommensneutralität. Dieses Versprechen löst das vorliegende Gesetz über die Messzahlen dem Grunde nach ein. Der Teufel wird aber in den Einzelfällen liegen. Uns sind viele Fälle, insbesondere aus den Siedlungsgebieten in Ostberlin, bekannt, bei denen es bis zu einer Verdoppelung der Steuerlast kommen könnte. Auch in Westberlin, in ehemaliger Mauernähe, gibt es Fälle mit signifikanten Steigerungen.
Herr Kraft! Für diese Härtefälle müssen wir im Gesetzesvollzug neben den bundesgesetzlichen Möglichkeiten soziale Lösungen finden. Deswegen schlagen wir Ihnen als Linksfraktion heute vor, die Härtefallklausel durch das rechtssichere Regelbeispiel des WBS-180-Kriteriums zu ergänzen. Was bedeutet das konkret? Wer eine Verdoppelung der Grundsteuer erfährt und zugleich, zum Beispiel, als Zweipersonenhaushalt ein Jahreseinkommen von 32 400 Euro hat, wäre ein Härtefall. So hätten wir beides: Flexibilität in den Finanzämtern für die Einzel
fälle, aber eben auch ein Regelbeispiel mit zwei rechtssicheren Kriterien, die der Gesetzgeber selbst regelt.
Eine Ungerechtigkeit bleibt aber leider auch bei der neuen Grundsteuer bestehen. Nach wie vor erlaubt der Bundesgesetzgeber die Umlage der Grundsteuer auf die Mieterinnen und Mieter. Wir Linke sagen dazu ganz deutlich: Nein!
Eigentum verpflichtet. Wer Mieterträge mit seinem Eigentum erzielt, der muss auch die Grundbesitzsteuern zahlen und darf diese nicht auf die Mieterinnen und Mieter abwälzen.
Liebe SPD und liebe Grüne, lasst uns dazu eine neue Bundesratsinitiative hier im Haus beschließen. Die Mehrheit dafür steht! Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Neufestsetzung der Grundsteuer sorgt seit dem richtungsweisenden Urteil zur Verfassungswidrigkeit tatsächlich weiter für Wirbel, denn es gibt aktuell ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs, das erhebliche Zweifel an der Form der geplanten Grundsteuerreform hegt.
Jeder Immobilieneigentümer kennt inzwischen die Bescheide des Finanzamts, in denen der Wert der Immobilie als Grundlage für die kommenden Bescheide festgesetzt wurde. In Berlin wurde zum Beispiel eine fiktive Miete festgelegt, die in den seltensten Fällen der Realität entspricht, oft sogar erheblich über dem Berliner Mietspiegel liegt und damit sogar rechtswidrig wäre.
Das soll wiederum Grundlage der Festsetzung der neuen Grundsteuer sein. Die Befürchtung liegt zu Recht nahe, dass sich damit auch die Grundsteuer erhöhen wird. Ein Ehepaar aus Rheinland-Pfalz hat nun gegen die aus ihrer Sicht überhöhte Wertfestsetzung des Finanzamts geklagt und Recht bekommen. In der Konsequenz heißt das deutschlandweit und auch für Berlin: Es ist nach wie vor nicht ausgeschlossen, dass das neue Grundsteuergesetz verfassungswidrig ist.
Musterklagen laufen nämlich weiter. Es besteht die Gefahr, dass eine zusätzliche Klagewelle auf die Gerichte zurollt, wenn immer mehr Immobilieneigentümer die Wertfestsetzung ihrer Immobilien in Zweifel ziehen, und das werden sie tun. Es gibt Hunderttausende Widersprüche, die jetzt schon vorliegen.
Hinzu kommt, dass die Festsetzung der Werte durch die Finanzämter in eine Zeit fiel, als die Immobilienpreise in Deutschland aufgrund der Negativzinspolitik auf einem absoluten Höchststand waren und sich der Markt aktuell wieder normalisiert. Wenn wir heute hier über die Messbeträge in Berlin abstimmen, wird die gesamte Konstruktion der Grundsteuerfestsetzung noch wackliger, als sie es eh schon ist. Auch diese Messbeträge basieren bekanntlich auf Annahmen.
Die Frage bleibt: Taugt die vorliegende Absenkung des Hebesatzes und der Steuermesszahl, die der Senat vorgelegt hat. wirklich dazu, eine Mehrbelastung der Bürger auszuschließen, wie vollmundig als Ziel verkündet worden ist? Wir sagen ganz klar nein! Die Belastungen werden steigen, das kann man auch berechnen, vor allem für Eigentümer von Wohnungen, Einfamilien- und Zweifamilienhäusern. Diejenigen, die für das Alter vorgesorgt haben, werden hiermit weiter bestraft. Bestraft werden voraussichtlich auch die Mieter im Ostteil der Stadt, die die ganze Wahrheit erst mit ihrer Betriebskostenabrechnung im Jahr 2026 in Händen halten werden und das in einer Situation, wo die zweite Miete, die Betriebskosten und Nebenkosten in Berlin, jetzt schon im bundesweiten Vergleich zu den höchsten gehört.
Fassen wir also noch einmal zusammen: Die neue Steuer, trotz abgesenkten Hebesatzes und niedrigeren Steuermesszahlen, bleibt ungerecht, benachteiligt Wohnungseigentümer, ist voraussichtlich in Teilen weiter verfassungswidrig und wird so prognostizieren es zumindest viele Experten, sowohl Steuerexperten als auch Juristen wieder keinen Bestand haben. Die AfD fordert deshalb schon seit Längerem: Schaffen wir diese ungerechte Steuer endlich ab!
Genau das wäre ein perfekter Konjunkturmotor für unsere Stadt. Wir jedenfalls werden diesem Gesetzesentwurf, so wie er hier vorliegt, keine Zustimmung erteilen. Vielen
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Das heißt, dass wir jetzt zu den Abstimmungen kommen. Zunächst erfolgt die Abstimmung über die beiden Änderungsanträge, die Ihnen als Tischvorlage vorliegen.
Wer den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 19/1589-1 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer stimmt dagegen? Das sind die Fraktionen der CDU, SPD und AfD. Wer enthält sich, pro forma? Das ist niemand. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Dann kommen wir jetzt zum Änderungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/1589-2. Wer diesen Änderungsantrag annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind wiederum die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer stimmt dagegen? Das sind die Fraktionen der CDU, SPD und AfD. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/1589 empfiehlt der Hauptausschuss mehrheitlich gegen die AfDFraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1760 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CDU und SPD. Wer stimmt dagegen? Das ist die AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Das sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke und ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Betriebe vom 3. Juni 2024 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. Juni 2024 Drucksache 19/1764
Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD, und zwar mit dem Abgeordneten Stroedter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Prognosen sprechen eine klare Sprache: Wasserknappheit wird uns künftig auch in der Region Berlin-Brandenburg erheblich betreffen. Die Vorsorge und Sicherung der Wasserressourcen wird ein immer wichtigeres Ziel. Um auch grenzüberschreitend die Wassersicherheit zu gewährleisten, müssen wir über Ländergrenzen hinweg zusammenarbeiten. Ich sage einmal eine Zahl: 2 bis 3 Milliarden Menschen sind bereits heute weltweit mindestens für einen Monat im Jahr von Wasserknappheit betroffen. Eine erschreckende Situation! Auch in Berlin ist Wasser ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Deshalb müssen wir, auch vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt und um Klimawandelfolgen abzuwenden, Berlin mit weiteren Schritten für den Klimawandel vorbereiten und klimaresilient neu aufstellen.
Dabei spielt die Wasserversorgung für Berlin eine entscheidende Rolle. Wir wollen nicht nur die Trinkwasserversorgung für die Zukunft auf sehr hohem Qualitätsniveau weiter absichern, sondern auch stabile Preise in Berlin bewahren. Das will ich heute sehr deutlich sagen: Preiserhöhungen ab 2027 stehen hier überhaupt noch nicht zur Debatte, schon gar nicht in der Höhe. Ich will auch sagen, dass ich das Verhalten der Wasserbetriebe ausdrücklich als unklug bezeichnen möchte, dass man eine Debatte in 2024 über eine mögliche Preiserhöhung in 2027 führt.
Im Gegenteil brauchen wir einen insgesamt nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser und ein grundlegendes Umdenken. Die Preise halten wir bei gleichbleibend sehr hoher Qualität bis mindestens 2026 für die Berlinerinnen und Berliner stabil. Alles andere werden wir zu gegebener Zeit entscheiden.
Herr Kollege! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Gennburg aus der Linksfraktion zulassen möchten.