Protocol of the Session on June 20, 2024

Auch das hat die Wohnraumversorgung Berlin sichergestellt. Deswegen würde ich die Koalition wirklich noch mal eindringlich bitten, in sich zu gehen und sich noch mal mit dem Thema zu beschäftigen, ob abschaffen oder zweckentfremden, beides macht es nicht besser.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Für die SPD-Fraktion hat nun die Abgeordnete Aydin das Wort. Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir stehen hier, um wieder mal über einen Antrag der AfD-Fraktion zu diskutieren, die die Wohnraumversorgung abschaffen beziehungsweise auflösen möchte. Lassen Sie mich gleich zu Beginn klarstellen: Dieser Antrag

(Dr. Ersin Nas)

ist nicht nur verfehlt, er ist auch gefährlich für die soziale Infrastruktur unserer Stadt. Die AfD-Fraktion bezieht sich in ihrem Antrag auf den Jahresbericht 2023 des Rechnungshofes von Berlin.

Ja, der Bericht hat Defizite aufgezeigt. Und ja, es gibt Reformbedarf. Die AfD aber ignoriert absichtlich die umfangreichen Maßnahmen, die bereits ergriffen wurden, um diese Defizite zu beheben. So wurde im Februar 2023 das Gesetz zur sozialen Ausrichtung und Stärkung der landeseigenen Wohnungsunternehmen novelliert. Dieses Gesetz stärkt die Aufgaben der Wohnraumversorgung Berlin, insbesondere in Bezug auf die Unterstützung der Mietergremien. Dies war ein wichtiger Schritt, um soziale Wohnraumversorgung langfristig sicherzustellen und die Mitbestimmung der Mieterinnen und Mieter zu stärken.

Der neue Koalitionsvertrag sieht eine Weiterentwicklung der Wohnraumversorgung Berlin vor. Diese Entwicklung konzentriert sich auf die Beratung und Partizipation der Mieterinnen und Mieter sowie die Schlichtung von Mietstreitigkeiten. Eine eingerichtete Ombudsstelle, die ihre Arbeit im März 2024 aufgenommen hat, stellt sicher, dass Mietkonflikte transparent gelöst werden können. Zudem hat die Koalition bereits eine Gesetzesvorlage zur Änderung des Wohnraumerrichtungsgesetzes in Angriff genommen, die sich derzeit in der finalen Abstimmung befindet. Ziel dieser Novellierung ist die Straffung und Entbürokratisierung der Strukturen, der Gremien und Prozesse der Wohnraumversorgung. Hinzu kommt, dass wir im Rahmen dieser Novelle auch eine Prüfstelle für die Mietpreisbremse einrichten werden und damit weiter den Schutz von Mieterinnen und Mietern verbessern. Es wird nicht darum gehen, eine Zweckentfremdung vorzubereiten, sondern eher den Schutz von Mietern und Mieterinnen zu stärken und die Aufgaben zu erweitern.

Anstatt konstruktive Vorschläge zur Verbesserung der bestehenden Strukturen zu machen, setzt die AfD wieder mal auf populistische Forderungen, die den Mieterinnen und Mietern schaden. Eine Auflösung der Wohnraumversorgung würde bedeuten, dass wichtige soziale Aufgaben wie die Unterstützung der Mietergremien und die Schlichtung von Mietstreitigkeiten ersatzlos wegfallen. Das können und werden wir nicht zulassen.

[Beifall bei der SPD]

Angesichts der steigenden Mieten und der zunehmenden Wohnraumknappheit und der Situation auf dem Mietmarkt ist es unerlässlich, dass wir die Rechte der Mieterinnen und Mieter stärken und auch die Mieterinnen- und Mietergremien bei ihrer Aufgabenwahrnehmung stärken. Lassen Sie uns also diesen Antrag ablehnen und gemeinsam für eine starke, soziale, zukunftsfähige Wohnraumversorgung Berlin einstehen und ein starkes Zeichen für soziale Interessen der Mieterinnen und Mieter in unserer Stadt setzen. Danke!

[Beifall bei der SPD]

Vielen Dank! Für die Fraktion Die Linke hat nun der Abgeordnete Schenker das Wort.

Vielen Dank! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fange mal so an: Herr Laatsch von der AfD! Sie haben damit angefangen, hier über Steuerverschwendung zu sprechen. Ich glaube, die größte Steuerverschwendung sind Sie, ehrlich gesagt, mit Ihren Sitzen, die jeder Steuerzahler bezahlen muss.

[Beifall bei der LINKEN Beifall von Katrin Schmidberger (GRÜNE)]

Wir sprechen hier mal wieder wirklich über einen völlig unnötigen Antrag, den wir natürlich ablehnen werden. Aber erst mal komme ich zum Thema. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen mit ihren 365 000 Wohnungen sind natürlich das wichtigste wohnungspolitische Instrument in Berlin und haben eine ganze Menge Aufgaben und Herausforderungen. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen sollen die Mieten bezahlbar halten, sie sollen bezahlbare Wohnungen neu bauen, sie sollen zügig und effizient energetisch modernisieren, und die sollen natürlich auch noch in die Kieze und Quartiere investieren.

Wenn wir ehrlich sind, müssen wir mal feststellen, dass es angesichts schwieriger Marktbedingungen wirtschaftlich eigentlich nicht aufgeht. Das hat auch der Senat erkannt und macht deswegen überall Abstriche bei den Zielvorgaben der landeseigenen Wohnungsunternehmen, wählt den Weg des geringsten Widerstandes, Mieterhöhungen für 180 000 landeseigene Wohnungen, die Neubaumieten werden deutlich teurer. Es wird weniger in die energetische Modernisierung investiert beziehungsweise darf auch hier ein höherer Anteil der Kosten auf die Miete umgelegt werden. Es wird ganz offensichtlich weniger in den Service, in Bestand und Quartiere investiert. Das ist der falsche Weg. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen haben herausfordernde Aufgaben, ja klar, bezahlbare Mieten zu sichern. Aber wenn sie das auf Kosten der Mieterinnen und Mieter machen, dann ist das einfach der falsche Weg.

Unser Gegenvorschlag liegt auf dem Tisch. Verbessern Sie die wirtschaftliche Lage der Unternehmen, ermöglichen wir eine Direktfinanzierung des kommunalen Neubaus und der Sanierung. Damit sichern wir dauerhaft bezahlbare Mieten im Bestand.

Der kommunale Wohnungsbestand hat zentrale Zukunftsaufgaben vor sich, und jetzt kommt die Brücke es sind mehr Kooperation und Synergien erforderlich, mehr Steuerung und klare Ziele. Genau dafür ist die

(Sevim Aydin)

Wohnraumversorgung Berlin damals eingerichtet worden. Nur leider wurde die seit ihrer Einrichtung faktisch es hat ein bisschen gedauert mit dem Aufbau die ganzen Jahre immer wieder blockiert. Jetzt hat sich der Senat überlegt: Wir nehmen das jetzt einfach selber in die Hand. Wenn Sie das machen würden, wenn Sie sich mehr Steuerung sozusagen für die kommunalen Unternehmen ausdenken würden in unsere Richtung, dann wäre das alles gar nicht so dramatisch. Aber Sie machen auch da das genaue Gegenteil, Stichwort: Kooperationsvereinbarung zwischen Senat und landeseigenen Unternehmen.

Unter unserer linken Wohnungssenatorin Katrin

Lompscher wurde eine 20-seitige Kooperationsvereinbarung ausgehandelt im Konflikt mit den Unternehmen; das kann man mal sagen. Dort sind sehr ausführlich alle möglichen Kleinigkeiten dargestellt. Kaum regiert hier Schwarz-Rot, reicht es scheinbar, die Kooperationsvereinbarung auf drei Seiten einzuschränken und den Unternehmen zu sagen: Na, ihr werdet das schon machen. Das ist tatsächlich einfach der falsche Weg.

Ich bin fast versucht, den Senat dafür zu loben, dass Sie jetzt endlich die unter Rot-Grün-Rot schon beschlossene Ombudsstelle eingerichtet haben. Ich finde es auch gar nicht so schlecht, dass Sie diese Mietpreisprüfstelle bei der Wohnraumversorgung Berlin machen. Aber Kollegin Schmidberger hat es doch auf den Punkt gebracht: Die Wohnraumversorgung wurde mal für einen anderen Zweck gegründet, und man muss das auch gar nicht gegeneinander stellen. Man kann der Wohnraumversorgung sowohl die einen Aufgaben als auch die anderen Aufgaben übergeben, gerade dann ich will es noch mal sagen

wenn Sie ja ganz offensichtlich Ihre Steuerungsfunktion

für eine soziale Wohnraumversorgung der Unternehmen nicht selber in die Hand nehmen, sondern denen sagen, der Markt wird es schon regeln. Das wird er nicht. Schade!

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Die Tagesordnungspunkte 22 und 23 stehen auf der Konsensliste.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 24:

Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes, des Lehrkräftebildungsgesetzes und der Bildungslaufbahnverordnung

Vorlage zur Beschlussfassung Drucksache 19/1746

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU und hier die Kollegin Khalatbari. Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörende! Mit dem Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes, des Lehrkräftebildungsgesetzes und der Bildungslaufbahnverordnung schließen wir eine Lücke für eine Reihe von Menschen, die mit der Einführung des Schulgesetzes im Land Berlin zum 1. August 1991 geblieben ist. Manche von Ihnen werden sich vielleicht noch erinnern, dass es eine nicht unerhebliche zweistellige Zahl von Ausbildungen zur Lehrkraft in der früheren DDR gab und somit auch sehr unterschiedliche Qualifikationen. Im Laufe der letzten mehr als 30 Jahre gab es, auch weil natürlich zunehmend mehr Lehrkräfte gebraucht wurden im Land Berlin, immer mehr Gesetzesänderungen, mit deren Hilfe die Möglichkeit geschaffen wurde, Laufbahnen zu vereinheitlichen oder Ungleichheiten und teilweise nicht unerhebliche Ungerechtigkeiten zu beenden. Selbstverständlich mussten im Laufe der Jahre trotz täglicher Unterrichtstätigkeiten in der Berliner Schule Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen absolviert werden. Sehr viele Lehrkräfte unterer Klassen mit einem Fachschulabschluss in Deutsch, Mathematik und einem weiteren Fach, meist Sport oder Musik oder Kunst, erreichten so die Besoldungsstufe E 12 oder A 12 im Endamt. Seinerzeit gab es auch die Möglichkeit vom Lehrer beziehungsweise von der Lehrerin unterer Klassen, durch ein zusätzliches berufsbegleitendes, viersemestriges Hochschulstudium die volle Lehrbefähigung als Lehrkraft zu erwerben und laufbahnrechtlich nach A 12 ohne Endamt zu gelangen.

Das war deshalb so wichtig, weil man nur so zum Konrektor, zur Konrektorin oder zum Rektor, zur Rektorin aufsteigen konnte. Lehrkräfte mit in der DDR erworbenem Abschluss als Freundschaftspionierleiter, Hort- oder Heimerzieher mit Lehrbefähigung in einem Fach oder zwei Fächern oder Abschluss als Lehrerin oder Lehrer für die unteren Klassen mit einer ausnahmsweise nur für ein Fach oder zwei Fächer erworbenen Lehrbefähigung sind bisher in Entgeltgruppe 10 eingruppiert und haben derzeit nicht die Möglichkeit einer Höhergruppierung.

Die den Höhergruppierungen vorausgehenden Qualifizierungsmaßnahmen sind natürlich erforderlich, um die im

(Niklas Schenker)

Vergleich zur regulären Lehrkräfteausbildung, also mehrjähriges Lehramtsstudium mit anschließendem Referendariat und Staatsprüfung gegenüber Fachschulausbildung als Freundschaftspionierleiter bestehenden erheblichen Ausbildungsunterschiede anzugleichen und eben diese Unstimmigkeiten im Tarifgefüge zu vermeiden. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erhalten nun die vermutlich letzten betroffenen Lehrkräfte mit DDR-Ausbildung, die seit vielen Jahren, genauer seit Jahrzehnten, eingeforderte Möglichkeit der Qualifizierung und Höhergruppierung. Es hat sehr lange, möglicherweise zu lange gedauert, bis hier letzte Ungleichheiten beseitigt werden, und aus diesem Grund bitten wir um Ihre Zustimmung zur Gesetzesänderung. Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Vielen Dank, Frau Kollegin! Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Krüger jetzt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Für viele Lehrkräfte im Osten ging die Deutsche Einheit mit einer Verlusterfahrung einher. Unterstufenlehrkräfte, in der DDR als vollwertige Lehrkräfte tätig, wurden formal dequalifiziert. Es wird höchste Zeit, dass an allen Schulen tätige Lehrkräfte gleich bezahlt werden, unabhängig davon, in welcher Schulform sie arbeiten und aus welchem Bundesland sie kommen. Die Forderung nach gleicher Bezahlung und Besoldung ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch der Anerkennung und Wertschätzung der Arbeit aller Lehrkräfte in Berlin.

Einen wichtigen Schritt hierfür ist Berlin als erstes Bundesland 2017 unter Rot-Rot-Grün mit der gleichen Bezahlung von Grundschullehrkräften und Lehrkräften an weiterführenden Schulen gegangen. Im Dezember 2018 dann der nächste Schritt: Mit der Verordnung zur Änderung der Bildungslaufbahnverordnung und zur Änderung der Lehrkräftezulagenverordnung können seitdem Diplomlehrerinnen und -lehrer nach dem Recht der DDR und nach dem Recht der DDR ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer für untere Klassen nach einer entsprechenden Qualifizierung höhergruppiert werden. Das haben wir gerade auch schon gehört. Obwohl in den letzten Jahren bereits viel passiert ist, existiert für einige Lehrkräfte aktuell trotzdem noch ein Unterschied. Diese Lücke wurde gerade schon angesprochen. Deswegen ist die Änderung, die hier vorgeschlagen wird, dringend zu begrüßen und zu unterstützen, denn es ist ein Schritt dem Ziel näher, dass auch diese Lehrkräfte die Anerkennung und Wertschätzung erhalten, die sie verdienen.

Ich glaube nicht, dass die Lehrkräfte für die Arbeit, die sie bereits seit über 30 Jahren leisten, eine weitere Quali

fikation benötigen würden. Wenn es jedoch im Land der Abschlüsse und Zeugnisse die Höhergruppierung ermöglicht, dann soll es eben so sein. Jetzt ist es wichtig, dass die Qualifizierungsangebote auch umgehend bereitgestellt werden und für alle betroffenen Lehrkräfte zugänglich gemacht werden.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Diese Gesetzesänderung ist ein wichtiges Zeichen dafür, dass die jahrelange hervorragende Arbeit endlich angemessen honoriert wird. Ich wünschte, wir hätten diesen Schritt bereits viel früher gehen können. Es ist wirklich viel zu spät. Umso mehr freue ich mich, dass die Blockade endlich durchbrochen wurde. Gut gemacht, liebe Koalition, gut gemacht, lieber Senat! Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN Vereinzelter Beifall bei der CDU Beifall von Dr. (SPD)]

Vielen Dank, Herr Kollege! Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Hopp das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute eine Gesetzesänderung, auf die eine Gruppe an Lehrkräften seit vielen Jahren wartet, darauf sind meine Vorrednerinnen und Vorredner eingegangen, und für die sie ebenso lange gekämpft hat. Ich bin wirklich glücklich sagen zu können, dass wir endlich für die Lehrkräfte mit einer DDR-Ausbildung der Entgeltstufe 10 die Möglichkeit der Qualifizierung und Höhergruppierung schaffen. Im Jahr 2018 gelang im Zuge der Gleichstellung der Gehälter von Grundschul- mit Oberschullehrkräften, Lehrerinnen und Lehrer für untere Klassen und Sonderschullehrkräfte mit DDR-Ausbildung der Entgeltstufe 11 ebenfalls höher zu gruppieren, doch diejenigen mit einer in der DDR erworbenen Ausbildung als Freundschaftspionierleiter, Hort- und Heimerzieher mit Lehrbefähigung in einem Fach oder zwei Fächern und Lehrkräfte für untere Klassen, denen die sogenannten Sternchenkurse fehlten oder die 2016 neu eingestellt wurden, steckten bisher in der Entgeltstufe 10 fest ohne die Möglichkeit der Höhergruppierung. Mit dieser Gesetzesänderung schaffen wir ein Amt in der Besoldungsstufe 11 und ein Beförderungsamt in der Besoldungsstufe A 12 und legen die Voraussetzung durch die Qualifizierung für das Erreichen dieser Ämter fest, und darüber hinaus öffnen wir die Laufbahn für diese Lehrkräfte, wodurch im Lehramt an Grundschulen die Möglichkeit des Erreichens der Besoldungsgruppe A 13 eröffnet wird. Diese Änderung schafft Gerechtigkeit nach dem Maßstab: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, und schließt einen Prozess ab, mit dem 2018 ein großer Schritt gegangen wurde und der nun vervollständigt wird.