In einer Welt, die oft von Schnelligkeit und Effizienz geprägt ist, dürfen wir nicht vergessen, dass es in unserer Verantwortung liegt, als Gesetzgeber und Gesellschaft sicherzustellen, dass alle Bürger die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Das ist nicht nur ein Recht, das uns allen zusteht, sondern ein Versprechen, das wir als Gesellschaft geben müssen.
Die persönliche Assistenz ist eine Unterstützungsform für Menschen mit Behinderungen, mit der Selbstbestimmung und Teilhabe an der Gesellschaft gefördert werden sollen. Sowohl die alte als auch die aktuelle Koalition sicherten den Arbeitgebern mit Behinderungen die Refinanzierung des aus der Tarifvereinbarung resultierenden Mehraufwands durch das Land Berlin zu. Das ist soweit erst einmal gut.
Bisher wurde daraus jedoch keine rechtliche Verpflichtung. Da frage ich mich: Warum eigentlich nicht? Sie reden doch ständig von Selbstbestimmung und Teilhabe und Chancengleichheit. Das ist aber wahrscheinlich Ihr Problem: Sie reden und reden und reden und es folgen keine Taten.
[Elke Breitenbach (LINKE): Sie sind ahnungslos! Das ist Ihr Problem! Sie sind in der Frage komplett ahnungslos!]
Schwerbehinderte Menschen zeigen uns jeden Tag, was es heißt, mit Herausforderungen zu leben, die wir uns gar nicht vorstellen können. Sie zeigen uns, zuletzt auch im Ausschuss während der Anhörung, eindrucksvoll, was es bedeutet, mit Mut, Stärke und Entschlossenheit zu leben. Umso unerträglicher ist es zu sehen, wie sie mit Hinhaltepolitik und falschen Versprechen immer wieder abgespeist werden. Ich erinnere Sie nochmals sehr gern daran, was Frau Stenger von der Arbeitsgemeinschaft für
selbstbestimmtes Leben schwerstbehinderter Menschen im Ausschuss sagte mit Erlaubnis der Präsidentin :
Es darf nicht sein, dass für diese Menschen diese existenzielle Frage von der Haushaltslage abhängig gemacht wird, oder ob sie die freie Wahl zwischen Assistenzdienst und Arbeitgebermodell haben. Es ist unsere Aufgabe, nicht nur von Selbstbestimmung zu reden, sondern die Rahmenbedingungen zu schaffen, die ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Dazu gehört die Stärkung der Rechte und Arbeitsbedingungen von Menschen mit Behinderungen und ihrer Assistenzkräfte.
Deshalb fordern wir die rechtssichere Anerkennung des Tarifvertrages. Das ist ein Schritt hin zu einer gerechteren und transparenteren Arbeitsumgebung, in der die Rechte der Assistenzkräfte gewährleistet werden. Es ist unsere Pflicht, dafür zu sorgen, dass diejenigen, die sich um diese bedürftigen Mitbürger kümmern, angemessen entlohnt werden. Die Mehrkosten müssen refinanziert werden, unabhängig von der Haushaltslage.
möchte ich noch sagen: Das geht. Das geht, wenn man das Geld dort ausgibt, wo es gebraucht wird, und es dort spart, wo es verschwendet wird.
Es muss eine korrigierte Version des Anweisungsschreibens an die behinderten Arbeitgeber gesendet werden, um Missverständnisse zu vermeiden und Transparenz zu schaffen. Ein Ansprechpartner bei der Senatsverwaltung für Soziales und dem LAGeSo für die Belange von schwerbehinderten Menschen ist unerlässlich. Sie haben doch sonst Beauftragte für jeden und für alles. Letztendlich kann ein Runder Tisch die Kommunikation zwischen allen Beteiligten wiederherstellen. Auch das war ein dringender Wunsch der Betroffenen im Ausschuss.
Es ist unsere Verantwortung, ein Umfeld zu schaffen, in dem alle Mitglieder unserer Gesellschaft die Unterstützung und Anerkennung erhalten, die sie verdienen, und in dem sie die Wahlfreiheit haben zwischen dem Assistenzdienst und dem Arbeitgebermodell. Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen im Abgeordnetenhaus! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Koalitionsvertrag haben sich CDU und SPD darauf verständigt, die finanziellen Mittel für die persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell unter Berücksichtigung des Tarifvertrags im Doppelhaushalt 2024/2025 zur Verfügung zu stellen. Am 14. Dezember 2023 ist der entsprechende Haushaltsbeschluss erfolgt und damit Planungssicherheit für zwei Jahre geschaffen worden. Die neue Koalition hat die finanzielle Vorsorge getroffen, die zumindest unter der linken Sozialsenatorin und dem grünen Finanzsenator zuvor in dem Umfang nicht getroffen wurde.
Die Vergütung der beschäftigten Assistenzkräfte ist aufgrund unserer Zusage als Haushaltsgesetzgeber auf einer höheren Entgeltstufe als vergleichbare Tätigkeiten im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Zudem können Arbeitgeber der persönlichen Assistenz Leistungen einer Rufbereitschaft nach Prüfung des Einzelfalls geltend machen. Zuschläge für Schichtdienste werden anerkannt. Weite Teile des Tarifvertrags werden damit umgesetzt. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales muss und wird alle in Aussicht gestellten Leistungen gewähren. Das Land Berlin hat Mehrausgaben in zweistelliger Millionenhöhe. Die Grenzen des finanziell Machbaren sind in Zeiten knapper Kassen mindestens berührt.
Kommen wir nach der inhaltlichen Auseinandersetzung nun kurz zum Antrag der AfD. Dieser ist aus mehreren Gründen abzulehnen. Er kommt nicht nur viel zu spät sechs Monate nach den Haushaltsberatungen , er liest sich ehrlicherweise gar so, als hätte sich die AfD das erste Mal mit der Refinanzierung des Arbeitgebermodells befasst und sich so vielleicht auch ein Stück weit zum Selbststudium verholfen.
kannte Ansprechpartner und ein Runder Tisch anstelle der zahlreichen Gespräche zwischen Arbeitgebern, Senat und Abgeordnetenhaus gefordert. Bei der jüngsten Anhörung im Ausschuss für Soziales am 11. April 2024 hat sich die AfD nicht zu Wort gemeldet und damit auch keine Frage an die Arbeitgeber mit persönlicher Assistenz
gestellt. Der Antrag der AfD lässt insofern auch keine Fragen offen. Wir als Koalition werden uns weiterhin für Inklusion und für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen einsetzen und entsprechende Prioritäten setzen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Ich möchte Sie kurz mal mitnehmen und Ihnen die Struktur der Assistenz für Menschen mit Behinderungen darstellen. Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf Assistenz. Es gibt zwei Möglichkeiten, die persönliche Assistenz zu organisieren: das Arbeitgebermodell oder das Dienstleistungsmodell. Menschen mit Behinderungen können ihre Assistenzkräfte also entweder selbst aussuchen und direkt bei sich anstellen oder die Assistenzleistungen über einen Träger aus einem Pool von dort angestellten Personen beziehen.
Die Assistenzkräfte arbeiten engstens mit den Assistenznehmenden zusammen. Sie sind ganz konkret Arme, Beine, Muskeln für ihre Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgeber und ein essenzieller, unverzichtbarer, lebensnotwendiger Teil im Leben der Assistenznehmerinnen.
Im Jahr 2019 hat der Senat mit Trägern in Berlin vereinbart, dass die Assistenzkräfte, die bei Trägern beschäftigt sind, nach Entgeltgruppe 5 bezahlt werden. Im Arbeitgebendenmodell blieb die Vergütung zunächst bei Entgeltgruppe 3. Wer also direkt bei einem Menschen mit Behinderungen angestellt war, bekam schlicht über 200 Euro weniger im Monat aufs Konto als die Kolleginnen und Kollegen beim Dienstleister für die gleiche Arbeit wohlgemerkt. Entsprechend waren Probleme angezeigt.
Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Behinderungen gründeten im September 2021 die Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeber*innen mit Persönlicher Assistenz e. V., kurz AAPA, und schlossen einen Tarifvertrag mit Verdi. Die Refinanzierung des Tarifs wurde im Haushalt 2022/2023 und in der laufenden Haushaltsperiode erreicht. Ja, die Kommunikation zwischen dem Landesamt für Gesundheit und Soziales und AAPA ist nicht konfliktfrei; aber wir debattieren das Thema regelmäßig im Ausschuss und auch im Plenum. Viele Kolleginnen und Kollegen hier im Haus kämpfen ehrlich an der Seite der Menschen mit Behinderungen.
Senatorin Kiziltepe hat hier im Plenum am 2. Mai bestätigt, dass die Finanzierung gesichert ist und dass sie sich persönlich auch für die Finanzierung in der Zukunft einsetzt.
Mehrere Hunderttausend Kinder, Männer und Frauen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen wurden
und respektieren Sie die harte Arbeit der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit persönliche Assistenz! Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Umgang mit dem Tarifvertrag, welcher zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeber*innen mit Persönlicher Assistenz und der Gewerkschaft Verdi geschlossen wurde, ist tatsächlich ein Problem. Während die Senatsverwaltung für Soziales den Tarifvertrag anerkennen möchte, lehnt ihn die Senatsverwaltung für Finanzen ab.