Protocol of the Session on June 20, 2024

[Beifall bei der CDU]

Auch das ist ein wichtiger Punkt: Wir haben gesagt, wir schreiben eine Härtefallregelung ins Gesetz. Auch das ist keine Selbstverständlichkeit. Diejenigen, die nicht in der Lage sind, die Grundsteuer auch weiterhin zu bezahlen, weil es für sie existenzgefährdend ist, haben die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen und dann über verschiedene Instrumente wie Stundung und andere Dinge auch eine Reduzierung der Grundsteuer zu erlangen.

[Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Eine Stundung ist keine Reduzierung!]

Ja, Herr Kollege Schlüsselburg, eine Stundung ist keine

Reduzierung, aber auch die Reduzierung, also der Erlass von Teilen der Grundsteuer, auch das steht so im Gesetz. Wir können das alles auch ganz furchtbar auseinanderdröseln. Mit Blick auf die Redezeit und die Komplexität des Themas ist es allerdings ein bisschen schwierig. Deshalb versuche ich, mich auf die wesentlichen Dinge zu beschränken.

[Zuruf von Steffen Zillich (LINKE)]

Ich will mal ein paar Beispiele machen: So ein durchschnittliches Einfamilienhaus, Baujahr 1990, also das Grundstück oder das Einfamilienhaus, muss jetzt 655 Euro statt wie ursprünglich 1 129 Euro an Grundsteuer bezahlen. Das ist eine Ersparnis von 42 Prozent.

Dasselbe gilt für Mietwohnungen. Ich habe es vorhin gesagt. Eine durchschnittliche Mietwohnung, 70 Quadratmeter, hat eine Ersparnis von 30 Euro im Monat. Übrigens: Diese 30 Euro können umgelegt werden, das sind 360 Euro im Jahr.

Jetzt muss ich ganz schnell machen. Die Änderungsanträge: Sie schlagen die Spreizung vor. Das alles wird nichts bringen, sondern wird im Zweifel zu einer Mehrbelastung von 150 000 bis 200 000 gemischtgenutzten Grundstücken führen. Und das ist auch ein wichtiger Punkt : Wir als Koalition denken sehr intensiv über die Änderung der Grundsteuer C nach, denn damit kann man Spekulationen vermeiden, baureife Grundstücke auch einer Entwicklung zuführen. Auch das adressiert wieder das Problem des fehlenden Wohnraums. Dazu braucht es ein Kataster, erstellt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen; daran arbeiten wir gerade.

Herr Kollege! Sie müssten bitte zum Schluss kommen!

Ich bin sofort fertig. Sie sehen, das Thema ist komplex. Zusammenfassend: Wir stehen für Gerechtigkeit. Wir entlasten die Berliner. Wir denken auch an die Schwachen. Wir wollen Wohnungen schaffen und Spekulationen beenden. Und wir halten unsere Versprechen. Insofern darf ich Sie herzlich bitten, dieser Vorlage zuzustimmen.

[Beifall bei der CDU]

Dann folgt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Schulze.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Diese Grundsteuerreform beschäftigt die Berlinerinnen und Berliner, unsere Finanzämter und das Abgeordnetenhaus nun schon eine ganze Weile. Als das Bundesverfassungsgericht 2018 urteilte, dass die Grundsteuer reformiert werden müsste, machten sich die beiden Vorgängersenate ans Werk. Rot-Rot-Grün arbeitete an einer aufkommensneutralen und sozial ausgewogenen Reform und brachte zugleich eine Bundesratsinitiative ein, um Mieterinnen und Mieter gänzlich von der Grundsteuer zu befreien.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Die CDU hingegen, damals noch in der Opposition, fuhr seit dem ersten Tag eine plumpe Kampagne gegen diese Reform. Statt konstruktiver Parlamentsarbeit schürten die

Abgeordneten Wegner, Evers und Herr Kraft hat das heute hier schön vorgeführt auch Kraft mit Fantasierechnungen Ängste bei den Menschen. Denn auch die Vorgängerregierung hatte zu jeder Zeit vor, den Hebesatz zu senken, auch wenn Sie das hier anders darstellen.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN Zurufe von der CDU]

Ich empfehle Ihnen nur, den Koalitionsvertrag der rotgrün-roten Regierung von 2021 zu lesen. Sie haben hier eine selbsterfüllende Prophezeiung der Angstmache betrieben. Statt aufzuklären, spalteten Sie die Stadt: Innenstadt gegen Außenbezirke, Ost gegen West. Ihre eigenen Gesetzentwürfe im Jahr 2022 waren sozial unausgewogen und gingen in wesentlichen Teilen zulasten der Mieterinnen und Mieter in dieser Stadt. Heute ist die CDU in Regierungsverantwortung und hat Vernunft angenommen. Mit dem rot-grün-roten Staffelstab in der Hand läuft der schwarz-rote Senat auf die Zielgerade zu und hat den Hebesatz, wie vom Vorgängersenat geplant, aufkommensneutral im heute noch zu beschließenden Nachtragshaushalt gesenkt und schlägt hier die Anpassung der Messzahl vor.

Ende gut, alles gut, könnte man meinen. Doch der natürliche Feind des Guten ist das Bessere. Darum haben wir als Grünenfraktion Wege gesucht und auch gefunden, Mieterinnen und Mieter und auch Wohneigentümerinnen und -eigentümer im Rahmen der Grundsteuerreform finanziell stärker zu entlasten. Denn durch die Grundsteuerreform entstehen in Berlin zusätzliche Einnahmen in Höhe von knapp 35 Millionen Euro aus unbebauten Grundstücken. Mit diesem Geld könnte das Land Mieterinnen und Mieter und selbst nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer gezielt entlasten. Im Hauptausschuss hat sich die Koalition bewusst dagegen entschieden. Sie folgt nicht den Positivbeispielen aus Sachsen und dem Saarland, Mieterinnen und Mieter und selbst nutzende Wohneigentümerinnen und -eigentümer im Rahmen dieser Reform stärker zu begünstigen. CDU und SPD lassen die zusätzlichen Einnahmen lieber den Nichtwohngrundstücken zugutekommen. Darum legen wir heute auch dem Plenum unseren Grünen-Änderungsantrag vor. Und ja,

Herr Kraft, in diesen Nichtwohngrundstücken sind in gemischtgenutzten Grundstücken auch 150 000 Wohnungen enthalten. Aber der Rest der knapp 2 Millionen Wohnungen in Berlin ist eben im Bereich Wohnen enthalten.

Herr Kollege! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage Ihres Abgeordnetenkollegen Kraft zulassen möchten.

Bitte schön!

(Johannes Kraft)

Vielen Dank, Herr Kollege Schulze! Weil Sie gerade gesagt haben, die CDU, und das finde ich ja sehr lobenswert, hätte jetzt einen vernünftigen Weg gefunden, mit der Grundsteuerreform und der Umsetzung umzugehen, darf ich Sie fragen, ob Sie die Drucksache 19/0634 vom 8. November 2022 mit dem Betreff Grundsteuer für

Berlin passend und sozial gerecht gestalten Berliner Grundsteuergesetz iesen Gesetzesantrag ken

nen, der übrigens von der CDU-Fraktion kommt und der nichts anderes fordert als das, was jetzt gemacht wird.

Ich kenne diesen Gesetzesantrag und habe seinerzeit auch dazu geredet. Wenn ich ihn richtig in Erinnerung habe, war das genau der, in dem Sie eine Staffelung der Grundsteuererhebung nach Höhe des Einkommens, des Grundstückswerts vorgesehen haben im Bereich Wohnen und in dem Sie eine einseitige Verschiebung zugunsten von Einfamilien- und Zweifamilienhäusern und eben nicht zugunsten von Mietwohnhäusern vorgenommen haben.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Hört, hört!]

Heute können Sie zwischen zwei Alternativen wählen: dem Ursprungsantrag der Koalition, der die Steuerbelastung im Bereich Wohnen unverändert hoch lässt, und unserem Grünenvorschlag, Mieterinnen und Mieter steuerlich stärker zu begünstigen, indem wir die Steuermesszahlen zugunsten von Wohngrundstücken weiter anpassen, als es der Senatsentwurf vorschlägt. Die bisherigen Steuerbeiträge für Mietwohngrundstücke von knapp 250 Millionen Euro könnten so im Jahr 2025 insgesamt auf 190 Millionen Euro gesenkt werden. Dies würde Mieterinnen und Mieter bei der Grundsteuer um ein gutes Viertel des Beitrags entlasten. Und das ist es doch, worum es hier in erster Linie geht: Nicht Steuerrecht oder Finanzmathematik, es geht um Gerechtigkeit und um Wohnen als die soziale Frage unserer Zeit.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Ein Dach über dem Kopf und bezahlbare Mieten sind ein Grundbedürfnis. Die hohen Mieten müssen deshalb auch durch wirksame Kontrollen und gezielte Eingriffe in den profitorientierten Wohnungsmarkt abgesenkt werden. Leider spielt diese Koalition wohnungs- und mietenpolitisch bisher sowieso eher in der Kreisliga. Ein paar Ankündigungen hier, ein paar Schaufensteranträge da. Milieuschutz: Hier stellen Sie sich seit Monaten tot. Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen: Verschleppen Sie nach bestem Wissen und Gewissen. Zweckentfremdung: Hier lassen Sie die Bezirke hängen. Auch bei der Umlagefähigkeit der Grundsteuer ist nichts von Ihnen zu hören. Liebe CDU, liebe SPD! Mieterinnen- und mieterfreundliche Politik sieht anders aus.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Wann immer wir über Steuern sprechen, sprechen wir auch über Gerechtigkeit, und solange Vermieterinnen und Vermieter ihre Grundsteuer als Teil der Nebenkosten auf ihre Mieterinnen und Mieter umlegen können, bleibt die Grundsteuer sozial unausgewogen und finanziell ungerecht. Liebe Koalition! Heute ist ein guter Tag, gemeinsam Millionen Berliner Mieterinnen und Mieter bei den steigenden Nebenkosten finanziell zu entlasten. Machen wir es doch einfach!

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Für die SPD-Fraktion folgt der Abgeordnete Matz.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anders, als im Bundesgesetz vorgesehen da gab es Sätze für die

Grundsteuermesszahlen von 0,31 Promille für Wohngrundstücke und von 0,34 Promille für Nichtwohngrundstücke , nehmen wir mit diesem Gesetz eine deutlichere Spreizung zwischen diesen beiden Grundstücksarten vor, nämlich von 0,31 zu 0,45 Promille. Jetzt haben wir heute dazu noch einen Änderungsvorschlag der Grünen gehört, und deswegen will ich auf den gleich eingehen, auch weil es uns als SPD grundsätzlich gar nicht so unsympathisch wäre, diese Spreizung auch noch auf 0,28 und 0,51 zu erweitern. Da kann man sich auch andere Zahlen vorstellen, 0,27 und 0,53.

Wir haben solche Zahlen auch tatsächlich diskutiert, aber es gibt auch ein Argument dafür, dass man es am Ende nicht so machen sollte oder zumindest jetzt nicht so machen sollte. In dem Moment, in dem diese Reform durchgeführt wird, führen die vom Senat gewählten Sätze im Zusammenspiel mit dem gewählten Hebesatz dazu, dass die Belastung des Wohnsektors und des Nichtwohnsektors insgesamt in der Summe gegenüber der Situation vor der Reform genau gleich bleiben.

Es ist auch ein wichtiger Punkt, erst einmal für die Verlässlichkeit des Versprechens zu sagen: Es wird hier zwar zu einer Reform kommen, die auch zu individuell unterschiedlichen Zahlbeträgen führen wird, aber in der Summe wollen wir dafür sorgen, dass es aufkommensneutral bleibt und dass der Wohnsektor und der Nichtwohnsektor jeweils nicht mehr belastet werden.

Das ist auch deswegen wichtig, weil wir leider damit rechnen müssen, dass natürlich und das ist ja auch richtig so in einem Rechtsstaat diese Regelung auch noch mal zu einer gerichtlichen Überprüfung führen kann, dass es also diverse Verfahren geben kann. Dann ist es ein gewichtiges Argument zu sagen, wir haben zwar an den Messzahlen gearbeitet, wir haben aber so daran gearbeitet, dass sich am Ende nicht die Belastung der jeweiligen Sektoren verschiebt. Das, was wir in dem Entwurf un

verändert drin haben, ist zumindest ganz klar, dass eine Mehrbelastung von Wohngrundstücken, wie sie bei der Anwendung des bundesgesetzlichen Vorschlages stattgefunden hätte, so nicht stattfindet. Das war für uns ein wichtiges Ziel.

[Beifall bei der SPD und der CDU]

Jetzt kommt noch etwas anderes: Wir haben jetzt auch die Möglichkeit, in Berlin eine Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke einzuführen. Diese Möglichkeit ist bundesrechtlich eröffnet. Andere Länder, zum Beispiel Hamburg, sehen auch vor, das zu machen.

[Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Wir arbeiten noch daran!]

Es fehlt leider noch ein bisschen an den Voraussetzungen, denn die Finanzbehörden können natürlich nicht aus sich selbst heraus wissen, welche unbebauten Grundstücke als baureif anzusehen sind. Das heißt, hier muss daran gearbeitet werden, die Voraussetzungen zu schaffen, um die tatsächliche Besteuerung auch korrekt feststellen zu können.

[Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Warum dauert das so lange?]

Insgesamt ist es jedenfalls so, dass in Berlin zu viele Grundstücke, für die es ein Baurecht gibt, das dann nicht umgesetzt wird, zu lange liegenbleiben. Die Gründe dafür mögen unterschiedlich sein, aber einer davon ist sicherlich auch die Spekulation mit baureifen Grundstücken.

Deswegen würden wir mit der Einführung der Grundsteuer C einen wichtigen Beitrag leisten und dafür sorgen, dass es auch etwas kostet, wenn man das baureife Grundstück rumliegen lässt. Daher wollen wir die Grundsteuer C ermöglichen und die Voraussetzungen dafür schaffen, indem man dann auch sagen kann, welches Grundstück baureif ist und unter diese Regelung fällt, sodass die Finanzbehörden das dann auch entsprechend machen können. Jedenfalls haben wir auch zwischen den Koalitionsfraktionen sehr weit fortgeschritten diskutiert, dass auch diese Initiative noch kommen wird.

[Beifall bei der SPD und der CDU]

Aber auch jetzt kann man schon feststellen: Wir schaffen eine unter den Bedingungen des verfassungsrechtlich erforderlichen und bundesgesetzlich eingeleiteten Reformverfahrens wirklich gerechte Umsetzung für Berlin, obwohl wir nicht vermeiden können das gehört zur Ehrlichkeit weiter dazu , dass es bei der Grundsteuer individuell für Einzelne zu einer Mehrbelastung und für andere zu einer Minderbelastung kommen kann. Aber es gibt in der Summe für das Wohnen in Berlin eine Aufkommensneutralität der Berliner Grundsteuer, und es gibt eine Härtefallregelung. Damit ist es unter dem Strich tatsächlich eine gute Reform. Vielen Dank!