Vielen herzlichen Dank! Diese Koalition hat ja manches schwierige Erbe angetreten. Die Grundkonzeption des solidarischen Grundeinkommens gehört dazu. Denn die Hoffnung das geht ja aus Ihrer Fragestellung hervor , dass es gelingt, innerhalb des Projektzeitraums alle dort Beschäftigten in ein Beschäftigungsverhältnis außerhalb des öffentlichen Dienstes zu vermitteln, wird sich mutmaßlich so nicht erfüllen. Damit steht der Senat als Ganzes, damit steht die Berliner Verwaltung als Ganzes natürlich vor der Herausforderung, diesen Beschäftigten eine Anschlussperspektive im öffentlichen Dienst anzubieten. Darüber müssen wir im Senat und übrigens auch über den Senat hinaus mit unseren Bezirken intensiv diskutieren.
Wir sind jetzt gerade in der Vorbereitung. Es ist ja nicht so, dass das von einem Tag auf den anderen in der vollen Zahl zur Geltung käme, sondern es sind jetzt die ersten Kontingente. Ich kann sagen, dass das erste Kontingent über Verabredungen im Landesverwaltungsamt direkt und ohne die Schaffung zusätzlicher Stellen eine Anschlussverwendung finden wird. Aber angesichts der Gesamtzahl und der unerfüllten Hoffnungen, die im Rahmen dieses Projekts zu beklagen sind, werden wir, glaube ich, nicht umhin kommen, uns als Senat und als Berliner Verwaltung einer Gesamtverantwortung zu stellen. Darüber werden wir wie stets eine interne Verständigung erreichen, bevor wir sie dann auch verbindlich im Parlament bekannt geben können. Aber noch einmal: Da das in zeitlich gestaffelter Art und Weise stattfindet und nicht auf einen Schlag, haben wir dafür auch eine entsprechende Vorbereitungszeit. Vielen herzlichen Dank!
Danke schön! Vielleicht wäre es gut gewesen, nicht erst im Februar mit der Suche nach den Stellen im öffentlichen Sektor und bei den Eigenbetrieben und Bezirksämtern anzufangen. Was passiert, wenn für Betroffene jetzt keine Stelle da ist? Kommen die dann möglicherweise in den Stellenpool und werden vergütet, ohne dass sie eine Beschäftigung haben?
Dann geht die zweite Nachfrage an den Kollegen Wapler von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön!
Vielen Dank! Wie bewertet der Senat in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass das solidarische Grundeinkommen im Haushalt 3 Millionen Euro Kürzungen zur Auflösung der pauschalen Minderausgabe erbringen muss?
Senatorin Cansel Kiziltepe (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung):
Vielen Dank, Herr Präsident! Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Frage! Um die anfängliche Verwirrung aufzulösen: Ich bin für die inhaltliche Seite des solidarischen Grundeinkommens zuständig, und mein Kollege Stefan Evers ist für die Weiterbeschäftigung, die Anschlussverwendungen als Finanzsenator und als Zuständiger für das Personal hier in Berlin zuständig.
Wir haben das solidarische Grundeinkommen 2019 als Projekt in Berlin eingeführt, um langzeitarbeitslosen Menschen eine Möglichkeit zu geben, sich im öffentlichen Beschäftigungssektor, im sogenannten dritten Arbeitsmarkt, weiterzuqualifizieren. Dieses Programm war auf fünf Jahre angelegt. Das heißt, es endet nächstes Jahr. Wir haben in diesem Jahr ungefähr eine zweistellige Zahl an Menschen, die in Beschäftigung gegangen sind. Im nächsten Jahr wird eher der größere Batzen kommen. Wir
haben diesen Menschen aber auch gesagt, dass sie eine Weiterbeschäftigungsgarantie haben werden. Daran arbeiten wir, und daran arbeitet auch der Finanzsenator. Es gab dazu auch eine Abfrage in den verschiedenen Verwaltungen, in den Bezirken, wo mögliche Bedarfe sind.
Was Ihre Frage zur Auflösung der pauschalen Minderausgabe angeht: Wir gehen davon aus, dass wir diese Mittel aufgrund des Auslaufens des solidarischen Grundeinkommens nicht brauchen werden. Sollte das nicht der Fall sein, werden wir das natürlich intern klären. Dan
Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer Berlin (Berliner Grundsteuermesszahlengesetz BlnGrStMG)
Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage und rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Paragrafen 1 bis 3 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. Widerspruch höre ich dazu nicht. In der Beratung beginnt jetzt die Fraktion der CDU, und zwar mit dem Kollegen Kraft. Bitte sehr!
Vielen Dank, Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Ich möchte dieses Thema diese Drucksachen klingen doch recht sperrig mit einem Dank beginnen, und zwar mit einem besonderen Dank an die Senatsverwaltung und auch an den zuständigen Senator Stefan Evers. Denn Berlin ist, seitdem wir die Regierung übernommen haben, deutlich weiter als andere Bundesländer. Die Berliner Finanzämter haben 848 000 Bescheide ausgestellt. Das sind
97,8 Prozent. Das ist wirklich eine stolze Leistung. Insofern gilt der Dank nicht nur der Senatsverwaltung, sondern auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzämter.
Warum müssen wir darüber reden? Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 eine Entscheidung getroffen, in der gesagt wurde: Die Grundsteuer muss grundsätzlich neu geregelt werden. Dann gab es verschiedene Varianten, nach welchen Modellen man das tun konnte. Die rot-rotgrüne Vorgängerregierung hat sich für das sehr komplizierte Bundesmodell, das auf Olaf Scholz zurückgeht, entschieden. Die Kommunikation, die bis dato erfolgt ist, hat bei vielen Menschen, Mieterinnen und Mietern, aber auch bei den Eigentümern für große Verunsicherung gesorgt. Denn es war absehbar, dass eine erhebliche Mehrbelastung insbesondere für Mieterinnen und Mieter und Eigentümer östlich des Brandenburger Tores anstehen würde.
Es betrifft jeden Wohnraum. Das müssen wir noch einmal ganz deutlich sagen. Es sind nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieterinnen und Mieter betroffen.
Erschwerend kommt noch hinzu: Der Bemessungszeitpunkt war 2022. Das war genau der Zeitraum, wo die Immobilienpreise in Berlin besonders hoch waren. Auch das hat dazu geführt, dass es große Verunsicherungen gab. Allen, die eine Grundsteuererklärung machen mussten, ist die Komplexität dieses Modells und der Aufwand dafür klar. Das ist nicht nur bei der Grundsteuererklärung so, sondern schon das Gesetz klingt unheimlich kompliziert, nämlich Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer Berlin (Berliner Grundsteuermesszahlengesetz
abstrakt, betrifft aber, wie ich vorhin gesagt habe, jeden. Was wir versucht haben, was auch insbesondere dank der Senatsfinanzverwaltung gelungen ist, ist, dieses Modell möglichst transparent, einfach und gerecht auszugestalten.
Berlin hat insofern als einziges Bundesland, das sowohl im Osten als auch im ehemaligen Westteil liegt, von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht und hat sich dazu entschieden, die Steuermesszahlen anzupassen, denn
Unser Ansatz, der Ansatz der Koalition war: Wohnen darf nicht teurer werden. Deshalb mussten wir diese Steuermesszahlen anpassen, und wir haben dafür gesorgt, dass das Aufkommen an der Grundsteuer 860 Millionen Euro jedes Jahr für den Bereich Wohnen nicht steigen wird. Dafür, wie gesagt, musste man die Messzahlen anpassen.
wir waren sehr einverstanden damit , die Nutzungen durch Wohnen, die im Ertragswertverfahren ermittelt wurden, auf 0,31 Promille festzulegen und alles, was Nichtwohn- und unbebaute Grundstücke sind, auf 0,45 Promille. Das ist ein deutlicher Unterschied zu dem, was der Bund vorgeschlagen hat.
Der zweite wirklich entscheidende Punkt ist: Wir haben gesagt, wir senken den Grundsteuerhebesatz, und zwar von 810 auf 470 Prozent.
Das ist fast eine Halbierung. Denn wir als Koalition haben Wort gehalten und haben gesagt: Wir werden zu keiner steuerlichen Mehrbelastung, zu keinen Mehreinnahmen im Bereich der Grundsteuer also die Grundsteuer heranziehen, weil wir eben wollen, dass Wohnen in Berlin bezahlbar bleibt.