Dinge, die wir aber alle wollen, wie zum Beispiel die Sprachstandsfeststellung, die digitalisiert werden muss, um dort wirklich im Sinne der Kinder gute Arbeit zu leisten, aber Erzieherinnen und Erzieher damit nicht weiter zu belasten, haben wir modellhaft angefangen. Das Projekt bauen wir aus. Das bringen wir auch in den nächsten Wochen und Jahren in die Fläche. Da sind wir dran. Das wird auch sehr begrüßt. Und alles andere werden wir auch, gerade wenn es um konkrete Entlastungsmaßnahmen vor Ort geht, mit den Gewerkschaften, so sie denn wollen, weiter besprechen. Vielen Dank!
Haben Sie vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich frage den Senat: Wie bewertet die Senatsverwaltung die Ausgabe von Bürgergeld an die Geflüchteten aus der Ukraine, insbesondere die geforderte Streichung der Mittel für Männer im wehrpflichtigen Alter?
Senatorin Cansel Kiziltepe (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung):
Abgeordneter, für die Frage! Der Überfall Russlands auf die Ukraine im Jahr 2022 hat in Deutschland, aber auch in Europa eine pragmatische und solidarische Lösung gefordert. Deshalb hat die Europäische Union damals entschieden, die Massenzustrom-Richtlinie zu aktivieren, nach der Geflüchtete aus der Ukraine kein Asylverfahren
durchlaufen müssen. Ich halte diese humanitäre Antwort auf den russischen Angriffskrieg auch heute für richtig. Es ist außerdem nicht an den deutschen oder europäischen Behörden zu entscheiden, welcher ukrainische Mann wehrfähig ist oder nicht.
Es war und ist unser Ziel, den Geflüchteten aus der Ukraine, die zu uns gekommen sind, in unserem Land Zuflucht gesucht haben, natürlich auch in unsere Gesellschaft zu integrieren, in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Daran halten wir natürlich auch fest. Aber im Vergleich zu den Niederlanden, zu Polen oder anderen Ländern halten wir auch an einer nachhaltigen Integration dieser Menschen in den Arbeitsmarkt und in unsere Gesellschaft fest. Wir wollen nicht die Fehler machen, die wir bei den sogenannten Gastarbeiterinnen und Gastarbeitern gemacht haben, sondern wir wollen hier eine gelingende Integration erreichen.
[Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN Thorsten Weiß (AfD): Wollen Sie jetzt die Gastarbeiter mit den Flüchtlingen aus der Ukraine vergleichen?]
Es gilt auch bei den Ukrainerinnen und Ukrainern, dass mit Abschluss der Integrationskurse Wie gesagt, das Ziel ist, eine Arbeitsmarktintegration zu erreichen. Deshalb haben wir auch den Job-Turbo auf der Bundesebene sehr begrüßt und begleiten das sehr intensiv. Das will ich auch sagen. Als Arbeitssenatorin ist es mir aber wichtig, dass diese Menschen natürlich auch weiterhin die Sprache erlernen, nicht in prekären Arbeitsbedingungen landen und ihre ausländischen Berufsabschlüsse anerkannt werden. Und das begleiten wir.
Wir haben hier in Berlin dafür gesorgt, dass die Ukrainerinnen und Ukrainer, die arbeiten, die Sprache berufsbegleitend weiter erwerben können. Wir sorgen zusammen mit den Jobcentern in Berlin dafür, dass auch Weiterqua
lifizierungen möglich sind. Und wir wollen auch gemeinsam mit den anderen Bundesländern das ist heute übrigens auch Thema auf der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten ausländische Ab
schlüsse schneller anerkennen. An all dem arbeiten wir. Wie für alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland gilt auch für Ukrainerinnen und Ukrainer im Bürgergeld, Beschäftigungsmöglichkeiten anzunehmen.
Herr Abgeordneter, wenn wir uns die jüngsten Arbeitsmarktzahlen anschauen, die die Bundesagentur für Arbeit in dieser Woche vorgelegt hat, sehen wir, dass das Arbeitskräfteniveau in Deutschland nur aufgrund von ausländischen Beschäftigten gehalten werden konnte. Das bedeutet konkret, hätten wir diese Menschen nicht, würde das Arbeitskräfteniveau sinken. Das würde wiederum bedeuten, dass wir unseren Wohlstand nicht halten können.
340 000 zusätzliche Menschen ohne deutschen Pass arbeiten heute im Vergleich zum letzten Jahr in sozialversicherungspflichtigen Jobs in Deutschland. Auch die Ukrainerinnen und Ukrainer leisten einen guten Beitrag, und der wird in den kommenden Monaten auch größer. Das braucht ein bisschen Zeit. Die Vergleiche zu 2015 und 2016 zeigen, dass die Menschen, die aus Syrien zu uns gekommen sind, heute sehr gut in den Arbeitsmarkt integriert sind.
Senatorin, für die Ausführungen! Die Frage ist ja, wenn man das jetzt mal durchexerzieren würde, man würde tatsächlich die ukrainischen Geflüchteten nicht mehr bei den Jobcentern ansiedeln, was würde sich denn durch eine Umwandlung des Status der Geflüchteten aus der Ukraine verändern?
Senatorin Cansel Kiziltepe (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Danke für diese Frage! Eine Umwandlung des Status der hier schutzsuchenden Ukrainerinnen und Ukrainer vom Bürgergeld zum Asylbewerberleistungsgesetz würde bedeuten, dass wir den engen Kontakt zu den Jobcentern Ich hatte ja die Argumente genannt, wie wir diese Menschen begleiten, damit wir eine nachhaltige Integration erreichen. Das heißt, durch den Statuswechsel würde dieser enge Kontakt nicht mehr bestehen. Darüber hinaus will ich bemerken, dass das Asylbewerberleistungsgesetz keine Arbeitsvermittlung kennt, sondern Arbeitsverbote. Das heißt, das Ziel, die Menschen in Arbeit zu bringen, würde somit komplett verbaut werden. Insofern ist das kein sinnvoller Vorschlag, den Herr Stübgen und Herr Djir-Sarai machen. Es ist eigentlich ziemlich sinnbefreit. Es ist Stimmungsmache.
Wenn wir wollen, dass die Ukrainerinnen und Ukrainer Arbeit aufnehmen, dann sind sie im Bürgergeld gut aufgehoben. Wir begleiten das sehr eng. Unser Ziel ist eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration. Darüber hinaus war die Lösung aufgrund der Massenzustromrichtlinie, dass die Menschen kein Asylverfahren durchlaufen müssen, deswegen Asylbewerberleistungsgesetz nein, sondern Bürgergeld. Dort wurde das bundesseitig verortet. Die Kosten trägt der Bund in diesem Bereich. Der Statuswechsel würde auch bedeuten, ehrlich gesagt, dass die Länder und Kommunen hier noch mehr zu den finanziellen Ressourcen beitragen müssten. Auch das wäre aus Sicht der Bundesländer nicht gut, zumal wir auch im Rahmen der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten immer wieder betonen, dass sich der Bund noch stärker an den finanziellen Kosten der Unterbringung und Integration beteiligen muss. Insofern ist mein Appell: Bedenken Sie bei Forderungen, die in den politischen Raum gestellt werden, welche Konsequenzen das mittel- und langfristig hat! Danke!
Senatorin, für die Ausführungen! Nun hat die vereinfachte Aufnahme der Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine gezeigt, dass es sinnvoll und auch integrativ ist. Wie stehen Sie zu der Forderung, dass auch andere Kriegsgeflüchtete wie die ukrainischen Geflüchteten mit verein
Senatorin Cansel Kiziltepe (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung):
Abgeordneter, für diese Frage! Diese Entscheidung, die Massenzustromrichtlinie zu aktivieren, ist eine Entscheidung, die in der Europäischen Union getroffen wurde, weshalb Ukrainerinnen und Ukrainer auch Anspruch auf das Bürgergeld haben. Mit dieser Entscheidung wollte man natürlich nach diesem plötzlichen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und der Flucht von Millionen von Menschen, Sie wissen, wie viele Millionen Menschen in die Europäische Union gekommen sind auch
die Kommunen und Länder von dem entstehenden Verwaltungsaufwand entlasten. Deshalb war das eine richtige Entscheidung, weil diese Kapazitäten auch nicht vorhanden sind.
Sie sprechen die Asylbegehrenden an, die im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes ein Asylverfahren durchlaufen müssen. Das ist eigentlich der übliche Weg, den Asylsuchende bei uns auch suchen. Die aktuelle Regelung der Massenzustromrichtlinie ist so, dass das eine Entscheidung der Europäischen Union angesichts dieses Angriffs auf die Ukraine war. Diese Entscheidung, das so zu machen, wurde im Übrigen auch jüngst bis zum Jahr 2026 verlängert. Also das ist europäisches Gesetz. Das heißt, wir könnten das in Deutschland auch rechtlich gar nicht ändern. Insofern funktioniert die Forderung, die Ukrainerinnen und Ukrainer in das Asylrecht zu verschieben, auch rechtlich gar nicht. Danke!